Organspenderegister

Last Updated: Samstag, 16.03.2024By Tags: ,

Im Jahr 2023 haben 965 Verstorbene Organe gespendet, doch der Bedarf an Spenden ist weiterhin hoch. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, wird ab dem 18. März die Möglichkeit geschaffen, sich in einem neuen Organspenderegister zu registrieren. Dieses Register ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, ihre Spendebereitschaft klar zu dokumentieren und sicherzustellen, dass ihr Wunsch im Falle einer möglichen Organspende berücksichtigt wird. Dabei entlastet es auch die Angehörigen von Verstorbenen, die ansonsten in einer ohnehin schwierigen Situation eine Entscheidung treffen müssten.

Im Gegensatz zu Deutschland gilt in vielen anderen Ländern die sogenannte „Widerspruchslösung“, bei der jeder automatisch als potenzieller Organspender gilt, es sei denn, er hat dies zu Lebzeiten ausdrücklich ausgeschlossen. Doch in Deutschland bleibt die Organspendequote vergleichsweise niedrig, was auf die aktuelle Regelung zurückgeführt werden kann.

Experten sind skeptisch, ob das neue Organspenderegister zu einem signifikanten Anstieg der Organspenden führen wird. Dennoch wird das Register als wertvolles Instrument angesehen, um Spendebereitschaft zu dokumentieren und Angehörige zu entlasten.

Eine Organspende kann nur erfolgen, wenn der Hirntod zweifelsfrei festgestellt wurde und die Person einer Entnahme zugestimmt hat. Dabei gibt es keine Altersbegrenzung, und selbst Säuglinge können spenden, sofern die Eltern zustimmen. Auch Lebendspenden sind möglich, jedoch nur von engen Verwandten oder Personen mit besonderer persönlicher Verbundenheit.

Es gibt nur wenige Erkrankungen, die eine Organspende ausschließen. Jeder, der dazu bereit ist, kann einen Organspendeausweis ausfüllen, ohne dass eine ärztliche Untersuchung erforderlich ist. Die endgültige Entscheidung über die Eignung eines Organs für eine Spende liegt jedoch bei den behandelnden Ärzten.

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