BlackRock Asset Management Deutschland AG – Jahresbericht zum 30.04.2022 iShares DAX® ESG UCITS ETF (DE) DE000A0Q4R69

BlackRock Asset Management Deutschland AG (KVG)

München

Jahresbericht zum 30.04.2022 für das Sondervermögen iShares DAX® ESG UCITS ETF (DE)

Tätigkeitsbericht des Fondsmanagements

Anlageziele und Anlagepolitik

Das Sondervermögen iShares DAX® ESG UCITS ETF (DE) ist ein börsengehandelter Indexfonds (Exchange Traded Fund, ETF), der möglichst genau die Wertentwicklung des DAX® ESG Target Index abbildet. Der Index spiegelt den DAX®-Index (der „Parent-Index“) wider und maximiert gleichzeitig seinen Wert für den Bereich Umwelt, Soziales und Governance („ESG“) und reduziert seine Kohlenstoffintensität um mindestens 30%.

Der Parent-Index misst die Wertentwicklung der 40 am häufigsten gehandelten und per Freefloat-Marktkapitalisierung größten Aktien, die am regulierten Markt (Prime Standard Segment) der Frankfurter Börse notiert sind. Der DAX® ESG Target Index verwendet die ESG-Ausschlussfilter: Global Standards Screening, Controversial Weapons, Thermal Coal, Tobacco, Nuclear Power, Military Contracting, Small Arm und Oil Sands. Gesellschaften, die laut ihrer Klassifizierung gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen, sind ebenfalls aus dem Index ausgeschlossen. Die übrigen Wertpapiere werden dann auf der Grundlage ihrer Marktkapitalisierung auf Freefloat-Basis gewichtet. Die Marktkapitalisierung auf Freefloat-Basis ist der Gesamtwert aller Anteile eines Unternehmens, die sich im freien Umlauf befinden. Die Verwaltungsgesellschaft wird die obigen ESG-Kriterien nur dann berücksichtigen, wenn sie die Wertpapiere auswählt, die der Fonds direkt halten wird. Der Fonds kann zudem (über u. a. derivative Finanzinstrumente (FD) (d. h. Anlagen, deren Preise auf einem oder mehreren Basiswerten beruhen) und Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen) ein indirektes Engagement in Wertpapieren haben, die diese ESG-Kriterien nicht erfüllen. Die Zusammensetzung des Index wird jährlich geprüft und vierteljährlich neu gewichtet. Daneben gibt es außerordentliche Überprüfungen, falls erforderlich. Zur Replizierung des Index investiert das Sondervermögen im Rahmen eines passiven Investmentansatzes direkt in die im Index enthaltenen Wertpapiere entsprechend ihrer Gewichtung im Index.

Aufnahme von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien („ESG-Kriterien“)
Ab dem am 30. April 2021 endenden Geschäftsjahr wurden die vom Fonds geförderten ökologischen und sozialen Merkmale durch Nachbildung der Indexwerte des Referenzindex des Fonds erreicht.

Alle vom Fonds geförderten ökologischen und sozialen Merkmale stehen im Verhältnis zum Parent-Index (DAX® Index), von dem der Referenzindex des Fonds (DAX® ESG Index) eine Untergruppe ist. Ausgehend vom Parent-Index hat der Indexanbieter Ausschlusskriterien und Gewichtungsanpassungen auf das verbleibende Portfolio angewendet, um seine Kohlenstoffintensität im Vergleich zum Parent-Index um mindestens 30% zu reduzieren und seinen ESG-Score zu maximieren. Der ESG-Score misst, wie gut Emittenten die für ihr Unternehmen wichtigsten Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte proaktiv auf einer Skala von 0 bis 100 verwalten. Die Informationen stammen aus Unternehmensdaten, Medien, Berichten gemeinnütziger Organisationen und anderen externen Quellen. Im Berichtszeitraum lag der durchschnittliche ESG-Score des Fonds über dem Referenzindex.

Zum 30. April 2022 betrug die Angleichung der Bestände des Fonds in Prozent des Gesamtvermögens an die Bestände des Referenzindex und des Parent-Index 99,95% bzw. 85,05%.

Die Anlageverwaltungsgesellschaft ist nach wie vor davon überzeugt, dass die Indexmethodik weiterhin die im Prospekt des Fonds dargelegten Good-Governance-Kriterien erfüllt.

Für den Berichtszeitraum haben die Fonds nicht mehr als 0% ihres Vermögens in Anlagen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomie-Verordnung investiert.

 

Struktur des Sondervermögens im Hinblick auf die Anlageziele sowie wesentliche Veränderungen während des Berichtszeitraums

Der Duplizierungsgrad des Fonds verglichen mit dem Benchmarkindex lag zum Ende des Berichtszeitraums bei 100,00%. Mittelzuflüsse während der Berichtsperiode wurden ebenfalls entsprechend der Gewichtung der Aktien im Index angelegt. Dividenden werden im Fonds angesammelt. Das Sondervermögen iShares DAX® ESG Target UCITS ETF (DE) ist ein thesaurierender Fonds, bei dem die im vergangenen Geschäftsjahr zugeflossenen Dividenden reinvestiert wurden.
Die realisierten Gewinne und Verluste resultieren im Wesentlichen aus Transaktionen mit Aktien, die aufgrund von Indexveränderungen, Kapitalmaßnahmen und der Rücknahme von Anteilscheinen durchgeführt wurden.
Indexveränderungen, die vom Indexanbieter veröffentlicht wurden, wurden im Fonds direkt nachvollzogen.

Neuaufnahme
Beiersdorf AG Inhaber-Aktien o.N. DE0005200000
Commerzbank AG Inhaber-Aktien o.N. DE000CBK1001
Daimler Truck Holding AG junge Namens-Aktien o.N. DE000DTR0CK8
Hannover Rück SE Namens-Aktien o.N. DE0008402215
HelloFresh SE Inhaber-Aktien o.N. DE000A161408
LEG Immobilien SE Namens-Aktien o.N. DE000LEG1110
Porsche Automobil Holding SE Inhaber-Vorzugsaktien o.St.o.N DE000PAH0038
PUMA SE Inhaber-Aktien o.N. DE0006969603
Qiagen N.V. Aandelen op naam EO -,01 NL0012169213
Sartorius AG Vorzugsaktien o.St. o.N. DE0007165631
Siemens Healthineers AG Namens-Aktien o.N. DE000SHL1006
Löschung
Deutsche Wohnen SE Inhaber-Aktien o.N. DE000A0HN5C6

Wesentliche Risiken und Ereignisse im Berichtszeitraum

Auswirkungen der Corona Pandemie (COVID-19)
In Bezug auf die unverändert einschlägige COVID-19 Pandemie waren für die Verwaltung des Sondervermögens bis auf intensiviertere Überwachungsaktivitäten keine weiteren, außerordentlichen Maßnahmen zum Management der relevanten Risiken im Verlauf des Geschäftsjahres erforderlich.

Marktpreisrisiko
Um das Anlageziel, eine möglichst genaue Abbildung der Wertentwicklung des DAX® ESG Target Index im Berichtszeitraum zu realisieren, wurde ein ausschließlich passiver Investmentansatz verfolgt. Daher wurden im Rahmen der Fondsmanagementaktivitäten, die dieses Sondervermögen betrafen, keine Risiken aktiv gesteuert bzw. eingegangen. Das Sondervermögen unterlag im Berichtszeitraum dem allgemeinen sowie dem spezifischen, aus Einzeltiteln resultierenden Marktpreisrisiko. Im gesamten Berichtszeitraum wurde die durch den Indexanbieter vorgegebene Einzeltitelselektion innerhalb des Anlageuniversums deutscher Blue-Chip Aktien umgesetzt. Damit unterlag das Sondervermögen einem hohen absoluten Marktpreisrisiko.

Währungsrisiko
Das Sondervermögen investierte im Berichtszeitraum gemäß den Indexvorgaben in Euro notierte Aktien. Es lag somit für Euro-Anleger kein Währungsrisiko vor.

Liquiditätsrisiko
Die Veräußerbarkeit der im Sondervermögen gehaltenen Vermögenswerte war jederzeit gegeben, somit war das Liquiditätsrisiko als gering zu bewerten.

Operationelles Risiko
Das Management von operationellen Risiken für das Sondervermögen erfolgt im Rahmen des Risikomanagementsystems der BlackRock Asset Management Deutschland AG.

Die operationellen Risiken der für das Sondervermögen relevanten Prozesse sind Gegenstand einer regelmäßigen Identifikation, Analyse und Überwachung. Dies wird unter anderem durch den Einsatz von Instrumenten wie dem Self-Assessment, Risikoindikatoren und einer Schadensfalldatenbank erreicht.

Geschäftsbereiche bzw. -prozesse, die für dieses Sondervermögen maßgeblich sind und welche durch die BlackRock Asset Management Deutschland AG ausgelagert wurden, unterliegen einem Outsourcing-Controlling Prozess.

Im Berichtszeitraum entstand dem Sondervermögen kein Schaden aus operationellen Risiken.

Als Reaktion auf die zunehmende Ausbreitung von COVID-19 hat die Gesellschaft ab Mitte März 2020 weiterreichende Notfallmaßnahmen in Kraft gesetzt. Diese werden unter Beachtung der politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegenmaßnahmen fortlaufend angepasst.

Russland-Ukraine-Konflikt
Aufgrund der geopolitischen Spannungen infolge des russischen Einmarsches in die Ukraine und der Auswirkungen der nachfolgenden Sanktionen, Vorschriften und anderen Maßnahmen, die den normalen Handel mit russischen Wertpapieren beeinträchtigten, fielen die Werte bestimmter Finanzmärkte stark ab. Die Gesellschaft überwacht weiterhin die Anlageperformance im Einklang mit den Anlagezielen; die Geschäftstätigkeit des Fonds sowie die Veröffentlichung der Nettoinventarwerte werden weiterhin fortgeführt.

Vermögensübersicht zum 30.04.2022

Kurswert
in EUR
% des Fonds-
vermögens 1)
I. Vermögensgegenstände 58.557.246,25 100,17
1. Aktien 58.359.430,43 99,83
Finanzsektor 16.451.914,98 28,14
Gesundheits- und Pflegewesen 1.817.839,10 3,11
Handel und Dienstleistung 10.692.236,31 18,29
Herstellung industr. Grundstoffe und Halbfabrikate 6.408.147,35 10,96
Industrielle Produktion incl. Bauindustrie 10.240.318,40 17,52
Nahrungsherstellung und Produktion v. Konsumgütern 1.877.598,96 3,21
Technologiesektor 4.994.681,76 8,54
Telekommunikation 3.837.797,53 6,57
Transport & Verkehr 1.577.261,40 2,70
Versorgung, Entsorgung 461.634,64 0,79
2. Forderungen 108.815,30 0,19
3. Bankguthaben 89.000,52 0,15
II. Verbindlichkeiten -100.658,68 -0,17
Sonstige Verbindlichkeiten -100.658,68 -0,17
III. Fondsvermögen 58.456.587,57 100,00
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensaufstellung zum 30.04.2022

Gattungsbezeichnung ISIN Markt Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Bestand
30.04.2022
Käufe/​Zugänge
im Berichtszeitraum
Verkäufe/​Abgänge
im Berichtszeitraum
Wertpapiervermögen
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
adidas AG Namens-Aktien o.N. DE000A1EWWW0 STK 8.940 11.040 2.100
Allianz SE vink.Namens-Aktien o.N. DE0008404005 STK 22.181 24.597 2.416
BASF SE Namens-Aktien o.N. DE000BASF111 STK 42.041 51.271 9.230
Bayer AG Namens-Aktien o.N. DE000BAY0017 STK 47.811 51.478 3.667
Bayerische Motoren Werke AG Stammaktien EO 1 DE0005190003 STK 20.664 28.121 7.457
Beiersdorf AG Inhaber-Aktien o.N. DE0005200000 STK 1.944 2.122 178
Brenntag SE Namens-Aktien o.N. DE000A1DAHH0 STK 7.016 7.207 191
Commerzbank AG Inhaber-Aktien o.N. DE000CBK1001 STK 30.142 35.431 5.289
Continental AG Inhaber-Aktien o.N. DE0005439004 STK 8.410 16.660 8.250
Covestro AG Inhaber-Aktien o.N. DE0006062144 STK 18.156 30.180 12.024
Daimler Truck Holding AG junge Namens-Aktien o.N. DE000DTR0CK8 STK 13.571 25.260 11.689
Delivery Hero SE Namens-Aktien o.N. DE000A2E4K43 STK 7.023 8.615 1.592
Deutsche Bank AG Namens-Aktien o.N. DE0005140008 STK 103.163 119.046 15.883
Deutsche Börse AG Namens-Aktien o.N. DE0005810055 STK 5.686 6.215 529
Deutsche Post AG Namens-Aktien o.N. DE0005552004 STK 38.545 48.026 9.481
Deutsche Telekom AG Namens-Aktien o.N. DE0005557508 STK 218.429 234.058 15.629
Fresenius Medical Care KGaA Inhaber-Aktien o.N. DE0005785802 STK 6.934 7.392 458
Fresenius SE & Co. KGaA Inhaber-Aktien o.N. DE0005785604 STK 17.099 17.696 597
Hannover Rück SE Namens-Aktien o.N. DE0008402215 STK 2.950 3.076 126
HeidelbergCement AG Inhaber-Aktien o.N. DE0006047004 STK 5.392 5.554 162
HelloFresh SE Inhaber-Aktien o.N. DE000A161408 STK 4.025 5.326 1.301
Henkel AG & Co. KGaA Inhaber-Vorzugsaktien o.St.o.N DE0006048432 STK 14.685 21.900 7.215
Infineon Technologies AG Namens-Aktien o.N. DE0006231004 STK 78.466 94.112 15.646
LEG Immobilien SE Namens-Aktien o.N. DE000LEG1110 STK 1.543 1.626 83
Linde PLC Registered Shares EO 0,001 IE00BZ12WP82 STK 21.378 26.624 5.246
Mercedes-Benz Group AG Namens-Aktien o.N. DE0007100000 STK 44.798 52.935 8.137
Merck KGaA Inhaber-Aktien o.N. DE0006599905 STK 8.120 12.642 4.522
Münchener Rückvers.-Ges. AG vink.Namens-Aktien o.N. DE0008430026 STK 11.638 12.624 986
Porsche Automobil Holding SE Inhaber-Vorzugsaktien o.St.o.N DE000PAH0038 STK 4.215 4.384 169
PUMA SE Inhaber-Aktien o.N. DE0006969603 STK 2.062 2.257 195
Qiagen N.V. Aandelen op naam EO -,01 NL0012169213 STK 4.456 4.953 497
SAP SE Inhaber-Aktien o.N. DE0007164600 STK 51.196 56.952 5.756
Sartorius AG Vorzugsaktien o.St. o.N. DE0007165631 STK 1.061 1.094 33
Siemens AG Namens-Aktien o.N. DE0007236101 STK 38.268 43.102 4.834
Siemens Energy AG Namens-Aktien o.N. DE000ENER6Y0 STK 25.048 59.515 34.467
Siemens Healthineers AG Namens-Aktien o.N. DE000SHL1006 STK 15.419 16.369 950
Symrise AG Inhaber-Aktien o.N. DE000SYM9999 STK 8.003 11.978 3.975
Volkswagen AG Vorzugsaktien o.St. o.N. DE0007664039 STK 7.418 7.828 410
Vonovia SE Namens-Aktien o.N. DE000A1ML7J1 STK 52.056 61.456 9.400
Zalando SE Inhaber-Aktien o.N. DE000ZAL1111 STK 13.512 16.476 2.964
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds
Bankguthaben
EUR-Guthaben
Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH EUR 89.000,03
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH USD 0,52
Sonstige Vermögensgegenstände
Dividendenansprüche EUR 108.815,30
Sonstige Verbindlichkeiten
Verwaltungsvergütung EUR -5.076,98
Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften EUR -94.239,60
Sonstige Verbindlichkeiten EUR -1.342,10
Gattungsbezeichnung ISIN Markt Kurs Kurswert
in EUR
% des Fonds-
vermögens 2)
Wertpapiervermögen 58.359.430,43 99,83
Börsengehandelte Wertpapiere 58.359.430,43 99,83
Aktien 58.359.430,43 99,83
adidas AG Namens-Aktien o.N. DE000A1EWWW0 EUR 193,720 1.731.856,80 2,96
Allianz SE vink.Namens-Aktien o.N. DE0008404005 EUR 216,200 4.795.532,20 8,20
BASF SE Namens-Aktien o.N. DE000BASF111 EUR 50,410 2.119.286,81 3,63
Bayer AG Namens-Aktien o.N. DE000BAY0017 EUR 62,900 3.007.311,90 5,14
Bayerische Motoren Werke AG Stammaktien EO 1 DE0005190003 EUR 78,510 1.622.330,64 2,78
Beiersdorf AG Inhaber-Aktien o.N. DE0005200000 EUR 95,820 186.274,08 0,32
Brenntag SE Namens-Aktien o.N. DE000A1DAHH0 EUR 73,940 518.763,04 0,89
Commerzbank AG Inhaber-Aktien o.N. DE000CBK1001 EUR 6,282 189.352,04 0,32
Continental AG Inhaber-Aktien o.N. DE0005439004 EUR 66,020 555.228,20 0,95
Covestro AG Inhaber-Aktien o.N. DE0006062144 EUR 41,290 749.661,24 1,28
Daimler Truck Holding AG junge Namens-Aktien o.N. DE000DTR0CK8 EUR 25,800 350.131,80 0,60
Delivery Hero SE Namens-Aktien o.N. DE000A2E4K43 EUR 33,840 237.658,32 0,41
Deutsche Bank AG Namens-Aktien o.N. DE0005140008 EUR 9,626 993.047,04 1,70
Deutsche Börse AG Namens-Aktien o.N. DE0005810055 EUR 166,200 945.013,20 1,62
Deutsche Post AG Namens-Aktien o.N. DE0005552004 EUR 40,920 1.577.261,40 2,70
Deutsche Telekom AG Namens-Aktien o.N. DE0005557508 EUR 17,570 3.837.797,53 6,57
Fresenius Medical Care KGaA Inhaber-Aktien o.N. DE0005785802 EUR 59,440 412.156,96 0,71
Fresenius SE & Co. KGaA Inhaber-Aktien o.N. DE0005785604 EUR 33,800 577.946,20 0,99
Hannover Rück SE Namens-Aktien o.N. DE0008402215 EUR 148,900 439.255,00 0,75
HeidelbergCement AG Inhaber-Aktien o.N. DE0006047004 EUR 55,260 297.961,92 0,51
HelloFresh SE Inhaber-Aktien o.N. DE000A161408 EUR 40,580 163.334,50 0,28
Henkel AG & Co. KGaA Inhaber-Vorzugsaktien o.St.o.N DE0006048432 EUR 61,360 901.071,60 1,54
Infineon Technologies AG Namens-Aktien o.N. DE0006231004 EUR 27,450 2.153.891,70 3,68
LEG Immobilien SE Namens-Aktien o.N. DE000LEG1110 EUR 97,600 150.596,80 0,26
Linde PLC Registered Shares EO 0,001 IE00BZ12WP82 EUR 301,450 6.444.398,10 11,02
Mercedes-Benz Group AG Namens-Aktien o.N. DE0007100000 EUR 67,100 3.005.945,80 5,14
Merck KGaA Inhaber-Aktien o.N. DE0006599905 EUR 176,950 1.436.834,00 2,46
Münchener Rückvers.-Ges. AG vink.Namens-Aktien o.N. DE0008430026 EUR 227,300 2.645.317,40 4,53
Porsche Automobil Holding SE Inhaber-Vorzugsaktien o.St.o.N DE000PAH0038 EUR 79,540 335.261,10 0,57
PUMA SE Inhaber-Aktien o.N. DE0006969603 EUR 70,680 145.742,16 0,25
Qiagen N.V. Aandelen op naam EO -,01 NL0012169213 EUR 44,040 196.242,24 0,34
SAP SE Inhaber-Aktien o.N. DE0007164600 EUR 97,560 4.994.681,76 8,54
Sartorius AG Vorzugsaktien o.St. o.N. DE0007165631 EUR 359,100 381.005,10 0,65
Siemens AG Namens-Aktien o.N. DE0007236101 EUR 117,780 4.507.205,04 7,71
Siemens Energy AG Namens-Aktien o.N. DE000ENER6Y0 EUR 18,430 461.634,64 0,79
Siemens Healthineers AG Namens-Aktien o.N. DE000SHL1006 EUR 51,260 790.377,94 1,35
Symrise AG Inhaber-Aktien o.N. DE000SYM9999 EUR 113,450 907.940,35 1,55
Volkswagen AG Vorzugsaktien o.St. o.N. DE0007664039 EUR 148,940 1.104.836,92 1,89
Vonovia SE Namens-Aktien o.N. DE000A1ML7J1 EUR 38,000 1.978.128,00 3,38
Zalando SE Inhaber-Aktien o.N. DE000ZAL1111 EUR 37,830 511.158,96 0,87
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds 89.000,52 0,15
Bankguthaben 89.000,52 0,15
EUR-Guthaben 89.000,03 0,15
Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH % 100,000 89.000,03 0,15
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen 0,49 0,00
Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH % 100,000 0,49 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 108.815,30 0,19
Dividendenansprüche 108.815,30 0,19
Sonstige Verbindlichkeiten -100.658,68 -0,17
Verwaltungsvergütung -5.076,98 -0,01
Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften -94.239,60 -0,16
Sonstige Verbindlichkeiten -1.342,10 -0,00
Fondsvermögen EUR 58.456.587,57 100,00
Anteilwert EUR 4,57
Umlaufende Anteile STK 12.800.000
2) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)

Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Volumen
in 1.000
Wertpapiere > Börsengehandelte Wertpapiere > Aktien
Deutsche Wohnen SE Inhaber-Aktien o.N. DE000A0HN5C6 STK 11.705 11.705
KION GROUP AG Inhaber-Aktien o.N. DE000KGX8881 STK 1.504 1.504
Knorr-Bremse AG Inhaber-Aktien o.N. DE000KBX1006 STK 927 927
Vitesco Technologies Group AG Namens-Aktien o.N. DE000VTSC017 STK 1.716 1.716
Wertpapiere > Nichtnotierte Wertpapiere > Andere Wertpapiere
Vonovia SE Inhaber-Bezugsrechte DE000A3MQB30 EUR 23.240 23.240
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 18.05.2021 bis 30.04.2022
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller EUR 480.392,84
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) EUR 91.191,83
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR -1.230,92
Summe der Erträge EUR 570.353,75
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen EUR -78,50
2. Verwaltungsvergütung EUR -66.294,58
3. Sonstige Aufwendungen EUR -86.000,98
Summe der Aufwendungen EUR -152.374,06
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 417.979,69
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 645.189,86
2. Realisierte Verluste EUR -1.307.642,94
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR -662.453,08
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -244.473,39
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne EUR 1.883.969,59
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste EUR -7.397.019,62
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -5.513.050,03
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -5.757.523,42
Negative Einlagezinsen werden mit den Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland verrechnet. Dies kann zu einem negativen Ausweis der „Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland“ führen.
Entwicklung des Sondervermögens
2021/​2022
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 0,00
1. Mittelzufluss/​Mittelabfluss (netto) EUR 64.284.860,00
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 67.008.080,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR -2.723.220,00
2. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich EUR -70.749,01
3. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -5.757.523,42
davon nicht realisierte Gewinne EUR 1.883.969,59
davon nicht realisierte Verluste EUR -7.397.019,62
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 58.456.587,57

Verwendung der Erträge des Sondervermögens:
Berechnung der Wiederanlage (insgesamt und je Anteil)

insgesamt je Anteil
I. Für die Wiederanlage verfügbar EUR 1.063.169,55 0,08
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -244.473,39 -0,02
2. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 1.307.642,94 0,10
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag EUR 0,00 0,00
II. Wiederanlage EUR 1.063.169,55 0,08
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
Geschäftsjahr Fondsvermögen
am Ende des
Geschäftsjahres
Anteilwert
2021/​2022 EUR 58.456.587,57 4,57

Aufgrund der Neuauflage des Fonds im Mai 2021, liegt für die vergleichende Übersicht noch keine Datenhistorie für die vorangegangenen drei Geschäftsjahre vor.

Anhang

Angaben nach der Derivateverordnung:

 

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gem. der Derivateverordnung nach dem einfachen Ansatz ermittelt.

Anhang

Sonstige Angaben

Anzahl umlaufende Anteile und Wert eines Anteils am Berichtsstichtag gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 KARBV

Anteilwert EUR 4,57
Umlaufende Anteile STK 12.800.000

Angaben zum Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 KARBV

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:

Sämtliche Wertpapiere: Schlusskurse des jeweiligen Bewertungstages

Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte während des Berichtszeitraumes sowie zum Berichtsstichtag grundsätzlich auf Basis handelbarer Börsenkurse.
Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an Börsen zugelassen sind noch in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist.

Die Bewertung von Bankguthaben und bestehenden Forderungen erfolgt zum aktuellen Nennwert. Die bestehenden Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 29.04.2022

US-Dollar (USD) 1,05495  = 1 Euro (EUR)

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 KARBV

Gesamtkostenquote gemäß § 101 Abs. 2 KAGB: 0,13%.

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Bei der ausgewiesenen Gesamtkostenquote handelt es sich um eine Schätzung der annualisierten Kosten. Zur Berechnung der annualisierten Gesamtkostenquote wurden die Kosten herangezogen, die im Berichtszeitraum zwischen Fondsauflage und Geschäftsjahresende (18.05.2021 bis 30.04.2022) angefallen sind. Ein Schätzwert kommt zur Anwendung, weil die Auflage des Fonds innerhalb der Berichtsperiode erfolgt ist.

Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalgebühr von 0,11% p.a. auf Basis des durchschnittlichen Nettoinventarwertes vereinbart. Mit dieser Pauschalgebühr sind die Leistungen der Gesellschaft, insbesondere die Kosten für die Tätigkeit der Verwahrstelle für die gesetzlich geforderten Drucke, Versendungen und Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Sondervermögen und für die Prüfung des Berichts, abgegolten. Davon entfallen bezogen auf den durchschnittlichen Nettoinventarwert 0,0213% p.a. auf die Verwahrstelle und 0,0320% p.a. auf Dritte (Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung sowie Sonstige). Die Gesellschaft zahlt keine Vergütungen an Vermittler.

In der Kostenpauschale sind folgende Aufwendungen nicht enthalten:

a) Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehen (Transaktionskosten),

b) Bankübliche Depotgebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Wertpapiere im Ausland sowie damit im Zusammenhang stehende Steuern,

c) Kosten, die im Zusammenhang mit der laufenden Kontoführung entstehen,

d) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens,

e) Kosten für die Information der Anleger des Sondervermögens mittels eines dauerhaften Datenträgers, mit Ausnahme der Kosten für Informationen bei Fondsverschmelzungen.

Details zur Vergütungsstruktur sind im aktuellen Verkaufsprospekt geregelt.

Geleistete Vergütungen und erhaltene Rückvergütungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3c) KARBV

Im Berichtszeitraum 18.05.2021 bis 30.04.2022 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft BlackRock Asset Management Deutschland AG für das Sondervermögen iShares DAX® ESG UCITS ETF (DE) keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen.

Angaben zu den sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3e) KARBV

Die sonstigen Aufwendungen in Höhe von EUR 86.000,98 setzen sich wie folgt zusammen:

a) Depotgebühren: EUR 11.451,80
b) Abzug inländische Kapitalertragsteuer EUR 74.549,18

Angaben zu den Transaktionskosten gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3f) KARBV

Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 f) KARBV beliefen sich auf EUR 5.976,27.

Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen.

Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 0,00%. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt EUR 0,00.

Angaben für Indexfonds gem. § 16 Abs. 2 KARBV

Höhe des Tracking Errors zum Ende des Berichtszeitraums gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 KARBV 0,08 Prozentpunkte

Aufgrund der Neuauflage dieses Fonds im Mai 2021, liegt für die Berechnung des realisierten Tracking Errors noch keine Datenhistorie von 3 Jahren vor. Die Abweichung zwischen geschätztem und realisiertem Tracking Error ist insoweit nicht aussagekräftig.

Höhe der Annual Tracking Difference -0,01 Prozentpunkte

Der DAX® ESG Performanceindex erzielte im Zeitrum vom 18.05.2021 bis 30.04.2022 eine Wertentwicklung von -8,65%. Unter Berücksichtigung von Kosten, Ausschüttungen und Steuern erzielte der iShares DAX® ESG UCITS ETF (DE) im selben Zeitraum eine Wertentwicklung von -8,66%.

Angaben zur Mitarbeitervergütung gem. § 101 Abs. 4 KAGB

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf die Vergütungsrichtlinien der BlackRock-Gruppe („BlackRock“), wie sie für die BlackRock Asset Management Deutschland AG (die „Gesellschaft“ oder „KVG“) zur Anwendung kommen. Die Offenlegung der Informationen erfolgt in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2009/​65/​EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung, einschließlich der Richtlinie 2014/​91/​EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 (die „Richtlinie“) und den von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlichten „Guidelines on sound remuneration policies under the UCITS Directive and AIFMD“.

Die OGAW-Vergütungsrichtlinie von BlackRock (die „OGAW-Vergütungsrichtlinie“) findet für solche EWR-Unternehmen der BlackRock-Gruppe Anwendung, die als Verwalter von OGAW-Fonds im Sinne der Richtlinie zugelassen sind, und stellt dadurch die Einhaltung der Anforderungen von Artikel 14b der Richtlinie sicher sowie für die britischen Unternehmen innerhalb der BlackRock-Gruppe, die von der FCA als Verwalter eines britischen OGAW-Fonds zugelassen sind.

Die Gesellschaft hat die Anwendung der OGAW-Vergütungsrichtlinie beschlossen. Nachfolgend erfolgt eine Zusammenfassung der OGAW-Vergütungsrichtlinie.

Es gab keine wesentlichen Änderungen an der festgelegten Vergütungspolitik im abgelaufenen Geschäftsjahr, zudem wurden im Rahmen der jährlichen Überprüfung keine Unregelmäßigkeiten festgestellt.

Vergütungs-Governance

Die Vergütungs-Governance in der EMEA-Region wird bei BlackRock in einem mehrstufigen Aufsatz gesteuert; dieser umfasst: (a) das Management Development and Compensation Committee („MDCC“) (dies ist ein globaler, unabhängiger Vergütungsausschuss für die BlackRock, Inc. und alle ihre Tochterunternehmen, einschließlich der Gesellschaft); und (b) den Aufsichtsrat der Gesellschaft („Aufsichtsrat der Gesellschaft“). Diese Gremien sind für die Festlegung der Vergütungsrichtlinien von BlackRock zuständig.

a) MDCC

Die Aufgaben des MDCCs umfassen:

• die Überwachung:
– der Vergütungsprogramme für Führungskräfte von BlackRock;
– der Versorgungspläne für Mitarbeiter von BlackRock; und
– der sonstigen Vergütungspläne, die BlackRock eventuell von Zeit zu Zeit einführt und für die das MDCC die Administration übernimmt;
• die Überprüfung und Erörterung der Ausführungen und Analysen zur Vergütung im jährlichen Proxy Statement von BlackRock, Inc. mit dem Management und Genehmigung der Aufnahme des MDCC-Berichts in das Proxy Statement;
• soweit angemessen, die Überprüfung, die Beurteilung und die Erstellung von Berichten und Empfehlungen für den Verwaltungsrat (Board of Directors) der BlackRock, Inc. („Verwaltungsrat der BlackRock, Inc.“) zur Nachwuchsförderung und Nachfolgeplanung bei BlackRock, mit Schwerpunkt auf der Leistungsanerkennung und Nachfolgeregelung auf den höchsten Management-Ebenen; und
• die Unterstützung der Geschäftsleitungen der in der EMEA-Region regulierten Unternehmen bei der Einhaltung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Vergütung durch die Überwachung der Gestaltung und der Implementierung der EMEA-Vergütungsrichtlinie.

Das MDCC arbeitet direkt mit dem unabhängigen Vergütungsberater Semler Brossy Consulting Group LLC zusammen, der in keiner Beziehung zu BlackRock, Inc. oder zum Verwaltungsrat der BlackRock, Inc. steht, welche seine unabhängige Beratung des MDCC in Vergütungsangelegenheiten beeinträchtigen würde.

Aufgrund eigener Feststellungen des Verwaltungsrats der BlackRock, Inc., sind alle Mitglieder des MDCC „unabhängig“ im Sinne der Börsenzulassungsbestimmungen der New Yorker Börse („NYSE“). Gemäß diesen Bestimmungen müssen sie den Status eines „nicht angestellten Verwaltungsratmitgliedes“ haben.

2021 kam das MDCC zu 8 Sitzungen zusammen. Die Statuten des MDCC sind auf der Website der BlackRock, Inc. (www.blackrock.com) abrufbar.

Im Rahmen seiner regelmäßigen Überprüfungen überzeugt sich das MDCC, dass die Vergütungsrichtlinie und der gewählte Ansatz fortlaufend angemessen sind.

b) Der Aufsichtsrat der Gesellschaft

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft überwacht und beaufsichtigt die Anwendung der OGAW-Vergütungsrichtlinie bei der Gesellschaft und bei Identifizierten Mitarbeitern (wie unten definiert).

Entscheidungsprozess

Die Entscheidungen über die Vergütung von Mitarbeitern werden einmal jährlich im Januar nach Abschluss des Leistungsjahres getroffen. Dieser Zeitpunkt wurde gewählt, damit das Geschäftsergebnis für das volle Jahr neben anderen nicht-finanziellen Unternehmenszielen berücksichtigt werden können. Der Rahmen für Vergütungsentscheidungen ist zwar an das Geschäftsergebnis gebunden, es besteht aber ein erheblicher Ermessensspielraum bei der Festlegung der individuellen Vergütung, für die das Erreichen strategischer und operativer Ergebnisse sowie andere Aspekte wie Management- und Führungsqualitäten maßgeblich sind.

Für die Festlegung der jährlichen Boni werden keine Formeln und keine festen Benchmarks verwendet. In die Festlegung der individuellen Vergütung fließen verschiedene Faktoren ein, wie nicht-finanzielle und andere Unternehmensziele sowie das gesamte Geschäfts- und Anlageergebnis. Diese Ergebnisse werden in ihrer Gesamtheit ohne spezielle Gewichtung betrachtet und es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen einzelnen Leistungsbestandteilen und der Höhe des jährlichen Bonus. Die variable Vergütung, die einzelnen Mitarbeitern für ein bestimmtes Leistungsjahr zuerkannt wird, kann auch Null sein.

Die jährlichen Boni werden aus einem Bonuspool gezahlt.

Das Volumen des prognostizierten Bonuspools, der Bar- und Aktienkomponenten enthält, wird über das Jahr hinweg vom MDCC geprüft und die endgültige Höhe des Bonuspools nach Jahresende genehmigt. Für diese Prüfung werden dem MDCC während des Jahres aktuelle und prognostizierte Finanzinformationen sowie die endgültigen Jahresabschlussinformationen zur Verfügung gestellt. Zu den Finanzinformationen, die das MDCC erhält und berücksichtigt, zählen unter anderem die Prognose zur Ertrags- und Aufwandsrechnung für das laufende Jahr und andere Finanzkennzahlen, verglichen mit Vorjahresergebnissen und den Planzahlen für das laufende Jahr. Außerdem prüft das MDCC auch andere Finanzkennzahlen von BlackRock (z. B. Nettozufluss an verwaltetem Vermögen und Anlageerfolg) sowie Informationen zur Marktlage und zum Vergütungsniveau bei Konkurrenzunternehmen.

Das MDCC befasst sich regelmäßig mit den Empfehlungen des Managements zum Anteil des Betriebsergebnisses vor Bonuszahlungen, der im Jahresverlauf zurückgestellt und als Vergütungsaufwand für die Barkomponente des gesamten jährlichen Bonuspools ausgewiesen wird (der „Rückstellungsbetrag“). Der Rückstellungsbetrag für die Barkomponente des gesamten jährlichen Bonuspools kann vom MDCC im Laufe des Jahres auf der Grundlage der vorstehend beschriebenen Prüfung der Finanzinformationen angepasst werden. Das MDCC wendet auf die Informationen, die es für die Festlegung des Umfangs des gesamten Bonuspools oder der Rückstellungen für die Barkomponente des gesamten Bonuspools berücksichtigt, keine besonderen Gewichtungen oder Formeln an.

Nach Ablauf des Leistungsjahres genehmigt das MDCC die Höhe des endgültigen Bonuspools.

Im Rahmen der Prüfungen zum Jahresende berichten die Abteilungen Enterprise Risk und Regulatory Compliance dem MDCC über alle bei Vergütungsentscheidungen zu berücksichtigenden Aktivitäten, Vorfälle oder Ereignisse.

Einzelne Mitarbeiter werden bei der Festlegung ihrer eigenen Vergütung nicht einbezogen.

Kontrollfunktionen

Jede der Kontrollfunktionen (Enterprise Risk, Legal & Compliance und Internal Audit) hat ihre eigene von den Geschäftsbereichen unabhängige Organisationsstruktur. Der Leiter jeder Kontrollfunktion ist entweder Mitglied des Global Executive Committee („GEC”) oder des globalen Managementkomitees oder hat eine Berichtspflicht gegenüber dem Verwaltungsrat der BlackRock Group Limited, der Muttergesellschaft der regulierten EMEA-Unternehmen von BlackRock, einschließlich der Gesellschaft.

Bonuspools nach Funktionen werden unter Bezugnahme auf die Leistung jeder einzelnen Funktion festgelegt. Die Vergütung der leitenden Angestellten der Kontrollfunktionen wird direkt vom MDCC überwacht.

Zusammenhang zwischen Vergütung und Leistung

BlackRock verfolgt eine klar definierte Philosophie der leistungsorientierten Bezahlung, und die Vergütungsprogramme sind darauf ausgelegt, die folgenden Kernziele zu erfüllen:

• das Geschäftsergebnis von BlackRock angemessen zwischen Aktionären und Mitarbeitern zu verteilen;
• Mitarbeiter anwerben, binden und motivieren, die einen wesentlichen Beitrag zum langfristigen Unternehmenserfolg leisten können;
• Abstimmung der Interessen führender Mitarbeiter mit denen der Aktionäre durch die Zuteilung von Aktien der BlackRock, Inc. als wesentlichen Bestandteil der jährlichen und langfristigen Leistungsanreize;
• Kontrolle der Fixkosten, indem sichergestellt wird, dass der Vergütungsaufwand je nach Profitabilität variiert;
• Kopplung eines wesentlichen Teils der Gesamtvergütung eines Mitarbeiters an das finanzielle und operative Ergebnis des Unternehmens sowie an die Entwicklung des Aktienkurses;
• Förderung eines soliden und wirksamen Risikomanagements in allen Risikokategorien, einschließlich des Nachhaltigkeitsrisikos;
• Vermeidung des Eingehens von übermäßigen Risiken (in Bezug auf die Nachhaltigkeit oder anderweitig); und
• Sicherstellung, dass sich die kurzfristige, mittelfristige und/​oder langfristige Vergütung nicht negativ auf die Kundeninteressen auswirkt.

Voraussetzung für die Förderung einer Leistungskultur ist die Fähigkeit, Leistung anhand von Zielen, Werten und Verhalten klar und durchgängig messen zu können. Die Führungskräfte verwenden für die umfassende Beurteilung der Mitarbeiterleistung eine 5-stufige Skala. Zudem führen die Mitarbeiter eine Selbstbewertung durch. Die endgültige Gesamtbeurteilung wird bei der Leistungsbeurteilung jedes Mitarbeiters abgestimmt. Bei den Mitarbeitern wird sowohl bewertet, wie sie ihre Leistung erreichen, als auch die absolute Leistung selbst.

Entsprechend der Philosophie der leistungsorientierten Bezahlung werden die Beurteilungen verwendet, um individuelle Leistungen hervorzuheben und zu belohnen, aber nicht um die Vergütung im Voraus festzulegen. Die Vergütungsentscheidungen werden ermessensabhängig im Rahmen des Verfahrens zur Jahresvergütung getroffen.

Bei der Festlegung der Vergütungsniveaus werden neben der individuellen Leistung auch andere Faktoren berücksichtigt, darunter möglicherweise:

• die Leistung der KVG, der von der KVG verwalteten Fonds und/​oder der betreffenden Funktion;
• für einen Mitarbeiter individuell relevante Faktoren; Beziehungen zu Kunden und Kollegen; Teamarbeit; Fähigkeiten; etwaige Verhaltensprobleme; und, vorbehaltlich geltender Grundsätze, potenzielle Auswirkungen, die eine Beurlaubung auf den Beitrag zum Geschäft gehabt haben könnte;
• Risikosteuerung im Rahmen der für Kunden von BlackRock angemessenen Risikoprofile;
• strategische Geschäftsanforderungen, unter anderem Pläne zur Mitarbeiterbindung;
• Marktwissen; und
• Bedeutung für das Geschäft.

Ein primärer Produktaspekt ist das Risikomanagement. So werden Mitarbeiter zwar für eine starke Performance bei der Verwaltung ihrer Kundenanlagen vergütet, müssen aber das Risiko innerhalb der für ihre Kunden angemessenen Risikoprofile steuern. Daher werden Mitarbeiter nicht für riskante Transaktionen außerhalb festgelegter Parameter belohnt. Die Vergütungspraktiken bieten keine unangemessenen Anreize zur kurzfristigen Planung oder für kurzfristige finanzielle Gewinne, sie belohnen keine unangemessenen Risiken und bieten ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den zahlreichen und erheblichen mit dem Geschäft der Anlageverwaltung, des Risikomanagements und der Beratung verbundenen Risiken.

BlackRock wendet ein Gesamtvergütungsmodell an, das ein vertragliches Grundgehalt und ermessensabhängige Boni umfasst.

BlackRock wendet ein System jährlicher ermessensabhängiger Bonuszahlungen an. Grundsätzlich kommen zwar alle Mitarbeiter für einen ermessensabhängigen Bonus infrage, es besteht jedoch keine vertragliche Verpflichtung, einem Mitarbeiter einen ermessensabhängigen Bonus nach diesem System zu gewähren. Bei der Ermessensausübung im Zusammenhang mit der Gewährung eines ermessensabhängigen Bonus können die vorstehend (unter der Überschrift „Zusammenhang zwischen Bezahlung und Leistung“) aufgeführten Faktoren neben anderen Aspekten berücksichtigt werden, die bei der Ausübung von Ermessen im Laufe eines Performance-Jahres relevant werden können.

Ermessensabhängige Bonuszahlungen für alle Mitarbeiter, einschließlich Führungskräften, unterliegen einer Richtlinie, welche die Bar- und die BlackRock-Aktienkomponente der Bonuszahlung bestimmt und darüber hinaus zusätzliche Erdienungs-/​Rückforderungsbedingungen festlegt. Die Zuerkennung von Aktien erfolgt vorbehaltlich einer weiteren Beurteilung der Wertentwicklung aufgrund der Veränderung des Aktienkurses der BlackRock, Inc. im Erdienungszeitraum. Mit der jährlichen Gesamtvergütung steigt auch die Aktienkomponente. Das MDCC hat diesen Ansatz 2006 beschlossen, um die Mitarbeiter stärker an das Unternehmen zu binden und das Vergütungspaket für entsprechende Mitarbeiter, wie Führungskräfte, stärker an den Interessen der Aktionäre auszurichten. Die Aktienkomponente wird in drei gleichmäßigen Raten über einen Zeitraum von drei Jahren nach Gewährung übertragen.

Ergänzend zu den vorstehend beschriebenen jährlichen ermessensabhängigen Bonuszahlungen kann an ausgewählte Mitarbeiter eine Aktienkomponente geleistet werden, um die Vergütung stärker an künftige Geschäftsergebnisse zu koppeln. Diese langfristigen Leistungsanreize werden individuell bestimmt, um sinnvolle Anreize für eine kontinuierliche Leistung über mehrere Jahre zu bieten, bei der die Bedeutung der Rolle des betreffenden Mitarbeiters, seine fachliche Kompetenz und seine Führungsqualitäten berücksichtigt werden.

Ausgewählte leitende Führungskräfte haben Anspruch auf leistungsorientierte, aktienbasierte Boni aus dem „BlackRock Performance Incentive Plan“ („BPIP“). Für die Boni aus dem BPIP gilt ein dreijähriger Performance-Zeitraum, der auf der Messung der bereinigten operativen Marge* und des organischen Umsatzwachstums** basiert.

Die tatsächliche Höhe des Bonus wird basierend auf der Performance von BlackRock mit Blick auf die angestrebten Finanzergebnisse am Ende des Performance-Zeitraums bestimmt. Die Höchstzahl der Aktien, die eine Führungskraft erwerben kann, beläuft sich auf 165 % des Bonus, wenn beide Kennzahlen die zuvor festgelegten finanziellen Ziele erreichen. Wenn das finanzielle Ergebnis von BlackRock bei beiden vorstehend genannten Kennzahlen unterhalb einer zuvor definierten Performance-Grenze liegt, werden keine Aktien zugeteilt. Diese Kennzahlen wurden als Schlüsselkennzahlen für einen über Marktzyklen hinweg gültigen Shareholder Value ausgewählt.

Eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern im Investmentbereich erhalten einen Teil des jährlichen ermessensabhängigen Bonus (wie vorstehend beschrieben) in Form einer aufgeschobenen Barzahlung, die eine Anlage in ausgewählte, von dem Mitarbeiter verwaltete Produkte nominell nachbildet. Hintergrund ist die Absicht, Mitarbeiter im Investmentbereich entsprechend dem Anlageertrag der von ihnen verwalteten Produkte zu vergüten, indem die Vergütung in diese Produkte umgewandelt wird. Kunden und externe Gutachter beurteilen diese Produkte zunehmend positiv, bei denen für wichtige Anleger aufgrund ihrer bedeutenden persönlichen Anlagen „viel auf dem Spiel steht“.

Identifizierte Mitarbeiter

Die OGAW-Vergütungsrichtlinie legt das Verfahren fest, das zur Identifizierung von Mitarbeitern, d.h. Kategorien von Mitarbeitern der KVG, verwendet wird, darunter Führungskräfte, Risikoträger, Kontrollfunktionen und andere Mitarbeiter, die sich aufgrund Ihrer Gesamtvergütung in derselben Einkommensstufe befinden wie die Geschäftsleitung und Risikoträger und deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf die Risikoprofile der KVG oder der von ihr verwalteten Fonds haben.

Die Liste identifizierter Mitarbeiter wird regelmäßig überprüft, wobei eine formale Überprüfung unter anderem in folgenden Fällen erfolgt:

• organisatorische Veränderungen;
• neue Geschäftsinitiativen;
• Änderungen der Liste von Funktionen mit wesentlichem Einfluss;
• Änderungen von Aufgabenbereichen; und
• Veränderung des regulatorischen Umfelds.

––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
* Bereinigte operative Marge: bezeichnet in der externen Berichterstattung von BlackRock den bereinigten Betriebsgewinn geteilt durch den Gesamtumsatz nach Aufwendungen für Vertrieb und Serviceleistungen sowie Abschreibung der aufgeschobenen Verkaufsprovision.
** Organisches Umsatzwachstum: entspricht den im Jahr netto generierten neuen Basisgebühren zuzüglich des neuen Aladdin-Nettoumsatzes (in Dollar).
Quantitative Offenlegung der Vergütung

Die Gesellschaft ist gemäß der Richtlinie zu einer quantitativen (numerischen) Offenlegung der Vergütung verpflichtet. Diese Offenlegung erfolgt in Übereinstimmung mit BlackRocks Verständnis der gegenwärtig verfügbaren regulatorischen Leitlinien über die quantitative Offenlegung der Vergütung. Aufgrund von Entwicklungen der Markt- oder regulatorischen Praxis, behält sich BlackRock das Recht vor, entsprechende Änderungen an der Art und Weise vorzunehmen, in der die quantitative Offenlegung der Vergütung berechnet wird. Werden solche Änderungen vorgenommen, kann dies zu Unterschieden zwischen den Offenlegungen eines Fonds im Vergleich zwischen dem aktuellen und dem Vorjahr, oder im Vergleich zu Offenlegungen anderer BlackRock – Fonds im selben Jahr, führen.

Offenlegungen werden vorgenommen in Bezug auf (a) die Mitarbeiter der Gesellschaft; (b) Mitglieder der Geschäftsleitung; und (c) Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil des Fonds haben, einschließlich Personen, die, wenn sie auch nicht direkt von der Gesellschaft beschäftigt sind, von ihrem Arbeitgeber damit beauftragt sind, Leistungen direkt für die Gesellschaft zu erbringen.

Alle Personen, die in die offengelegten aggregierten Werte eingeschlossen sind, werden gemäß der Vergütungsrichtlinie von BlackRock für ihre Verantwortlichkeiten im relevanten Geschäftsbereich von BlackRock vergütet. Da alle Personen Verantwortlichkeiten in einer Reihe von Gebieten erfüllen, wird nur jener Anteil der Vergütung für solche Leistungen von Personen in die offengelegten aggregierten Werte eingeschlossen, der dem Fonds zuzuordnen ist.

Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsleitung der Gesellschaft erbringen üblicherweise sowohl OGAW-bezogene Leistungen als auch Leistungen ohne Bezug zu OGAW im Zusammenhang mit mehreren Fonds, Kunden und Funktionen der Gesellschaft und im Rahmen der breiteren BlackRock-Gruppe. Die offengelegten Zahlen bilden jedoch eine Summe jenes Teils der individuellen Vergütung des betreffenden Mitarbeiters, die nach einer objektiven Aufteilungsmethode, die das Multi-Service-Modell der Gesellschaft berücksichtigt, der Gesellschaft zuzurechnen ist. Dementsprechend sind die Zahlen nicht repräsentativ für eine tatsächliche Vergütung oder die Vergütungsstruktur des jeweiligen Mitarbeiters.

Die Gesamtsumme der von der Gesellschaft an ihre Mitarbeiter für das OGAW-Geschäft der Gesellschaft in Bezug auf das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr betrug 4,22 Mio. EUR. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einer festen Vergütung in Höhe von 3,20 Mio. EUR und der variablen Vergütung in Höhe 1,02 Mio. EUR. Diese Vergütung nach den oben beschriebenen Vorgaben erfolgte an insgesamt 22 Mitarbeiter. Die Gesamtsumme der Vergütung der höheren Führungsebene, die dem OGAW-bezogenen Geschäft der Gesellschaft dem am 31. Dezember 2021 endenden Geschäftsjahr zugewiesen wurde, beläuft sich auf 1,10 Mio. EUR. Die Vergütung an solche Mitarbeiter, deren Tätigkeiten wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil des Fonds haben, betrug 0,62 Mio. EUR.

Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben gem. § 7 Nr. 9 d) KARBV

Erläuterung zur Berechnung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste

Die Ermittlung der Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilspreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nichtrealisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nichtrealisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden.

Angaben gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB
In Erfüllung der Anforderung, der zum 1.1.2020 in Kraft getretenen Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie, berichten wir gem. § 134c Abs. 4 AktG Folgendes:

1) Wesentliche mittel- bis langfristigen Risiken:
Hinsichtlich der mittel- bis langfristigen Risiken des Sondervermögens verweisen wir auf die Darstellung im Tätigkeitsbericht. Die im Tätigkeitsbericht aufgeführten Risiken sind vergangenheitsbezogen, jedoch erwarten wir mittel- bis langfristig keine Änderung der dort dargestellten Risikoeinschätzung.

2) Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten:
Hinsichtlich der Zusammensetzung des Portfolios verweisen wir auf die Vermögensaufstellung. Die Portfolioumsätze können ebenfalls der Vermögensaufstellung sowie der Angabe zu den während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen, entnommen werden. Die Portfolioumsatzkosten sind den Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 KARBV zu entnehmen.

3) Die Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung:
Die Anlageziele und Anlagepolitik des Sondervermögens werden im Tätigkeitsbericht dargestellt. Das Sondervermögen bildet möglichst genau die Wertentwicklung des zugrundeliegenden Index ab, sodass die mittel- bis langfristige Entwicklung der jeweiligen Gesellschaften kein primäres Entscheidungskriterium für Investitionen ist.

4) Einsatz von Stimmrechtsberatern:
BlackRock folgte nicht den Abstimmungsempfehlungen eines einzelnen Stimmrechtsberaters obwohl BlackRock vertragliche Beziehungen zu zwei Stimmrechtsberatern unterhält. Unsere Analyse der Stimmabgabe und unseres Engagements wird durch mehrere Informationen bestimmt, darunter die eigenen Angaben eines Unternehmens und unsere Aufzeichnungen über frühere Engagements.

5) Handhabung der Wertpapierleihe und zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten:
Im Geschäftsjahr 2021/​2022 hat das Sondervermögen keinerlei Wertpapierleihegeschäfte getätigt. Interessenkonflikte werden identifiziert und überwacht.

Zusätzliche Anhangangaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Im Berichtszeitraum wurden keine Geschäfte i.S.d. Artikel 3 Nr. 11 bzw. Nr. 18 der Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/​2012, d.h. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte oder Gesamtrendite-Swaps, abgeschlossen.

 

München, den 24. August 2022

Peter Scharl

Harald Klug

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die BlackRock Asset Management Deutschland AG, München

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens iShares DAX® ESG UCITS ETF (DE) – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 18. Mai 2021 bis zum 30. April 2022, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. April 2022, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 18. Mai 2021 bis zum 30. April 2022 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der BlackRock Asset Management Deutschland AG, München, unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Hinweis und Lizenzvermerk, die ergänzenden Angaben für Anleger in Österreich, Dänemark und Schweden, den Bericht des Vorstands und die allgemeinen Informationen.

Unser Prüfungsurteil zum Abschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir diesbezüglich weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung ab.

Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortlichkeit die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

• wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht des Sondervermögens iShares DAX® ESG UCITS ETF (DE) unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

• anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der BlackRock Asset Management Deutschland AG, München, sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die BlackRock Asset Management Deutschland AG, München, zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der BlackRock Asset Management Deutschland AG, München, abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der BlackRock Asset Management Deutschland AG, München, bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die BlackRock Asset Management Deutschland AG, München, aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die BlackRock Asset Management Deutschland AG, München, nicht fortgeführt wird.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresberichts, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 25. August 2022

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

(René Rumpelt)
Wirtschaftsprüfer
(Anna-Lena Müller)
Wirtschaftsprüferin

Leave A Comment