Welche Rolle spielt die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Verfahren gegen Verantwortliche der EEV AG?

Last Updated: Samstag, 11.11.2023By

In Deutschland geht man davon aus , das eine unabhängige und seriöse Staatsanwaltschaft immer vermeiden wird alleine nur den Eindruck zu erwecken „Einsietig ermittelt“ zu haben. Jede Staatsanwaltschaft ist verpflich belastende Fakten und entlastende Fakten in einem Ermittlungsverfahren zusammenzustellen. Bewerten ob das dann was die Staatsanwaltschaft ermittelt hat für eine Anklage reicht, muss da der zustänidge Richter bzw. die zuständige Kammer. Aber auch der kann nur dann eine Entscheidung treffem, wenn er alle Akten kennt und belastendes und entlastendes Material  bewertet hat.

Nun mögen wir uns gar nicht vorstellen, das es dann auch ein Zusammenspiel zwischen einer Kammer eines Strafgerichtes und einer emittelden Staatsanwaltschaft gibt, die dann beide zwar die Akten kennen, aber den Verteidigern den Beschuldigten nicht die gleichen, vom Umfang her, Akten vorgelegt hat. Das wäre sicherlich nicht nur ein versheen, sondren müsste dann auch selbst einmal von einem anderen Gericht bewertet werden. Soweit sind wir hier noch nicht, wobei hier die Betonung durchaus auf „noch nicht“ gelegt werden kann, denn das sich die Verteidiger nun natürlich im Namen ihrer Mandanten zur Wehr setzen werden, ist dann wohl nur natürlich, und auch nachvollziehbar.

Es dürfte auch kalr sein, das der Prozess in Göttingen derzeit wohl nicht forgesetzt werden kann, nicht so lange die Verteidiger die Akten nicht komplett zur Verfügung gestellt bekommen haben und durcharbeiten konnten. Es mag sein, das dies durchaus eine herbe Schlappe für den Anklage führenden Staatsanwalt ist, aber in einem Rechtsstaat macht man sowas auch nicht. In wie weit die Verteidiger nun gegen den Staatsanwalt den prozessführenden Richter des Verfahrens Maßnahmen ergreiefen werden wissen wir nicht. Auf Anfrage wollten sich die Verteidiger dazu nicht äußern.

Über Jahre hat die Braunschweiger Staatsanwaltschaft einen Job gemacht der möglicherweise“ parteiisch“ ausgelegt war, weil der federführende Staatsanwalt unbedingt eine Verurteilung wollte. Nur hat er wohl vergessen das bnicht er das Urteil spricht „im Namen des Volkes“ sondern das Gericht. Vielleicht denkt man ja auch bei der Verteidigung auch einmal darüber nach, den jetzigen Staatsanwalt wegen „Befangenheit“ abzulehnen.

Sollte das Gericht die Unterlagen auch bereits seit Monaten kennen, dann muss man auch die Frage stellen, ob auch der Richter möglicherweise versucht das Verfahren so zu beeinflussen das es zu einem Schuldspruch kommt, dann wären wir allerdings in einem anderen System zu einer anderen Zeit. Hoffen wir einmal, das man noch ein wenig Vertrauen in die Deutsche Justiz haben kann, bei der nidersächsischen Justiz kommen einem da schon begründete Zweifel, unterstellt die uns zugetragenen Informationen sind so korrekt.

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