BaFin Anweisung: Thomas Manske muss Einlagengeschäft abwickeln
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Thomas Manske, Weißenberg, mit Bescheid vom 12. Juni 2014 aufgegeben, das von ihm ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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