Alles aber kein Schneeballsystem Infinus?

Nun, wenn man alle Faktoren, die damit zusammenhängen, einmal bedenkt, dann kann man die Einschätzung der Finanzbehörde in Dresden sicherlich für sich genommen nachvollziehen. Sowohl die Finanzbehörde, aber auch die Stadt Dresden müssten dann erhebliche Gelder an den Insolvenzverwalter zurückbezahlen, wenn es doch ein Schneeballsystem gewesen wäre. Mit so einem Standpunkt manövriert man sich natürlich erst einmal ganz einfach aus der Bedrouille. Dass den Angeklagten das dann im Strafverfahren helfen könnte, ist eigentlich kaum denkbar, denn Straf- und Zivilrecht sind dann schon ein Unterschied. Klar sein muss eigentlich auch Jedem, dass hier teilweise „Scheingefechte“ geführt werden. Der Insolvenzverwalter will nachweisen, dass er Alles getan hat, um Geld für die Anleger zu bekommen, und das Gericht wird kaum sagen, dass alles falsch war, was ihr gemacht habt, liebe Staatsanwaltschaft, denn das könnte dann auch Staatshaftung bedeuten. Dass ein Deutsches Gericht dem Staat, von dem es bezahlt wird, dann so ein „Urteilsei“ ins Netz legt, nie und nimmer. Auch der Insolvenzverwalter würde dann sicherlich so schnell kein Verfahren mehr bekommen, wenn er das mal konsequent angehen würde. Die Angeklagten werden verurteilt werden, egal warum und weshalb. Hauptsache es handelt sich um ein Urteil, was Staatshaftung ausschließt.

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