SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a.G.: BaFin setzt Kapitalaufschlag fest

Last Updated: Donnerstag, 23.11.2023By Tags: ,

Am 31. Mai 2023 hat die Finanzaufsicht BaFin der SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a.G. einen Kapitalaufschlag auf die Solvabilitätskapitalanforderung auferlegt. Dies geschah aufgrund von Mängeln in der Geschäftsorganisation des Unternehmens, insbesondere im Bereich der Informationstechnologie (IT). Diese Mängel wurden bei einer Prüfung durch die BaFin festgestellt. Gemäß der Anordnung der BaFin ist das Unternehmen nun verpflichtet, die Mängel zu beheben.

Die Anordnungen der BaFin sind seit dem 13. November 2023 rechtskräftig.

Die Veröffentlichung dieser Maßnahme erfolgt gemäß § 319 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).

Hintergrundinformation:

Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, über eine effektive und ordnungsgemäße Geschäftsorganisation zu verfügen, die dem Umfang und der Komplexität ihrer Tätigkeiten angemessen ist (gemäß § 23 (1) VAG). Die Geschäftsorganisation eines Versicherers umfasst auch seine IT-Infrastruktur. Die Anforderungen an die IT sind in den Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) konkretisiert, die von der BaFin festgelegt wurden.

Wenn Versicherungsunternehmen oder Versicherungsgruppen, die der Aufsicht gemäß Solvency II unterliegen, Mängel in ihrer Geschäftsorganisation aufweisen, kann die BaFin einen Kapitalaufschlag anordnen. Dieser erhöht die Solvabilitätskapitalanforderung und soll die aus den Mängeln resultierenden Risiken abdecken. Sobald die Mängel behoben sind, kann die BaFin den Kapitalaufschlag aufheben.

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