Legasthenie

Last Updated: Donnerstag, 23.11.2023By Tags: , ,

Das Bundesverfassungsgericht hat über die Frage entschieden, ob im Abiturzeugnis auf Prüfungserleichterungen aufgrund von Legasthenie hingewiesen werden darf. Die Kläger in diesem Fall sind drei Abiturienten aus Bayern, die argumentieren, dass ein solcher Hinweis diskriminierend sei und Nachteile auf dem Arbeitsmarkt befürchten lassen könnte.

Annette Höinghaus, die Sprecherin des Bundesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie, betonte in einem Statement, dass eine Lese- und Rechtschreibstörung nicht als Ausschlusskriterium dienen sollte. Oftmals würden junge Menschen erst gar nicht zu Bewerbungsgesprächen eingeladen, wenn Arbeitgeber von der Legasthenie erfahren. Dabei könne diese Lese- und Rechtschreibschwäche durch technische Hilfsmittel erfolgreich ausgeglichen werden.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dieser Angelegenheit wird mit großem Interesse erwartet, da es weitreichende Auswirkungen auf die Gleichbehandlung von Menschen mit Legasthenie haben könnte.

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