Vorläufige Sicherungsmaßnahme: Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Hewad Gulzad wegen Betruges

In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Hewad Gulzad, wegen Betruges konnte aufgrund des Beschlagnahmebeschlusses des Amtsgericht Stuttgart vom 11.02.2015 (Aktenzeichen 28 Gs 1343/15) ein Konto bei der Deutschen Postbank AG, 45128 Essen, gepfändet werden.

Der Beschuldigte steht im Verdacht, ab dem 28.11.2014 durch betrügerische Anschreiben an Firmen und Unternehmen unter seiner „kaufmännischen“ Firma „VHG e.K.“ den Anschein vermittelt zu haben, dass für eine Handelsregistereintragung im Auftrag des jeweiligen Registergerichts Gebühren in Höhe von 547,40 €, resp. 553,35 € oder anderen ähnlich hohen Beträgen für die entsprechende Eintragung im Handelsregister zu zahlen seien. Lediglich im äußerst schlecht lesbaren Kleingedruckten wurde mitgeteilt, dass es sich bei dem Schreiben bloß um ein Angebot, verschleiernd mit dem mittlerweile ungebräuchlichen Fremdwort „Offerte“ bezeichnet, über nicht näher bezeichnete Leistungen handelt.

Geschädigte, die Schreiben der Firma „VHG e.K.“ erhalten haben und daraufhin Zahlungen an ein in den Schreiben genanntes Konto bei der Deutschen Postbank AG geleistet haben, mögen sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Neckarstr. 145, 70190 Stuttgart, zum Aktenzeichen 134 Js 71196/14, 190 AR RVA 46/15 schriftlich in Verbindung setzen.

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