Neues von der BaFin

Last Updated: Samstag, 11.11.2023By

Welta.pro und welta.org: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Websites

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Websites welta.pro und welta.org. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bietet deren Betreiber darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Die Kontaktaufnahme zu potenziellen Opfern erfolgt telefonisch mit ausländischen Rufnummern, die man nicht zurückrufen kann. Die Betreiber geben auf den Websites keinen vollständigen Unternehmensnamen, keine Rechtsform und keinen Geschäftssitz an.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
+++++++++++++++++++++++++++++
zh1capital.com: BaFin ermittelt gegen die OnlineWindows LLC

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website zh1capital.com. Die OnlineWindows LLC, St. Vincent und die Grenadinen, bietet darüber nach Erkenntnissen der Aufsicht ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
easytradex.cc: BaFin ermittelt gegen Pop in Trading LTD

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website easytradex.cc. Es liegen Erkenntnisse vor, nach denen die Pop in Trading LTD darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Dabei versenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch gefälschte Schreiben, die widerrechtlich die Logos europäischer Institutionen tragen.

Auf der Website verweist die Pop in Trading LTD auf eine angebliche Geschäftsadresse im Vereinigten Königreich und eine Registrierung bei der britischen Finanzmarktaufsicht FCA (Financial Conduct Authority). Unter der angegebenen Registrierungsnummer wird bei der FCA jedoch das Unternehmen Pop In Private Ltd geführt. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Zusammenarbeit der beiden Unternehmen vor. Vielmehr ist von einem Identitätsdiebstahl zulasten der Pop In Private Ltd auszugehen.

Darüber hinaus ist bekannt geworden, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Plattform easytradex.cc ein gefälschtes Schreiben mit dem Titel „Betreff: Antrag auf Kapitalabhebung in nicht lizenzierten Plattformen im Bereich der Börsen und des Online-Aktienhandels“ übersenden. In dem Dokument werden widerrechtlich die Logos der Europäischen Investitionsbank, des Europäischen Investitionsfonds und der Europäischen Kommission verwendet. Es wird zudem der Europäische Investitionsfonds als Verfasser vorgetäuscht.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
fivatrade.com und elitesharebroker.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Websites

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Websites fivatrade.com und elitesharebroker.com. Nach Erkenntnissen der BaFin werden darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten. Die Inhalte auf den Websites sind dabei nahezu identisch.

Deren Betreiber, die unter den Bezeichnungen Fiva Trade und Elite Share Broker auftreten, verweisen auf vermeintliche Geschäftssitze unter anderem in den USA, in Kanada und im Vereinigten Königreich.

Zum Hintergrund: Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Leave A Comment