ARAS Group Dubai und die BafIn Meldung

Natürlich ist die Meldung der BaFin nach wie vor online, denn an Tatbestand und Inhalt der Meldung hat sich nach unserer Kenntnis aktuell nichts verändert. Wer Ihnen etwas anderes erzählt, sagt Ihnen dann sicherlich nicht die Wahrheit.

Natürlich wird Rechtsanwalt Ehlen von der Kanzlei Dr. Pürschel und Partner aus Berlin dazu sicherlich noch in der Diskussion mit der BaFin stehen. Bisher war die Meldung direkt auf der ersten Seite der BaFin sichtbar. Durch neue Meldungen ist die ARAS Group Meldung nun nach hinten gerutscht. Trotzdem findet man diese heute noch unter dem Menüpunkt Maßnahmen, wenn Sie dann in der grauen Linie auf „alle“ klicken.

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2017/meldung_170804_ArasGroupl.html;jsessionid=37E536CD7071462BD9B00926BC9A7F32.1_cid372

Diese Meldung besagt aber auch, dass die Anordnung noch nicht bestandskräftig ist. Daher gehen wir davon aus, dass Rechtsanwalt Ehlen von der Kanzlei Dr. Pürschel und Partner aus Berlin noch in der juristischen Diskussion ist mit der BaFin.

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