Thema: Care Energy AG – Mystik der Leistungsfähigkeit von Energieversorgern in Technologien

Nachdem Einwohner Deutschlands für die Verminderung von Energiekosten sensibilisiert sind, möchten sie alles tun, um Kosten zu sparen. Das geschieht durch häufigen Wechsel der Energielieferanten, die sich mit ihren Angebotspreisen in unterbieten:

Ein Unternehmen davon ist die Care Energy AG (ehemals EnUp AG), gegen die aktuell durch die Bundesnetzagentur wegen des Verdachts der fehlenden Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ermittelt wird. Als Gründe für die Ermittlung führt die Bundesnetzagentur u. a. zahlreiche Verbraucherbeschwerden auf. Dazu gehören nicht ausgezahlte Guthaben und nicht fristgerechte Abrechnungen. Zudem verweist die Bundesnetzagentur darauf, dass Care Energy laut Angaben der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber bei diesen Unternehmen Zahlungsrückstände hat.

Am 28.06.2016 hat einer der vier Übertragungsnetzbetreiber Deutschlands die Verträge mit Care Energy AG gekündigt und ausstehende EEG-Abschlagszahlungen der Care-Energy AG für die Monate April und Mai 2016 reklamiert. Am 15.07.2016 hat ein weiterer Übertragungsnetzbetreiber, TenneT, die Verträge mit der Care Energy AG gekündigt und die gleiche Begründung aufgeführt.

Für die Kunden bedeutet dies mit Sicherheit, dass die vermeintlich günstigen Preise nicht der Gegenstand der Verhandlungen sein können. Die Verbraucher müssen froh sein, wenn sie von den übergeordneten Energielieferanten weiter versorgt werden. Dies wird prinzipiell zugesagt. Welche Maßnahmen sind für die betroffenen Kunden zu empfehlen? Zunächst fallen sie in den vergleichsweise teuren Grundversorgertarif des regionalen Stromanbieters zurück. Was können Kunden in diesem Fall tun?

Üblicherweise haben Kunden eines Stromanbieters lediglich eine Vertragsbeziehung mit dem jeweiligen Stromversorger. Im Fall von Care Energy ist dies anders. Es gibt zwei Unternehmen, die unter dem Namen Care Energy agieren.

  1. Care Energy AG (ehemals EnUp AG),München, ist als Stromversorger für die Belieferung von Strom zuständig.
  1.  Care Energy Management GmbH, Hamburg, unterhält die Vertragsbeziehung, tritt als Energiedienstleister auf und entscheidet, von welchem Anbieter der Strom zu beziehen ist.

In der Vergangenheit war dies die Care Energy AG. Dies wird sich nach den aktuellen Entwicklungen ändern. Konkret haben Kunden mit Abschluss eines Vertrags dem Care Energy Energiedienstleister die Vollmacht eingeräumt, ihren Stromvertrag zu betreuen.

Vor dem Hintergrund der gekündigten Verträge mit den beiden Übertragungsnetzbetreibern wird das Care Energy Energiedienstleistungsunternehmen versuchen, die Kunden zu halten und zu einem anderen Stromanbieter zu vermitteln. Betroffene Kunden werden aktuell aufgefordert, neue Geschäftsbedingungen zu bestätigen und dem Care Energy Energiedienstleister weitergehende Rechte einzuräumen. Die Verbraucherzentrale Niedersachen warnt davor Care Energy diese zusätzlichen Vollmachen einzuräumen.

Care Energy -Kunden sollten überlegen, ob sie weiterhin Kunde bleiben möchten, zumal die Entwicklungen aktuell sehr rasant verlaufen. Es ist auf die Aufsichtsverfahren der Bundesnetzagentur gegen Care Energy zu verweisen. Dort wird gesagt, dass die Behörde aufgrund der anhaltenden Zahlungsrückstände von Care Energy die Gefahr einer Insolvenz sieht. Der Marktwächter Energie warnt daher vor Abschluss von Verträgen mit Care Energy.

Aktuell ist es nicht absehbar, ob es weitere Veränderungen für Kunden in naher Zukunft geben wird. Auf jeden Fall sollte das Kleingedruckte der Angebote genau geprüft werden, Care Energy betont auf ihrer Facebookseite, dass sie einen „unbestechlichen Strom & Gaspreisvergleich“ anbieten. Schließlich erhalten andere Vergleichsportale und Serviceanbieter eine Provision vom neuen Stromanbieter im Wechselfall. Care Energy verzichtet nach eigenen Angaben auf diese Provision. Ein Blick in die Care Energy AGB macht deutlich, dass ein Wechselauftrag über den Tarifrechner keineswegs kostenfrei ist, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag. Denn in eben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Care Energy findet sich der Passus:

3.1.2 Entlohnung für Energiekostenoptimierung beim Onlineangebot „Tarifrechner“

Das Entgelt beschränkt sich ausdrücklich auf das ermittelte Einsparungspotenzial „Energiekosten während der Vertragslaufzeit, des geschlossenen Vertrages, der Belieferung im Vergleich gewählter Tarif zum Tarif des Grundversorgers“

Dieser Auszug der Care Energy AGB lässt den Rückschluss zu, dass Nutzer des Care Energy Tarifrechners im Wechselfall zur Kasse gebeten werden und das Einsparpotenzial, berechnet aus Differenz zwischen neu gewähltem Tarif und dem Grundversorgertarif, zahlen müsse. Diese Differenz beträgt meist mehrere hunderte Euro. Care Energy beansprucht laut ihrer AGB 50% auf diese erzielte „Energiekosteneinsparung.

3.1.1 Entlohnung für Energiecontrolling, Energiekostenoptimierung und —effizienzmaßnahmen: Die Entlohnung, welche Care Energy hieraus gegenüber dem Kunden gebührt, richtet sich nach der Höhe der Effizienzsteigerung bzw. der Energiekosteneinsparung. Sie wird einvernehmlich mit 50 % der erreichten Energiekosteneinsparung festgelegt.

Die Frage nach den Kosten der Nutzung scheinen sich auch andere Care Energy -Kunden gefragt zu haben. Für den Kunden bedeutet dies die Geschäftsbeziehung mit Sorgfalt zu prüfen und zu überlegen, ob die möglichen Diskussionen und Auseinandersetzungen nicht teurer sind als die angebotenen Ersparnisse, die vielleicht eintreten.

Leider gerät der Energiemarkt dank der vorgespielten Ersparnis unter Druck.
Care Energy wird kein Einzelfall bleiben.

 

JPM

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