Jahresbericht zum 30. September 2021 G&W – ZINSTREND – FONDS

Last Updated: Samstag, 11.11.2023By

Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH

Hamburg

G&W – ZINSTREND – FONDS

Jahresbericht zum 30. September 2021

Management und Verwaltung

Kapitalverwaltungsgesellschaft

WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Ferdinandstraße 75
D-20095 Hamburg
(im Folgenden: WARBURG INVEST)

Gezeichnetes und eingezahltes Kapital:
EUR 5.600.000,00
(Stand: 31. Dezember 2020)

Aufsichtsrat

bis zum 30. September 2021:
Joachim Olearius
Sprecher der Partner
M.M. Warburg & CO (AG & Co.)
Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg
– Vorsitzender –

Thomas Fischer
Sprecher des Vorstandes
MARCARD, STEIN & CO AG, Hamburg
– stellv. Vorsitzender –

Dipl.-Kfm. Uwe Wilhelm Kruschinski
Hamburg
sowie
seit dem 1. November 2021:
Manuela Better
M.M.Warburg & CO (AG & Co.)
Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg
– Vorsitzende (ab 19. November 2021) –

Geschäftsführung

Christian Schmaal

Matthias Mansel

Verwahrstelle

M.M.Warburg & CO (AG & Co.)
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Ferdinandstraße 75
D-20095 Hamburg

Abschlussprüfer

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fuhlentwiete 12
D-20355 Hamburg
DEUTSCHLAND
www.bdo.de

Das Portfoliomanagement des Investmentvermögens ist ausgelagert an die Grohmann & Weinrauter VermögensManagement GmbH, Königstein im Taunus.

 

 

 

1. Anlageziele und Anlagestrategie

Das Anlageziel des G&W – ZINSTREND – FONDS ist die Realisierung von Kursgewinnen im Verlauf von Markttrends mit steigenden Zinsen und damit fallenden Anleihenkursen.

 

Der Fonds investierte überwiegend in hochliquide Anleihen bester Bonität mit kurzen Laufzeiten, die grundsätzlich bis zur Fälligkeit gehalten wurden. Bei steigenden Zinsen wurden Euro-Bund-Futures-Kontrakte verkauft. Durch die so entstehende negative Duration des Portfolios konnten ab diesem Zeitpunkt bei steigenden Zinsen Kursgewinne erzielt werden. Die Laufzeiten-Steuerung erfolgte systematisch und trendfolgend auf der Basis eines langjährig bewährten Regelwerks ohne subjektiven Entscheidungsspielraum.

 

 

2. Anlagepolitik im Berichtszeitraum

Aufgrund der Investition in hochliquide Anleihen mit bester Bonität, die grundsätzlich bis zur Fälligkeit gehalten werden, ergeben sich außer durch den Zeitablauf und die entsprechenden Neuanlagen bei Fälligkeiten, sowie Käufe und Verkäufe von Anleihen bei größeren Zu-und Abflüssen, keine Veränderungen in der Struktur des Portfolios. Der Tätigkeitsbericht des Fonds bezieht sich daher auf die aktive Durationsanpassung durch den Verkauf und Kauf von Euro-Bund-Futures-Kontrakten.

 

Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren gab es im Berichtszeitraum drei Anläufe zu steigenden Zinsen. Der Chart des Fondspreisverlaufs zeigt die Marktphasen, in denen die Zinsen stiegen, der Fonds daraufhin Shortpositionen in Bund-Futures-Kontrakten aufbaute und Kursgewinne erzielte. Wie aber bereits in den Vorjahren war der Markt auch im Berichtszeitraum – jetzt auch trotz steigender Inflationszahlen – nicht in der Lage, einen Trend dauerhaft steigender Zinsen und damit fallender Anleihekurse zu etablieren. Der Grund dafür liegt in der aktuellen Zentralbankpolitik und ihren massiven Eingriffen in den Anleihenmarkt.

 

Im Berichtszeitraum fiel der Anteilwert des G&W – ZINSTREND – FONDS um 0,54 %. Die Berechnung erfolgt gemäß Bundesverband Investment und Asset Management e.V. – BVI. Wir weisen darauf hin, dass historische Daten zu Wertentwicklungen des Fonds keine Prognose auf eine ähnliche Entwicklung in der Zukunft zulassen.

 

Quellen des Veräußerungsergebnisses

Das Veräußerungsergebnis ist in der Summe positiv. Gewinne wurden aus der über Euro-Bund-Futures-Kontrakte vorgenommenen Durationssteuerung des Portfolios (Shortpositionen, siehe Anlagestrategie und –ergebnis) erzielt. Die Verluste aus Anleihen resultierten aus der Endfälligkeit und dem Verkauf von gehaltenen Anleihetiteln, die über pari erworben worden waren. Die entsprechenden Beträge können der Ertrags- und Aufwandsrechnung entnommen werden.

 

 

3. Wesentliche Risiken im Berichtszeitraum

 

Zinsänderungsrisiken

Der G&W ZINSTREND –FONDS ist entsprechend seiner Anlagestrategie vollständig in Anleihen mit erstklassiger Bonität und kurzen Laufzeiten investiert. Aufgrund des Einsatzes von Futureskontrakten kann sich das Zinsänderungsrisiko erhöhen (siehe Durationsbandbreiten).

 

Währungsrisiken

Währungsrisiken sind ausgeschlossen, da ausschließlich in Euro investiert wird.

 

Sonstige Marktpreisrisiken

Sonstige erkennbare Marktpreisrisiken mit wesentlicher Relevanz für das Sondervermögen bestanden nicht.

 

Operationelle Risiken

Operationelle Risiken werden als Gefahr von Verlusten definiert, die infolge von Unangemessenheit oder Versagen von internen Kontrollen und Systemen, Menschen oder aufgrund externer Ereignisse eintreten, einschließlich Rechts- und Reputationsrisiken. Entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben hat die Gesellschaft eine unabhängige Compliance-Funktion eingerichtet, die darauf ausgelegt ist, die Angemessenheit und Wirksamkeit der seitens der Gesellschaft zur Einhaltung externer und interner Vorgaben eingerichteten Maßnahmen und Verfahren zu überwachen und regelmäßig zu bewerten und somit die operationellen Risiken möglichst gering zu halten. Zudem wird die Ordnungsmäßigkeit sämtlicher relevanter Aktivitäten und Prozesse durch die Interne Revision überwacht. Ausgelagerte Bereiche sind in die Überwachung einbezogen. Im Berichtszeitraum kam es zu keinen besonderen Vorkommnissen hinsichtlich der permanent bestehenden operationellen Risiken.

 

Liquiditätsrisiken

Aufgrund des Investments in Anleihen bester Bonität und hoher Liquidität ist nicht mit Liquiditätsrisiken zu rechnen, auch eine zu breite Stellung von Geld- und Briefkursen muss im Vergleich zu den meisten anderen Finanzinstrumenten weder für die gehaltenen Anleihen noch für den Euro-Bund-Futures-Kontrakt erwartet werden.

 

Bonitäts- und Adressenausfallrisiken

Aufgrund des Investments in hochliquide Titel bester Bonität und den Einsatz liquider, börsengehandelter Futures-Kontrakte ist nur mit einer relativ geringen Wahrscheinlichkeit mit Adressenausfallrisiken zu rechnen.

 

Risiken aus der Verwendung eines Trendfolgemodells

Mögliche Risiken im Hinblick auf das erwirtschaftete Ergebnis ergeben sich für diesen Fonds aus der Verwendung von Trendfolgemodellen in Seitwärtsbewegungen. Trendfolger gehen bei jeder durch eigens entwickelte Algorithmen definierten Marktrichtungsänderung von einer Trendwende aus und disponieren entsprechend konsequent. Nicht jede Änderung führt aber zu einer Trendwende, sondern stellt sich von Fall zu Fall in der Rückbetrachtung als Korrektur im Trend heraus. Die entsprechend eingegangenen Positionen werden als sogenannte Fehlsignale – häufig mit Verlust – glattgestellt. Eine Häufung dieser Fehlsignale wird als Seitwärtsbewegung bezeichnet.

 

 

 

 

 

4. Wesentliche Ereignisse im Berichtszeitraum

Nach Ende des Geschäftsjahres mit Wirkung zum Ablauf des 30. November 2021 wurde der G&W – ZINSTREND – FONDS auf den G&W – ORDO – STIFTUNGSFONDS verschmolzen. Die Entscheidung für die Verschmelzung erfolgte auf Grund des geringen Fondsvolumens, das eine Fortführung des Sondervermögens nicht im Interesse der Anleger erscheinen lässt. Im Rahmen der Verschmelzung wurden sämtliche Vermögenswerte des G&W – ZINSTREND – FONDS auf den G&W – ORDO – STIFTUNGSFONDS unter Beachtung der Regelungen des § 181 KAGB und des § 23 InvStG übertragen. Für einen Anteil am G&W – ZINSTREND – FONDS haben die Anleger 3,332728 Anteile des übernehmenden Investmentvermögens erhalten.

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)

für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021

EUR
I. Erträge
Summe der Erträge 0,00
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung -25.493,44
2. Verwahrstellenvergütung -2.867,55
3. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -11.772,45
4. Sonstige Aufwendungen -2.207,32
davon Verwahrentgelt -1.983,66
Summe der Aufwendungen -42.340,76
III. Ordentlicher Nettoertrag -42.340,76
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 26.157,64
davon aus Geschäften mit Derivaten auf Wertpapiere und Wertpapierindizes sowie Zins-Derivaten 26.157,64
2. Realisierte Verluste -17.799,68
davon aus Wertpapiergeschäften -17.799,68
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 8.357,96
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -33.982,80
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne 17.580,00
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste -4.047,00
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 13.533,00
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres -20.449,80

Entwicklung des Sondervermögens

EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 3.684.880,50
1. Ausschüttung für das Vorjahr 0,00
2. Mittelzu-/​abfluss (netto) -470.302,17
a) Mittelzuflüsse aus Anteilsschein-Verkäufen 817.457,12
b) Mittelabflüsse aus Anteilsschein-Rücknahmen -1.287.759,29
3. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich -3.357,34
4. Ergebnis des Geschäftsjahres -20.449,80
davon Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne 17.580,00
davon Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste -4.047,00
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 3.190.771,19

Verwendung der Erträge des Sondervermögens

Berechnung der Ausschüttung

insgesamt je Anteil
EUR EUR
*) Die Zuführung aus dem Sondervermögen dient dem Ausgleich im Geschäftsjahr realisierter Verluste.
I. Für die Ausschüttung verfügbar 465.025,41 10,647
1. Vortrag aus dem Vorjahr 481.208,53 11,017
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -33.982,80 -0,778
3. Zuführung aus dem Sondervermögen *) 17.799,68 0,408
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet 465.025,41 10,647
1. Vortrag auf neue Rechnung 465.025,41 10,647
III. Gesamtausschüttung und Steuerabzug 0,00 0,000
1. Endausschüttung 0,00 0,000

Vergleichende Übersicht mit den letzten Geschäftsjahren

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilswert
30.09.2021 EUR 3.190.771,19 EUR 73,05
30.09.2020 EUR 3.684.880,50 EUR 73,45
30.09.2019 EUR 4.086.741,74 EUR 76,88
30.09.2018 EUR 4.485.465,14 EUR 80,37

Vermögensübersicht zum 30. September 2021

Wirtschaftliche Gewichtung Geographische Gewichtung
Die Angabe der wirtschaftlichen und geographischen Gewichtung entfällt, sofern nicht angegeben.
Durch Rundungen bei der Berechnung des Prozentanteils am Nettoinventarwert können geringe Rundungsdifferenzen entstanden sein.
I. Vermögensgegenstände 100,91 % 100,91 %
1. Anleihen Staaten, Länder und Gemeinden 91,30 % Bundesrepublik Deutschland 91,30 %
gesamt 91,30 % gesamt 91,30 %
2. Derivate 0,52 % 0,52 %
3. Bankguthaben/​Geldmarktfonds 9,09 % 9,09 %
II. Verbindlichkeiten -0,91 % -0,91 %
III. Fondsvermögen 100,00 % 100,00 %

Vermögensaufstellung im Detail

Käufe /​ Zugänge % des
Gattungsbezeichnung Stück, Anteile Bestand Verkäufe /​ Abgänge Kurs Kurswert Fonds-
ISIN /​ VWG bzw. Währung 30.09.2021 im Berichtszeitraum in Währung in EUR vermögens
Wertpapiervermögen 2.913.031,00 91,30
Börsengehandelte Wertpapiere 2.913.031,00 91,30
Verzinsliche Wertpapiere
0% Deutschland 2016/​08.10.2021 EUR 300.000 0 EUR 100,0150 300.045,00 9,40
DE0001141745 0
0% Deutschland 2017/​08.04.2022 EUR 700.000 0 EUR 100,3590 702.513,00 22,02
DE0001141752 300.000
0% Deutschland 2019/​10.12.2021 EUR 500.000 0 EUR 100,1260 500.630,00 15,69
DE0001104784 0
0% Deutschland 2020/​10.06.2022 EUR 700.000 0 EUR 100,4690 703.283,00 22,04
DE0001104800 200.000
0% Deutschland 2020/​15.12.2022 EUR 400.000 400.000 EUR 100,8660 403.464,00 12,64
DE0001104826 0
0% Deutschland 2021/​10.03.2023 EUR 300.000 300.000 EUR 101,0320 303.096,00 9,50
DE0001104834 0
Käufe /​ Zugänge % des
Gattungsbezeichnung Markt Stück, Anteile Bestand Verkäufe /​ Abgänge Kurs Kurswert Fonds-
bzw. Währung 30.09.2021 im Berichtszeitraum in Währung in EUR vermögens
*) Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen.
Derivate *) 16.530,00 0,52
Derivate auf einzelne Wertpapiere 16.530,00 0,52
Wertpapier-Terminkontrakte 16.530,00 0,52
Wertpapier-Terminkontrakte auf Renten
FUTURE EURO-BUND FUTURE DEC21 XEUR EDT EUR -12 16.530,00 0,52
Käufe /​ Zugänge % des
Gattungsbezeichnung Stück, Anteile Bestand Verkäufe /​ Abgänge Kurs Kurswert Fonds-
ISIN /​ VWG bzw. Währung 30.09.2021 im Berichtszeitraum in Währung in EUR vermögens
Andere Vermögensgegenstände
Bankguthaben 290.182,01 9,09
EUR-Guthaben bei:
Verwahrstelle EUR 290.182,01 290.182,01 9,09
Sonstige Verbindlichkeiten -28.971,82 -0,91
Rückstellungen aus Kostenabgrenzung EUR -12.029,71 -12.029,71 -0,38
Zins- und Verwahrentgeltverbindlichkeiten EUR -412,11 -412,11 -0,01
Variation Margin EUR -16.530,00 -16.530,00 -0,52
Fondsvermögen EUR 3.190.771,19 100,00
Anteilswert EUR 73,05
Umlaufende Anteile STK 43.678

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Gattungsbezeichnung Stück, Anteile Käufe Verkäufe
ISIN /​ VWG bzw. Währung Zugänge Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
0% Deutschland 2016/​09.04.2021 EUR 0 300.000
DE0001141737
0% Deutschland 2019/​10.09.2021 EUR 0 400.000
DE0001104776

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Derivate

Gattungsbezeichnung Volumen in 1.000
Terminkontrakte
Wertpapier-Terminkontrakte
Wertpapierterminkontrakte auf Renten
Verkaufte Kontrakte
FUTURE EURO-BUND FUTURE DEC20 XEUR EUR 3.496
FUTURE EURO-BUND FUTURE JUN21 XEUR EUR 3.427
FUTURE EURO-BUND FUTURE MAR21 XEUR EUR 5.676
FUTURE EURO-BUND FUTURE SEP21 XEUR EUR 4.666

Anhang zum geprüften Jahresbericht per 30. September 2021

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Angaben zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Die Bewertung erfolgt durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Wertpapiere und Derivate, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in den regulierten Markt oder Freiverkehr einer Börse einbezogen sind, werden, sofern vorhanden, grundsätzlich mit handelbaren Kursen bewertet.

Die Bewertung von verzinslichen Wertpapieren, rentenähnlichen Genussscheinen und Zertifikaten, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mittels externer Modellkurse, z.B. Broker Quotes, bewertet. In begründeten Ausnahmefällen werden interne Modellkurse verwendet, die auf einer anerkannten und geeigneten Methodik beruhen.

Sonstige Wertpapiere und Derivate, für die keine handelbaren Börsenkurse vorliegen, werden nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten bewertet.

Anteile an Investmentvermögen werden mit ihrem letzten festgestellten Rücknahmepreis bewertet, sofern keine anderen Angaben unterhalb der Vermögensaufstellung erfolgen.

Bankguthaben werden zum Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen bewertet.

Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert und Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag bewertet.

Erläuterungen zur Vermögensaufstellung

Die Anzahl der umlaufenden Anteile zum Ende des Berichtszeitraumes und der Anteilswert sind unterhalb der Vermögensaufstellung angegeben.

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:

Inländische Vermögenswerte Kurse per 29. September 2021
Alle anderen Vermögenswerte Kurse per 29. September 2021
Devisen Kurse per 30. September 2021

Kapitalmaßnahmen:

Alle Umsätze, die aus Kapitalmaßnahmen hervorgehen (technische Umsätze), werden als Zu- oder Abgang ausgewiesen.

Marktschlüssel von Terminbörsen:

EDT EUREX

Erläuterungen zur Ertrags- und Aufwandsrechnung

Die Aufgliederung wesentlicher sonstiger Erträge und sonstiger Aufwendungen erfolgt im Rahmen der Ertrags- und Aufwandsrechnung.

Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilspreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden.

Angaben nach der Derivateverordnung

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.

 

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens:
REXP 100,00 %

 

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko:

 

Kleinster potenzieller Risikobetrag 0,018417 %
Größter potenzieller Risikobetrag 1,621094 %
Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 0,748040 %

 

Unter dem potenziellen Risikobetrag für das Marktrisiko im Sinne des qualifizierten Ansatzes der Derivateverordnung versteht man das Risiko, das sich aus einer statistisch sehr ungünstigen Entwicklung von Marktparametern für das Investmentvermögen ergibt. Die Messung erfolgt anhand des Value-at-Risk (VaR), d. h. dem potenziellen Verlust, der innerhalb eines gegebenen Zeitraums mit einer gegebenen Wahrscheinlichkeit nicht überschritten wird. Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021 auf der Basis des Historische-Simulation-Ansatzes mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraums von einem Jahr berechnet. Der potenzielle Marktrisikobetrag des Investmentvermögens ist limitiert auf das Zweifache des potenziellen Marktrisikobetrags des derivatefreien Vergleichsvermögens.

 

Angaben zu Derivaten und Wertpapier-Finanzierungsgeschäften gem. § 37 Abs. 1 und 2 DerivateV:
Die Angaben gem. § 37 Abs. 1 DerivateV entfallen, da zum Geschäftsjahresende keine entsprechenden Geschäfte offen waren.
Die Angaben gem. § 37 Abs. 2 DerivateV entfallen, da im Berichtszeitraum keine Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäfte getätigt wurden.

Angaben über den im Berichtszeitraum genutzten Umfang des Leverage (§ 37 Abs. 4 DerivateV):

Durchschnittlicher Umfang des Leverage (Brutto-Summe der Nominalwerte) 1,25

 

Leverage bezeichnet jede Methode, mit der die Gesellschaft den Investitionsgrad des Fonds erhöht. Für die Angabe des Umfangs des Leverage wird das Anlagevolumen (einschl. des anzurechnenden Wertes der Derivate) auf die Höhe des Fondsvermögens bezogen. Bei Ermittlung des Umfangs des Leverage nach der Bruttomethode werden Derivate unabhängig vom Vorzeichen addiert (Brutto-Anrechnung). Der Umfang des Leverage nach der Bruttomethode ist mithin kein Indikator über den Risikogehalt des Investmentvermögens.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Gesamtkostenquote (synthetisch) 1,28 %

 

Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio TER) drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten, Zinsen aus Kreditaufnahme und etwaiger erfolgsabhängiger Vergütung) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus. Der Aufwandsausgleich für die angefallenen Kosten wird nicht berücksichtigt. Da das Sondervermögen mehr als 10% seiner Vermögenswerte in andere Investmentvermögen („Zielfonds“) anlegen kann, fallen im Zusammenhang mit den Zielfonds weitere Kosten an, die bei der Ermittlung der TER anteilig berücksichtigt werden. Die Berechnungsweise entspricht der gemäß der CESR Guideline 10-674 in Verbindung mit der EU-Verordnung 583/​2010 empfohlenen Methode.

Transaktionskosten 794,42 EUR
(Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände des Sondervermögens)

Anteile von Investmentfonds der WARBURG INVEST werden i.d.R. unter Einschaltung Dritter, d.h. von Banken, Finanzdienstleistern, Maklern und anderen befugten dritten Personen erworben. Der Zusammenarbeit mit diesen Dritten liegt zumeist eine vertragliche Vereinbarung zugrunde, die festlegt, dass die WARBURG INVEST den Dritten für die Vermittlung der Fondsanteile eine bestandsabhängige Vergütung zahlt und den Dritten der Ausgabeaufschlag ganz oder teilweise zusteht. Die bestandsabhängige Vergütung zahlt die WARBURG INVEST aus den ihr zustehenden Verwaltungsvergütungen, d.h. aus ihrem eigenen Vermögen.

Im Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis 30.09.2021 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft WARBURG INVEST für das Sondervermögen keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen.

Angaben zur SFTR Verordnung 2015/​2365

Die Angaben gem. SFTR Verordnung 2015/​2365 entfallen, da im Berichtszeitraum keine Geschäfte im Sinne dieser Verordnung getätigt wurden.

Hinweis an die Anleger

– Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

– Das Sondervermögen wird zum 30. November 2021 auf das Sondervermögen G&W – ORDO – STIFTUNGSFONDS (ISIN DE0009765289 /​/​ WKN 976528) verschmolzen.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Anzahl Mitarbeiter: 33 (inkl. Geschäftsleiter) Stand: 31.12.2020
Geschäftsjahr: 01.01.2020 – 31.12.2020 EUR EUR EUR
Fixe Vergütung Variable Vergütung Gesamt Vergütung*
Gesamtsumme der gezahlten Mitarbeitervergütung im abgelaufenen Geschäftsjahr 3.278.956,70 672.750,00 3.951.706,70
Vergütungen an Geschäftsleiter, Risikoträger, Mitarbeiter mit Kontrollfunktion und Mitarbeiter in derselben Einkommensstufe 1.636.571,91
davon Geschäftsleiter 745,349,45
davon andere Risikoträger 532.912,55
davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktion 358.309,91
davon Mitarbeiter mit gleicher Einkommensstufe 0,00

*Von den Investmentvermögen wurden keine direkten Zahlungen an Mitarbeiter geleistet

Vergütungsgrundsätze der Gesellschaft

WARBURG INVEST unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die detaillierte Ausgestaltung hat die WARBURG INVEST in Vergütungsgrundsätzen geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermäßiger Risiken sicherzustellen.

WARBURG INVEST Kapitalverwaltungsgesellschaft ist von der Größenordnung eine kleinere Kapitalverwaltungsgesellschaft und weist hinsichtlich der internen Organisation sowie der Art und des Umfangs der verwalteten Investmentvermögen und getätigten Wertpapiergeschäfte eine geringe Komplexität auf. Die Einschätzung der geringen Komplexität im Bereich der internen Organisation beruht auf dem Sachverhalt, das WARBURG INVEST eine klassische interne Organisationsstruktur einer Kapitalverwaltungsgesellschaft aufweist mit den beiden Hauptfunktionen Portfoliomanagement und Risikocontrolling. In Bezug auf die verwalteten Investmentvermögen und die getätigten Wertpapiergeschäfte ist eine geringe Komplexität der WARBURG INVEST gegeben, weil es sich in der weit überwiegenden Anzahl der verwalteten Investmentvermögen um OGAW oder um Spezial – AIF mit festen Anlagebedingungen handelt, deren Anlagebedingungen sich stark an die Rahmenbedingungen zu OGAW anlehnen. Sowohl die vorgenannten Typen von Investmentvermögen als auch die anderen Typen (Gemischte Investmentvermögen, Sonstige Investmentvermögen) sowie die Finanzportfolioverwaltungsmandate investieren dabei in klassische Vermögensgegenstände und damit aktuell nicht in Vermögensgegenstände mit nennenswerter komplexer Struktur.

Die Vergütungsgrundsätze gelten für alle Mitarbeiter und Geschäftsführer der Gesellschaft. Durch das Vergütungssystem sollen keine Anreize geschaffen werden, übermäßige Risiken auf Ebene der verwalteten Investmentvermögen bzw. Finanzportfolioverwaltungsmandate oder auf Gesellschaftsebene einzugehen. Vielmehr soll eine Kontrollierbarkeit der operationalen Risikokomponenten verbunden mit festgelegten Zuständigkeiten erreicht werden.

Die Geschäftsführung der WARBURG INVEST legt die allgemeinen Grundsätze der Vergütungspolitik fest, überprüft diese regelmäßig und ist für deren Umsetzung sowie gegebenenfalls notwendige Anpassungen verantwortlich. Der Aufsichtsrat der WARBURG INVEST beaufsichtigt die Geschäftsführung bei der Umsetzung und stellt sicher, dass die Vergütungsgrundsätze mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar sind. Weiterhin stellt der Aufsichtsrat sicher, dass bei der Gestaltung und der Umsetzung der Vergütungsgrundsätze und -praxis die Corporate-Governance-Grundsätze und -strukturen der WARBURG INVEST eingehalten werden.

 

 

Angaben zur Höhe der Vergütung

Ein Teil der Mitarbeiter der WARBURG INVEST erhält eine Vergütung in entsprechender Anwendung des Gehaltstarifvertrags für das private Bankgewerbe. Alle anderen Mitarbeiter erhalten eine einzelvertraglich vereinbarte feste Vergütung. Neben der festen Vergütung können Mitarbeitern variable Vergütungen in Form von Sonderzahlungen gewährt werden. Diese werden von der Geschäftsführung nach Ermessen festgelegt.

Die Vergütungen von Geschäftsleitern der WARBURG INVEST richten sich nach den jeweils geltenden vertraglichen Vereinbarungen. Die Geschäftsleiter erhalten eine einzelvertraglich vereinbarte fixe Vergütung, außerdem können ihnen variable Vergütungen in Form von Sonderzahlungen gewährt werden, die nach Ermessen vom Aufsichtsrat festgelegt werden.

Der Gewährung einer erfolgsabhängigen Vergütung liegt insgesamt eine Bewertung sowohl der Leistung des betreffenden Mitarbeiters, seiner Abteilung als auch des Gesamtergebnisses der Gesellschaft zugrunde. Bei der Bewertung der individuellen Leistung werden finanzielle wie auch nicht finanzielle Kriterien berücksichtigt. Variable Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der verwalteten Investmentvermögen bzw. Finanzportfolioverwaltungsmandate gekoppelt. Die Auszahlung der variablen Vergütung erfolgt unter Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes ausschließlich monetär und nicht verzögert. Grundsätzlich beträgt die variable Vergütung nicht mehr als 40 % der fixen Vergütung für einen Mitarbeiter.

Vergütungsbericht und jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik

Die Geschäftsführung erstellt jährlich einen Vergütungsbericht in Zusammenarbeit mit dem Personalbereich, dem Leiter des Risiko Controllings und dem Chief Compliance Officer. Auf Basis des Vergütungsberichtes überprüft der Aufsichtsrat jährlich die Umsetzung und ggf. Aktualisierung der Vergütungsgrundsätze. Besonderes Augenmerk legt der Aufsichtsrat dabei auf die Einhaltung eines angemessenen Verhältnisses zwischen dem Anteil der festen Vergütung und dem flexiblen Anteil.

Zusätzlich führt die Interne Revision der Gesellschaft eine unabhängige Prüfung der Gestaltung, der Umsetzung und der Wirkungen der Vergütungsgrundsätze der WARBURG INVEST durch.

Im Rahmen der Überprüfung der Vergütungspolitik ergaben sich keine Abweichungen von den festgelegten Vergütungsgrundsätzen.

Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik

Es haben sich gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Änderungen ergeben.

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall (Portfoliomanagement)

 

Die WARBURG INVEST zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Sondervermögen an Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens. Da das Auslagerungsunternehmen, die Grohmann & Weinrauter VermögensManagement GmbH, Königstein im Taunus, mangels gesetzlicher Verpflichtung keine Vergütungsangaben veröffentlicht hat, entfallen die Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall.

 

 

Hamburg, den 17. Januar 2022

WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens G&W – ZINSTREND – FONDS – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. September 2021, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBHsind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBHzu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Der Aufsichtsratder WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBHzur Aufstellung des Jahresberichts des Sondervermögens.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBHabzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBHbei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBHaufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBHnicht fortgeführt wird.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresberichts einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

 

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 18. Januar 2022

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Dr. Zemke Butte
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Ferdinandstraße 75 • 20095 Hamburg • Tel. +49 40 3282 – 5100

Internet: www.warburg-fonds.com • E-Mail: info@warburg-invest.com