Auch Rechtsanwalt Jochen Resch meldet sich zum Thema Prosavus

Der Insolvenzverwalter Scheffler hat den Genussrechtsinhabern der Prosavus AG einen gehörigen Schrecken eingejagt, als er mit Schreiben Anfang September die Rückforderung von Scheingewinnen gefordert hat. Müssen die Anleger zahlen?
Prosavus Insolvenzverfahren: Sind Gewinne tatsächlich Scheingewinne?
Viele Anleger fragen sich, ob sie tatsächlich die Zinsen für ihre Genussrechte zurückbezahlen müssen. Insolvenzverwalter Scheffler nennt die Ausschüttungen Scheingewinne. Warum es Scheingewinne sein sollen, wird nicht erklärt. Er bezieht sich dabei lediglich auf fehlerhafte Jahresabschlüsse der Jahre 2010 bis 2013.

Prosavus Insolvenzverfahren: Finanzamt bestätigt „ordentlichen Geschäftsbetrieb“!
Aber so einfach dürfte es nicht sein. Es gibt nämlich eine Feststellung der Finanzbehörde in Dresden, dass die Future Business Gruppe, zu der auch die Prosavus AG gehört, einen „ordentlichen Geschäftsbetrieb“ geführt hat. Eine entsprechende Unterstützung bekommt die Finanzbehörde auch von der Landesdirektion und dem sächsischen Finanzministerium.

Prosavus Insolvenzverfahren: Finanzbehörde erstattet keine Steuern
Aus dem Parallelverfahren der Infinus Future Business Insolvenz ist bekannt, dass der dortige Insolvenzverwalter das Finanzamt Dresden aufgefordert hat, die Gewerbesteuern zur Insolvenzmasse zurückzuzahlen. Das lehnt das Finanzamt unter Hinweis auf den ordentlichen Geschäftsbetrieb der Future Business Gruppe ab.

Prosavus AG: BaFin konnte keine Fehler feststellen
Auch das laufende Strafverfahren gegen die Angeklagten Macher der Future Business Infinus Gruppe hat bislang zu keiner Verurteilung geführt. Im Gegenteil: ein Vertreter der Bankenaufsicht BaFin hatte im Zuge einer Zeugenbefragung festgestellt, dass die BaFin im Rahmen ihrer Überwachung der Future Business Gruppe keine Fehler feststellen konnte.

Prosavus AG: Bis zur Razzia alle Verpflichtungen erfüllt
Bis zur Razzia am 05.11.2013 hat die Future Business Gruppe alle Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern und insbesondere auch gegen die Genussrechtzeichner erfüllt. Erst nach der Razzia und der Beschlagnahme der Konten brach die Future Business Gruppe zusammen.

Prosavus AG: Was wäre, wenn alles nur ein Irrtum war?
Gar nicht auszudenken, wenn hier tatsächlich ein Unternehmen, das einen „ordentlichen“ Geschäftsbetrieb geführt hat, durch den Übereifer oder die falschen Verdächtigungen der Staatsanwaltschaft zusammen mit abertausenden Anlegern in den Abgrund gerissen wurde. Gibt es dann eine Haftung des Staates?

Prosavus AG: Bundesgerichtshof zu Scheingewinnen
Mit diesem Wissen sollten die Anleger also nicht von vorneherein davon ausgehen, dass es Scheingewinne gewesen sind. In der Tat wäre es bei Scheingewinnen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes so, dass diese zurückgezahlt werden müssten. Aber die Scheingewinne muss der Insolvenzverwalter beweisen!

Prosavus AG: Anleger können sich auf Entreicherung berufen

Aber auch hier gilt noch der Aspekt, dass sich Anleger auf eine sogenannte „Entreicherung“ berufen könnten. Dies ist ein weiteres Argument, das gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht werden kann. Auf keinen Fall sollten die Anleger ohne Prüfung ihres individuellen Falles die Ausschüttungen zurückzahlen.

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