Weitere Verurteilungen nach Farbattacke auf Brandenburger Tor: Klima-Aktivisten müssen Freizeitarbeit leisten

Last Updated: Dienstag, 09.07.2024By

Ein Dreivierteljahr nach einer Farbattacke auf das Brandenburger Tor sind in Berlin zwei weitere Mitglieder der Gruppe „Letzte Generation“ verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten befand die 21-jährigen Männer der gemeinschaftlichen Sachbeschädigung für schuldig und verurteilte sie zu 180 bzw. 200 Stunden Freizeitarbeit. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Die „Letzte Generation“ hatte das Berliner Wahrzeichen im September des vergangenen Jahres orange gefärbt, um auf die Klimakrise aufmerksam zu machen. Drei andere Beteiligte der Aktion waren bereits im April zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Diese Urteile und die aktuelle Verurteilung verdeutlichen die Konsequenzen, die solche Aktionen nach sich ziehen können, auch wenn sie auf wichtige gesellschaftliche Themen hinweisen möchten.

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