Umweltschäden aus der DDR-Zeit

Last Updated: Mittwoch, 06.12.2023By Tags: , , ,

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass der Bund nicht mehr für Umweltschäden aus der DDR-Zeit zahlen muss, als zuvor in Abkommen vereinbart. Die Klagen der Bundesländer Sachsen und Thüringen wurden abgewiesen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Länder nicht ausreichend darlegen konnten, dass der Bund rechtlich dazu verpflichtet sei, einen höheren Anteil an den Kosten für die Sanierung von Umweltaltlasten zu übernehmen. Thüringen hatte bereits 1999 und Sachsen 2008 einen pauschalen Ausgleich für die Beseitigung von DDR-Umweltschäden erhalten. Obwohl die Abkommen in bestimmten Fällen Nachverhandlungen zulassen, stellte das Gericht klar, dass die Länder keine rechtliche Grundlage haben, dies auf dem Wege der Justiz durchzusetzen.

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