M.M. Warburg & CO (AG & Co.) KGaA: BaFin setzt Bußgelder fest

Last Updated: Freitag, 01.12.2023By Tags: ,

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die M.M. Warburg & CO (AG & Co.) KGaA insgesamt sechs Bußgelder in Höhe von 80.000 Euro festgesetzt. Dies geschah aufgrund mehrfacher Verstöße des Unternehmens gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Die Verstöße umfassten das Versäumnis, den Jahresabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 ordnungsgemäß anzuzeigen und die verspätete Einreichung der Anzeige für das Jahr 2022. Zudem wurde versäumt, die Beendigung einer engen Verbindung zu einem anderen Unternehmen ordnungsgemäß anzuzeigen.

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Hintergrund: Gemäß § 28 KWG müssen Finanzinstitute die Bestellung ihres Jahresabschlussprüfers unverzüglich der BaFin und der Deutschen Bundesbank melden. Die BaFin kann die Bestellung eines Prüfers verhindern, wenn sie befürchtet, dass der Zweck der Prüfung nicht erreicht werden kann und dies mit dem Prüfer in Zusammenhang steht.

Des Weiteren sind Institute verpflichtet, der Aufsicht unverzüglich Änderungen in engen Verbindungen zu anderen Unternehmen mitzuteilen, wie es in § 24 KWG vorgesehen ist. Die Anzeigepflicht dient der laufenden Aufsicht über die Institute. Die BaFin muss jederzeit über enge Verbindungen eines Instituts informiert sein. Wenn enge Verbindungen zu Unternehmen bestehen, die die wirksame Aufsicht beeinträchtigen könnten, hat die BaFin das Recht, einem Institut die Geschäftserlaubnis zu entziehen (§§ 33, 35 KWG).

Die M.M. Warburg & CO (AG & Co.) KGaA hat gegen beide dieser Normen durch verspätete und unterlassene Anzeigen verstoßen.

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