Kabinettsbeschluss

Last Updated: Mittwoch, 07.02.2024By

Die Bundesregierung hat einen wichtigen Schritt unternommen, um die Rechte von Verbrauchern zu stärken, insbesondere im Hinblick auf Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa. Durch die Reform des Bundesdatenschutzgesetzes, die das Kabinett am Mittag beschlossen hat, reagiert die Regierung auf ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Dezember. Dieses Urteil legte fest, dass die Überprüfung der Zahlungsfähigkeit und -willigkeit von Verbrauchern nur in engen Grenzen zulässig ist. Als Konsequenz dürfen gemäß dem Kabinettsentwurf künftig bestimmte Daten nicht mehr verwendet werden, darunter die Wohnadresse, der Name sowie personenbezogene Informationen aus der Nutzung sozialer Netzwerke. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten der Verbraucher zu stärken und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen der Verbraucher und den wirtschaftlichen Anforderungen zu gewährleisten.

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