BaFin verhängt Veräußerungs- und Zahlungsverbot gegen d.i.i. Investment GmbH und beantragt Insolvenzverfahren

Last Updated: Donnerstag, 18.04.2024By Tags: ,

Die BaFin hat am 17. April 2024 ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot gegen die d.i.i. Investment GmbH verhängt, das auch als Moratorium bekannt ist, und einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen das Unternehmen gestellt.

Das Moratorium tritt sofort in Kraft, ist jedoch noch nicht endgültig. Es stützt sich auf § 42 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB), während der Insolvenzantrag auf § 43 des KAGB in Verbindung mit § 46b des Kreditwesengesetzes basiert.

Die d.i.i. Investment GmbH ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft, die die Genehmigung zur Verwaltung von Investmentvermögen (Fonds) besitzt. Sie verwaltet derzeit 16 Alternative Investmentfonds (AIF) mit einem Gesamtvolumen von etwa 621 Millionen Euro. Davon sind zwei Publikums-AIF, in die auch Privatanleger investieren können, und 14 Spezial-AIFs, die ausschließlich professionellen und semi-professionellen Anlegern zugänglich sind. Diese Fonds konzentrieren sich hauptsächlich auf Investitionen in (Wohn-)Immobilien.

Das Moratorium wurde erlassen, um die Vermögenswerte der d.i.i. Investment GmbH in einem geordneten Verfahren zu sichern, bis das zuständige Amtsgericht über den Antrag der BaFin zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet. Der Grund für den Insolvenzantrag der BaFin ist die Zahlungsunfähigkeit der d.i.i. Investment GmbH. Die alleinige Gesellschafterin, die Muttergesellschaft d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, hatte bereits am 2. April 2024 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingereicht, wird jedoch nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Ablehnung des Insolvenzantrags mangels Masse geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht für die Fonds auf die Verwahrstelle über. Bis dahin darf die d.i.i. Investment GmbH nur mit Zustimmung der Verwahrstelle Geschäfte für die Fonds durchführen und muss den Vertrieb ihrer bestehenden Fonds einstellen sowie die Auflegung neuer Fonds untersagen.

Anleger, die Fragen haben, können sich unter der Nummer 0800 2 100 500 an das Verbrauchertelefon der BaFin wenden.

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