Wind 7 AG und die Beteiligungen immer auch mit Totalverlustrisiko

Last Updated: Dienstag, 08.03.2016By

Klar es ist unser Standardspruch „Totalverlustrisiko“, aber dass es den Totalverlust auch gibt, ist eben auch eine Tatsache, die man bei solchen Beteiligungen nicht außer Acht lassen darf als potentieller Anleger. Das gilt auch für Kapitalanlagen, die von diesem Unternehmen angeboten werden. Schaut man sich die Bilanz dann auch im Detail an, dann findet man  hier  Beteiligungen im Minus und mit geringen Gewinnen.

wind 7 Aktiengesellschaft

Eckernförde

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

AKTIVA

31.12.2014 31.12.2013
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 582.711,58 37.931,21
II. Sachanlagen 148.109,85 643.631,95
III. Finanzanlagen 4.418.984,15 4.400.541,00
5.149.805,58 5.082.104,16
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 578.752,91 594.499,33
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.582.606,03 1.836.014,21
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 818.729,00 566.338,84
2.980.087,94 2.996.852,38
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.376,81 11.699,14
8.140.270,33 8.090.655,68

PASSIVA

31.12.2014 31.12.2013
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 7.480.748,00 7.480.748,00
II. Gesetzliche Rücklage 164.431,43 164.431,43
III. Bilanzverlust -181.242,95 -410.642,96
7.463.936,48 7.234.536,47
B. Rückstellungen 135.242,87 119.202,86
C. Verbindlichkeiten 537.225,46 734.345,56
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 494.164,57 (Vorjahr: EUR 734.345,56)
– davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren: EUR 3.450,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.865,52 2.570,79
8.140.270,33 8.090.655,68

Anhang für das Geschäftsjahr 2014

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der wind 7 Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2014 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des Aktiengesetzes aufgestellt.

Bei der wind 7 Aktiengesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer pro rata temporis um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Bei Zugängen von abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenständen wird die Abschreibung pro rata temporis verrechnet.

Abweichend davon werden geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis zu 150,- € grundsätzlich im Jahr des Zuganges voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten über 150,- € bis 1.000,- € werden aus Vereinfachungsgründen in einem Sammelposten zusammengefasst und im Jahre der Anschaffung und in den vier darauffolgenden Jahren mit je einem Fünftel der Anschaffungskosten abgeschrieben. Diese Vermögensgegenstände werden am Ende desjenigen Geschäftsjahres, in dem der Sammelposten vollständig abgeschrieben ist, als Abgang erfasst.

Abweichend zum Vorjahr werden zeitlich begrenzte Betreibungsrechte für Windkraftanlagen separat von den reinen Grundstückswerten ausgewiesen. Hieraus resultiert im Anlagenspiegel die Umbuchung von Sachanlagen in immaterielle Vermögensgegenstände. Durch den geänderten Ausweis werden die Wertkomponenten besser verdeutlicht. Das Jahresergebnis wird hierdurch nicht beeinflusst.

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Im Falle einer Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.

Abweichend zum Vorjahr wird die Beteiligung an der Bürgerwind Eckstever GmbH & Co. KG trotz der Beherrschung der Komplementärin mangels beherrschenden Einflusses nicht mehr als Anteile an verbundenen Unternehmen, sondern als Beteiligung, ausgewiesen.

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten gemäß § 255 HGB bewertet. Soweit zum Bilanzstichtag notwendig, wurden ausreichende Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht.

Rückstellungen werden für alle drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Bei der passivierten Rückstellung für Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen wurde wegen Unwesentlichkeit für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von einer Berücksichtigung künftiger Preissteigerungen und einer Abzinsung der Verpflichtung abgesehen.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterung zur Bilanz

A. Anlagevermögen

1. Finanzanlagen

Der Anteilsbesitz ist nachfolgend in Tabellenform aufgeführt, dort sind jeweils das Eigenkapital am 31.12.2014 und das Ergebnis des Geschäftsjahres 2014 ersichtlich.

Firma, Sitz Beteiligungsquote Eigenkapitalzum 31.12.2014 Jahresergebnis 2014
in % in T€ in T€
StiegeWind GmbH, Ottersberg 100,00 361 1
wind 7 Service GmbH, Eckernförde 100,00 51 8
wind 7 Transaktionen GmbH, Eckernförde 100,00 10 – 3
wind 7 Anlagen GmbH & Co. KG, Eckernförde 100,00 1.812 – 186
NORTH CURA GmbH, Eckernförde 100,00 39 13
Klimawandel, S.L., Barcelona (E) 100,00 24* – 5*
REHUA Solar I, S.L., Barcelona (E) 100,00 23* 3*
REHUA Solar II, S.L., Barcelona (E) 100,00 32 – 3*
REHUA Solar III, S.L., Barcelona (E) 100,00 40* 5*
REHUA Solar IV, S.L., Barcelona (E) 100,00 33* 3*
REHUA Solar V, S.L., Barcelona (E) 100,00 38* 6*
REHUA Solar VI, S.L., Barcelona (E) 100,00 34* 4*
REHUA Solar VII, S.L., Barcelona (E) 100,00 33* 4*
REHUA Solar VIII, S.L., Barcelona (E) 100,00 33* 3*
REHUA Solar IX, S.L., Barcelona (E) 100,00 35* 4*
REHUA Solar X, S.L., Barcelona (E) 100,00 37* 5*
REHUA Solar XI, S.L., Barcelona (E) 100,00 38* 5*
REHUA Solar XII, S.L., Barcelona (E) 100,00 39* 5*
REHUA Solar XIII, S.L., Barcelona (E) 100,00 34* 3*
REHUA Solar XIV, S.L., Barcelona (E) 100,00 47* 7*
wind 7 Betriebsverwaltung GmbH, Eckernförde 100,00 13 – 2
Windenergie Ottersberg GmbH, Ottersberg 100,00 25 1
BürgerWind Eckstever GmbH & Co. KG, Ottersberg 7,88 670 70
Solarpark Wiedergeltingen 3 GmbH & Co. KG, Eckernförde 100,00 195 – 3
wind 7 Trennewurth GmbH & Co. KG, Eckernförde 100,00 438 6
wind 7 Verwaltung GmbH 100,00 22 – 3

* := vorläufiger Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014

Die wind 7 Betriebsverwaltung diente in der wind 7 Gruppe vorwiegend als Komplementärin und hatte diese Funktion zu Beginn des Geschäftsjahres bei der nicht mehr im Eigentum der wind 7 AG stehenden Solarpark Giengen GmbH & Co. KG sowie bei den zu 100 % im Eigentum der wind 7 AG befindlichen Gesellschaften Solarpark Wiedergeltingen 3 GmbH & Co. KG und wind 7 Trennewurth GmbH & Co. KG inne. Am 23.01.2014 wurde zudem die wind 7 Verwaltung GmbH gegründet und am 29.01.2014 in das Handelsregister eingetragen. Die wind 7 Verwaltung GmbH soll Komplementärfunktionen und andere Dienstleistungen für Konzerngesellschaften übernehmen.

Die bisher für diese Funktionen vorgesehene wind 7 Betriebsverwaltung GmbH könnte möglicherweise aus einem Haftungsfall für eine nicht mehr im Eigentum der wind 7 AG befindliche Gesellschaft in Anspruch genommen werden. Aus diesem Grund wurde der Beteiligungsbuchwert für die wind 7 Betriebsverwaltung GmbH im Geschäftsjahr 2013 aus Vorsichtsgründen um 50 % auf 12.500,- € wertberichtigt.

Die wind 7 Verwaltung GmbH übernahm sodann im Berichtsjahr als Nachfolgerin der wind 7 Betriebsverwaltung GmbH die Komplementärfunktion bei der Solarpark Wiedergeltingen 3 GmbH & Co. KG und der wind 7 Trennewurth GmbH & Co. KG.

Das Stammkapital der StiegeWind GmbH wurde durch Gesellschafterbeschluss am 19.12.2014 (Handelsregistereintragung am 28.01.2015) um 50.000,- € auf 300.000,- € erhöht.

Am 20. August 2013 wurde die wind 7 Trennewurth GmbH & Co. KG in das Handelsregister Hamburg eingetragen, später erfolgte eine Sitzverlegung nach Eckernförde. Die Gesellschaft hält den Pachtvertrag für eine neu zu errichtende Enercon E 70 in Trennewurth, die sie nach Inbetriebnahme seit Mitte 2014 auch erfolgreich betreibt.

2. Bewertung der wind 7 Anlagen GmbH & Co. KG sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen

Die bedungene Einlage der wind 7 AG an der wind 7 Anlagen GmbH & Co. KG betrug am 31. Dezember 2013 2,91 Mio. €, sodann nach einer am 20.02. 2014 vorgenommenen Umwandlung von Darlehensmitteln in Eigenkapital 3,41 Mio. €. Aufgrund einer neuen Gesetzgebung in Spanien, mit der die Einspeisevergütungen ab Mitte Juli 2013 geändert wurden, ergab sich im Vorjahr bei unveränderter Berechnung der zu erwartenden Rückflüsse auf DCF-Basis zusätzlich zu der am 31. Dezember 2012 bestehenden Wertberichtigung von 1.302.916,57 € ein weiterer Wertberichtigungsbedarf von 570 T€. Zudem bestand Anfang 2014 aufgrund möglicher Sanktionen wegen der technischen Ausstattung des Solarparks ein weiteres Risiko für den Wert der Beteiligung, so dass ein weiterer Wertberichtigungsbedarf von 50 T€ ermittelt wurde.

Nachdem am 24.06.2014 eine weitere Kapitalerhöhung von 50 T€ durch Bareinzahlung erfolgte, war die zum 31.12.2014 vorzunehmende erneute Bewertung auf DCF-Basis für ein Eigenkapital von nominell 3,46 Mio. € vorzunehmen. Während an der Wertberichtigung um 50 T€ für mögliche Sanktionen festgehalten wurde, ergab sich aufgrund des DCF-Modells ein Wertberichtigungsbedarf von 1.747.775,61 €, zusammen mit den erwähnten 50 T€ mithin eine Summe von 1.797.775,61 €. Gegenüber den am Jahresende 2013 bestehenden Wertberichtigungen auf den Wert der Finanzanlage an der wind 7 Anlagen GmbH & Co. KG von 1.922.916,57 € ergab sich demnach eine Wertaufholung um 125.140,96 €, die dem Jahresergebnis der wind 7 AG zugute kam.

Die Ausleihungen der wind 7 AG an die wind 7 Anlagen GmbH & Co. KG betrugen zum 31.12.2013 2.093.766,40 € und sanken mit der erwähnten Umwandlung am 20.02.2014 auf 1.593.766,40 €. Dieser Stand war am 31.12.2014 unverändert.

B. Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände / Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Zur Besicherung eines Kredits der wind 7 Anlagen GmbH & Co. KG dienende und damit nicht zur freien Verfügung stehende Bankguthaben von 278 T€ (2013: 277 T€) werden seit dem Geschäftsjahr 2012 unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen.

C. Eigenkapital

1. Grundkapital

Das Grundkapital entfällt auf 1.100.110 Stückaktien. Die Stückaktien repräsentierten einen rechnerischen Nennwert von je 6,80 €.

2. Genehmigtes Kapital

Die Hauptversammlung vom 20.12.2011 hat ein Genehmigtes Kapital 2011/I beschlossen. Diese Änderung wurde am 30.12.2011 in das Handelsregister eingetragen.

Danach ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Dezember 2016 einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um 3.116.984,- €, durch Ausgabe von insgesamt bis zu Stück 458.380 neuen, auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 6,80 € je Aktie gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011/I). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein- oder mehrmalig auszuschließen,

a)

um etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen;

b)

soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft ausgegebenen Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustünde;

c)

soweit die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden und der auf die neu auszugebenden Aktien insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals den Betrag von insgesamt 623.396,- € oder, sollte dieser Betrag niedriger sein, von insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens und zum Zeitpunkt der erstmaligen Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet („Höchstbetrag“) und der Ausgabepreis der neu auszugebenden Aktien mindestens 90 % des durchschnittlichen Schlussauktionspreises der Aktie der wind 7 AG an dem Börsenplatz, an dem die Aktien gehandelt werden (bei einer Börsennotierung an einer deutschen Wertpapierbörse: XETRA-Handel oder ein entsprechendes Nachfolgesystem, bei einer Notierung an mehreren deutschen Börsennotierungen vorrangig Frankfurt/Main, danach Hamburg) an den zehn Handelstagen vor der Ausübung dieser Ermächtigung beträgt. Sollte an dem entsprechend heranzuziehenden Börsenplatz keine Schlussauktion durchgeführt werden, so werden jeweils die gesamten Notierungen an den zehn Handelstagen zur Berechnung herangezogen;

d)

soweit die neuen Aktien gegen Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen ausgegeben werden.

Der anteilige Betrag am Grundkapital, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 30 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen.

Auf den Höchstbetrag nach § 4 Abs. 5 lit. c) der Satzung ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf neue oder auf zuvor erworbene eigene Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden, sowie der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2011 und, falls das genehmigte Kapital 2011 bis zum 19. Dezember 2016 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, nach Fristablauf der Ermächtigung anzupassen.

Das genehmigte Kapital wurde bisher nicht genutzt.

3. Stock Options/Bedingtes Kapital

Die Hauptversammlung vom 20.12.2011 hat ein neues bedingtes Kapital beschlossen. Diese Änderung wurde ebenfalls am 30.12.2011 in das Handelsregister eingetragen.

Danach ist das Grundkapital der wind 7 Aktiengesellschaft um bis zu 3.116.984,- € bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insofern durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungsrechten oder Optionsscheinen, die den von der Gesellschaft oder durch eine ihrer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungen auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 20.12.2011 bis zum 19.12.2016 auszugebenden Wandel- und Optionsschuldverschreibungen beigefügt sind, von ihrem Wandlungs- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen (ggf. erfolgt die Ausgabe über unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungen der Gesellschaft).

Von der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

4. Gesetzliche Rücklage

Aufgrund des den Jahresüberschuss 2014 übersteigenden Verlustvortrags erfolgt gemäß § 150 Abs. 2 AktG im Berichtsjahr keine Einstellung in die gesetzliche Rücklage.

5. Bilanzverlust

Der Bilanzverlust enthält einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von EUR 410.642,96 (Vorjahr EUR 0,00).

D. Verbindlichkeiten

Die in den Verbindlichkeiten enthaltenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich im Wesentlichen durch ein in 2014 aufgenommenes Darlehen bei der Volkswagen Bank zur Finanzierung eines PKW von 49.074,60 € auf 69.538,72 € am 31.12.2014 erhöht.

Aktuell stehen der wind 7 AG neben den vorhandenen Barmitteln eine Kontokorrentlinie von 500.000,- € (diese gemeinsam mit der StiegeWind GmbH) sowie eine Kreditlinie für Großkomponenten – inklusive des bereits ausgenutzten Teils von 49 T€ – in Höhe von 200.000,- € zur Verfügung.

Die in den Verbindlichkeiten enthaltenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (203.075,71 €) unterliegen branchenüblichen Eigentumsvorbehalten.

IV. Haftungsverhältnisse

A. Bürgschaften zugunsten verbundener Unternehmen (185.512,36 €)

1.

Die Gesellschaft hat für eine Verbindlichkeit eines verbundenen Unternehmens gegenüber einem Kreditinstitut zur Finanzierung einer Solaranlage eine selbstschuldnerische Bürgschaft über 16.000,- € abgegeben. Zum 31. Dezember 2014 valutiert diese Verbindlichkeit noch mit 12.400,- €. Eine weitere Verbindlichkeit dieses verbundenen Unternehmens gegenüber dem Kreditinstitut zur Finanzierung eines Solarcarports wurde mit einer weiteren selbstschuldnerischen Bürgschaft über 8.000,00 € unterlegt. Zum 31. Dezember 2014 valutiert diese Verbindlichkeit noch mit 5.616,36 €.

Aus der bisherigen Entwicklung im Geschäftsjahr 2015 und aus der Planungsrechnung des verbundenen Unternehmens ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass dieses zukünftig nicht in der Lage sein sollte, seine Verbindlichkeiten fristgerecht zu bedienen. Eine Inanspruchnahme aus der Bürgschaft droht daher nicht und ist sehr unwahrscheinlich.

2.

Die Gesellschaft hat für eine Verbindlichkeit eines verbundenen Unternehmens gegenüber einem weiteren Kreditinstitut im Rahmen eines KfW-Kredites eine selbstschuldnerische Bürgschaft über 100.000,- € abgegeben. Zum 31. Dezember 2014 valutiert diese Verbindlichkeit noch mit 87.496,- €. Eine weitere Verbindlichkeit dieses verbundenen Unternehmens gegenüber diesem Kreditinstitut, die im Berichtsjahr begründet wurde, wurde mit einer weiteren selbstschuldnerischen Bürgschaft über 80.000,00 € unterlegt. Zum 31. Dezember 2014 valutiert diese Verbindlichkeit noch mit 80.000,00 €.

Aus der bisherigen Entwicklung im Geschäftsjahr 2015 und aus der Planungsrechnung des verbundenen Unternehmens ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass dieses zukünftig nicht in der Lage sein sollte, seine Verbindlichkeiten fristgerecht zu bedienen. Eine Inanspruchnahme aus der Bürgschaft droht daher nicht und ist sehr unwahrscheinlich.

B. Gewährleistungsverträge zugunsten verbundener Unternehmen (4.309.907,26 €)

1. Mitverpflichtungserklärungen für einen Leasingvertrag

Für einen Leasingvertrag eines verbundenen Unternehmens hat die wind 7 AG die gesamtschuldnerische Mithaftung erklärt. Da dieser Leasingvertrag zum 31. März 2015 durch den Kauf des Leasinggutes durch das verbundene Unternehmen beendet wird, waren am 31. Dezember 2014 insgesamt noch Leasingraten in Höhe von 1.673,43 € sowie die Ablösesumme von 2.840,17 € am 31. März 2014, insgesamt also 4.513,60 € zu leisten. Da die Beträge mittlerweile bezahlt sind, ist davon auszugehen, dass eine Inanspruchnahme aus der Mithaftung sehr unwahrscheinlich ist.

2. Mitverpflichtungserklärung für einen Darlehensvertrag

Für einen Kreditvertrag eines verbundenen Unternehmens zur Finanzierung eines PKW hat die wind 7 AG die gesamtschuldnerische Mithaftung erklärt. Zum 31. Dezember 2014 valutierte das Darlehen noch mit 3.879,19 €.

Aus der bisherigen Entwicklung im Geschäftsjahr 2015 und aus der Planungsrechnung des verbundenen Unternehmens ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass dieses zukünftig nicht in der Lage sein sollte, seine Verbindlichkeiten fristgerecht zu bedienen. Eine Inanspruchnahme aus der Mithaftung droht daher nicht und ist sehr unwahrscheinlich.

3. Haftungserklärung

Die Gesellschaft hat gegenüber einem Kreditinstitut, das einem verbundenen Unternehmen der wind 7 AG Darlehen in Höhe von ursprünglich 5.500.000,- € gewährt hat, eine Haftungserklärung abgegeben. Danach verpflichtet sich die wind 7 AG, die Beteiligung an dem finanzierten Unternehmen über die gesamte Laufzeit des Kreditvertrages aufrecht zu erhalten. Außerdem übernimmt die wind 7 AG die Haftung für jeden Schaden, der dem Kreditnehmer oder der finanzierenden Bank aus der Unrichtigkeit von in der Haftungserklärung einzeln aufgeführten Erklärungen oder Bestätigungen entsteht. Zum 31. Dezember 2014 valutierte das Darlehen noch mit 4.301.514,47 €.

Aus der planmäßigen Entwicklung im Geschäftsjahr 2014 und aus der Planungsrechnung des verbundenen Unternehmens ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass dieses zukünftig nicht in der Lage sein sollte, seine Verbindlichkeiten fristgerecht zu bedienen. Eine Inanspruchnahme aus der Haftungserklärung droht daher nicht und ist sehr unwahrscheinlich.

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