SOL’OR: Sonnenschein in Kroatien – Anleger sitzen im Dunkeln?

Last Updated: Donnerstag, 30.06.2022By

Frau Zett (Name geändert) hatte Anfang Sommer 2014 ein wenig Geld auf ihrem Sparbuch. Sie wünschte sich eine sichere Anlage zur Altersvorsorge. Im Internet stiess Sie auf eine Anzeige, in der eine sichere Anlage in Rohstoffe beworben wurde. Bei Interesse könne sie Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer in eine Maske eingeben, dann werde man sie kontaktieren. Frau Zett gab ihre Daten ein. Einen Tag später wurde sie von einem Berater angerufen. Man vereinbarte ein persönliches Beratungsgespräch.

Beim ersten Gespräch wurde Frau Zett die Informationsbroschüre SOL’OR gezeigt und ihr die Investition in dieses Produkt empfohlen: Es werde in Solaranlagen investiert. Von der Investition in die Solaranlagen bekomme sie Pachtzinse, die dann in ein Edelmetalldepot investiert würden. Die Solaranlagen stünden in Kroatien, da scheine immer die Sonne. Ein absolut sicheres Investment, so der Berater. Von Kosten war keine Rede. Zum Durchsehen der Vertragsformulare war keine Gelegenheit, diese wurden nur zur Unterschrift gereicht.

Familie Zett investierte EUR 100’000.00, ihr gesamtes Vermögen, das sie mühsam für die Altersvorsorge gespart hatte.

Sie überwies EUR 69’300.00 für den Kauf von Solaranlagen und weitere EUR 30’700.00, die sofort ins Edelmetalldepot flossen.

In der Folge erhielt Frau Zett insgesamt 19 monatliche Pachtzahlungen à EUR 966.00, die ebenfalls in das Edelmetalldepot investiert wurden.

Horrende Gebühren und Ausbleiben der Prachtzahlungen – fast 80 % des Investments in kürzester Zeit vernichtet

Ca. eineinhalb Jahre nach Vertragsabschluss erfuhr Frau Zett davon, dass dem Edelmetalldepot bereits zu Vertragsbeginn horrende Gebühren belastet worden waren. EUR 24’548.01 und damit fast 80 % (!) der ursprünglichen Einmaleinlage von EUR 30’700.00 waren dem Depot als „Strategiegebühr“ abgezogen worden. Frau Zett konnte es nicht fassen.

Der Schock darüber sass noch tief, als Frau Zett die nächste Hiobsbotschaft bekam: Ab April 2016 blieben die vereinbarten Pachtzahlungen aus.

Von ihrem Investment von insgesamt EUR 100’000.00 waren eineinhalb Jahre später nur noch EUR 23’143.64 übrig.

Es folgten Beschwichtigungen der Anleger mit der Hoffnung auf die „erhöhte Einspeisevergütung“

Die auf das Ausbleiben der Pachtzahlungen seit 01.04.2016 folgenden Informationsveranstaltungen der VALORO Handelshaus AG und die Schreiben der Pachtschuldnerin SEG Smart Energy Group AG an die Anleger, dienten mutmasslich im Wesentlichen dazu, die Anleger davon abzuhalten, rechtliche Schritte einzuleiten. Es wurde ausdrücklich empfohlen, Ruhe zu bewahren.

Man erklärte kurz zusammengefasst, dass der Strom, der von den Solaranlagen erzeugt werde, in das kroatische Stromnetz eingespeist werde. Dafür bekomme der Betreiber der Solaranlagen vom kroatischen Staat eine sogenannte Einspeisevergütung, mit der dann der Pachtzins an die Anleger bezahlt werde. Aufgrund von Unregelmässigkeiten im kroatischen Behördenverfahren sei die „erhöhte Einspeisevergütung“, die den Kalkulationen zu Grunde gelegen habe, bereits seit 01.01.2014 (!) nicht bezahlt worden. Es sei davon auszugehen, dass die erhöhte Einspeisevergütung nach langwierigen Prozessen in Kroatien schliesslich bezahlt werden könne. Die zwischenzeitlich eingenommene (geringer ausfallende) Einspeisevergütung werde für Anwaltskosten, Bafin-Verfahren (siehe https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2018/meldung_180903_SEG_Smart_Energy_Group_AG.html) aber auch für die Wartung der Solaranlagen benötigt.

Frau Zett war wie paralysiert, schenkte den Beschwichtigungen der involvierten Gesellschaften Glauben und wartete ab. Erst Ende 2021 suchte sie Rat bei Sabine Fröhlich, einer auf den Finanz- und Anlagesektor spezialisierten Rechtsanwältin in Liechtenstein (www.froehlich.law). Mit ihr gemeinsam arbeitete sie die Geschehnisse auf:

SOL’OR – drei Verträge, ein Gesamtprodukt

Sol’or ist eine Art Anlagestrategie, die aus drei Stufen besteht:

In der ersten Stufe schliesst der Anleger als Käufer einen Kaufvertrag mit der VALORO Handelshaus AG mit Sitz in Triesen (Liechtenstein) über den Kauf von Photovoltaik-Modulen ab.

In einem zweiten Schritt schliesst der Anleger als Verpächter einen Pachtvertrag über die in Stufe 1 erworbenen Photovoltaik-Module mit der SEG Smart Energy Group AG mit Sitz in Eschen (Liechtenstein) ab. Die SEG Smart Energy Group AG ist aufgrund des Pachtvertrages mit dem Anleger verpflichtet, 144 monatliche Pachtzahlungen zu leisten, das entspricht einer Pachtdauer von 12 Jahren.

Sol’or sieht in einer dritten Stufe vor, dass die von der SEG Smart Energy Group AG geleisteten 144 monatlichen Pachtzahlungen in den Top Value Rohstoff-Anlageplan (TVR) eingezahlt werden. Der Top Value Rohstoff-Anlageplan (TVR) ist ein aktiv gemanagtes Edelmetall-Depot der EM Global Service AG mit Sitz in Triesen (Liechtenstein).

Sinnlosigkeit des gesamten Investments bei Wegfall der Pachtzinszahlungen

Sol’or besteht im Wesentlichen aus drei Verträgen, die ein Gesamtprodukt der involvierten Gesellschaften bilden:

  • Kaufvertrag mit der VALORO Handelshaus AG
  • Pachtvertrag mit der SEG Smart Energy Group AG
  • Rohstoff-Verwaltungsvertrag mit der EM Global Service AG

Am 01.06.2022 wurde die SEG Smart Energy Group AG infolge Abweisung des Konkursantrages mangels hinreichendem kostendeckenden Vermögen aus dem Liechtensteinischen Handelsregister gelöscht.

Sol’or macht für die Anleger wirtschaftlich nur dann Sinn, wenn regelmässig Pachtzinszahlungen fliessen. Das Eigentumsrecht an den Solaranlagen in Kroatien allein nützt den Anlegern überhaupt nichts. Regelmässig werden sie nicht einmal wissen, wo genau diese montiert sind.

Bei wirtschaftlicher Betrachtung macht auch die Anlage in den Top Value Rohstoff-Anlageplan (TVR) ohne diese monatlichen Pachtzinse keinen Sinn für die Anleger:

Bereits die zu Vertragsbeginn belasteten Gebühren (12.5 % der Vertragssumme) lassen eine positive Rendite unrealistisch erscheinen. Würde überhaupt eine Rendite erzielt, so müsste diese ausserdem auch die Inflation abdecken, um die Anleger wenigstens vor Verlusten zu bewahren.

Durch die fehlende Anlage der monatlichen Zahlungen entsteht ein Verlust, der innerhalb der 12-jährigen Vertragsdauer nicht mehr aufgeholt werden kann, selbst wenn irgendwann einmal wieder Pachtzinse fliessen sollten.

Verträge unterliegen liechtensteinischem Recht

Sämtliche Verträge der Anleger mit den drei involvierten Gesellschaften unterliegen liechtensteinischem Recht.

Sol’or ist keine sichere Anlage zur Altersvorsorge und schon gar nicht inflationssicher, wie in der Hochglanzbroschüre beworben. „Sollte es so verkauft worden sein, sind die Anleger jedenfalls falsch beraten worden“, betont Rechtsanwältin Fröhlich. Schadenersatzansprüche aufgrund von Beratungsfehlern verjähren grundsätzlich in drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger und könnten in manchen Fällen bereits verjährt sein. Werden die Anleger jedoch beschwichtigt, kann sich die Verjährungsfrist verlängern.

Das Ausbleiben der Pachtzinszahlungen führt aber laut Fröhlich jedenfalls zu einer von der liechtensteinischen Rechtsordnung nicht gebilligten Äquivalenzstörung des gesamten Gesamtvertragsverhältnisses: „Der Anleger ist bei einer solchen Äquivalenzstörung zur Anfechtung der geschlossenen Verträge berechtigt, was zur Rückerstattung der wechselseitig ausgetauschten Leistungen führt.“

Für Frau Zett heisst das, dass sie ihr Investment von EUR 100’000.00 von der VALORO Handelshaus AG und der EM Global Service AG zurückverlangen kann.

Zur gleichen Rechtsfolge, nämlich zur Rückabwicklung und zur Möglichkeit, das Investment zurückzuverlangen, führt laut Fröhlich ein arglistiges Verschweigen von vertragswesentlichen Gebühreninformationen durch die EM Global Service AG. Dass die Strategiegebühr (12.5 % der gesamten Vertragssumme, belastet zu Vertragsbeginn zu Lasten der Depoteinzahlungen, und zwar bis zu 80% der jeweiligen Einzahlungen) regelmässig verschwiegen wurde, muss allein aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung angenommen werden, denn kein vernünftiger Mensch würde eine Anlage abschliessen, bei der ihm gleich zu Beginn 80 % des einbezahlten Kapitals als Gebühren belastet werden.

Rückabwicklung – Rückerstattung des Investments samt Zinsen

Als Folge der Rückabwicklung sind die wechselseitig ausgetauschten Leistungen zurückzugeben. Zwischenzeitlich erlangte Nutzungen vom herauszugebenden Gut sind ebenfalls herauszugeben. Wird eine Geldsumme hingegeben, besteht nach der Rechtsprechung neben dem Anspruch auf Rückgabe dieser Geldsumme Anspruch auf Vergütungszinsen in Höhe von 5 %.

Für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Rückabwicklung sieht das Gesetz eine 30-jährige Verjährungsfrist vor, sodass die Möglichkeit, das Investment zurückzubekommen, nach wie vor besteht.

Frau Zett gibt nicht auf

Frau Zett will ihr Investment zurückhaben.

Mit Hilfe von Rechtsanwältin Fröhlich hat sie die Valoro Handelshaus AG und die EM Global Service AG auf Rückerstattung ihres gesamten Investments samt Zinsen vor dem Fürstlichen Landgericht geklagt.

Die Valoro Handelshaus AG hat bereits angekündigt, Insolvenz anzumelden zu müssen, sollte sie zur Zahlung verurteilt werden. In diesem Fall wäre sie aber wieder Eigentümerin der Solaranlagen, die in einem Konkursverfahren grundsätzlich verwertet werden könnten.

Frau Zett gibt nicht auf. Im schlimmsten Fall bleibt dann eben die EM Global Service AG.

Eine nennenswerte Rendite hatte der Top Value Rohstoff-Anlageplan (TVR) ohnehin nicht erzielt: zwischen 31.12.2016 und 11.4.2022 stieg der Wert von CHF 23’143.64 auf insg. EUR 24’143.44 an. Das entspricht einer Rendite von nicht einmal einem Prozent pro Jahr (ca 0.785 %), die zur Gänze der Inflation zum Opfer fällt. Allein im Mai 2022 betrug die Inflation in Deutschland verglichen mit dem Vormonat +7.9%.

„Die Chancen im Prozess gegen die EM Global Service AG und die Valoro Handelshaus AG stehen nicht schlecht“, so Fröhlich. „Die EM Global Service AG hat Frau Zett aussergerichtlich bereits fast 80 % der gegen sie erhobenen Klagsforderung angeboten, doch letztlich ist der Versuch eines Gesamtvergleichs an der mangelnden Bereitschaft der Valoro Handelshaus AG, überhaupt irgendeinen Beitrag zu leisten, gescheitert. Das ist unverständlich. Die Solar-Module produzieren ja Strom, der in das kroatische Stromnetz eingespeist wird und für diesen Strom bekommt die Betreibergesellschaft Geld. Davon sehen die Anleger aber nichts. Ihr Eigentum wird Jahr für Jahr weniger wert und den Nutzen davon haben andere. Wir wollten aussergerichtlich erreichen, dass die Valoro Handelshaus AG die Solaranlagen zurücknimmt und meiner Mandantin zumindest deren Zeitwert bezahlt, doch wir stiessen auf taube Ohren. Dass der Anleger hier die Zeche zahlen soll, während die involvierten Gesellschaften ungeschoren davonkommen, ist nicht einzusehen, darum werden die Prozesse weitergeführt.

Ob Frau Zett ihr Investment samt 5 % Zinsen wieder erhält, wird nun gerichtlich geklärt. Zumindest die EM Global Service AG dürfte ausreichend zahlungsfähig sein.

Kostenfreie Vertragsprüfung für betroffene Anleger

Es stellt sich noch die Frage, wie Frau Zett komplexe Gerichtsverfahren im Ausland finanziert, hat sie doch das gesamte Familienvermögen in dieses Produkt gesteckt und für die Bezahlung von Gerichts- und Anwaltskosten kein Geld mehr übrig.

Fröhlich meint dazu: „Es gibt Möglichkeiten, wie Anleger wie Frau Zett trotzdem ein Gerichtsverfahren führen und zu Ihrem Recht kommen können. Interessierten Anlegern erkläre ich das selbstverständlich gerne genauer. Betroffenen biete ich ausserdem eine erste Prüfung ihrer Verträge und eine Einschätzung der Prozessaussichten völlig kostenfrei an. Eine Kontaktaufnahme lohnt sich jedenfalls. Dann hat man klare Sicht und kann dann entscheiden „

Rechtsanwältin Fröhlich ist unter www.froehlich.law  zu erreichen.

Quelle Rechtsanwältin Fröhlich Liechtenstein

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