Klar oder?

Last Updated: Montag, 13.11.2023By Tags: , ,

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich in einem richtungsweisenden Urteil festgestellt, dass die Anwendung von Mehrwertsteuer auf Rundfunkgebühren in Österreich mit den EU-Gesetzen übereinstimmt. Die Entscheidung (C-249/22) stellt klar, dass die EU-Richtlinien zur Mehrwertsteuer einer Besteuerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Österreich, der über gesetzlich vorgeschriebene Gebühren finanziert wird, nicht entgegenstehen.

Die Klärung durch den EuGH wurde durch den Fall einer österreichischen Rundfunkkonsumentin ausgelöst, die die Erstattung der von ihr als ungerechtfertigt betrachteten Mehrwertsteuer auf ihre Rundfunkgebühren verlangte. Ihre Position war, dass die Angebote des ORF nach den EU-Regelungen nicht mehrwertsteuerpflichtig sein sollten. Ihre Anforderungen wurden jedoch von der Gebühren Info Service GmbH (GIS), der zuständigen Behörde in Österreich, zurückgewiesen.

Die Konsumentin, deren Beschwerde bereits vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt worden war, suchte weiterhin Gerechtigkeit und brachte den Fall vor den österreichischen Verwaltungsgerichtshof. Dieser entschied, eine präjudizielle Anfrage an den EuGH zu richten, um Rechtssicherheit zu erlangen. Die Entscheidung des EuGH untermauert nun die Position, dass Österreichs aktuelle Handhabung der Besteuerung öffentlich-rechtlicher Rundfunkdienste im Einklang mit dem bestehenden EU-Rechtsrahmen steht.

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