Sinnlose Prozesse die Sebastian Laboga da führen will, als Insolvenzverwalter der BWF Stiftung?

Last Updated: Samstag, 11.11.2023By

Nun das sehe wir so, aber für die Kanzlei Kübler, sind dann diese Prozesse möglicherweise gar nicht so „sinnlos“. Wie wir aus Insolvenzverwalterkreisen erfahren haben, bleiben solche Mandate dann durchaus in der Kanzlei von Kübler, heißt dann im Umkehrschluss natürlich auch „egal ob Laboga diese Sinnlosprozesse gewinnt oder verliert, die Kanzlei gewinnt immer“. Schaut man sich einzelne Streitwerte an, die da von Herrn Laboga aufgerufen werden, dann ist das möglicherweise ein sehr einträgliches Geschäft für die Kanzlei von Herrn Kübler. Da kann man auch einmal „Sinnlosprozesse führen“. Bezahlen müssend as natürlich auch hier wieder einmal die Anleger, denn die Kosten gehen natürlich zu Lasten der Insolvenzmasse.

Sebastian Laboga

Nun, zunächst einmal muss Sebastian Laboga alle Richtlinien einhalten, die ihm seine Aufgaben als Insolvenzverwalter setzen. Dazu muss/ kann natürlich auch gehören, dass man Ansprüche gegen Dritte geltend machen muss. Das ist völlig in Ordnung, aber ein „Geschmäckle“ bekommt das dann, wenn man Klagen führen lässt, die nach gesundem Menschenverstand keine Aussicht auf Erfolg haben werden. Und das dann zusätzlich noch zu einem Zeitpunkt, bei dem man sich als Außenstehender fragt: „Wieso jetzt?“

Genau diese Frage stellen wir hier nun einmal öffentlich, denn Sebastian Laboga antwortet wohl nicht so gern auf Presseanfragen, wenn ihm die Fragen möglicherweise nicht gefallen. Sebastian Laboga will nun die Provision der Vermittler aus dem Vorgang BWF zurückfordern. Warum jetzt, Herr Sebastian Laboga? Natürlich ist es für Ihre Kanzlei eine tolle Sache, wenn genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um das Verfahren in die Länge zu ziehen. Es sei die Frage erlaubt, ob das aber dann auch im Sinne der geschädigten Anleger ist. Die Frage wollen wir hier einmal mit NEIN beantworten, wohl wissend, dass Sie das sicherlich nicht interessiert. Da wird Ihnen das Hemd näher als die Hose sein, und bekannterweise haben Anwälte ja „tiefe Taschen“, was Honorare angeht.

Viele Anleger, sehr geehrter Herr Laboga, stellen sich hier doch die berechtigte Frage: „Werden wir hier erneut geschädigt?“ Wir können diese Frage absolut verstehen und auch nachvollziehen. Sie sicherlich dann nicht. Da ist dann ja noch die Sache mit dem Hemd und der Hose.

Leave A Comment