Buschmann strebt…

Last Updated: Montag, 13.11.2023By Tags: , ,

Bundesjustizminister Marco Buschmann strebt eine Änderung des Strafmaßes für den Besitz und die Verbreitung von kinderpornografischem Material in bestimmten Fällen an. Laut Berichten der Funke Medien soll die Mindeststrafe in ausgewählten Situationen von einem Jahr auf drei oder sechs Monate reduziert werden, während die Höchststrafe von zehn Jahren unverändert bleibt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Arbeitslast von Polizei und Gerichten in Deutschland zu verringern, die durch eine frühere Strafrechtsverschärfung stark angestiegen ist.

Die geplante Änderung soll sich insbesondere auf Fälle beziehen, die nicht den schweren sexuellen Kindesmissbrauch betreffen. Ein Beispiel dafür sind Situationen, in denen Eltern oder Lehrkräfte auf kinderpornografische Inhalte in einem Klassenchat aufmerksam machen, um diese zu melden und aus dem Verkehr zu ziehen. Der Vorschlag des Justizministers sieht vor, solche weniger schwerwiegenden Fälle von denjenigen zu unterscheiden, in denen schwerer Kindesmissbrauch vorliegt. Diese Anpassung soll eine differenzierte und gerechtere Rechtsprechung ermöglichen.

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