OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft mitten im Skandal Deutsche Lichtmiete

Ja, ein unumwundenes JA an dieser Stelle, denn seit Heute muss man das so sehen. Heute hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg die Geschäftsräume der genannten Gesellschaft, wegen des Verdachts der Geldwäsche, durchsucht.

Zitat aus der adhoc Meldung des Unternehmens selber:#

OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft: Hausdurchsuchung bei Gesellschaft und VorstandHamburg,

23. Februar 2022 – Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat heute während des ganzen Tages Hausdurchsuchungen in den Privaträumen des Vorstands sowie den Geschäftsräumen der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft („OAB AG“; „Gesellschaft“) durchgeführt.

Die Durchsuchungen basieren auf der Ausweitung der staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen betreffend die Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe um den Tatbestand der Geldwäsche gemäß § 261 StGB bei der OAB AG. Beschuldigt ist in diesem Zusammenhang der Vorstand sowie der seinerzeitige Vorsitzende und jetzige stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Roman Teufl.

Ausgangspunkt der strafrechtlichen Ermittlungen ist der Umstand, dass eine Gesellschaft bei den beiden letzten Kapitalerhöhungen insgesamt rd. 4,2 Mio. EUR in die OAB AG auf Rechnung von vier Privatpersonen als Aktionäre eingezahlt hat, die Beschuldigte im Zusammenhang mit Vorgängen bei der die Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe sind.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Oldenburg zudem in dieser Höhe einen Vermögensarrest in das Vermögen der OAB AG beschlossen. Der Vermögensarrest enthält die Möglichkeit, gegen Hinterlegung eines Betrages in gleicher Höhe die Vollziehung des Restes abzuwenden und die Aufhebung der Vollziehung des Restes zu verlangen.

Aktuell belaufen sich die Bankguthaben der Gesellschaft auf rd. 5,48 Mio. EUR, woraus die Hinterlegung finanziert werden kann und soll, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der OAB AG sogleich wieder herzustellen.Die Gesellschaft weist die Vorwürfe der Geldwäsche entschieden zurück und wird die Staatsanwaltschaft bei der Aufklärung unterstützen.

Mitteilende Person: Jana Retsch, Vorstand der OAB AG

Was soll die Dame auch anderes sagen an dieser Stelle, denn der Vorgang ist eh schon eine Reputationskatastrophe für das Unternehmen, das nun sicherlich als Teil der Ermittlungen des Kriminalfalles rund um die Deutsche Lichtmiete angesehen werden darf.

Wer ist die  OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft aber eigentlich. Um das herauszufinden haben wir einmal einen Blick ins Unternehmensregister geworfen, finden dort nachfolgenden Eintrag:

HRB 170173:

„OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft“,

Hamburg, Hohe Bleichen 8, 20354 Hamburg. Aktiengesellschaft. Satzung vom 14.10.1870, mehrfach zuletzt durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 06.02.2021 geändert.

Die Hauptversammlung vom 15.06.2021 hat die Herabsetzungen des Grundkapitals jeweils im Wege des vereinfachten Verfahrens zunächst um 1,00 EUR auf 4.020.360,00 EUR und sodann um weitere 1.005.090,00 EUR auf 3.015.270,00 EUR, die Neufassung der Satzung, insbesondere in den jetzigen §§ 1 Abs. (2) und (3) (Sitz und Geschäftsjahr), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und 7 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung von Osnabrück (bisher: Amtsgericht Osnabrück HRB 1027) nach Hamburg beschlossen.

Ferner wurde in dem neuen § 4 Abs. (2) der Satzung ein neues Genehmigtes Kapital 2021 I geschaffen. Die Kapitalherabsetzungen sind durchgeführt. Geschäftsanschrift: Hohe Bleichen 8, 20354 Hamburg. Gegenstand: Der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken – im besonderen zu Anlagezwecken – sowie deren Bebauung und Verwaltung, der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften jeder Rechtsform.

Die Gesellschaft kann ihre Anlagestrategie im laufenden Geschäftsbetrieb festlegen und auch gegebenenfalls anhand von Marktentwicklungen modifizieren; sie ist kein Investmentvermögen i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 1 KAGB. Grundkapital: 3.015.270,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Vorstand: Retsch, Jana, Bremen, *15.04.1974, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14.06.2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu 1.507.635,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.507.635 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021 I). Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 1.723.011,00 EUR auf bis zu 4.738.281,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.723,011 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00 EUR gegen Bareinlagen bedingt erhöht

Unseren Informationen nach sollte diese Gesellschaft dann die Firmen der DLM „erwerben“, so zumindest hat es uns ein Informant mitgeteilt. Das dürfte nun vorbei sein, denn weder mit dem Namen „Deutsche Lichtmiete“ noch mit dem Namen dieses Unternehmens kann man nun noch gute Geschäfte machen. Die Reputation dieses Unternehmens wieder herzustellen, könnte ein „Kraftakt“ werden. Die Frage ist aber ob man das überhaupt noch will nach den ereignissen der letzten Tage bzw.. vom heutigen Tage.

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