Catella Real Estate AG – Jahresbericht Catella Modernes Wohnen DE000A2DP6B6

Catella Real Estate AG

München

Catella Modernes Wohnen

Jahresbericht zum 30.04.2022

(ISIN DE000A2DP6B6)

Kennzahlen „auf einen Blick“

Fondsvermögen Stand 30.04.2022 Stand 30.04.2021
Fondsvermögen netto 434.517 396.172 TEUR
Fondsvermögen brutto (Fondsvermögen netto zzgl. Kredite) 515.592 451.557 TEUR
Netto-Mittelzufluss/​-abfluss (korrigiert um Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich) 29.065 90.522 TEUR
Finanzierungsquote 2 22,4 21,0 %
Immobilienvermögen
Immobilienvermögen gesamt (Summe der Verkehrswerte/​Kaufpreise für die ersten drei Monate) 362.231 263.529 TEUR
davon direkt gehalten 250.950 187.610 TEUR
davon über Immobilien-Gesellschaften gehalten 111.281 75.919 TEUR
Anzahl der Fondsobjekte gesamt 16 12
davon über Immobilien-Gesellschaften gehalten 6 5
davon im Bau/​Umbau 3 3
Veränderungen im Immobilienportfolio 1
Käufe von Objekten 4 5
Verkäufe von Objekten 0 0
Vermietungsquote 3 95,5 94,2 %
Liquidität
Brutto-Liquidität 4 86.812 149.059 TEUR
Gebundene Mittel 5 -18.516 -64.086 TEUR
Netto-Liquidität 6 68.296 84.973 TEUR
Liquiditätsquote 7 15,7 21,4 %
Wertentwicklung (BVI-Rendite) 8,9
Berichtszeitraum 1 3,1 0,7 %
seit Auflage 10 9,1 5,9 %
Anteile
Umlaufende Anteile 41.713.736 38.866.860 Stück
Anteilwert 11 10,42 10,19 EUR
Ausgabepreis 12 10,94 10,70 EUR
Ausschüttung
Tag der Ausschüttung 01.08.2022 02.08.2021
Ausschüttung je Anteil 0,12 0,08 EUR
Gesamtkostenquote 1,01 0,96 %

Auflage des Fonds:

19.07.2017

ISIN:

DE000A2DP6B6

WKN:

A2DP6B

Internet:

www.catella.com/​immobilienfonds

Im gesamten Bericht können bei Tabellen und Verweisen aus rechentechnischen Gründen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt erge-
benden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten.
1 Im Berichtszeitraum vom 01.05.2021 bis 30.04.2022, im Vergleichszeitraum vom 01.05.2020 bis 30.04.2021.
2 Summe Kredite bezogen auf Summe der Verkehrswerte aller direkt und indirekt gehaltenen Objekte.
3 Stichtagsbezogene Vermietungsquote – Auf Basis Jahres-Bruttosollmietertrag (annualisiert).
4 Die Bruttoliquidität errechnet sich aus den Liquiditätsanlagen korrigiert um die Forderungen/​Verbindlichkeiten aus Anteilsabsatz abzüglich eventuell kurzfristiger Kreditaufnahme auf den laufenden Konten.
5 Gebundene Mittel: für beschlossene Ausschüttungen vorgesehene Mittel, für Ankäufe und Bauvorhaben reservierte Mittel, Bewirtschaftungskosten (abzüglich Forderungen aus Grundstücksbewirtschaftung), Verbindlichkeiten aus Grundstückskäufen und Bauvorhaben, Verbindlichkeiten aus anderen Gründen (abzüglich Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften zuzüglich 100 % der Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften, die in den nächsten drei Monaten fällig werden, zuzüglich 50 % der Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften, die in den nächsten vier bis 12 Monaten fällig werden) und kurzfristige Rückstellungen.
6 Brutto-Liquidität abzüglich gebundener Mittel.
7 Netto-Liquidität bezogen auf Fondsvermögen netto.
8 Berechnungsmethode nach Unterlagen des Bundesverbandes Investment und Asset Management e. V. (BVI): Berechnungsgrundlage: Anlage, Endbewertung und Ertragswiederanlage der Ausschüttung zum Anteilwert (= kostenfreie Wiederanlage); abweichend zur Definition der BVI-Rendite wird die preiswirksame Vereinnahmung des Ausgabeaufschlages in der Rendite nicht berücksichtigt.
9 Die jeweilige historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung.
10 Angabe zum 30.04.2022 für den Zeitraum vom 19.07.2017 bis 30.04.2022, Angabe zum 30.04.2021 für den Zeitraum vom 19.07.2017 bis 30.04.2021.
11 Auf einen Ausweis des Rücknahmepreises wird verzichtet, da derzeit kein Rücknahmeabschlag erhoben wird und somit der Rücknahmepreis dem
Anteilpreis entspricht.
12 Anteilpreis inklusive des vertraglich vereinbarten Ausgabeaufschlags von 5 %. Der mögliche Ausgabeaufschlag wird derzeit nicht erhoben.

Tätigkeitsbericht

Europäische Wirtschaft

Die EU-Wirtschaft ist schwächer in das Jahr 2022 gestartet als ursprünglich erwartet. Nachdem sie im Sommer letzten Jahres wieder das Produktionsniveau von vor der Pandemie erreicht hatte, war bereits eine leichte Abschwächung erwartet worden. Das Wiederaufflammen der Pandemie im letzten Herbst und die exponentielle Ausbreitung der neuen Omicron-Variante haben in vielen EU-Ländern zu einer erneuten Belastung der Gesundheitssysteme und einer noch nie dagewesenen Welle von Arbeitsausfällen geführt. Die Regierungen in der gesamten EU haben erneut Beschränkungen verhängt, die jedoch im Allgemeinen milder oder gezielter sind als bei früheren Wellen. Anhaltende Logistik- und Versorgungsengpässe, einschließlich der Verknappung von Halbleitern und einigen Metallrohstoffen, belasten weiterhin die Produktion, ebenso wie die hohen Energiepreise. Ein stärker als erwartet ausgeprägter Inflationsdruck belastet die Kaufkraft der Haushalte. 1

Der Krieg in der Ukraine hat die Rohstoffmärkte schwer erschüttert und die globalen Handels-, Produktions- und Verbrauchsmuster so verändert, dass die Preise bis Ende 2024 auf einem historisch hohen Niveau bleiben werden, so der jüngste Bericht der Weltbank über die Rohstoffmärkte. Der Anstieg der Energiepreise in den letzten zwei Jahren war der stärkste seit der Ölkrise von 1973. Der Preisanstieg bei Nahrungsmitteln – Russland und die Ukraine sind große Produzenten von Lebens- und Düngemitteln, die auf Erdgas als Produktionsmittel angewiesen sind-war der stärkste seit 2008. Der daraus resultierende Anstieg der Lebensmittel- und Energiepreise fordert einen hohen menschlichen und wirtschaftlichen Preis und wird wahrscheinlich die Fortschritte bei der Verringerung der Armut verzögern. Höhere Rohstoffpreise verschärfen den bereits hohen Inflationsdruck auf der ganzen Welt. 2

Unter den gegenwärtigen Bedingungen großer Unsicherheit wird der EZB-Rat bei der Durchführung der Geldpolitik Optionalität, Gradualismus und Flexibilität beibehalten. Der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität werden unverändert bei 0,00 %, 0,25 % bzw. -0,50 % bleiben (Stand April 2022). Etwaige Anpassungen der EZB-Leitzinsen werden einige Zeit nach dem Ende der Nettokäufe des EZB-Rats im Rahmen des Anleihekaufprogramms (APP) erfolgen und schrittweise vorgenommen werden. Die Entwicklung der EZB-Leitzinsen wird weiterhin von den Vorgaben des EZB-Rats und seiner strategischen Verpflichtung, die Inflation mittelfristig bei 2 % zu stabilisieren, bestimmt werden. Angesichts der höchsten Inflationsrate in den USA seit Jahrzehnten greift die US-Notenbank Federal Reserve (Fed) durch: Sie erhöht ihren Leitzins um 0,5 Prozentpunkte und signalisiert eine «rasche»weitere Straffung ihrer Geldpolitik. Auch die britische Notenbank legt im Kampf gegen hohe Inflationsraten nach: Der dortige Leitzins steigt um 0,25 Prozentpunkte auf 1,0 %. Auch im EU-Währungsraum der 19 Länder hat die Inflation im April mit 7,5 % ein Rekordhoch erreicht. Das ist weit entfernt vom Mittelfristziel der EZB, die stabile Preise bei 2,0 % Teuerung anstrebt. Aus aktueller Sicht ist eine Zinserhöhung im Juli möglich. Vorher dürften die Nettoanleihekäufe eingestellt werden. 4

Europäischer Wohnungsmarkt 2021

Der Wohnungsbausektor in Europa hat sich im Jahr 2021 außergewöhnlich gut entwickelt und ein rekordverdächtiges Investitionsvolumen von 102,6 Mrd. EUR erreicht. Dies ist ein Anstieg von 42 % gegenüber dem bisherigen Rekord von 72,5 Mrd. EUR im Jahr 2020. Der Anteil des Sektors an den Gesamtinvestitionen ist ebenfalls gestiegen, so dass er nun den Bürosektor als größte Anlageklasse auf dem europäischen Investmentmarkt herausfordert. In mehreren europäischen Ländern, darunter Deutschland, Irland und Österreich, ist der Wohnimmobiliensektor bereits der größte Investmentmarkt. Im vierten Quartal 2021 wurden Investitionsrekorde gebrochen, als über 40 Milliarden Euro in den Sektor flossen. Mehr als die Hälfte des Investitionsvolumens entfiel in diesem Quartal auf den deutschen Markt, angetrieben durch die Übernahme der Deutschen Wohnen durch Vonovia für 22,3 Mrd. EUR. Solche Übernahmen sind auf dem Wohnungsmarkt immer häufiger zu verzeichnen, da sie es Investoren ermöglichen, Kapital in großem Umfang einzusetzen. Dies geschieht auch über Ländergrenzen hinweg, wie die Übernahme des Wohnimmobilienportfolios von Akelius in Deutschland, Dänemark und Schweden durch Heimstaden im Wert von 9,1 Mrd. EUR zeigt. 5

Europäischer Wohnungsmarkt Q1 2022

Der europäische Immobilienmarkt hat sich über alle Asset-Klassen im ersten Quartal 2022 vor dem Hintergrund einer Reihe von Herausforderungen – nicht zuletzt dem Einmarsch Russlands in die Ukraine im Februar – gut behauptet. Es war der viertstärkste Start in ein Jahr, der jemals verzeichnet wurde, und ein Anstieg der Aktivitäten gegenüber dem Vorjahr ist ebenfalls sichtbar. Im ersten Quartal 2022 konzentrierten sich die Käufer weiterhin auf Wohn- und Industrieimmobilien, wobei das Transaktionsvolumen im Großen und Ganzen dem Niveau des Vorjahres entsprach und die Preise in der überwiegenden Mehrheit der Kernmärkte stiegen. Die Transaktionsvolumina in beiden Sektoren waren in den letzten 12 Monaten doppelt so hoch wie im Durchschnitt vor der Corona-Pandemie. 6

Transaktionen nach Immobilientyp

Abbildung 1: Transaktionen nach Assetklassen Q1/​2022. 7

Gleichzeitig treibt die steigende Inflation die Zinsen in die Höhe und die Finanzierung wird teurer. Besonders negativ wirken sich zudem Verzögerungen durch Lieferengpässe im Bau sowie steigende Baukosten aus, die die Planung und Kalkulation neuer Projekte erschweren und bei laufenden Projekten zu Nachverhandlungen führen. 8

Wohnungsmarkt der investierten Länder

Im Jahr 2021 wurden in Deutschland Immobilien für etwa 110,6 Mrd. EUR gehandelt. Davon entfielen rund 58,8 Mrd. EUR auf Gewerbe- und etwa 51,8 Mrd. EURauf Wohnimmobilien. Maßgeblichen Anteil daran hatte die Mehrheitsübernahme der Deutschen Wohnen durch Vonovia. Dadurch waren Wohnimmobilien zum ersten Mal die Nutzungsart mit dem höchsten Transaktionsvolumen. Ein Rekordvolumen hätte es am Wohninvestmentmarkt allerdings auch ohne diese Ausnahmetransaktion gegeben. Wohnimmobilien gelten vielen Investierenden als dominierendes Anleihesubstitut, so dass weiterhin massiv Kapital in den Markt fließt. Im vergangenen Jahr flossen 89 % des investierten Geldes in Bestandsbauten. Das ist der höchste Anteil seit dem Jahr 2015. Gleichzeitig floss noch nie so viel Kapital (5,6 Mrd. EUR) in den Kauf von Projektentwicklungen. 2021 erreichte der Investmentmarkt für studentisches Wohnen und Mikroapartments in Deutschland ein Transaktionsvolumen von 1,3 Mrd. EUR. Verglichen mit 2020 war dies ein Anstieg um 111 %. Das hohe und überdurchschnittliche Transaktionsvolumen 2021 wurde fast ausschließlich durch Einzeltransaktionen realisiert. 10 2021 verzeichnete der Gesundheitsimmobilienmarkt Deutschland ein Transaktionsvolumen von 3,76 Mrd. EUR. Maßgeblich beeinflusst wurde dieses Investitionsvolumen durch das Pflegeimmobilienportfolio der Deutschen Wohnen, das Teil der Übernahme durch die Vonovia im vierten Quartal war. Auch 2021 stellten Pflegeheime mit einem Marktanteil von 65 % das mit Abstand wichtigste Segment am Gesundheitsimmobilieninvestmentmarkt dar. Das Segment Betreutes Wohnen gewann 5,8 Prozentpunkte und kletterte damit auf einen Anteil von 20,6 % (772 Mio. EUR). 11

Zum ersten Mal seit dem Ende der Krise im Jahr 2014 ist das Transaktionsvolumen auf dem niederländischen Wohninvestmentmarkt zurückgegangen. Im Jahr 2021 betrug das gesamte Transaktionsvolumen 7,7 Mrd. EUR, ein Rückgang von 32 % gegenüber 2020. Trotz der Coronakrise bleibt das Vertrauen der Investoren in niederländische Wohnimmobilien hoch. Das geringere Volumen ist auf das begrenzte Angebot zurückzuführen. Es wurde ein Rekordvolumen in Neubauprojekte investiert, weil das Angebot an Bestandsobjekten zu gering war und das Interesse der Investoren an Mietwohnungsbau ungebrochen war. Von dem gesamten Transaktionsvolumen von 7,7 Mrd. EUR wurden insgesamt 4,1 Mrd. EUR in Neubauprojekte investiert. 12

Das institutionelle Investmentvolumen über alle Assetklassen in Österreich betrug 2021 rund 4,3 Mrd. EUR und bedeutet im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg des Transaktionsvolumens von rund 25 %. Mit einem Investmentvolumen von 1,4 Mrd. EUR wurde so viel in Wohnen investiert, wie in keiner anderen Assetklasse. 13 In diesem Jahr wird vielerorts der Peak in Bezug auf die Fertigstellungen erreicht. Ein mittlerweile eingeschränktes Angebot an verfügbaren Grundstücken in Verbindung mit steigenden Grundstücks- und Baukosten treiben die Kaufpreise in die Höhe, wohingegen das derzeitige Mietniveau nur wenig Spielraum für weiteres Wachstum bietet. CBRE geht davon aus, dass in den kommenden Jahren weniger Projekte entwickelt werden und mittelfristig dadurch das Investmentangebot zurückgeht. 14

Der französische Wohninvestitionsmarkt schließt im Jahr 2021 mit einem Umsatz von 7,4 Mrd. EUR ab (Mehrfamilienhäuser und Intermediärwohnungen, ohne Sozialwohnungen). Obwohl dies ein hervorragendes Ergebnis ist, muss das Jahr 2021 im Gesamtzusammenhang betrachtet werden. Das Jahr stand ganz im Zeichen von Portfolio-Akquisitionen, die 45 % der Transaktionen ausmachten. Die Transaktion In’li /​ AXA (Q1 2021) belief sich auf mehr als 2 Mrd. EUR, was 27 % des Investitionsvolumens des Jahres entspricht. Trotz einer hohen Nachfrage nach Wohnimmobilien in Frankreichbleibt das Angebot gering. Das Investitionsvolumen im Bereich Seniorenwohnen lag bei 484 Mio. EUR und im Bereich Studentisches Wohnen bei 146 Mio. EUR. 15

Entwicklung auf den Immobilienmärkten

Marktkommentar Catella

Auch im zweiten Jahr der weltweiten Pandemie lässt sich festhalten, dass es seit der Auflage kein Geschäftsjahr des Catella Modernes Wohnen gab, welches nahezu unisono auf ein Thema fokussiert war, wie in den zurückliegenden Monaten. Das gesellschaftliche Zusammenleben war und ist von den Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt, welche sich in der Eindämmung durch die von den Regierungen getroffenen Maßnahmen trotz Unterschiedlichkeit spürbar manifestieren und so das öffentliche Leben einschränken. Die aufgetretenen Unsicherheiten und Herausforderungen der jeweiligen nationalen behördlichen Maßnahmen haben zum Beispiel an den Aktienmärkten zu Volatilität geführt und die Immobilienmärkte in einzelnen Segmenten, wie Wohnen, Nahversorgung und Logistik in den Vordergrund der Kapitalanlage gerückt. Zusätzlich resultieren aus dem Krieg in der Ukraine enorme menschliche und wirtschaftliche Auswirkungen. Diese neue Krise – für die Ukraine, für Länder, die Flüchtlinge aus der Ukraine aufnehmen, und für Entwicklungsländer, die von den weltweiten wirtschaftlichen Auswirkungen betroffen sind – kommt zu einem außergewöhnlich schwierigen Zeitpunkt für Menschen, die bereits von der Pandemie, dem Konflikt selbst und dem Klimawandel betroffen sind. 16

Während die Einschränkungen im Rahmen der Pandemie in vielen Ländern zurückgefahren werden, sind Dauer und Folgen des Kriegs in der Ukraine nicht vorherzusehen. Diese ohne Zweifel humanitäre Katastrophe birgt zusätzlich, dass viele voller Sorge auf die ökonomischen Auswirkungen blicken, denn hohe Energiepreise, Sanktionen gegen Russland, Rohstoffengpässe und steigende Inflationsraten drücken den nach Corona benötigten Aufschwung. Es bleibt außer Frage, dass der Krieg sowohl die Menschen als auch die Wirtschaft empfindlich trifft.

In ungewissen Krisenzeiten liegt der Investorenfokus auf eher sicheren Anlagesegmenten, während risikoreiche Investitionen eher gemieden werden. Ungeachtet der exogenen Einflüsse bleibt der Kapitaldruck der Investoren weiterhin hoch und selbst bei der aktuell steigenden Verzinsung für Staatsanleihen sehen sich gute Immobilienprodukte einer ungebrochen hohen Nachfrage gegenüber. 17

Kein Substitut für Wohnen

Im aktuellen Verlauf der Corona-Krise werden die erheblichen Unterschiede zwischen den Immobiliensegmenten deutlich. Die stärker wirtschaftlich abhängigen Segmente, wie Einzelhandels- und Büroimmobilien, sind derzeit stark betroffen. Im Kontrast hierzu zeigt sich, wie bereits in vergangenen Krisen, dass es keinen Ersatz für Wohnimmobilien gibt und der Wohnimmobilienmarkt innerhalb der vergangenen 24 Monate eine deutliche Resilienz gegenüber den äußeren Einflüssen gezeigt hat. Die Vermietungsquote des Fondsmandates lag innerhalb der vergangenen zwei Jahre trotz der im Teilbereich des modernen Wohnens anzunehmenden, erhöhten Fluktuation bei durchgehend über 94 %. Parallel hierzu wies das Portfolio stabile Entwicklungen der Verkehrswerte auf.

Nichtdestrotz lassen sich innerhalb der Subsegmente des modernen Wohnens Abstufungen erkennen. Der Teilbereich des studentischen Wohnens war anfangs durch das Wegbleiben von ausländischen Studenten und später durch den vermehrten Einsatz von Online-Veranstaltungen und die zeitliche Unklarheit bezüglich der Rückkehr zu Präsenzveranstaltungen beeinflusst.

Besonders das Segment der Serviced Apartments war zu Beginn der Corona-Krise von den Lockdown-Maßnahmen sowie von der verminderten Reisetätigkeit betroffen. Die weiterführende Entwicklung der Auslastung zeigte sich zudem stark von der lokalen wirtschaftlichen Aktivität am Standort abhängig. In Wolfsburg haben beispielsweise verlängerte Werksferien und die zurückgefahrene Produktion der Volkswagenwerke zu einer verminderten Auslastung für das Betreiberobjekt geführt. Grundsätzlich stehen wir als Catella sehr intensiv im Austausch mit unseren Mietern und Projektentwicklern, um im Bedarfsfall gemeinsam Lösungen zu finden, die flexibel an die jeweilige Situation angepasst sind.

Insgesamt ist es nicht auszuschließen, dass Investitionen in Wohnimmobilien auch von volatilen und nervösen Marktbewegungen, wie beispielsweise der aktuellen dynamische Entwicklung des Zinsumfeldes, beeinflusst werden. Insbesondere darauf bezogen, unterliegt das in den Investitionsstrategien implementierte Risikomanagementsystem, welches auf verschiedenen Ebenen die Risiken begrenzen soll, einem verstärkten Fokus. Dazu gehören (1) geographische Diversifizierung, (2) Objektdiversifizierung (Wohnen, Sozialwohnungen, Suburbanes Wohnen, Senioren, Studenten und Serviced Apartments), (3) regulatorische Diversifizierung, (4) Fragilitätsanalysen und (5) ESG-Integration.

Performance

Der Catella Modernes Wohnen Fonds konnte seit Auflage am 19.07.2017 eine Gesamtrendite nach BVI von 9,1 % erwirtschaften (Stand: 30.04.2022). Im Geschäftsjahr 2021/​2022 konnte das Sondervermögen eine BVI-Gesamtrendite von 3,1 % realisieren. Mit diesem Ergebnis erreicht der Fonds den auf der Anlageausschusssitzung 2021 prognostizierten Korridor zwischen 2,25 und 3,5 % und liegt 240 Basispunkte über dem Vergleichswert aus dem Vorjahr. Im abgeschlossenen Geschäftsjahr kann eine positive Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr aufgezeigt werden, welchestärker unter den negativen Einflüssen der Corona-Pandemie und den Auswirkungen der hohen Liquidität stand. Nichtsdestotrotz ist weiterhin die dämpfende Wirkung der noch verbleibenden freien Liquidität merklich. Der Anteil der Liquiditätsanlagenam Nettofondsvolumen konnte bereits signifikant von 37,6 % zum Vorjahresstichtag auf 20,0 % zum Reportingstichtag 30.04.2022 reduziert werden. Die nicht für bereits angekaufte Projekte reservierte Liquidität ist zeitnah für neue Akquisitionen eingeplant.

Liquidität

Der Fonds verfügt zum 30.04.2022 über ein Gesamtvolumen an Liquiditätsanlagen (Bruttoliquidität) von rund 86,8 Mio. EUR. Das entspricht 20,0 % des Nettofondsvolumens. Die Verbindlichkeiten und Rückstellungen von rund 69,6 Mio. EUR entsprechen 16,0% des Nettofondsvolumens.

Eine Prüfung des Liquiditätsrisikos erfolgt auf Basis der internen Liquiditätsgrenzen aus offenen Anteilszeichnungen und Anteilsverkäufen, Ausschüttungen im laufenden Geschäftsjahr, Umplatzierungen, Kreditaufnahmen und auslaufenden Finanzierungen sowie potenziellen Ankäufen.

Ankäufe/​Verkäufe

Zu Beginn des Geschäftsjahres wurde der Ankauf und anschließende Nutzen-Lasten-Wechsel für ein Marseiller Studentenwohnheim vollzogen. Als zweitgrößte Stadt Frankreichs verfügt Marseille über drei Universitäten und ca. 88.300 Studenten, wovon internationale Studenten ca. 13 % (11.200) ausmachen. Das Bestandsobjekt ist gegenüber des Universitätsklinikums gelegen und verfügt über 150 vollmöblierte Studios. Im Rahmen der Akquisition wurde ein langfristiger Generalmietvertrag mit einem erfahrenen französischen Betreiber abgeschlossen. Neben der Seniorenresidenz in Nizza stellte das Objekt die zweite Akquisition des CMW in Frankreich dar und ist neben den Beständen in Berlin und Mainz die dritte Investition im Bereich des studentischen Wohnens.

Zum Ende der zweiten Jahreshälfte 2021 konnte die Portfolioallokation in Österreich durch den Ankauf der Projektentwicklung am Wiener Höchstädtplatz erweitert werden. Die Lage der 122 Wohneinheiten zeichnet sich durch die Nähe zum Stadtzentrum in direkter Nachbarschaft zur Fachhochschule Technikum Wien sowie einer sehr guten Anbindung an das ÖPNV-Netz aus. Durch kompakte Grundrisstypen mit durchschnittlich 48m² Wohnfläche, 85 % entfallen dabei auf 1- und 2-Zimmerwohnungen, werden insbesondere Young Professionals, Paare und Senioren angesprochen. Das Gebäude überzeugt zudem mit seinem Energieeffizienzkonzept sowie dem Zertifizierungslevel Gold im System der Österreichischen Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft (ÖGNI).

Das Serviced Apartment Objekt in Braunschweig wurde nach Objektfertigstellung im Juli 2021 in das Sondervermögen übernommen. Die Vermietung der 128 Apartments erfolgt durch einen renommierten Serviced Apartment Betreiber über eine Mietvertragsdauer von 15 Jahren.

Der Nutzen-Lasten-Wechsel für das Leipziger Seniorenheim mit ebenfalls langfristigem Betreibermietvertrag erfolgte im selben Monat. Zusammen mit dem im Bau befindlichen Betreutes Wohnen Objekt werden zukünftig verschiedene altersgerechte Wohnformen am Standort angeboten, welche einer ansteigenden Nachfragesituation bedingt durch dominante Trends, u.a. dem fortschreitenden demographischen Wandel, einer beständig steigenden Lebenserwartung sowie dem Rückgang der familiären Versorgungsmöglichkeiten, gegenüberstehen.

Aktuell verfügt der Catella Modernes Wohnen über vier Projektenwicklungen in Berlin, Wien und Leipzig. Trotz der durch die Corona-Pandemie erschwerten Rahmenbedingungen mit unterbrochenen Lieferketten und dem allgemeinen Fachkräftemangel sowie den Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine befinden sich aktuell alle Projekte innerhalb der vorgesehenen Zeitpläne. Des Weiteren besteht kein Hinweis auf mögliche Ausfälle der Projektentwickler. Zusätzlich zu den Objektbesichtigungen der Catella-eigenen Techniker werden die Projektentwicklungen regelmäßig durch externe Sachverständige im Hinblick auf die einzuhaltenden Qualitätsstandards sowie die Terminplanung überwacht.

Portfolioüberblick

Zum Ende des Geschäftsjahres verfügt das Sondervermögen über 16 Objekte als Assets under Management (AuM) mit einem Immobilienvermögen von ca. 362,2 Mio. EUR sowie einer Projektentwicklung vor Nutzen-Lasten-Wechsel in nunmehr vier europäischen Ländern. Mit einem Zuwachs des Immobilienvermögens um98,7 Mio. EUR stellte das Geschäftsjahr 2021/​2022 ein weiteres Wachstumsjahr des Sondervermögens dar. Hervorzuheben ist dabei das moderne Portfolio, aktuell besteht das Bestandsportfolio zu 47,3 % aus Objekten mit einem wirtschaftlichen Alter von unter 5 Jahren. 18

Nachhaltigkeit

Die Einhaltung der Verpflichtungen des Pariser Abkommens bedeutet, dass in jedem Sektor umfangreiche Maßnahmen erforderlich sind. Die Beteiligung des Immobiliensektors ist von entscheidender Bedeutung, denn er hat einen der höchsten CO2-Fußabdrücke und leistet bis dato nur wenig Beiträge, die globale Erwärmung auf +1,5°C zu begrenzen. Der Sektor ist für ca. 36% der weltweiten energie- und verfahrensbedingten Treibhausgasemissionen und ca. 40% des weltweiten Endenergieverbrauchs verantwortlich. 19

Angesichts des enormen Minderungspotenzials des Immobiliensektors ist die Verfolgung von ESG-Projekten als unternehmerischer Prozess zur Begrenzung der globalen Erwärmung evident.

Um den grünen Wandel in Europa zu beschleunigen, wurde der EU Green Deal im Jahr 2020 eingeführt. Die Strategie bietet einen Fahrplan zur Bewältigung einer Reihe von ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen, um Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent zu befördern. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, wird der Grüne Deal der EU auch als eine Chance, eine grünere, gesündere und ethischere Volkswirtschaft aufzubauen gesehen. Es hat sich gezeigt, dass eine stärkere Konzentration auf ESG-Kriterien und Investitionen in neue „grünere“ Energien der Schlüssel zur Umsetzung dieses Ziels in die Praxis ist.

Mit Blick auf die steigende Relevanz von ESG-Aspekten im Immobiliensektorprüft Catella die Möglichkeit von energetischen Optimierungen laufender Projektentwicklungen unter Berücksichtigung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses, welche im Rahmen der Bauphase umsetzbar sind. Bei der Berliner Projektentwicklung an der Allee der Kosmonauten konnte beispielsweise noch innerhalb der Projektentwicklungsphase das Energieeffizienzniveau von der Ursprungsplanung auf Basis der Energieeinsparverordnung 2016 auf den KfW-Effizienzhaus 55 Standarderhöht werden und in diesem Zug kann voraussichtlich von einem KfW-Förderdarlehen profitiert werden.

Ausblick

Auch in den kommenden Jahren führt das Management die Anlagestrategie des Fonds unter besonderer Berücksichtigung und Risikoanalyse der Einflüsse und Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Kriegs in der Ukraine weiterhin fort und verfolgt weiter die Strategieelemente „Timing“, „Robustheit“, „Fragilität“ und „Anti-Fragilität“ innerhalb des Bestandsportfolios und der Akquisitionspipeline. 20 In dem kommenden Geschäftsjahr 2022/​2023 liegt ein Fokus auf dem weiteren Abbau der freien Liquidität im Sondervermögen. In diesem Rahmen wird die Stärkung der geographischen Diversifikation des Portfolios und die Verteilung innerhalb der Teilsegmente des modernen Wohnens weiterverfolgt. Hierfür befinden sich aktuell konkret zwei österreichische Objekte auf der Akquisitionspipeline.

EU – Winter 2022 Economic Forecast, https:/​/​ec.europa.eu/​info/​sites/​default/​files/​economy-finance/​ip169_​en.pdf.
World Bank: https:/​/​www.worldbank.org/​en/​news/​press-release/​2022/​04/​26/​food-and-energy-price-shocks-from-ukraine-war.
ECB Monetary Policy Decisions (April 2022): https:/​/​www.ecb.europa.eu/​press/​pr/​date/​2022/​html/​ecb.mp220414~d1b76520c6.en.html.
DPA/​Zeit Online: https:/​/​www.zeit.de/​news/​2022-05/​05/​ezb-nach-leitzins-entscheidung-der-us-notenbank-unter-druck?utm_​referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F.
CBRE 2022: EMEA Multifamily Capital Flows Report: https:/​/​www.cbre.com/​insights/​reports/​emea-multifamily-capital-flows-report-2022.
Real Capital Analystics 2022: Capital Trends Europe Q1 2022.
Real Capital Analystics 2022: Capital Trends Europe Q1 2022.
Real Capital Analytics 2022: Capital Trends Europe Q1 2022.
Savills 2022: Investment Markt Deutschland, Januar 2022: https:/​/​pdf.euro.savills.co.uk/​germany-research/​2021/​market-in-minutes-investmentmarkt-deutschland-jan-2022-final.pdf.
10 CBRE 2022: Investmentmarkt für Studentisches Wohnen und Mikroapartments: https:/​/​news.cbre.de/​investmentmarkt-fuer-studentisches-wohnen-und-mikroapartments-erholt-sich-deutlich/​.
11 CBRE 2022: Investmentmarkt für Gesundheitsimmobilien: https:/​/​news.cbre.de/​gesundheits–und-seniorenimmobilieninvestmentmarkt-deutschland-2021-mit-starkem-transaktionsvolumen/​.
12 Capital Value 2022: Housing and residential investment market in the Netherlands 2022: https:/​/​www.capitalvalue.nl/​documents/​9_​Onderzoek/​2022_​CV_​Housing_​and_​residential_​investment_​market_​Netherlands_​summary.pdf.
13 CBRE 2022: Real Estate Market Outlook Austria: https:/​/​www.cbre.com/​insights/​reports/​austria-real-estate-market-outlook-2022.
14 CBRE 2022: News zum Wohnungsmarkt in Wien, Graz und Linz: https:/​/​www.cbre.at/​de-at/​research-und-reports/​News-zum-Wohnungsmarkt-in-Wien-Graz–Linz.
15 CBRE 2022: France Residential MarketView, Q4 2022.
16 World Bank: https:/​/​reliefweb.int/​report/​ukraine/​world-bank-group-response-global-impacts-war-ukraine-proposed-roadmap#:~:text=The%20World%20Bank%20Group%20is,change%20%E2%80%93%20and%20pursue%20durable%20recovery.
17 JLL – Investmentmarktüberblick – 1. Quartal 2022: Investmentmarktüberblick-JLL-Deutschland.
18 Wirtschaftliche Altersstruktur der Fondsimmobilien auf Basis der Marktwertgutachter der externen Sachverständigen.
19 Europäische Kommission 2020: Energieeffizienz von Gebäuden: https:/​/​ec.europa.eu/​info/​sites/​default/​files/​energy_​climate_​change_​environment/​events/​documents/​in_​focus_​energy_​efficiency_​in_​buildings_​de.pdf.
20 Fragil ist ein System, das eher Nachteile als Vorteile aus unvorhersehbarer Volatilität zieht. Antifragile Systeme profitieren von Volatilität. Vgl. Nassim Taleb 2014 – Antifragilität: Anleitung für eine Welt, die wir nicht verstehen.

TätigkeitsberichtTätigkeitsberichtTätigkeitsberichtTätigkeitsberichtTätigkeitsberichtTätigkeitsberichtTätigkeitsbericht

Geografische Verteilung der Fondsimmobilien

(Basis Verkehrswert) 1

Berechnungsbasis ist der Durchschnittswert der Gutachten zweier externer Bewerter; Ansatz Nettokaufpreis für drei Monate bis zur Erstbewertung durch den externen Bewerter.

Nutzungsarten der Fondsimmobilien

(Berechnung anhand der Nettosollmieten)

Größenklassen der Fondsimmobilien

(Basis Verkehrswert) 1

Berechnungsbasis ist der Durchschnittswert der Gutachten zweier externer Bewerter; Ansatz Nettokaufpreis für drei Monate bis zur Erstbewertung durch die externen Bewerter.

Wirtschaftliche Altersstruktur der Fondsimmobilien

(auf Basis der im Gutachten des externen Bewerters angegebenen Restnutzungsdauern)

Branchenanalyse aller Mieter

(auf Basis der monatlichen Nettosollmiete)

Übersicht Kredite

Kreditvolumen
(direkt)
In % des Verkehrswertes
aller Fondsimmobilien
Kreditvolumen (indirekt über
Beteiligungsgesellschaften)
In % des Verkehrswertes
aller Fondsimmobilien
in TEUR in TEUR
Euro-Kredite 61.125 16,9 19.950 5,5
GESAMT 61.125 16,9 19.950 5,5

Übersicht Währungsrisiken

Zum Berichtsstichtag bestehen keine Währungsrisiken.

Übersicht Zinsänderungsrisiko

in TEUR in %
unter 1 Jahr 4.500 5,6
1 bis 2 Jahre 0 0,0
2 bis 5 Jahre 9.100 11,2
5 bis 10 Jahre 67.475 83,2
über 10 Jahre 0 0,0
GESAMT 81.075 100,0

TätigkeitsberichtTätigkeitsbericht

Ende der Laufzeit der Kredite

In % des Kreditvolumens (Basis Kalenderjahr)

Ende der Zinsfestschreibung

In % des Kreditvolumens (Basis Kalenderjahr)

1 Kreditvolumen gesamt 81.075 TEUR.

Personal und Organisation

Am 04. Mai 2021 hat Herr Dr. Andreas Kneip sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender niedergelegt und Herr Timo Nurminen ist ab 05. Mai 2021 zum Vorsitzenden bestellt worden.

Herr Christoffer Abramson wurde ab dem 05. Mai 2021 zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden berufen.

Die Aktien der Catella Real Estate AG wurden bis zum 29. Juni 2021 zu 94,5 % von der Catella Property Fund Management AB, Stockholm/​Schweden und zu 5,5 % von der Fastighetsaktiebolaget Bremia, Kalmar/​Schweden gehalten. Die Catella Property Fund Management AB, Stockholm/​Schweden hat zum 30. Juni 2021 10,1 % ihrer Aktien auf die Catella AB, Stockholm/​Schweden übertragen. Infolge der Übertragung halten die Catella Property Fund Management AB, Stockholm/​Schweden 84,4 %, die Catella AB, Stockholm/​Schweden
10,1 % und die Fastighetsaktiebolaget Bremia, Kalmar/​Schweden 5,5 % der Aktien an der Catella Real Estate AG.

Herr Henrik Fillibeck hat mit Ablauf des 15. September 2021 sein Amt als Vorstandsmitglied der Catella Real Estate AG niedergelegt.

Am 31. März 2022 hat Herr Johan Claesson sein Amt als Aufsichtsratsmitglied niedergelegt und Herr Mattias Brodin wurde am 01. April 2022 zum Mitglied des Aufsichtsrates bestellt.

Mit dem Ablauf der Bestellung zum 31. März 2022 ist Herr Jürgen Werner aus dem Vorstand der Gesellschaft ausgetreten. Herr Andreas Wesner ist ab 01. April 2022 zum Vorstandsmitglied bestellt und gleichzeitig zum Vorstandssprecher ernannt worden.

TätigkeitsberichtVergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Entwicklung des Fonds (Mehrjahresvergleich)

Alle Angaben in TEUR 30.04.2022 30.04.2021 30.04.2020 30.04.2019
Immobilien 250.950 187.610 131.695 79.290
Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 45.598 42.259 6.352 6.280
Liquiditätsanlagen 86.812 149.059 165.149 29.126
Sonstige Vermögensgegenstände 120.804 71.172 44.536 45.353
./​. Verbindlichkeiten und Rückstellungen -69.648 -53.928 -39.423 -25.431
Fondsvermögen in TEUR 434.517 396.172 308.310 134.618
Anzahl umlaufende Anteile 41.713.736 38.866.860 29.921.697 13.247.261
Anteilwert (EUR) 10,42 10,19 10,30 10,16
Ausschüttung je Anteil (EUR) 0,12 0,08 0,18 0,16
Tag der Ausschüttung 01.08.2022 02.08.2021 03.08.2020 01.08.2019

Entwicklung des Sondervermögens

EUR EUR
I.Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 396.171.650,16
1.Ausschüttung für das Vorjahr -3.109.348,80
Ausgleichsposten für bis zum Ausschüttungstag ausgegebene bzw. zurückgegebene Anteile -55.509,92
2.Mittelzufluss/​-abfluss (netto vor Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich) 29.065.242,58
Mittelzuflüsse aus Anteilverkäufen 29.168.972,58
Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen -103.730,00
3.Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 166.408,20
4.Abschreibung Anschaffungsnebenkosten -2.058.153,96
davon bei Immobilien -1.951.796,16
davon bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften -106.357,80
5.Ergebnis des Geschäftsjahres (ohne Ertragsausgleich) 14.336.259,82
davon nicht realisierte Gewinne 10.134.530,95
davon nicht realisierte Verluste -860.956,28
davon Währungskursveränderungen 0,00
II.Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 434.516.548,08

Erläuterungen zur Entwicklung des Sondervermögens

Die Entwicklung des Sondervermögens zeigt auf, welche Geschäftsvorfälle während der Berichtsperiode zu dem neuen in der Vermögensaufstellung des Fonds ausgewiesenen Vermögen geführt haben. Es handelt sich also um die Aufgliederung der Differenz zwischen dem Vermögen zu Beginn und am Ende des Geschäftsjahres.

Die Ausschüttung ergibt sich aus den Angaben im Jahresbericht des Vorjahres. Der Ausgleichsposten dient der Berücksichtigung von Anteilaus- und -rückgaben zwischen Geschäftsjahresende und Ausschüttungstermin. Anleger, die zwischen beiden Terminen Anteile erwerben, partizipieren an der Ausschüttung, obwohl ihre Anteilkäufe nicht als Mittelzufluss im Vorjahresberichtszeitraum berücksichtigt wurden. Umgekehrt nehmen Anleger, die ihren Anteil zwischen diesen beiden Terminen verkaufen, nicht an der Ausschüttung teil, obwohl ihre Anteilrückgabe nicht als Mittelabfluss im Vorjahresberichtszeitraum erfasst wurde.

Die Mittelzuflüsse aus Anteilverkäufen und die Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen ergeben sich aus dem jeweiligen Anteilpreis multipliziert mit der Anzahl der verkauften bzw. der zurückgenommenen Anteile. Ausgabeaufschläge, die dem Fonds zufließen, werden separat ausgewiesen und erhöhen den Posten „Mittelzuflüsse aus Anteilverkäufen“. Einbehaltene Rücknahmeabschläge werden separat ausgewiesen und mindern den Posten „Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen“ (§ 13 Abs. 3 KARBV). Der Fonds erhebt derzeit weder Ausgabeaufschläge noch Rücknahmeabschläge.

In dem Anteilpreis sind die aufgelaufenen Erträge pro Anteil mit enthalten. Die Mittelzu- und -abflüsse werden ohne Korrektur der Ertragsausgleichsbeträge gezeigt. Diese werden in der Entwicklungsrechnung in einem separaten Posten ausgewiesen.

Unter Abschreibung Anschaffungsnebenkosten werden die Beträge angegeben, um die die Anschaffungsnebenkosten für Immobilien bzw. Beteiligungen im Berichtsjahr abgeschrieben wurden. Die Abschreibung erfolgt linear über einen Zeitraum von zehn Jahren (vgl. § 248 Abs. 3 KAGB).

Das Ergebnis des Geschäftsjahres ist der Ertrags- und Aufwandsrechnung zu entnehmen.

Die im Ergebnis des Geschäftsjahres enthaltenen nicht realisierten Gewinne und Verluste ergeben sich bei Immobilien und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften aus der Wertfortschreibung und Veränderungen der Buchwerte im Berichtszeitraum. Erfasst werden Verkehrswertänderungen aufgrund von erstmaligen Bewertungen durch externe Bewerter oder Neubewertungen sowie alle sonstigen Änderungen im Buchwert der Immobilien/​Beteiligungen. Diese können z. B. aus der Bildung oder Auflösung von Rückstellungen für Gewinnsteuern bei Auslandsimmobilien stammen, aus nachträglichen Kaufpreisanpassungen, oder dem Erwerb von Zusatzkleinflächen usw.Unter der Position Währungskursveränderungen werden Wertveränderungen aufgrund von Währungskursschwankungen erfasst.

Zusammengefasste Vermögensaufstellung zum 30. April 2022 (Vermögensübersicht)

Anteil am
Fondsvermögen
in %
EUR EUR
A. Vermögensgegenstände
I. Immobilien
(siehe Vermögensaufstellung, Teil I: Immobilienverzeichnis)
1. Mietwohngrundstücke 235.975.000,00 54,31
(davon in Fremdwährung) (0,00)
2. Unbebaute Grundstücke 14.975.000,00 3,45
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Summe der Immobilien 250.950.000,00 57,75
(davon in Fremdwährung) (0,00)
II. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften
(siehe Vermögensaufstellung, Teil I: Immobilienverzeichnis)
1. Mehrheitsbeteiligungen 45.598.369,65 10,49
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Summe der Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 45.598.369,65 10,49
(davon in Fremdwährung) (0,00)
III. Liquiditätsanlagen
(siehe Vermögensaufstellung, Teil II: Bestand der Liquidität)
1. Bankguthaben 86.811.829,69 19,98
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Summe der Liquiditätsanlagen 86.811.829,69 19,98
(davon in Fremdwährung) (0,00)
IV. Sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Grundstücksbewirtschaftung 3.167.618,23 0,73
(davon in Fremdwährung) (0,00)
2. Forderungen an Immobilien-Gesellschaften 51.996.401,05 11,97
(davon in Fremdwährung) (0,00)
3. Zinsansprüche 526.476,32 0,12
(davon in Fremdwährung) (0,00)
4. Anschaffungsnebenkosten
bei Immobilien 15.740.789,72 3,62
(davon in Fremdwährung) (0,00)
bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 914.930,26 0,21
(davon in Fremdwährung) (0,00)
5. Andere 48.458.147,21 11,15
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Summe der sonstigen Vermögensgegenstände 120.804.362,79 27,80
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Summe der Vermögensgegenstände 504.164.562,13 116,03
(davon in Fremdwährung) (0,00)
B. Schulden
I. Verbindlichkeiten aus
1. Krediten -61.125.000,00 -14,07
(davon in Fremdwährung) (0,00)
2. Grundstückskäufen und Bauvorhaben -2.685.931,71 -0,62
(davon in Fremdwährung) (0,00)
3. Grundstücksbewirtschaftung -3.802.551,22 -0,88
(davon in Fremdwährung) (0,00)
4. anderen Gründen -605.795,28 -0,14
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Summe der Verbindlichkeiten -68.219.278,21 -15,70
(davon in Fremdwährung) (0,00)
II. Rückstellungen -1.428.735,84 -0,33
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Summe der Schulden -69.648.014,05 -16,03
(davon in Fremdwährung) (0,00)
C. Fondsvermögen 434.516.548,08 100,00
Anteilwert (EUR) 10,42
Umlaufende Anteile 41.713.736
Im Berichtszeitraum gibt es keine Fremdwährungspositionen.

Erläuterungen zur Vermögensaufstellung

Fondsvermögen
Zum Stichtag 30.04.2022 weist der Catella Modernes Wohnen ein Netto-Fondsvermögen von 434.517 TEUR aus. Bei 41.713.736 Anteilen entspricht dies zum Stichtag einem Anteilpreis von 10,42 EUR.

Im Berichtszeitraum wurden 2.857.076 Anteile ausgegeben und 10.200 Anteile zurückgenommen, was einem Netto-Mittelzufluss von 29.232 TEUR entspricht.

Zum Berichtsstichtag zählen 10 direkt gehaltene Objekte und 6 indirekt über 7 Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften gehaltene Objekte zum Portfolio des Catella Modernes Wohnen. Detaillierte Informationen zur Zusammensetzung des Immobilienvermögens sind im ’Immobilienverzeichnis’ dargestellt.

Immobilien
Das Immobilienvermögen der direkt gehaltenen Liegenschaften beläuft sich zum Berichtsstichtag auf insgesamt 250.950 TEUR. Es setzt sich aus 9 Wohnimmobilien und einem Bauobjekt zusammen.

Im Berichtszeitraum wurden 3 Objekte für das Sondervermögen erworben. Detaillierte Informationen zur Zusammensetzung der Immobilien sind in der ’Vermögensaufstellung zum 30.04.2022 – Teil 1’ dargestellt.

Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften
Zum Berichtsstichtag beläuft sich der Wert der Beteiligungen auf 45.598 TEUR. Der Fonds hält zum Stichtag 7 Mehrheitsbeteiligungen mit Sitz in Deutschland und Österreich. Im Berichtszeitraum wurde die Gesellschaft CMW Austria 04 Höchstädtplatz GmbH & Co KG (vormals: EANA GmbH & Co KG) erworben.

Liquiditätsanlagen
Die Liquiditätsanlagen belaufen sich zum Stichtag auf 86.812 TEUR (Stand 30.04.2021: 149.059 TEUR) und werden allesamt auf laufenden Bankkonten gehalten. Detaillierte Informationen zur Zusammensetzung der Liquiditätsanlagen sind in der Übersicht ’Bestand der Liquidität’ dargestellt. Von der Gesamtliquidität in Höhe von 86.812 TEUR sind 21.726 TEUR zur Einhaltung der gesetzlichen Mindestliquidität (5 % des Nettofondsvolumens) vorgesehen. Zur Erfüllung von Verbindlichkeiten aus der Grundstücksbewirtschaftung sind 3.803 TEUR, für Verbindlichkeiten aus Grundstückskäufen und Bauvorhaben 2.686 TEUR, für Verbindlichkeiten aus anderen Gründen 606 TEUR und für Rückstellungen 707 TEUR (ohne Rückstellungen für Capital Gains Tax) sowie 5.006 TEUR für die Ertragsausschüttung reserviert. Den Verbindlichkeiten aus der Grundstücksbewirtschaftung stehen entsprechende Forderungen in Höhe von 3.168 TEUR gegenüber. Für die Objekte in Berlin und Wien bestehen Bauverpflichtungen in Höhe von 8.877 TEUR.

Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen zum Berichtsstichtag 120.804 TEUR.

Die Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung (3.168 TEUR) setzen sich zusammen aus Mietforderungen in Höhe von 2.170 TEUR sowie Forderungen aus umlagefähigen Betriebskosten in Höhe von 998 TEUR.

Die Forderungen an Immobilien-Gesellschaften ergeben sich aus gewährten Gesellschafterdarlehen (51.996 TEUR). Detaillierte Angaben zu den Gesellschafterdarlehen sind im Immobilienverzeichnis ausgewiesen.

Es bestehen Zinsansprüche aus Gesellschafterdarlehen in Höhe von 526 TEUR.

Die fortgeführten Anschaffungsnebenkosten betragen für die direkt gehaltenen Immobilien insgesamt 15.741 TEUR und für die Beteiligungen 915 TEUR. In der Berichtsperiode ergaben sich Abschreibungen auf Anschaffungsnebenkosten in Höhe von insgesamt 2.058 TEUR.

Andere Forderungen bestehen insgesamt in Höhe von 47.872 TEUR. Diese setzen sich zusammen aus Forderungen aus Ankäufen in Höhe von 45.171 TEUR, Forderungen aus Anteilscheingeschäften in Höhe von 2.640 TEUR, Forderungen an die Finanzverwaltung in Höhe von 54 TEUR sowie sonstigen Forderungen aus der Immobilien- und Gesellschaftsverwaltungin Höhe von 593 TEUR.

Verbindlichkeiten
Die Summe der Verbindlichkeiten beträgt zum Stichtag 68.219 TEUR.

In den Verbindlichkeiten aus Krediten werden Darlehen in Höhe von 61.125 TEUR zur Finanzierung der direkt gehaltenen Objekte ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten aus Grundstückskäufen und Bauvorhaben belaufen sich auf 2.686 TEUR.

Unter den Verbindlichkeiten aus der Grundstücksbewirtschaftung in Höhe von 3.803 TEUR werden insbesondere mit 2.500 TEUR Sicherungseinbehalte und mit 810 TEUR die Vorauszahlungen auf Betriebskosten ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten aus anderen Gründen über 606 TEUR enthalten Verbindlichkeiten aus Verwaltungskosten in Höhe von 272 TEUR, passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 181 TEUR, Verbindlichkeiten gegenüber der Finanzverwaltung in Höhe von 88 TEUR, Verbindlichkeiten aus Darlehenszinsen in Höhe von 45 TEUR, Verbindlichkeiten gegenüber der Verwahrstelle in Höhe von 9 TEUR und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 11 TEUR.

Rückstellungen
Zum Stichtag werden Rückstellungen in Höhe von 1.429 TEUR ausgewiesen. Es wurden Rückstellungen für Steuern in Höhe von 820 TEUR (davon 722 TEUR für Capital Gain Tax), für Instandhaltungskosten in Höhe von 504 TEUR sowie für Prüfungs-, Beratungs- und Veröffentlichungskosten in Höhe von 105 TEUR gebildet.

Vermögensaufstellung zum 30. April 2022 – Teil I:

Immobilienverzeichnis

I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung 1,2

Lfd.
Nr.
Lage des Grundstücks Art des Grundstücks Art der Nutzung 3

in %

Erwerbsdatum 4 RND 5 Baujahr/​Umbaujahr Grundstücksgröße
in m 2
Nutzfläche
Gewerbe
in m 2
Nutzfläche
Wohnen
in m 2
Ausstattungs-
merkmale
1 Anni-Eisler-Lehmann-Straße 2-6a DE – 55122 Mainz W, T W
K
97,0
3,0
10/​2017 (Immobilie) 65 2017 2.667 5.039 A, EBK, G, SP
2 Amtsstraße 45,47 DE – 38448 Wolfsburg W G/​H
W
K
15,5
79,6
4,9
04/​2019 (Immobilie) 57 /​ 64 2016 /​ 2018 /​ 2019 3.911 834 /​ 3.042 2.277 /​ 70 A, SP, G, EBK
3 Kronsaalsweg 88 DE – 22525 Hamburg W W 100,0 04/​2019 (Immobilie) 47 1977 /​ 1978 /​ 2009 /​ 2017 13.513 10.269 A, SP, EBK, G
4 Rue Beaumont 41 FR – 06300 Nizza W W 100,0 05/​2019 (Immobilie) 36 1988 /​ 1998 1.525 1.347 /​ 2.416 2.935 A, G, EBK, K
5 Alfred-Jung-Straße 12 DE – 10369 Berlin W W 100,0 11/​2019 (Immobilie) 67 2019 2.121 862 /​ 1.038 7.225 A, EBK
6 Herrengraben 54-60 Paßmannstraße 2-8 Rehhoffstraße 3-15 DE – 20459 Hamburg W I
W
K
0,5
99,1
0,4
09/​2020 (Immobilie) 48 1913 /​ 1990 3.429 250 8.907 SP, EBK
Art des Grundstücks Art der Nutzung Ausstattungsmerkmale
B Grundstück im Zustand der Bebauung A Andere A Aufzug
E Erbbaurecht B Büro EBK Einbauküche
G Geschäftsgrundstück F Freizeit G Garage
G/​W Gemischt genutztes Grundstück G/​H Gastronomie, Handel K Klimaanlage
T Teileigentum Ho Hotel SP Außenstellplatz
W Mietwohngrundstück I Industrie (Lager/​Hallen)
K Kfz-Stellplätze
W Wohnen
1 Die Immobilien wurden innerhalb der einzelnen Kategorien in Abweichung vom Leitfaden des BVI nicht nach Ort, sondern nach dem Datum des Erwerbes angeordnet.
2 Bei Immobilien, die über Immobilien-Gesellschaften gehalten werden, beziehen sich alle Angaben, unabhängig von der Höhe der Beteiligungsquote, auf die ganze Immobilie.
3 Die Nutzflächenaufteilung erfolgt auf Grundlage des Jahres-Nettosollmietertrags.
4 Übergang von Nutzen und Lasten.
5 Wirtschaftliche Restnutzungsdauer des Gebäudes gemäß Gutachten der externen Bewerter in Jahren.

I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung 1,2

Lfd.
Nr.
Lage des Grundstücks Art des Grundstücks Art der Nutzung 3

in %

Erwerbsdatum 4 RND 5 Baujahr/​Umbaujahr Grundstücksgröße
in m 2
Nutzfläche
Gewerbe
in m 2
Nutzfläche
Wohnen
in m 2
Ausstattungs-
merkmale
7 Marzahner Chaussee 199,201 DE – 12681 Berlin B 12/​2020 (Immobilie) 70 2022 /​ 2023 5.760 1.872 /​ 1.832 7.825 A, SP, EBK
8 Rue Saint-Pierre 299 FR – 13005 Marseille W G/​H
W
K
10,9
86,8
2,3
06/​2021 (Immobilie) 50 /​ 60 2012 1.138 382 /​ 736 3.621 /​ 3.267 A, EBK, G
9 Kurzekampstraße 1b DE – 31804 Braunschweig W B
W
K
16,4
75,9
7,7
07/​2021 (Immobilie) 69 /​ 59 2021 3.536 208 4.281 /​ 4.280 A, EBK, SP
10 Sternheimstraße 11 DE – 04349 Leipzig W W 100,0 07/​2021 (Immobilie) 47 /​ 57 2019 6.997 9.596 A, SP, G, K

II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung 1,2

Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung liegen zum Stichtag nicht vor.

Art des Grundstücks Art der Nutzung Ausstattungsmerkmale
B Grundstück im Zustand der Bebauung A Andere A Aufzug
E Erbbaurecht B Büro EBK Einbauküche
G Geschäftsgrundstück F Freizeit G Garage
G/​W Gemischt genutztes Grundstück G/​H Gastronomie, Handel K Klimaanlage
T Teileigentum Ho Hotel SP Außenstellplatz
W Mietwohngrundstück I Industrie (Lager/​Hallen)
K Kfz-Stellplätze
W Wohnen
1 Die Immobilien wurden innerhalb der einzelnen Kategorien in Abweichung vom Leitfaden des BVI nicht nach Ort, sondern nach dem Datum des Erwerbes angeordnet.
2 Bei Immobilien, die über Immobilien-Gesellschaften gehalten werden, beziehen sich alle Angaben, unabhängig von der Höhe der Beteiligungsquote, auf die ganze Immobilie.
3 Die Nutzflächenaufteilung erfolgt auf Grundlage des Jahres-Nettosollmietertrags.
4 Übergang von Nutzen und Lasten.
5 Wirtschaftliche Restnutzungsdauer des Gebäudes gemäß Gutachten der externen Bewerter in Jahren.

III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung 1,2

Lfd.
Nr.
Lage des Grundstücks Informationen
zur Beteiligung
Art des Grundstücks Art der Nutzung 3

in %

Erwerbsdatum 4 RND 5 Baujahr/​Umbaujahr Grundstücksgröße
in m 2
Nutzfläche
Gewerbe
in m 2
Nutzfläche
Wohnen
in m 2
Ausstattungs-
merkmale
11 CMW Beteiligungs GmbH, Berlin Beteiligungsquote: 100,0 % Gesellschafterkapital: 13 TEUR Gesellschafterdarlehen: – TEUR 09/​2018 (Beteiligung)
12 Kronenburgsingel 545,547 NL – 6831 GM Arnheim CMW 01 Niederlande GmbH & Co. KG, Berlin Beteiligungsquote: 100,0 % Gesellschafterkapital: 14.622 TEUR Gesellschafterdarlehen: 18.050 TEUR W W
K
A
93,0
6,5
0,5
12/​2018 (Immobilie) 09/​2018 (Beteiligung) 57 1993 /​ 1999 /​ 2003 /​ 2018 2.766 24 2.290 A, SP, EBK
13 Kroonpark 10 NL – 6831 GV Arnheim CMW 01 Niederlande GmbH & Co. KG, Berlin Beteiligungsquote: 100,0 % Gesellschafterkapital: 14.622 TEUR Gesellschafterdarlehen: 18.050 TEUR W W
K
A
92,8
6,6
0,6
12/​2018 (Immobilie) 09/​2018 (Beteiligung) 61 2003 /​ 2018 3.730 57 3.732 A, EBK, G
14 Edisonbaan 14 NL – 3439 MN Nieuwegein CMW 02 Niederlande GmbH & Co. KG, Berlin Beteiligungsquote: 100,0 % Gesellschafterkapital: 7.908 TEUR Gesellschafterdarlehen: 15.060 TEUR W B
W
1,4
98,6
08/​2020 (Immobilie) 07/​2020 (Beteiligung) 69 2001 /​ 2011 /​ 2021 18.167 140 8.009 A, SP, EBK
15 CMW Austria 01 TopCo GmbH, Wien Beteiligungsquote: 100,0 % Gesellschafterkapital: 15.471 TEUR Gesellschafterdarlehen: – TEUR 12/​2020 (Beteiligung)
16 CMW Austria 02 HoldCo GmbH, Wien Beteiligungsquote: 100,0 % Gesellschafterkapital: 15.366 TEUR Gesellschafterdarlehen: 7.000 TEUR 12/​2020 (Beteiligung)
Art des Grundstücks Art der Nutzung Ausstattungsmerkmale
B Grundstück im Zustand der Bebauung A Andere A Aufzug
E Erbbaurecht B Büro EBK Einbauküche
G Geschäftsgrundstück F Freizeit G Garage
G/​W Gemischt genutztes Grundstück G/​H Gastronomie, Handel K Klimaanlage
T Teileigentum Ho Hotel SP Außenstellplatz
W Mietwohngrundstück I Industrie (Lager/​Hallen)
K Kfz-Stellplätze
W Wohnen
1 Die Immobilien wurden innerhalb der einzelnen Kategorien in Abweichung vom Leitfaden des BVI nicht nach Ort, sondern nach dem Datum des Erwerbes angeordnet.
2 Bei Immobilien, die über Immobilien-Gesellschaften gehalten werden, beziehen sich alle Angaben, unabhängig von der Höhe der Beteiligungsquote, auf die ganze Immobilie.
3 Die Nutzflächenaufteilung erfolgt auf Grundlage des Jahres-Nettosollmietertrags.
4 Übergang von Nutzen und Lasten.
5 Wirtschaftliche Restnutzungsdauer des Gebäudes gemäß Gutachten der externen Bewerter in Jahren.

III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung 1,2

Lfd.
Nr.
Lage des Grundstücks Informationen
zur Beteiligung
Art des Grundstücks Art der Nutzung 3

in %

Erwerbsdatum 4 RND 5 Baujahr/​Umbaujahr Grundstücksgröße
in m 2
Nutzfläche
Gewerbe
in m 2
Nutzfläche
Wohnen
in m 2
Ausstattungs-
merkmale
17 Rivum 1e Straat 121 Rivum 1e Straat 131-149 NL – 2909 LE Le Capelle aan den Ijssel CMW 01 Niederlande GmbH & Co. KG, Berlin Beteiligungsquote: 100,0 % Gesellschafterkapital: 14.622 TEUR Gesellschafterdarlehen: 18.050 TEUR W G/​H
W
1,3
98,7
12/​2020 (Immobilie) 09/​2018 (Beteiligung) 63 1998 /​ 2005 /​ 2019 4.514 125 /​ 148 4.339 A, SP, EBK
18 Laaer Wald 1 AT – 1100 Wien CMW Austria 03 Laaer Wald GmbH & Co. KG, Wien Beteiligungsquote: 100,0 % Gesellschafterkapital: 8.168 TEUR Gesellschafterdarlehen: 7.508 TEUR B 04/​2021 (Immobilie) 04/​2021 (Beteiligung) 70 2022 /​ 2023 3.352 1.145 /​ 1.165 5.932 SP, EBK, G, A
19 Schottenaustraße 4 AT – 1200 Wien CMW Austria 04 Höchstädtplatz GmbH & Co. KG, Wien Beteiligungsquote: 100,0 % Gesellschafterkapital: 11.621 TEUR Gesellschafterdarlehen: 4.378 TEUR B 12/​2021 (Immobilie) 12/​2021 (Beteiligung) 80 2022 /​ 2023 1.485 6.555 /​ 6.487 A, EBK, G, K

IV. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung 1,2

Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung liegen zum Stichtag nicht vor.

Art des Grundstücks Art der Nutzung Ausstattungsmerkmale
B Grundstück im Zustand der Bebauung A Andere A Aufzug
E Erbbaurecht B Büro EBK Einbauküche
G Geschäftsgrundstück F Freizeit G Garage
G/​W Gemischt genutztes Grundstück G/​H Gastronomie, Handel K Klimaanlage
T Teileigentum Ho Hotel SP Außenstellplatz
W Mietwohngrundstück I Industrie (Lager/​Hallen)
K Kfz-Stellplätze
W Wohnen
1 Die Immobilien wurden innerhalb der einzelnen Kategorien in Abweichung vom Leitfaden des BVI nicht nach Ort, sondern nach dem Datum des Erwerbes angeordnet.
2 Bei Immobilien, die über Immobilien-Gesellschaften gehalten werden, beziehen sich alle Angaben, unabhängig von der Höhe der Beteiligungsquote, auf die ganze Immobilie.
3 Die Nutzflächenaufteilung erfolgt auf Grundlage des Jahres-Nettosollmietertrags.
4 Übergang von Nutzen und Lasten.
5 Wirtschaftliche Restnutzungsdauer des Gebäudes gemäß Gutachten der externen Bewerter in Jahren.

Vermögensaufstellung zum 30. April 2022 – Teil I:

Übersicht Verkehrswerte und Mieten

I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Lfd.
Nr.
Immobilie Zeitraumbezogene
Leerstandsquote 1
in %
Branche des
Hauptmieters
Restlaufzeit der
Mietverträge 2
in Jahren
Nettosollmiete 3
annualisiert
in TEUR
Nettosollmiete 4

in %

Gutachterliche
Bewertungsmiete 5
in TEUR
Aktueller Verkehrswert
lt. Gutachten 6
in TEUR
Fremdfinanzierungsquote 7

in %

1 Anni-Eisler-Lehmann-Straße 2-6a DE – 55122 Mainz 35,3 Private Haushalte 0,2 1.212,0 4,8 1.210/​1.211 25.300,0/​25.500,0 28,9
2 Amtsstraße 45,47 DE – 38448 Wolfsburg Gastgewerbe 12,9 580,9 5,2 579 11.200,0/​11.120,0 28,7
3 Kronsaalsweg 88 DE – 22525 Hamburg Gastgewerbe 19,0 2.138,7 4,9 2.049 42.510,0/​44.990,0 29,7
4 Rue Beaumont 41 FR – 06300 Nizza Gesundheitswesen /​Soziale- Einrichtung /​ Hilfsorganisation 8,8 600,4 5,2 586 11.560,0/​11.730,0
5 Alfred-Jung-Straße 12 DE – 10369 Berlin Gesundheitswesen /​Soziale- Einrichtung /​ Hilfsorganisation 12,4 1.561,2 3,8 1.701 40.200,0/​42.700,0 32,6
6 Herrengraben 54-60 DE – 20459 Hamburg 3,1 Private Haushalte 1.251,2 3,0 1.258/​1.260 42.920,0/​41.460,0 29,5
7 Marzahner Chaussee 199,201 DE – 12681 Berlin 2.192 14.975,0
8 Rue Saint-Pierre 299 FR – 13005 Marseille Private Haushalte 8,3 645,3 4,3 645 15.220,0/​15.020,0
9 Kurzekampstraße 1b DE – 31804 Braunschweig 15,5 Gastgewerbe 14,4 1.035,2 4,9 1.030/​1.024 21.000,0/​21.220,0
10 Sternheimstraße 11 DE – 04349 Leipzig Gesundheitswesen /​Soziale- Einrichtung /​ Hilfsorganisation 14,2 1.176,0 4,9 1.176 24.200,0/​24.100,0 48,2

II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung

Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung liegen zum Stichtag nicht vor.

III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Lfd.
Nr.
Immobilie Zeitraumbezogene
Leerstandsquote 1
in %
Branche des
Hauptmieters
Restlaufzeit der
Mietverträge 2
in Jahren
Nettosollmiete 3
annualisiert
in TEUR
Nettosollmiete 4

in %

Gutachterliche
Bewertungsmiete 5
in TEUR
Aktueller Verkehrswert
lt. Gutachten 6
in TEUR
Fremdfinanzierungsquote 7

in %

11 Kronenburgsingel 545,547 NL – 6831 GM Arnheim 4,9 Private Haushalte 473,6 5,9 451/​452 7.870,0/​8.160,0 26,2
1 Zeitraumbezogene Leerstandsquote im Berichtszeitraum, Basis Jahres-Bruttosollmiete.
2 Durchschnittlich gewichtete Restlaufzeit der Mietverträge in Jahren auf Basis der Nettosollmiete. Unbefristete Mietverträge (Wohnungen und Kfz) werden in der Berechnung nicht berücksichtigt.
3 Werte per 30.04.2022, annualisiert.
4 (Annualisiert) bezogen auf die Verkehrswerte.
5 Jahresrohertrag laut Gutachten des externen Bewerters. Abweichende Werte zweier Gutachten, die das gleiche Objekt betreffen, sind durch unterschiedliche Wertungen bzw. Berechnungen der externen Bewerter bedingt.
6 Ansatz Nettokaufpreis für drei Monate bis zur Erstbewertung durch den externen Bewerter.
7 Bezogen auf die Verkehrswerte zum Stichtag.

III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Lfd.
Nr.
Immobilie Zeitraumbezogene
Leerstandsquote 1
in %
Branche des
Hauptmieters
Restlaufzeit der
Mietverträge 2
in Jahren
Nettosollmiete 3
annualisiert
in TEUR
Nettosollmiete 4

in %

Gutachterliche
Bewertungsmiete 5
in TEUR
Aktueller Verkehrswert
lt. Gutachten 6
in TEUR
Fremdfinanzierungsquote 7

in %

12 Kroonpark 10 NL – 6831 GV Arnheim 4,2 Private Haushalte 851,6 6,0 811/​812 13.690,0/​14.660,0 26,8
13 Edisonbaan 14 NL – 3439 MN Nieuwegein 0,7 Private Haushalte 1.489,4 4,3 1.489 34.770,0/​34.640,0 27,5
14 Rivum 1e Straat 121 NL – 2909 LE Le Capelle aan den Ijssel 1,0 Private Haushalte 0,7 988,7 4,7 988/​995 21.210,0/​20.920,0
15 Laaer Wald 1 AT – 1100 Wien 1.251/​1.233 15.373,4 29,3
16 Schottenaustraße 4 AT – 1200 Wien 1.144/​1.116 17.947,5

IV. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung

Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung liegen zum Stichtag nicht vor.

1 Zeitraumbezogene Leerstandsquote im Berichtszeitraum, Basis Jahres-Bruttosollmiete.
2 Durchschnittlich gewichtete Restlaufzeit der Mietverträge in Jahren auf Basis der Nettosollmiete. Unbefristete Mietverträge (Wohnungen und Kfz) werden in der Berechnung nicht berücksichtigt.
3 Werte per 30.04.2022, annualisiert.
4 (Annualisiert) bezogen auf die Verkehrswerte.
5 Jahresrohertrag laut Gutachten des externen Bewerters. Abweichende Werte zweier Gutachten, die das gleiche Objekt betreffen, sind durch unterschiedliche Wertungen bzw. Berechnungen der externen Bewerter bedingt.
6 Ansatz Nettokaufpreis für drei Monate bis zur Erstbewertung durch den externen Bewerter.
7 Bezogen auf die Verkehrswerte zum Stichtag.

Vermögensaufstellung zum 30. April 2022 – Teil I:

Übersicht Anschaffungskosten

I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Angaben zur Immobilie
Lfd.
Nr.
Immobilie Kaufpreis
bzw.
Baukosten
Anschaffungs-
nebenkosten
gesamt
– davon
Gebühren
und Steuern
– davon
sonstige
Kosten
ANK
des Kauf-
preises
Im Berichts-
zeitraum ab-
geschriebene
ANK
Zur Ab-
schreibung
verbleibende
ANK
Vorauss.
verbleibende
AfA-Zeitraum
in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in % in TEUR in TEUR in Monaten
1 Anni-Eisler-Lehmann-Straße 2-6a DE – 55122 Mainz 24.623,8 1.731,9 1.187,3 544,6 7,0 172,4 933,7 65
2 Amtsstraße 45,47 DE – 38448 Wolfsburg 11.070,0 1.120,1 553,5 566,6 10,1 110,9 767,0 83
3 Kronsaalsweg 88 DE – 22525 Hamburg 43.460,0 3.224,8 1.852,2 1.372,6 7,4 320,7 2.218,2 83
4 Rue Beaumont 41 FR – 06300 Nizza 11.500,0 1.001,8 679,3 322,5 8,7 100,2 701,3 84
5 Alfred-Jung-Straße 12 DE – 10369 Berlin 37.470,0 4.154,0 2.248,2 1.905,8 11,1 415,6 3.116,7 90
6 Herrengraben 54-60 DE – 20459 Hamburg 41.485,0 3.791,7 1.867,5 1.924,2 9,1 379,2 3.159,7 100
7 Marzahner Chaussee 199,201 DE – 12681 Berlin 14.500,0
8 Rue Saint-Pierre 299 FR – 13005 Marseille 14.936,4 1.378,2 886,0 492,2 9,2 126,3 1.251,9 109
9 Kurzekampstraße 1b DE – 31804 Braunschweig 19.500,0 2.044,0 975,0 1.069,0 10,5 170,3 1.873,7 110

I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Angaben zur Immobilie
Lfd.
Nr.
Immobilie Kaufpreis
bzw.
Baukosten
Anschaffungs-
nebenkosten
gesamt
– davon
Gebühren
und Steuern
– davon
sonstige
Kosten
ANK
des Kauf-
preises
Im Berichts-
zeitraum ab-
geschriebene
ANK
Zur Ab-
schreibung
verbleibende
ANK
Vorauss.
verbleibende
AfA-Zeitraum
in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in % in TEUR in TEUR in Monaten
10 Sternheimstraße 11 DE – 04349 Leipzig 24.200,0 1.874,7 847,0 1.027,7 7,7 156,2 1.718,5 110

II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung

Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung liegen zum Stichtag nicht vor.

III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Lfd.
Nr.
Beteiligung/​
Immobilie
Kaufpreis der
Beteiligung
Kaufpreis
bzw.
Baukosten
der Immobilie
Anschaffungs-
nebenkosten
gesamt
– davon
Gebühren
und Steuern
– davon
sonstige
Kosten
ANK
des Kauf-
preises
Im Berichts-
zeitraum ab-
geschriebene
ANK
Zur Ab-
schreibung
verbleibende
ANK
Vorauss.
verbleibende
AfA-Zeitraum
in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in % in TEUR in TEUR in Monaten
CMW 01 Niederlande GmbH & Co. KG 15.259,1 580,2 580,2 3,8 58,0 438,4 79
11 Kronenburgsingel 545,547 NL – 6831 GM Arnheim 7.028,4 263,6 140,1 123,4 3,7 24,6 161,7 79
12 Kroonpark 10 NL – 6831 GV Arnheim 12.414,2 391,3 247,0 144,3 3,2 38,4 252,7 79
13 Rivum 1e Straat 121 NL – 2909 LE Le Capelle aan den Ijssel 18.808,2 612,5 376,2 236,3 3,3 61,2 525,7 103
CMW Beteiligungs GmbH 37,5
CMW 02 Niederlande GmbH & Co. KG 7.885,2 492,1 492,1 6,2 45,3 446,9 110

III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Lfd.
Nr.
Beteiligung/​
Immobilie
Kaufpreis der
Beteiligung
Kaufpreis
bzw.
Baukosten
der Immobilie
Anschaffungs-
nebenkosten
gesamt
– davon
Gebühren
und Steuern
– davon
sonstige
Kosten
ANK
des Kauf-
preises
Im Berichts-
zeitraum ab-
geschriebene
ANK
Zur Ab-
schreibung
verbleibende
ANK
Vorauss.
verbleibende
AfA-Zeitraum
in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in % in TEUR in TEUR in Monaten
14 Edisonbaan 14 NL – 3439 MN Nieuwegein 31.373,3 1.015,5 1.015,5 3,2 81,1 934,4 110
CMW Austria 01 TopCo GmbH 15.490,5 33,7 33,7 0,2 3,1 29,7 104
CMW Austria 02 HoldCo GmbH
CMW Austria 03 Laaer Wald GmbH & Co. KG
15 Laaer Wald 1 AT – 1100 Wien 7.693,3
CMW Austria 04 Höchstädtplatz GmbH & Co. KG
16 Schottenaustraße 4 AT – 1200 Wien

IV. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung

Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung liegen zum Stichtag nicht vor.

Vermögensaufstellung zum 30. April 2022 – Teil I:

Verzeichnis der Käufe und Verkäufe

Käufe

I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Im Berichtszeitraum fanden folgende Ankäufe von direkt gehaltenen Immobilien in Ländern mit EUR-Währung statt.

Land Lage des Grundstücks Art des Grundstücks Übergang von Nutzen
und Lasten
Deutschland 31804 Braunschweig, Kurzekampstraße 1b W 07/​2021
Deutschland 04349 Leipzig, Sternheimstraße 11 W 07/​2021
Frankreich 13005 Marseille, Rue Saint-Pierre 299 W 06/​2021

II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung

Ankäufe von direkt gehaltenen Immobilien in Ländern mit anderer Währung fanden im Berichtszeitraum nicht statt.

III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Im Berichtszeitraum wurden folgende Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften in Ländern mit EUR-Währung in den Fonds aufgenommen.

Land Name der Immobilien-
Gesellschaft
Sitz der Immobilien-
Gesellschaft
Beteiligungsquote
in %
Übergang von Nutzen
und Lasten
Österreich CMW Austria 04 Höchstädtplatz GmbH & Co. KG Wien 100 12/​2021

Folgende Immobilien wurden für die Immobilien-Gesellschaft CMW Austria 04 Höchstädtplatz GmbH & Co. KG in Österreich erworben:

Land Lage des Grundstücks Art des Grundstücks Übergang von Nutzen
und Lasten
Österreich 1200 Wien, Schottenaustraße 4 B 12/​2021

IV. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung

Ankäufe von Immobilien-Gesellschaften in Ländern mit anderer Währung fanden im Berichtszeitraum nicht statt.

Verkäufe

I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Verkäufe von direkt gehaltenen Immobilien in Ländern mit EUR-Währung fanden im Berichtszeitraum nicht statt.

Vermögensaufstellung zum 30. April 2022 – Teil I:

Verzeichnis der Käufe und Verkäufe

II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung

Verkäufe von direkt gehaltenen Immobilien in Ländern mit anderer Währung fanden im Berichtszeitraum nicht statt.

III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Verkäufe von Beteiligen an Immobilien-Gesellschaften in Ländern mit EUR-Währung fanden im Berichtszeitraum nicht statt.

IV. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung

Verkäufe von Beteiligen an Immobilien-Gesellschaften in Ländern mit anderer Währung fanden im Berichtszeitraum nicht statt.

Vermögensaufstellung
zum 30. April 2022- Teil II:

Bestand der Liquidität

I. Bankguthaben

Bei den Liquiditätsanlagen mit einem Gesamtvolumen von 86.812 TEUR (20,0 % des Fondsvermögens) handelt es sich um Bankguthaben.

Bank Betrag
in TEUR
Betrag
in Fremdwährung
Aareal Bank AG, Wiesbaden 28.989
CACEIS Bank S.A., Germany Branch, München 23.437
UniCredit Bank AG (HypoVereinsbank AG), München 4.780
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg, München 9.846
Oberbank AG, München 19.760
Summe 86.812

Die Geldanlagen werden bei Drittinstituten gehalten. Es bestehen keine Konzernverbindungen mit der Catella Real Estate AG.

II. Geldmarktinstrumente Stichtag: 30.04.2022

Geldmarktinstrumente liegen zum Stichtag nicht vor.

III. Investmentanteile Stichtag: 30.04.2022

Investmentanteile liegen zum Stichtag nicht vor.

IV. Wertpapiere Stichtag: 30.04.2022

Wertpapiere liegen zum Stichtag nicht vor.

V. Wertpapier-Pensionsgeschäfte und Wertpapierdarlehensgeschäfte Stichtag: 30.04.2022

Wertpapier-Pensionsgeschäfte und Wertpapier-Darlehensgeschäfte liegen zum Stichtag nicht vor.

VI. Sicherungsgeschäfte Stichtag: 30.04.2022
I. Devisentermingeschäfte

a) Käufe und Verkäufe von Devisentermingeschäften, die während des Berichtszeitraumes abgeschlossen wurden und nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

Liegen zum Stichtag nicht vor.

b) offene Positionen

Liegen zum Stichtag nicht vor.

Vermögensaufstellung
zum 30. April 2022- Teil II:

II. Zins-Swaps

a) Käufe und Verkäufe von Zinssicherungsgeschäften, die während des Berichtszeitraumes abgeschlossen wurden und nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

Liegen zum Stichtag nicht vor.

b) offene Positionen

Liegen zum Stichtag nicht vor.

Vermögensaufstellung zum 30. April 2022 – Teil III:

Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen, zusätzliche Erläuterungen

Anteil am
Fondsvermögen
in %
EUR EUR EUR
I.Sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung 3.167.618,23 0,73
(davon in Fremdwährung) (0,00)
davon Betriebskostenforderungen 998.239,55
davon Mietforderungen 2.169.378,68
2. Forderungen an Immobilien-Gesellschaften 51.996.401,05 11,97
(davon in Fremdwährung) (0,00)
3. Zinsansprüche 526.476,32 0,12
(davon in Fremdwährung) (0,00)
4. Anschaffungsnebenkosten 16.655.719,98 3,83
(davon in Fremdwährung) (0,00)
bei Immobilien 15.740.789,72
bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 914.930,26
5. Andere 48.458.147,21 11,15
(davon in Fremdwährung) (0,00)
davon aus Anteilumsatz 0,00
davon aus Sicherungsgeschäften 0,00
Kurswert Verkauf Kurswert Stichtag Vorl. Ergebnis
EUR EUR EUR
0,00 0,00 0,00
II.Verbindlichkeiten aus
1. Krediten -61.125.000,00 -14,07
(davon in Fremdwährung) (0,00)
davon kurzfristige Kredite (§ 199 KAGB) 0,00
2. Grundstückskäufen und Bauvorhaben -2.685.931,71 -0,62
(davon in Fremdwährung) (0,00)
3. Grundstücksbewirtschaftung -3.802.551,22 -0,88
(davon in Fremdwährung) (0,00)
4. anderen Gründen -605.795,28 -0,14
(davon in Fremdwährung) (0,00)
davon aus Anteilumsatz 0,00
davon aus Sicherungsgeschäften 0,00
Kurswert Verkauf Kurswert Stichtag Vorl. Ergebnis
EUR EUR EUR
0,00 0,00 0,00
-1.428.735,84 -0,33
III.Rückstellungen
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Fondsvermögen 434.516.548,08 100,00
Anteilwert (EUR) 10,42
Umlaufende Anteile 41.713.736

Ertrags- und Aufwandsrechnung

für den Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis zum 30. April 2022

EUR EUR EUR EUR
I.Erträge
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland -604.090,52
(davon in Fremdwährung) (0,00)
2. Sonstige Erträge 2.333.271,16
(davon in Fremdwährung) (0,00)
3. Erträge aus Immobilien 9.384.452,48
(davon in Fremdwährung) (0,00)
4. Erträge aus Immobilien-Gesellschaften 586.088,18
(davon in Fremdwährung) (0,00)
5. Eigengeldverzinsung (Bauzinsen) 231.990,94
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Summe der Erträge 11.931.712,24
II.Aufwendungen
1. Bewirtschaftungskosten -2.397.347,96
a) Betriebskosten -1.224.250,98
(davon in Fremdwährung) (0,00)
b) Instandhaltungskosten -858.254,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
c) Kosten der Immobilienverwaltung -273.234,93
(davon in Fremdwährung) (0,00)
d) Sonstige Kosten -41.608,05
(davon in Fremdwährung) (0,00)
2. Steuern -84.415,71
(davon in Fremdwährung) (0,00)
3. Zinsen aus Kreditaufnahmen -575.872,72
(davon in Fremdwährung) (0,00)
4. Verwaltungsvergütung -3.106.575,71
5. Verwahrstellenvergütung -103.510,99
6. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -106.490,42
7. Sonstige Aufwendungen -431.244,15
davon Kosten externer Bewerter -349.425,89
Summe der Aufwendungen -6.805.457,66
III.Ordentlicher Nettoertrag 5.126.254,58
IV.Veräußerungsgeschäfte
Realisierte Gewinne 0,00
a) aus Immobilien 0,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
b) aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 0,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
c) aus Liquiditätsanlagen 0,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
davon aus Finanzinstrumenten (0,00)
d) Sonstiges 0,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Realisierte Verluste -63.569,43
a) aus Immobilien 0,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
b) aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 0,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
c) aus Liquiditätsanlagen 0,00
(davon in Fremdwährung) (0,00)
davon aus Finanzinstrumenten (0,00)
d) Sonstiges -63.569,43
(davon in Fremdwährung) (0,00)
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -63.569,43
Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 166.408,20
V.Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 5.229.093,35
VI.Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 10.134.530,95
(davon in Fremdwährung) (0,00)
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -860.956,28
(davon in Fremdwährung) (0,00)
3. Währungskursveränderungen 0,00
Summe der nicht realisierten Ergebnisse des Geschäftsjahres 9.273.574,67
VII.Ergebnis des Geschäftsjahres 14.502.668,02

Ertrags- und Aufwandsrechnung

Erläuterungen zur Ertrags- und Aufwandsrechnung

Erträge
Die Erträge im Berichtszeitraum betragen insgesamt 11.932 TEUR.

Im Berichtszeitraum des Fonds wurden Erträge aus Liquiditätsanlagen in Höhe von -604 TEUR im Inland erzielt. Diese resultieren aus Negativzinsen für Bankguthaben.

Die sonstigen Erträge betragen 2.333 TEUR. Diese resultieren aus Zinsen auf Gesellschafterdarlehen (2.142 TEUR), Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen (54 TEUR) sowie aus anderen sonstigen Erträgen (137 TEUR).

Die Erträge aus Immobilien in Höhe von 9.384 TEUR setzen sich im Wesentlichen aus den erwirtschafteten Mieterträgen der Immobilien (8.437 TEUR) sowie Erträgen aus Nebenkostenvorauszahlungen (852 TEUR) zusammen.

Die Erträge aus Immobilien-Gesellschaften in Höhe von 586 TEUR enthalten die Ausschüttungen der Immobilien-Gesellschaften.

Außerdem werden Erträge aus Bauzinsen in Höhe von 232 TEUR ausgewiesen.

Aufwendungen
Die Aufwendungen in Höhe von 6.805 TEUR beinhalten im Wesentlichen die Bewirtschaftungskosten, Steuern, Zinsen aus Kreditaufnahmen sowie die Kosten der Verwaltung des Sondervermögens.

Die Bewirtschaftungskosten in Höhe von 2.397 TEUR setzen sich aus Betriebskosten (1.224 TEUR), Instandhaltungskosten (858 TEUR), Kosten der Immobilienverwaltung (273 TEUR) sowie sonstigen Kosten (42 TEUR) zusammen.

Die Position Steuern in Höhe von 84 TEUR beinhaltet im Wesentlichen die Rückstellungen für Körperschaftsteuer.

Die Position Zinsen aus Kreditaufnahmen beinhaltet den Zinsaufwand für die Darlehen zur Finanzierung der direkt gehaltenen Immobilien in Höhe von 576 TEUR.

Im Berichtszeitraum fielen für die Verwaltungsvergütung 3.107 TEUR an. Die Ankaufsgebühren für die Objekte sind hier nicht enthalten, da diese nicht in den Aufwand gebucht werden, sondern als Anschaffungsnebenkosten des jeweiligen Objektes berücksichtigt werden.

Die Verwahrstellenvergütung im Berichtszeitraum betrug 104 TEUR, die Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 106 TEUR.

Die sonstigen Aufwendungen in Höhe von 431 TEUR sind die dem Sondervermögen gemäß § 11 BAB belastbaren Kosten. Sie enthalten im Wesentlichen die Kosten der externen Bewerter in Höhe von 349 TEUR sowie Rechts- und Steuerberatungskosten in Höhe von 53TEUR.

Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften
Das Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften beläuft sich insgesamt auf -64 TEUR. Dieses resultiert aus einem Verkaufsverlustvon Einrichtungsgegenständen im Rahmen der Vermietung eines neu erworbenen Objekts.

Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich
Der Ertragsausgleich in Höhe von 166 TEUR ist der Saldo der von Anteilserwerbern im Berichtszeitraum als Ausgleich für aufgelaufene Erträge gezahlten Beträge bzw. vom Fonds bei Anteilrücknahme im Rücknahmepreis vergüteten Erträge.

Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres
Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres beträgt 5.229 TEUR.

Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres
Das nicht realisierte Ergebnis des Berichtszeitraumes in Höhe von insgesamt 9.274 TEUR resultiert aus der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne (10.135 TEUR) und Verluste (-861 TEUR) bei Immobilien und in den Beteiligungsgesellschaften.

Ergebnis des Geschäftsjahres
In Summe ergibt sich für das abgelaufene Jahr ein Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von 14.503 TEUR.

Verwendungsrechnung

zum 30. April 2022

insgesamt je Anteil
I.Für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR 49.863,93 0,00
2. Realiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 5.229.093,35 0,13
3. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
EUR 5.278.957,28 0,13
II.Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Einbehalt von Überschüssen gemäß § 252 KAGB EUR 0,00 0,00
2. Der Wiederanlage zugeführt EUR 0,00 0,00
3. Vortrag auf neue Rechnung EUR -273.308,96 -0,01
EUR -273.308,96 -0,01
III.Gesamtausschüttung
1. Zwischenausschüttung
a) Barausschüttung EUR 0,00 0,00
b) Einbehaltene Kapitalertragssteuer EUR 0,00 0,00
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR 0,00 0,00
2. Endausschüttung
a) Barausschüttung EUR 5.005.648,32 0,12
b) Einbehaltene Kapitalertragssteuer EUR 0,00 0,00
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR 0,00 0,00
Gesamtausschüttung auf 41.713.736 ausgegebene Anteile EUR 5.005.648,32 0,12

Vortrag aus dem Vorjahr

Der Vortrag aus dem Vorjahr beträgt 49.863,93 EUR.

Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres

Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres zum 30.04.2022 beträgt 5.229.093,35 EUR.

Zuführung aus dem Sondervermögen

Eine Zuführung aus dem Sondervermögen ist nicht erfolgt.

Einbehalte von Überschüssen gemäß § 252 KAGB

Es werden keine Überschüsse gemäß § 252 KAGB einbehalten.

Wiederanlage

Es werden keine Erträge der Wiederanlage zugeführt.

Vortrag auf neue Rechnung

Es werden Erträge in Höhe von 273.308,96 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.

Für Ausschüttung vorgesehene Erträge

Bei 41.713.736 umlaufenden Anteilen beträgt die Ausschüttung am 01.08.2022 insgesamt 5.005.648,32 EUR. Somit werden pro Anteil 0,12 EUR ausgeschüttet.

Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind

Käufe und Verkäufe von Immobilien und
Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften

Hinsichtlich Käufen und Verkäufen von Immobilien und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften verweisen wir auf das
Immobilienverzeichnis Teil I (Verzeichnis der Käufe und Verkäufe).

Sonstige Käufe und Verkäufe

Darüber hinaus wurden im Berichtszeitraum keine weiteren Geschäfte abgeschlossen, die nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind.

Anhang

I. Angaben nach der Derivateverordnung

Derivate lagen weder zum Stichtag noch während des Berichtszeitraums vor.

II. Sonstige Angaben

Anteilwert 10,42 EUR
Umlaufende Anteile zum Stichtag 41.713.736 Stück

III. Angaben zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Inhaltsverzeichnis

I. Immobilien

1. Grundlagen der Immobilienbewertung

2. Ankaufs- und Regelbewertungen

3. Außerplanmäßige Nachbewertungen

4. Grundstücke im Zustand der Bebauung

II. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften

III. Liquiditätsanlagen, Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen

1. Bankguthaben

2. Wertpapiere, Investmentanteile und Geldmarktpapiere

2.1 An einer Börse zugelassene /​ in organisiertem Markt gehandelte Vermögensgegenstände

2.2 Nicht an Börsen oder in organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs

2.3 Investmentanteile

2.4 Geldmarktinstrumente

3. Derivate

4. Wertpapier-Darlehen

5. Wertpapier-Pensionsgeschäfte

6. Forderungen

7. Anschaffungsnebenkosten

8. Verbindlichkeiten

9. Rückstellungen

9.1 Ansatz und Bewertung von Rückstellungen

9.2 Besonderheiten bei der Ermittlung von Rückstellungen für passive latente Steuern

10. Zusammengesetzte Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

11. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

12. Eskalationsmaßnahmen zur Beseitigung von Differenzen bei sonstigen Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen

IV. Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen

V. Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil

Die Bewertung der Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen des Sondervermögens erfolgt gemäß den Grundsätzen für die Kurs- und Preisfeststellung, die im Kapitalanlagegesetzbuch („KAGB“) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV) genannt sind, sowie den folgenden Grundsätzen:

I. Immobilien

1. Grundlagen der Immobilienbewertung

Für die Bewertung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und vergleichbaren Rechten nach dem Recht anderer Staaten („Immobilien“) oder Immobilien, die für Rechnung des Sondervermögens erworben wurden, bestellt die Gesellschaft externe Bewerter („Bewerter“) in ausreichender Zahl.

Die Bewerter haben die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen für das jeweilige Sondervermögen vorgesehenen Bewertungen durchzuführen.

Die Bewerter haben insbesondere zu bewerten:

die für Sondervermögen bzw. für Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft für Rechnung von Sondervermögen beteiligt ist, zum Kauf vorgesehenen Immobilien, für die ihm von der Gesellschaft die Zuständigkeit zur Bewertung zugewiesen ist;

die zum Sondervermögen bzw. zu Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft für Rechnung von Sondervermögen beteiligt ist, gehörenden Immobilien, für die ihm von der Gesellschaft die Zuständigkeit zur Bewertung zugewiesen ist, mindestens in dem von den Anlagebedingungen der entsprechenden Sondervermögen vorgesehenen Turnus, sofern die Gesellschaft keinen früheren Auftrag erteilt;

die zur Veräußerung vorgesehenen Immobilien von Sondervermögen bzw. der Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft für Rechnung von Sondervermögen beteiligt ist, und für die ihm von der Gesellschaft die Zuständigkeit zur Bewertung zugewiesen ist. Das Gutachten darf nicht länger vor Abschluss des Kaufvertrags erstellt worden sein, als dieses nach dem in den Anlagebedingungen der entsprechenden Sondervermögen vorgesehenen Turnus zulässig ist; § 251 Abs. 1 Satz 3 KAGB ist zu beachten;

die zum Sondervermögen bzw. zu Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft für Rechnung von Sondervermögen beteiligt ist, gehörenden Immobilien, für die ihm von der Gesellschaft die Zuständigkeit zur Bewertung zugewiesen ist, innerhalb von zwei Monaten nach der Bestellung eines Erbbaurechtes.

Immobilien werden zum Zeitpunkt des Übergangs von Besitz/​Nutzen und Lasten mit dem Kaufpreis angesetzt.

Die Behandlung von Anschaffungsnebenkosten ist in Abschnitt III. 7.) geregelt.

Weitere Einzelheiten zur Bewertung ergeben sich aus den Vorschriften des KAGB sowie der KARBV.

2. Ankaufs- und Regelbewertungen

Die Ankaufsbewertung von in § 231 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 KAGB genannten Vermögensgegenständen ist bis zu einer Größe von 50 Mio. Euro von einem Bewerter und ab einer Größe von mehr als 50 Millionen Euro von zwei voneinander unabhängigen Bewertern, die nicht zugleich regelmäßige Bewertungen nach §§ 249, und 251 Satz 1 KAGB für die Gesellschaft durchführen, vorzunehmen. Entsprechendes gilt für Vereinbarungen über die Bemessung des Erbbauzinses und über dessen etwaige spätere Änderung. Vor der Bestellung des Erbbaurechts ist die Angemessenheit des Erbbauzinses entsprechend Satz 1 zu bestätigen.

Die Ankaufsbewertung darf zum Ankaufszeitpunkt (notarielle Beurkundung) nicht älter als drei Monate sein.

Bei Immobilien, die nicht in Euro-Ländern belegen sind, ist in Bezug auf die Einhaltung der 50 Mio. Euro-Grenze der Umrechnungskurs zum Zeitpunkt der Beauftragung des Gutachtens maßgeblich.

Die Regelbewertung sowie außerplanmäßige Bewertungen von Vermögensgegenständen im Sinne des § 231 Absatz 1 KAGB sind stets von zwei voneinander unabhängigen Bewertern durchzuführen. Zur Ermittlung eines Verkehrswertes pro Vermögensgegenstand wird aus den beiden unabhängig voneinander erstellten Gutachten der arithmetische Mittelwert berechnet. Entsprechendes gilt für Immobilien, die durch Immobilien-Gesellschaften (§ 234 KAGB) gehalten werden.

Der Wert der Vermögensgegenstände im Sinne des § 231 Absatz 1 KAGB und des § 234 KAGB ist innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten zu ermitteln.

Die Bewertungen werden gleichmäßig über das Quartal verteilt. Die erste Regelbewertung muss ausgehend vom Tag des Übergangs von Besitz/​Nutzen und Lasten bzw. der Fertigstellung des Bauvorhabens innerhalb von drei Monaten erfolgen.

3. Außerplanmäßige Nachbewertungen

Der Wert der Immobilien ist stets erneut zu ermitteln und anzusetzen, wenn nach Auffassung der Gesellschaft der zuletzt ermittelte Wert auf Grund von Änderungen wesentlicher Bewertungsfaktoren nicht mehr sachgerecht ist; die Gesellschaft hat ihre Entscheidung und die Gründe dafür nachvollziehbar zu dokumentieren.

Mögliche signifikante Bewertungsfaktoren können beispielsweise sein:

* Umwelt
Einflüsse aus Umweltkatastrophen wie z. B. Hochwasser, Brände, Vulkanausbrüche, Wirbelstürme, Erdbeben und Erdrutsche

* Grund und Boden
Nach Erwerb bekannt gewordene

Verunreinigung von Grund und Boden durch Grundwasserverschmutzungen bedingt durch chemische Rückstände

Einlagerungen von unterirdischen Tanks und toxischen Reststoffen sowie Kampfmittel

Reststoffentsorgungen von Schlick, Klärschlamm, Farben, Lacken und Ölen

Gefahrenabfälle von giftigen Substanzen, asbesthaltige Materialien sowie radioaktive Strahlung

* Rechtliche Gegebenheiten

Rechtsverlust aufgrund von Enteignung nach § 95 Abs. 1 S. 1 BauGB

Abschluss/​Verlängerung/​Beendigung von Mietverträgen

Insolvenzen von Mietern

* Sonstiges

Schäden am Objekt/​außerordentliche Investitionen

Veränderung des Marktumfelds, z. B. Rendite- und Mietentwicklung

4. Grundstücke im Zustand der Bebauung

Bei im Bau befindlichen Objekten ist während der Bauphase grundsätzlich auch ein Verkehrs- /​Marktwert zu ermitteln. Bauleistungen werden, soweit sie bei der Bewertung der Immobilien nicht erfasst wurden, grundsätzlich zu Buchwerten angesetzt. Die Herstellungskosten werden grundsätzlich während der gesamten Bauphase angesetzt (d.h. bei größeren Bauprojekten teilweise 24 Monate und länger) und gehen erst nach Fertigstellung auf den gutachterlichen Verkehrswert über.

II. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften

Bevor die Gesellschaft eine Beteiligung an einer Immobilien-Gesellschaft erwirbt, ist der Wert der Immobilien-Gesellschaft von einem Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs („HGB“) zu ermitteln. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften werden bei Erwerb und danach nicht länger als drei Monate mit dem Kaufpreis angesetzt. Anschließend werden der Bewertung monatliche Vermögensaufstellungen der Immobilien-Gesellschaft zugrunde gelegt. Spätestens alle drei Monate wird der Wert der Beteiligung auf Grundlage der aktuellsten Vermögensaufstellung von einem Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Handelsgesetzbuch ermittelt. Der ermittelte Wert wird anschließend von der Gesellschaft auf Basis der Vermögensaufstellungen bis zum nächsten Wertermittlungstermin fortgeschrieben. Die Bewertung von Vermögen und Schulden des Sondervermögens und der Immobilien-Gesellschaft erfolgt grundsätzlich nach denselben Bewertungsverfahren. Treten bei einer Beteiligung Änderungen wesentlicher Bewertungsfaktoren ein, die durch eine Fortschreibung nicht erfasst werden können, wird die Neubewertung ggf. zeitlich vorgezogen.

Die im Jahresabschluss oder in der Vermögensaufstellung der Immobilien-Gesellschaft ausgewiesenen Immobilien sind mit dem Wert anzusetzen, der entsprechend § 249 Abs. 1 KAGB von den Bewertern festgestellt wurde.

Die Ausführungen im Abschnitt Ankaufs- und Regelbewertung gelten entsprechend für die Bewertung von Immobilien, die im Rahmen einer Beteiligung an einer Immobilien-Gesellschaft gehalten werden.

Für die Vermögensgegenstände und Schulden der Immobilien-Gesellschaft sind in entsprechender Anwendung von § 10 Abs. 5 KARBV die Erkenntnisse nicht zu berücksichtigen, die nach dem Stichtag der Vermögensaufstellung der Immobilien-Gesellschaft bekannt werden. Diese Erkenntnisse werden in der Vermögensaufstellung des auf das Bekanntwerden folgenden Monats berücksichtigt.

Der Wert der Immobilien-Gesellschaft ergibt sich durch Summierung der bewerteten Einzelpositionen der Vermögensaufstellung. Er ist entsprechend der Höhe der Beteiligung unter Berücksichtigung sonstiger wertbeeinflussender Faktoren in das Sondervermögen einzustellen.

Bei der Bewertung von Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften beachtet die Gesellschaft darüber hinaus insbesondere § 31 KARBV.

Die Gesellschaft hat nach Erhalt der Unternehmensbewertung eine unverzügliche Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit sowie auf Plausibilität durchzuführen. Soweit der Gesellschaft unrichtige bzw. unvollständige Angaben in der Unternehmensbewertung auffallen, hat sie dies dem Abschlussprüfer unverzüglich mitzuteilen. Der Unternehmensbewerter hat in diesem Fall seine Wertansätze unverzüglich nochmals zu überprüfen und schriftlich mitzuteilen, ob er an seiner Unternehmensbewertung festhält oder ob sich Änderungen ergeben. In letzterem Fall hat der Unternehmensbewerter der Gesellschaft unverzüglich eine aktualisierte Unternehmensbewertung einzureichen.

III. Liquiditätsanlagen, Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen

1. Bankguthaben

Bankguthaben werden grundsätzlich zu ihrem Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen bewertet

2. Wertpapiere, Investmentanteile und Geldmarktpapiere

2.1 An einer Börse zugelassene /​ in organisiertem Markt gehandelte Vermögensgegenstände

Vermögensgegenstände, die zum Handel an Börsen zugelassen sind oder in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, sowie Bezugsrechte für das Sondervermögen werden zum letzten verfügbaren, handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.

2.2 Nicht an Börsen oder in organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs

Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an Börsen zugelassen sind noch in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist.

2.3 Investmentanteile

Investmentanteile werden grundsätzlich mit ihrem letzten festgestellten Rücknahmepreis angesetzt oder zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet. Stehen diese Werte nicht zur Verfügung, werden Investmentanteile zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist.

2.4 Geldmarktinstrumente

Für die Bewertung von Geldmarktinstrumenten, die nicht an der Börse oder in einem organisierten Markt gehandelt werden (z. B. nicht notierte Anleihen, Commercial Papers und Einlagenzertifikate), werden die für vergleichbare Geldmarktinstrumente vereinbarten Preise und gegebenenfalls die Kurswerte von Geldmarktinstrumenten vergleichbarer Aussteller mit entsprechender Laufzeit und Verzinsung, erforderlichenfalls mit einem Abschlag zum Ausgleich der geringeren Veräußerbarkeit, herangezogen.

3. Derivate

Die zu einem Sondervermögen gehörenden Optionsrechte und die Verbindlichkeiten aus einem Dritten eingeräumten Optionsrechten, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, werden zu dem jeweils letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.

Das gleiche gilt für Forderungen und Verbindlichkeiten aus für Rechnung des Sondervermögens erworbenen und verkauften Terminkontrakten. Die zu Lasten des Sondervermögens geleisteten Einschüsse werden unter Einbeziehung der am Börsentag festgestellten Bewertungsgewinne und Bewertungsverluste im Wert des Sondervermögens berücksichtigt.

4. Wertpapier-Darlehen

Für die Rückerstattungsansprüche aus Wertpapier-Darlehensgeschäften ist der jeweilige Kurswert der als Darlehen übertragenen Wertpapiere maßgebend.

5. Wertpapier-Pensionsgeschäfte

Werden Wertpapiere für Rechnung des Sondervermögens in Pension gegeben, so sind diese weiterhin bei der Bewertung zu berücksichtigen. Daneben ist der im Rahmen des Pensionsgeschäftes für Rechnung des Sondervermögens empfangene Betrag im Rahmen der liquiden Mittel (Bankguthaben) auszuweisen. Darüber hinaus ist bei der Bewertung eine Verbindlichkeit aus Pensionsgeschäften in Höhe der Rückzahlungsverpflichtungen auszuweisen.

Werden für Rechnung des Sondervermögens Wertpapiere in Pension genommen, so sind diese bei der Bewertung nicht zu berücksichtigen. Aufgrund der vom Sondervermögen geleisteten Zahlung ist bei der Bewertung eine Forderung an den Pensionsgeber in Höhe der Rückzahlungsansprüche zu berücksichtigen.

6. Forderungen

Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung, Forderungen an Immobilien-Gesellschaften, Zinsansprüche und andere Forderungen werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Die Werthaltigkeit von Forderungen wird regelmäßig überprüft. Dem Ausfallrisiko wird in Form von Wertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen Rechnung getragen.

7. Anschaffungsnebenkosten

Nebenkosten, die beim Erwerb einer Immobilie oder Beteiligung für das Sondervermögen anfallen, werden über die voraussichtliche Haltedauer der Immobilie, längstens jedoch über zehn Jahre in gleichen Jahresbeträgen abgeschrieben. Sie mindern das Fondskapital und werden nicht in der Ertrags- und Aufwandsrechnung berücksichtigt. Wird die Immobilie innerhalb der Abschreibungsfrist gemäß Satz 1wieder veräußert, sind die Anschaffungsnebenkosten in voller Höhe abzuschreiben.

Anschaffungsnebenkosten werden auch bei Transaktionen aktiviert, bei denen der Verkäufer oder ein Dritter die Immobilie in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko fertig stellt und das Sondervermögen insofern keine typischen Bauherrenrisiken trägt.

Um einen Gleichlauf zwischen direkten und indirekten Immobilienerwerben herzustellen, soll hinsichtlich der Aktivierung und Abschreibung von Anschaffungsnebenkosten im Rahmen der investmentrechtlichen Vermögensaufstellungen von Immobilien-Gesellschaften in der Regel so verfahren werden, wie es für die Fondsebene gesetzlich vorgegeben ist (Begründung zu § 10 KARBV).

Bei direkt gehaltenen Immobilien und Beteiligungen fließen die zur Abschreibung verbleibenden Anschaffungsnebenkosten rechnerisch in die Vermögensaufstellung und damit in das Fondsvermögen ein.

Die noch nicht abgeschriebenen Anschaffungsnebenkosten verbleiben rechnerisch in der Immobilien-Gesellschaft, in der sie angefallen sind. Dann werden sie bei der Bewertung der Beteiligung an dieser Immobilien-Gesellschaft berücksichtigt. Sie stellen dann keinen gesonderten Posten in der Vermögensaufstellung des Fonds dar.

Im Einzelnen richtet sich die Behandlung von Anschaffungsnebenkosten nach § 30 Abs. 2 Nummer 1 KARBV.

8. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Zu den wesentlichen Verbindlichkeiten gehören von Dritten aufgenommene Darlehen, Verbindlichkeiten aus Grundstückskäufen und Bauvorhaben und Verbindlichkeiten der Grundstücksbewirtschaftung.

9. Rückstellungen

9.1 Ansatz und Bewertung von Rückstellungen

Der Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach vernünftiger wirtschaftlicher Beurteilung. Dabei berücksichtigt die Gesellschaft z.B. folgende Rückstellungen:

Rückstellung für Instandhaltungsmaßnahmen

Rückstellungen für inländische und ausländische Ertragsteuern

Rückstellungen für passive latente Steuern

Rückstellungen sind grundsätzlich nicht abzuzinsen. Sie sind aufzulösen, wenn der Rückstellungsgrund entfallen ist.

Rückstellungen können auch im Rahmen von geplanten Maßnahmen/​Budgetierungen (z.B. für Instandhaltungsmaßnahmen, Verwaltungskosten, Rechtsstreitigkeiten und in Anspruch genommene Dienstleistungen) gebildet werden.

9.2 Besonderheiten bei der Ermittlung von Rückstellungen für passive latente Steuern

Bei Immobilien sind Rückstellungen für die Steuern zu berücksichtigen, die der Staat, in dem die Immobilie liegt, bei einem Veräußerungsgewinn voraussichtlich erhebt. Der potenzielle Veräußerungsgewinn ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten bzw. dem aktuellen Verkehrswert der Immobilie und dem steuerlichen Buchwert nach dem jeweiligen Steuerrecht des Staates. Veräußerungsnebenkosten, die üblicherweise anfallen, können berücksichtigt werden. Steuerminderungsmöglichkeiten nach dem Steuerrecht des Staates, in dem die Immobilie belegen ist, sind auf Grund vorliegender, steuerlich verrechenbarer Verluste bis zur Höhe der Steuerbelastung auf den Veräußerungsgewinn zu berücksichtigen. Insofern besteht eine Verrechnungspflicht für steuerlich verrechenbare Verlustvorträge. Sofern die Verluste die passiven latenten Steuern übersteigen, ist kein darüberhinausgehender Wertansatz möglich. Dies gilt grundsätzlich auch bei durch Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien. Falls jedoch von einer Veräußerung der Immobilien-Gesellschaft einschließlich der Immobilie ausgegangen wird, erfolgt bei der Bewertung der Beteiligung ggf. ein Abschlag für latente Steuerlasten. Für die Gesellschaft besteht ein Wahlrecht, die passiven latenten Steuern auf Ebene der Immobilien-Gesellschaft oder auf Ebene des Immobilien-Sondervermögens zu bilden.

Die weiteren Einzelheiten der Behandlung von Rückstellungen nach § 30 Abs. 2 Nummer 2 KARBV werden von der Gesellschaft berücksichtigt.

10. Zusammengesetzte Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Aus verschiedenen Bestandteilen bestehende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind jeweils anteilig nach den vorgenannten Regelungen zu bewerten. Weitere Einzelheiten der Bewertung ergeben sich aus der KARBV.

11. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Bei Ansatz und Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen beachtet die Gesellschaft den Grundsatz der intertemporalen Anlegergerechtigkeit. Die Anwendung dieses Grundsatzes soll die Gleichbehandlung der Anleger unabhängig von deren Ein- bzw. Austrittszeitpunkt sicherstellen. Die Gesellschaft wird in diesem Zusammenhang deshalb z. B. die Bildung von Rückstellungen von latenten Steuern und die lineare Abschreibung von Anschaffungsnebenkosten vorsehen.

Die Gesellschaft wendet die formellen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung an, soweit sich aus dem KAGB, der KARBV und der Verordnung (EU) Nr. 231/​2013 nichts anderes ergibt. Insbesondere wendet sie den Grundsatz der periodengerechten Erfolgsermittlung an. Danach werden Aufwendungen und Erträge grundsätzlich über die Zuführung zu den Verbindlichkeiten bzw. Forderungen periodengerecht abgegrenzt und im Rechnungswesen des Sondervermögens im Geschäftsjahr der wirtschaftlichen Verursachung und unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung erfasst. Erfolgsabgrenzungen erfolgen dabei für wesentliche Aufwendungen und Erträge, wie z.B.

Mieterträge aus Liegenschaften,

Zinserträge aus Liquiditätsanlagen und Gesellschafterdarlehen,

Zinsaufwendungen aus Darlehensaufnahmen und erhaltenen Erbbaurechten,

Aufwendungen für Ertragsteuern,

Aufwendungen für Fonds- und Verwahrstellengebühren.

Im Sinne der intertemporalen Anlegergerechtigkeit können z.B. die vorgenannten Sachverhalte auch über Budgets abgebildet werden. Für die nicht in Anspruch genommenen Beträge des abgegrenzten Budgets kann dann eine Rückstellung gebildet werden.

Die Gesellschaft beachtet den Grundsatz der Bewertungsstetigkeit. Danach werden die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden beibehalten.

Überdies wendet die Gesellschaft grundsätzlich den Grundsatz der Einzelbewertung an, wonach alle Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen unabhängig voneinander zu bewerten sind; es erfolgt keine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden und keine Bildung von Bewertungseinheiten. Gleichartige Vermögensgegenstände der Liquiditätsanlage, wie z.B. Wertpapiere, dürfen zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden.

12. Eskalationsmaßnahmen zur Beseitigung von Differenzen bei sonstigen Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen unterliegen einer täglichen Plausibilitätskontrolle durch die Abteilung Accounting. Im Falle von Unplausibilitäten erfolgt unverzüglich eine Aufklärung in Abstimmung mit den jeweiligen Fachabteilungen, gegebenenfalls unter Hinzuziehung der Verwahrstelle.

IV. Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen werden zu dem unter Zugrundelegung des Mittags-Fixings der Reuters AG um 13:30 Uhr ermittelten Devisenkurs der Währung des Vortages in Euro umgerechnet.

Sofern an dem Vortag kein Mittags-Fixing um 13:30 Uhr der Reuters AG erfolgt sein sollte, wird der Devisenkurs der Währung des zuletzt erfolgten Mittags-Fixing um 13:30 Uhr der Reuters AG zugrunde gelegt.

V. Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil

Der Wert des Sondervermögens und der Nettoinventarwert je Anteil werden von der Gesellschaft unter Kontrolle der Verwahrstelle bei jeder Möglichkeit zur Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ermittelt.

Der Wert des Sondervermögens ist auf Grund der jeweiligen Verkehrswerte der zu ihm gehörenden Vermögensgegenstände abzüglich der aufgenommenen Kredite und sonstigen Verbindlichkeiten zu ermitteln.

Der Nettoinventarwert je Anteil (Anteilwert) wird mit zwei Nachkommastellen ausgewiesen.

Ausgabe- und Rücknahmepreise werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Einzelheiten zur Behandlung von Fehlern bei der Anteilpreisermittlung unter Beteiligung der Verwahrstelle sind intern geregelt.

IV. Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Gesamtkostenquote 1,01 %
Erfolgsabhängige Vergütung 0,00 %
Transaktionsabhängige Vergütung 0,37 %
Transaktionskosten 1.535.186,81 EUR

Die Gesamtkostenquote zeigt die Summe der Kosten und Gebühren als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvermögens innerhalb des Berichtszeitraums.

Die Gesamtkosten beinhalten die Vergütung der Fondsverwaltung, die Verwahrstellenvergütung, die Kosten externer Bewerter sowie sonstige Aufwendungen gemäß § 11 Abs. 7 BAB (mit Ausnahme von Transaktionskosten).

Im Berichtszeitraum ist keine erfolgsabhängige Vergütung angefallen.

Die transaktionsabhängige Vergütung stellt die Summe der Ankauf- und Verkaufsgebühren gem. § 11 Abs. 2, 3 und 4 BAB als Prozentsatz zum durchschnittlichen Fondsvermögen innerhalb des Berichtszeitraums dar. Die Quote ist über die Lebensdauer des Fonds stark schwankend und lässt deshalb keine Rückschlüsse auf die Performance des Fonds zu.

Im Berichtszeitraum sind transaktionsabhängige Vergütungen in Höhe von 1.535.186,81 EUR angefallen.

Angaben zu den Kosten gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 2., 3. und 4. KAGB

Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen bezüglich der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährt aus der an sie gezahlten Verwaltungsvergütung an Vermittler, z. B. Kreditinstitute, derzeit keine Vermittlungsentgelte als so genannte Vermittlungserfolgsprovisionen .

Im Geschäftsjahr wurden keine Vergütungen, die dem Sondervermögen von der Kapitalverwaltungsgesellschaft selbst, einer anderen Kapitalverwaltungsgesellschaft oder einer Gesellschaft, mit der die Kapitalverwaltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist oder eine EU-Verwaltungsgesellschaft oder ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaft als Verwaltungsvergütung für die im Sondervermögen gehaltenen Anteile berechnet.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge im Sinne von § 101 Abs. 2 Nr. 4. KAGB angefallen.

Wesentliche sonstige Erträge und Aufwendungen

Die sonstigen Erträge betragen 2.333 TEUR. Diese resultieren aus Zinsen auf Gesellschafterdarlehen (2.142 TEUR), Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen (54 TEUR) sowie aus anderen sonstigen Erträgen (137 TEUR).

Die sonstigen Aufwendungen in Höhe von 431 TEUR sind die dem Sondervermögen gemäß § 11 BAB belastbaren Kosten. Sie enthalten im Wesentlichen die Kosten der externen Bewerter in Höhe von 349 TEUR sowie Rechts- und Steuerberatungskosten in Höhe von 53 TEUR.

V. Angaben zur Mitarbeitervergütung gem. § 101 Abs. 3 KAGB

I.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der KVG gezahlten Vergütungen
gem. § 101 Abs. 3 Nr. 1 KAGB
EUR
Summe der im abgelaufenen Geschäftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütungen 11.108.153,99
Davon feste Vergütung 8.154.754,63 EUR
Davon variable Vergütungen 2.953.399,36 EUR
Zahl der Mitarbeiter im abgelaufenen Geschäftsjahr (31.12.2021) 98
Vom Sondervermögen gezahlte Carried Interests 0,00 EUR

II.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der KVG gezahlten Vergütung an Risktaker
gem. § 101 Abs. 3 Nr. 2 KAGB
Summe der im abgelaufenen Geschäftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergü-
tungen an Mitarbeiter, deren Tätigkeit sich im Wesentlichen auf das Risikoprofil des
Sondervermögens ausgewirkt hat.
5.154.885,59 EUR
Davon an Führungskräfte 5.154.885,59 EUR
Davon an übrige Mitarbeiter 0,00 EUR

VI. Angaben zu wesentlichen Änderungen gem. § 101 Abs. 3 KAGB

Im Dezember 2021 wurde ein aktualisierter Verkaufsprospekt für das Sondervermögen veröffentlicht. Die Änderungen haben sich anlässlich der Änderungen der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen ergeben, die zum Großteil zur Angleichung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen an Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuches dienten.

VII. Zusätzliche Informationen

Prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände
gem. § 300 Abs. 1 Nr.1 KAGB

Der prozentuale Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände, für die besondere Regelungen gelten, liegt bei 0,0 %.

Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement gem. § 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB

Im abgelaufenen Berichtszeitraum wurden keine neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement für das Sondervermögen getroffen.

Angaben zum Risikoprofil gem. § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB

Das Sondervermögen wird mit der Risikoausrichtung Core verwaltet und verfolgt eine renditeorientierte Anlagepolitik. Das Risikomanagementsystem für das Sondervermögen umfasst die fortlaufende Erfassung, Messung, Steuerung und Überwachung der wesentlichen Risiken. Wesentliche Risiken, denen das Sondervermögen ausgesetzt ist, sind Adressausfallrisiken, Zinsänderungsrisiken,Währungsrisiken, Liquiditätsrisiken, Marktpreisrisiken sowie operationelle Risiken. Aufgrund der strategischen Ausrichtung des Sondervermögens aufWohnimmobilieninvestments ergeben sich zudem insbesondere auch Konzentrationsrisiken. Zur Steuerung der Risiken ist ein dem Risikoprofil des Sondervermögens adäquates Limitsystem eingerichtet, das laufend überwacht wird.

Ein Verfahren zur Früherkennung von Risiken wird vorgehalten.

Risikoprofil 1 Core

Angaben zur Änderung des maximalen Umfangs des Leverage gem. § 300 Abs. 2 Nr. 1 KAGB

Im Berichtsjahr wurde der für das Sondervermögen eingesetzte maximale Umfang des Leverage nicht geändert.

Leverage-Umfang nach Bruttomethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß 2,99
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Bruttomethode 0,96
Leverage-Umfang nach Commitmentmethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß 2,99
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Commitmentmethode 1,16
Entspricht der INREV-Stilklassifizierung „Core“ gemäß Appendix 5.1 der INREV Guidelines vom November 2008 mit Update im Oktober 2012.

Angaben gemäß Artikel 7 EU-Taxonomieverordnung

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

 

München, 15. Juli 2022

Catella Real Estate AG

 

Andreas Wesner Dr. Bernd Thalmeier
Vorstandssprecher Vorstand

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Catella Real Estate AG, München

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens Catella Modernes Wohnen- bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1.Mai 2021 bis zum 30. April 2022, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. April 2022, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.Mai 2021 bis zum 30. April 2022 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Catella Real Estate AG, München, (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Publikation „Jahresbericht“ – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen-, mit Ausnahme des geprüften Jahresberichts nach § 7 KARBV sowie unseres Vermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht nach § 7 KARBV oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten- falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten- falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter- falscher Darstellungen im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 15. Juli 2022

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Simon Boßhammer
Wirtschaftsprüfer

ppa. Arndt Herdzina
Wirtschaftsprüferin

Übersicht Renditen, Bewertung, Vermietung

Renditen

Renditekennzahlen 1
in %
I. Immobilien Bruttoertrag 2 Bewirtschaftungsaufwand 2 Nettoertrag 2 Wertänderungen 2 Ertragsteuern 2 latente Steuern 2 Ergebnis vor Darlehensaufwand 2 Ergebnis nach Darlehens-
aufwand in Währung 3
Währungsänderungen 3 Gesamtergebnis in Fondswährung 3 II. Liquidität 4 III. Ergebnis gesamter Fonds vor Fondskosten 5 Ergebnis gesamter Fonds nach Fondskosten (BVI-Methode)
direkt gehalten
Deutschland 3,6 -0,6 3,1 1,4 0,0 -0,3 4,3 5,5 0,0 5,5 -0,6
Frankreich 5,0 -2,2 2,8 -0,8 -0,4 0,0 1,7 1,7 0,0 1,7 -0,5
Gesamt direkt gehalten 3,8 -0,7 3,1 1,2 0,0 -0,2 4,0 5,0 0,0 5,0 -0,6
indirekt gehalten
Niederlande 5,1 -1,0 4,0 8,4 0,0 -1,9 10,5 12,3 0,0 12,3 -1,5
Österreich 2,7 -0,6 2,1 0,0 0,0 0,0 2,1 1,4 0,0 1,4 0,0
Gesamt indirekt gehalten 4,6 -0,9 3,7 6,6 0,0 -1,5 8,7 9,7 0,0 9,7 -1,2
Gesamt direkt und indirekt 4,0 -0,8 3,2 2,7 0,0 -0,6 5,3 6,5 0,0 6,5 -0,6 3,8 3,1
1 Die jeweilige historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung.
2 Bezogen auf das durchschnittliche direkt bzw. indirekt gehaltene Immobilienvermögen im jeweiligen Land im Zeitraum 30.04.2021 bis 30.04.2022
3 Bezogen auf das durchschnittliche direkt bzw. indirekt gehaltene eigenkapitalfinanzierte Immobilienvermögen des Fonds im Zeitraum 30.04.2021 bis 30.04.2022
4 Bezogen auf das durchschnittliche Liquiditätsvermögen des Fonds im Zeitraum 30.04.2021 bis 30.04.2022
5 Bezogen auf das durchschnittliche Liquiditäts- und eigenkapitalfinanzierte Immobilienvermögen des Fonds im Zeitraum 30.04.2021 bis 30.04.2022

Renditen

Kapitalinformationen
(Durchschnittszahlen in TEUR)
Direkt gehaltene Immobilien Über
Beteiligungen
gehaltene
Immobilien
Immobilien gesamt Liquidität Kreditvolumen Fonds-
vermögen (netto)
direkt gehalten
Deutschland 211.241 211.241 103.820 59.334
Frankreich 24.436 24.436 924
Gesamt direkt gehalten 235.677 235.677 104.744 59.334
indirekt gehalten
Deutschland 12
Niederlande 73.585 73.585 2.530 11.777
Österreich 18.334 18.334 618 346
Gesamt indirekt gehalten 91.919 91.919 3.159 12.123
Gesamt direkt und indirekt 235.677 91.919 327.596 107.903 71.457 412.822

Bewertung

Informationen zu
Wertänderungen
(stichtagsbezogen in TEUR)
Gutachterliche
Verkehrswerte
Portfolio
Gutachterliche
Bewertungsmieten
Portfolio
Positive
Wertänderungen
lt. Gutachten
Sonstige
positive
Wertänderungen
Negative
Wertänderungen
lt. Gutachten
Sonstige
negative
Wertänderungen
Latente Steuern Wertänderungen
lt. Gutachten
insgesamt
Sonstige
Wertänderungen
insgesamt
direkt gehalten
Deutschland 224.185 11.193 5.435 -770 -1.725 -558 4.665 -2.283
Frankreich 26.765 1.231 224 -185 -226 39 -226
Gesamt direkt gehalten 250.950 12.424 5.659 -955 -1.952 -558 4.704 -2.510
indirekt gehalten
Deutschland -103 -103
Österreich 33.321 2.371 -3 -3
Niederlande 77.960 3.744 6.642 0 -240 -205 -1.406 6.402 -1.611
Gesamt indirekt gehalten 111.281 6.115 6.642 0 -240 -312 -1.406 6.402 -1.718
Gesamt direkt und indirekt 362.231 18.539 12.300 0 -1.195 -2.264 -1.964 11.105 -4.227

Vermietungsinformation

Jahresmietertrag 1 Büro/​ Health-Care Handel/​ Gastronomie Hotel Industrie (Lager, Hallen) Wohnen Freizeit/​Bildung KfZ Andere
direkt gehalten
Deutschland 1,9 1,0 0,0 0,1 95,4 0,0 1,7 0,0
Frankreich 0,0 5,6 0,0 0,0 93,1 0,0 1,2 0,0
Gesamt direkt gehalten 1,7 1,6 0,0 0,1 95,1 0,0 1,6 0,0
indirekt gehalten
Niederlande 0,6 0,3 0,0 0,0 96,7 0,0 2,3 0,2
Gesamt indirekt gehalten 0,6 0,3 0,0 0,0 96,7 0,0 2,3 0,2
Gesamt direkt und indirekt 1,4 1,2 0,0 0,0 95,5 0,0 1,8 0,1
Leerstand 2 Büro/​ Health-Care Handel/​ Gastronomie Hotel Industrie (Lager, Hallen) Wohnen Freizeit/​Bildung KfZ Andere Vermietungsquote
direkt gehalten
Deutschland 1,7 0,0 0,0 0,1 4,0 0,0 0,4 0,0 93,8
Frankreich 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 100,0
Gesamt direkt gehalten 1,5 0,0 0,0 0,1 3,6 0,0 0,3 0,0 94,5
indirekt gehalten
Niederlande 0,0 0,0 0,0 0,0 0,5 0,0 1,4 0,0 98,1
Gesamt indirekt gehalten 0,0 0,0 0,0 0,0 0,5 0,0 1,4 0,0 98,1
Gesamt direkt und indirekt 1,1 0,0 0,0 0,0 2,7 0,0 0,6 0,0 95,5
1 Berechnung der Jahresmieterträge auf Basis der Nettosollmieten.
2 Berechnung der Leerstände und Vermietungsquote auf Basis der Bruttosollmieten bis 30.04.2022.

Vermietungsinformation

Restlaufzeit der Mietverträge in % 1 unbefristet 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032+
direkt gehalten
Deutschland 26,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 73,7
Frankreich 45,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 5,6 49,4 0,0
Gesamt direkt gehalten 28,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,7 6,4 64,2
indirekt gehalten
Niederlande 98,1 1,5 0,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Gesamt indirekt gehalten 98,1 1,5 0,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Gesamt direkt und indirekt 48,0 0,4 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,5 4,6 46,4
1 Mietverträge mit einer festen Laufzeit werden detailliert im jeweiligen Jahr und Verträge ohne feste Laufzeit aggregiert in der Spalte „unbefristet“ dargestellt.

Entwicklung der Renditen (Mehrjahresübersicht)

Entwicklung der Renditen (Mehrjahresvergleich)1

Renditekennzahlen in % Berichtszeitraum 2021/​2022 Berichtszeitraum 2020/​2021 Berichtszeitraum 2019/​2020 Berichtszeitraum 2018/​2019
I. Immobilien
Bruttoertrag 4,0 4,1 4,7 8,7
Bewirtschaftungsaufwand -0,8 -0,6 -0,6 -0,7
Nettoertrag 3,2 3,6 4,1 8,0
Wertänderungen 2,7 -0,1 2,0 0,5
Ertragsteuern 0,0 -0,1 -0,1 -0,1
latente Steuern -0,6 -0,2 0,0 0,0
Ergebnis vor Darlehensaufwand 5,3 3,2 6,1 8,4
Ergebnis nach Darlehensaufwand in Währung 6,5 3,8 7,5 11,0
Währungsänderungen 0,0 0,0 0,0 0,0
Gesamtergebnis in Fondswährung 6,5 3,8 7,5 11,0
II. Liquidität -0,6 -0,5 -0,3 -0,3
Ergebnis gesamter Fonds nach Fondskosten 2 3,1 0,7 3,0 1,9
Die jeweilige historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung
nach BVI-Methode

Steuerliche Hinweise

Die Aussagen zu den steuerlichen Vorschriften gelten nur für Anleger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Dem ausländischen Anleger empfehlen wir, sich vor Erwerb von Anteilen an dem Sondervermögen mit seinem Steuerberater in Verbindung zu setzen und mögliche steuerliche Konsequenzen aus dem Anteilserwerb in seinem Heimatland individuell zu klären.

Der Fonds ist als Zweckvermögen körperschaftsteuerpflichtig mit seinen inländischen Immobilienerträgen, d.h. inländischen Mieterträgen und Gewinnen aus der Veräußerung inländischer Immobilien (der Gewinn aus dem Verkauf inländischer Immobilien ist hinsichtlich der bis zum 31. Dezember 2017 entstandenen stillen Reserven steuerfrei, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und der Veräußerung mehr als zehn Jahre beträgt), inländischen Beteiligungseinnahmen und sonstigen inländischen Einkünften im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht mit Ausnahme von Gewinnen aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Der Steuersatz beträgt 15 %. Soweit die steuerpflichtigen Einkünfte im Wege des Kapitalertragsteuerabzugs erhoben werden, umfasst der Steuersatz von 15 % bereits den Solidaritätszuschlag. Der Fonds ist als Zweckvermögen grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit.

Die Investmenterträge werden jedoch beim Privatanleger als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterworfen, soweit diese zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen den Sparer-Pauschbetrag von jährlich 801,- EUR (für Alleinstehende oder getrennt veranlagte Ehegatten) bzw. 1.602,- EUR (für zusammen veranlagte Ehegatten) übersteigen.

Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich einem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Der Solidaritätszuschlag wird bei den der Abgeltungsteuer unterliegenden Einkünften aus Kapitalvermögen und bei der Körperschaftsteuer weiterhin erhoben. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch die Erträge aus Investmentfonds (Investmenterträge), d.h. die Ausschüttungen des Fonds, die Vorabpauschalen und die Gewinne aus der Veräußerung der Anteile. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Anleger einen pauschalen Teil dieser Investmenterträge steuerfrei erhalten (sog. Teilfreistellung).

Der Steuerabzug hat für den Privatanleger grundsätzlich Abgeltungswirkung (sog. Abgeltungsteuer), so dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen regelmäßig nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind. Bei der Vornahme des Steuerabzugs werden durch die depotführende Stelle grundsätzlich bereits Verlustverrechnungen vorgenommen und aus der Direktanlage stammende ausländische Quellensteuern angerechnet. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.

Der Steuerabzug hat u.a. aber dann keine Abgeltungswirkung, wenn der persönliche Steuersatz geringer ist als der Abgeltungssatz von 25 %. In diesem Fall können die Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt setzt dann den niedrigeren persönlichen Steuersatz an und rechnet auf die persönliche Steuerschuld den vorgenommenen Steuerabzug an (sog. Günstigerprüfung).

Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem Steuerabzug unterlegen haben (weil z.B. ein Gewinn aus der Veräußerung von Fondsanteilen in einem ausländischen Depot erzielt wird), sind diese in der Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen der Veranlagung unterliegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen dann ebenfalls dem Abgeltungssatz von 25 % oder dem niedrigeren persönlichen Steuersatz.

Sofern sich die Anteile im Betriebsvermögen befinden, werden die Erträge als Betriebseinnahmen steuerlich erfasst.

Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer)

Ausschüttungen

Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich steuerpflichtig.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Ausschüttungen steuerfrei. Die Anwendung der Immobilienteilfreistellung schließt die Anwendung der Aktienteilfreistellung aus.

Die steuerpflichtigen Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer).

Vom Steuerabzug kann Abstand genommen werden, wenn der Anleger Steuerinländer ist und einen Freistellungsauftrag vorlegt, sofern die steuerpflichtigen Ertragsteile 801,- EUR bei Einzelveranlagung bzw. 1.602,- EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen.

Entsprechendes gilt auch bei Vorlage einer Bescheinigung für Personen, die voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden (sog. Nichtveranlagungsbescheinigung, nachfolgend „NV-Bescheinigung“).

Verwahrt der inländische Anleger die Anteile in einem inländischen Depot, so nimmt die depotführende Stelle als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand, wenn ihr vor dem festgelegten Ausschüttungstermin ein in ausreichender Höhe ausgestellter Freistellungsauftrag nach amtlichem Muster oder eine NV-Bescheinigung, die vom Finanzamt für die Dauer von maximal drei Jahren erteilt wird, vorgelegt wird. In diesem Fall erhält der Anleger die gesamte Ausschüttung ungekürzt gutgeschrieben.

Vorabpauschalen

Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahrs den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahrs mit 70 % des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird. Dabei ist auf den Zinssatz abzustellen, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet. Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den maßgebenden Zinssatz im Bundessteuerblatt. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahrs ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.

Vorabpauschalen sind grundsätzlich steuerpflichtig.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Vorabpauschalen steuerfrei. Die Anwendung der Immobilienteilfreistellung schließt die Anwendung der Aktienteilfreistellung aus.

Die steuerpflichtigen Vorabpauschalen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer).

Vom Steuerabzug kann Abstand genommen werden, wenn der Anleger Steuerinländer ist und einen Freistellungsauftrag vorlegt, sofern die steuerpflichtigen Ertragsteile 801,- EUR bei Einzelveranlagung bzw. 1.602,- EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen.

Entsprechendes gilt auch bei Vorlage einer NV-Bescheinigung für Personen, die voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden.

Verwahrt der inländische Anleger die Anteile in einem inländischen Depot, so nimmt die depotführende Stelle als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand, wenn ihr vor dem Zuflusszeitpunkt ein in ausreichender Höhe ausgestellter Freistellungsauftrag nach amtlichem Muster oder eine NV-Bescheinigung, die vom Finanzamt für die Dauer von maximal drei Jahren erteilt wird, vorgelegt wird. In diesem Fall wird keine Steuer abgeführt. Andernfalls hat der Anleger der inländischen depotführenden Stelle den Betrag der abzuführenden Steuer zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck darf die depotführende Stelle den Betrag der abzuführenden Steuer von einem bei ihr unterhaltenen und auf den Namen des Anlegers lautenden Kontos ohne Einwilligung des Anlegers einziehen. Soweit der Anleger nicht vor Zufluss der Vorabpauschale widerspricht, darf die depotführende Stelle auch insoweit den Betrag der abzuführenden Steuer von einem auf den Namen des Anlegers lautenden Konto einziehen, wie ein mit dem Anleger vereinbarter Kontokorrentkredit für dieses Konto nicht in Anspruch genommen wurde. Soweit der Anleger seiner Verpflichtung, den Betrag der abzuführenden Steuer der inländischen depotführenden Stelle zur Verfügung zu stellen, nicht nachkommt, hat die depotführende Stelle dies dem für sie zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Der Anleger muss in diesem Fall die Vorabpauschale insoweit in seiner Einkommensteuererklärung angeben.

Die Deutsche Bundesbank hat auf den 3. Januar 2022 anhand der Zinsstrukturdaten einen Zinssatz von -0,05 % für Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren errechnet. Aufgrund des negativen Basiszins wird gemäß des BMF-Schreibens vom 7. Januar 2022, BStBl. 2022 I (dort Seite 122), keine Vorabpauschale für 2022 erhoben.

Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene

Werden Anteile an dem Fonds nach dem 31. Dezember 2017 veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn dem Abgeltungssatz von 25 %. Dies gilt sowohl für Anteile, die vor dem 1. Januar 2018 erworben wurden und die zum 31. Dezember 2017 als veräußert und zum 1. Januar 2018 wieder als angeschafft gelten, als auch für nach dem 31. Dezember 2017 erworbene Anteile.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Veräußerungsgewinne steuerfrei. Die Anwendung der Immobilienteilfreistellung schließt die Anwendung der Aktienteilfreistellung aus.

Bei Gewinnen aus dem Verkauf von Anteilen, die vor dem 1. Januar 2018 erworben wurden und die zum 31. Dezember 2017 als veräußert und zum 1. Januar 2018 wieder als angeschafft gelten, ist zu beachten, dass im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung auch die Gewinne aus der zum 31. Dezember 2017 erfolgten fiktiven Veräußerung zu versteuern sind, falls die Anteile tatsächlich nach dem 31. Dezember 2008 erworben worden sind.

Sofern die Anteile in einem inländischen Depot verwahrt werden, nimmt die depotführende Stelle den Steuerabzug unter Berücksichtigung etwaiger Teilfreistellungen vor. Der Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) kann durch die Vorlage eines ausreichenden Freistellungsauftrags bzw. einer NV-Bescheinigung vermieden werden. Werden solche Anteile von einem Privatanleger mit Verlust veräußert, dann ist der Verlust – ggf. reduziert aufgrund einer Teilfreistellung – mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar. Sofern die Anteile in einem inländischen Depot verwahrt werden und bei derselben depotführenden Stelle im selben Kalenderjahr positive Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt wurden, nimmt die depotführende Stelle die Verlustverrechnung vor.

Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist der Gewinn um die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen zu mindern.

Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer)

Erstattung der Körperschaftsteuer des Fonds

Ist der Anleger eine inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient oder eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient, oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar kirchlichen Zwecken dient, dann erhält er auf Antrag vom Fonds die auf der Fondsebene angefallene Körperschaftsteuer anteilig für seine Besitzzeit erstattet; dies gilt nicht, wenn die Anteile in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gehalten werden. Dasselbe gilt für vergleichbare ausländische Anleger mit Sitz und Geschäftsleitung in einem Amts- und Beitreibungshilfe leistenden ausländischen Staat. Entsprechendes gilt, soweit die Anteile an dem Fonds im Rahmen von Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen gehalten werden, die nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zertifiziert wurden. Die Erstattung setzt voraus, dass der Anleger seit mindestens drei Monaten vor dem Zufluss der körperschaftsteuerpflichtigen Erträge des Fonds zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile ist, ohne dass eine Verpflichtung zur Übertragung der Anteile auf eine andere Person besteht. Ferner setzt die Erstattung im Hinblick auf die auf der Fondsebene angefallene Körperschaftsteuer auf deutsche Dividenden und Erträge aus deutschen eigenkapitalähnlichen Genussrechten im Wesentlichen voraus, dass deutsche Aktien und deutsche eigenkapitalähnliche Genussrechte vom Fonds als wirtschaftlichem Eigentümer ununterbrochen 45 Tage innerhalb von 45 Tagen vor und nach dem Fälligkeitszeitpunkt der Kapitalerträge gehalten wurden und in diesen 45 Tagen ununterbrochen Mindestwertänderungsrisiken i.H.v. 70 % bestanden (sog. 45-Tage-Regelung).

Entsprechendes gilt beschränkt auf die Körperschaftsteuer, die auf inländische Immobilienerträge des Fonds entfällt, wenn der Anleger eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts ist, soweit die Anteile nicht einem nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Betrieb gewerblicher Art zuzurechnen sind, oder der Anleger eine von der Körperschaftsteuer befreite inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ist, der nicht die Körperschaftsteuer des Fonds auf sämtliche steuerpflichtigen Einkünfte zu erstatten ist.

Dem Antrag sind Nachweise über die Steuerbefreiung und ein von der depotführenden Stelle ausgestellter Investmentanteil-Bestandsnachweis beizufügen. Der Investmentanteil-Bestandsnachweis ist eine nach amtlichem Muster erstellte Bescheinigung über den Umfang der durchgehend während des Kalenderjahres vom Anleger gehaltenen Anteile sowie den Zeitpunkt und Umfang des Erwerbs und der Veräußerung von Anteilen während des Kalenderjahres. Anstelle des Investmentanteil-Bestandsnachweises tritt bei Anteilen, die an dem Fonds im Rahmen von Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen gehalten werden, eine Mitteilung des Anbieters eines Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags, aus der hervorgeht, zu welchen Zeitpunkten und in welchem Umfang Anteile erworben oder veräußert wurden. Zudem ist die o.g. 45-Tage-Regelung zu berücksichtigen.

Eine Verpflichtung des Fonds bzw. der Gesellschaft, das Erstattungsverfahren durchzuführen, besteht nicht.

Aufgrund der hohen Komplexität der Regelung erscheint die Hinzuziehung eines steuerlichen Beraters sinnvoll.

Ausschüttungen

Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und 30 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Anwendung der Immobilienteilfreistellung schließt die Anwendung der Aktienteilfreistellung aus.

Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Beim Steuerabzug wird die Teilfreistellung berücksichtigt.

Vorabpauschalen

Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahrs den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahrs mit 70 % des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird. Dabei ist auf den Zinssatz abzustellen, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet. Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den maßgebenden Zinssatz im Bundessteuerblatt. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahrs ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.

Vorabpauschalen sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und 30 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Anwendung der Immobilienteilfreistellung schließt die Anwendung der Aktienteilfreistellung aus.

Die Vorabpauschalen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Beim Steuerabzug wird die Teilfreistellung berücksichtigt.

Die Deutsche Bundesbank hat auf den 3. Januar 2022 anhand der Zinsstrukturdaten einen Zinssatz von -0,05 % für Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren errechnet. Aufgrund des negativen Basiszins wird gemäß des BMF-Schreibens vom 7. Januar 2022, BStBl. 2022 I (dort Seite 122), keine Vorabpauschale für 2022 erhoben.

Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene

Gewinne aus der Veräußerung der Anteile unterliegen grundsätzlich der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist der Gewinn um die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen zu mindern.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Veräußerungsgewinne steuerfrei für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und 30 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Anwendung der Immobilienteilfreistellung schließt die Anwendung der Aktienteilfreistellung aus.

Im Falle eines Veräußerungsverlustes ist der Verlust in Höhe der jeweils anzuwendenden Teilfreistellung auf Anlegerebene nicht abzugsfähig.

Die Gewinne aus der Veräußerung der Anteile unterliegen i.d.R. keinem Kapitalertragsteuerabzug.

Negative steuerliche Erträge

Eine Zurechnung negativer steuerlicher Erträge des Fonds an den Anleger ist nicht möglich.

Abwicklungsbesteuerung

Während der Abwicklung des Fonds gelten Ausschüttungen insoweit als steuerfreie Kapitalrückzahlung, wie der letzte in diesem Kalenderjahr festgesetzte Rücknahmepreis die fortgeführten Anschaffungskosten unterschreitet.

Steuerausländer

Verwahrt ein Steuerausländer die Fondsanteile im Depot bei einer inländischen depotführenden Stelle, wird vom Steuerabzug auf Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinne aus der Veräußerung der Anteile Abstand genommen, sofern er seine steuerliche Ausländereigenschaft nachweist. Sofern die Ausländereigenschaft der depotführenden Stelle nicht bekannt bzw. nicht rechtzeitig nachgewiesen wird, ist der ausländische Anleger gezwungen, die Erstattung des Steuerabzugs entsprechend der Abgabenordnung zu beantragen. Zuständig ist das für die depotführende Stelle zuständige Finanzamt.

Solidaritätszuschlag

Auf den auf Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen abzuführenden Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % zu erheben. Der Solidaritätszuschlag wird bei den der Abgeltungsteuer unterliegenden Einkünften aus Kapitalvermögen und bei der Körperschaftsteuer weiterhin erhoben.

Kirchensteuer

Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichteter) durch den Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, regelmäßig als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.

Ausländische Quellensteuer

Auf die ausländischen Erträge des Fonds wird teilweise in den Herkunftsländern Quellensteuer einbehalten. Diese Quellensteuer kann bei den Anlegern nicht steuermindernd berücksichtigt werden.

Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen

In den Fällen der Verschmelzung eines inländischen Sondervermögens auf ein anderes inländisches Sondervermögen, bei denen derselbe Teilfreistellungssatz zur Anwendung kommt, kommt es weder auf der Ebene der Anleger noch auf der Ebene der beteiligten Sondervermögen zu einer Aufdeckung stiller Reserven, d.h. dieser Vorgang ist steuerneutral. Erhalten die Anleger des übertragenden Sondervermögens eine im Verschmelzungsplan vorgesehene Barzahlung , ist diese wie eine Ausschüttung zu behandeln.

Weicht der anzuwendende Teilfreistellungssatz des übertragenden von demjenigen des übernehmenden Sondervermögens ab, dann gilt der Investmentanteil des übertragenden Sondervermögens als veräußert und der Investmentanteil des übernehmenden Sondervermögens als angeschafft. Der Gewinn aus der fiktiven Veräußerung gilt erst als zugeflossen, sobald der Investmentanteil des übernehmenden Sondervermögens tatsächlich veräußert wird.

Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen

Die Bedeutung des automatischen Austauschs von Informationen zur Bekämpfung von grenzüberschreitendem Steuerbetrug und grenzüberschreitender Steuerhinterziehung hat auf internationaler Ebene in den letzten Jahren stark zugenommen. Die OECD hat hierfür unter anderem einen globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen veröffentlicht (Common Reporting Standard, im Folgenden „CRS“). Der CRS wurde Ende 2014 mit der Richtlinie 2014/​107/​EU des Rates vom 9. Dezember 2014 in die Richtlinie 2011/​16/​EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung integriert. Die teilnehmenden Staaten (alle Mitgliedstaaten der EU sowie etliche Drittstaaten) wenden den CRS mittlerweile an. Deutschland hat den CRS mit dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz vom 21. Dezember 2015 in deutsches Recht umgesetzt.

Mit dem CRS werden meldende Finanzinstitute (im Wesentlichen Kreditinstitute) dazu verpflichtet, bestimmte Informationen über ihre Kunden einzuholen. Handelt es sich bei den Kunden (natürliche Personen oder Rechtsträger) um in anderen teilnehmenden Staaten ansässige meldepflichtige Personen (dazu zählen nicht z.B. börsennotierte Kapitalgesellschaften oder Finanzinstitute), werden deren Konten und Depots als meldepflichtige Konten eingestuft. Die meldenden Finanzinstitute werden dann für jedes meldepflichtige Konto bestimmte Informationen an ihre Heimatsteuerbehörde übermitteln. Diese übermittelt die Informationen dann an die Heimatsteuerbehörde des Kunden.

Bei den zu übermittelnden Informationen handelt es sich im Wesentlichen um die persönlichen Daten des meldepflichtigen Kunden (Name; Anschrift; Steueridentifikationsnummer; Geburtsdatum und Geburtsort (bei natürlichen Personen); Ansässigkeitsstaat) sowie um Informationen zu den Konten und Depots (z.B. Kontonummer; Kontosaldo oder Kontowert; Gesamtbruttobetrag der Erträge wie Zinsen, Dividenden oder Ausschüttungen von Investmentfonds); Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung oder Rückgabe von Finanzvermögen (einschließlich Fondsanteilen)).

Konkret betroffen sind folglich meldepflichtige Anleger, die ein Konto und/​oder Depot bei einem Kreditinstitut unterhalten, das in einem teilnehmenden Staat ansässig ist. Daher werden deutsche Kreditinstitute Informationen über Anleger, die in anderen teilnehmenden Staaten ansässig sind, an das Bundeszentralamt für Steuern melden, das die Informationen an die jeweiligen Steuerbehörden der Ansässigkeitsstaaten der Anleger weiterleiten. Entsprechend werden Kreditinstitute in anderen teilnehmenden Staaten Informationen über Anleger, die in Deutschland ansässig sind, an ihre jeweilige Heimatsteuerbehörde melden, die die Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern weiterleiten. Zuletzt ist es denkbar, dass in anderen teilnehmenden Staaten ansässige Kreditinstitute Informationen über Anleger, die in wiederum anderen teilnehmenden Staaten ansässig sind, an ihre jeweilige Heimatsteuerbehörde melden, die die Informationen an die jeweiligen Steuerbehörden der Ansässigkeitsstaaten der Anleger weiterleiten.

GRUNDERWERBSTEUER

Der Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen löst keine Grunderwerbsteuer aus.

3 %-Steuer in Frankreich

Seit dem 1. Januar 2008 unterfallen Immobilien-Sondervermögen grundsätzlich dem Anwendungsbereich einer französischen Sondersteuer (sog. französischen 3 %-Steuer), die jährlich auf den Verkehrswert der in Frankreich gelegenen Immobilien erhoben wird. Das französische Gesetz sieht für französische Immobilien-Sondermögen sowie vergleichbare ausländische Sondervermögen die Befreiung von der 3 %-Steuer vor. Nach Auffassung der französischen Finanzverwaltung sind deutsche Immobilien-Sondervermögen nicht grundsätzlich mit französischen Immobilien-Sondervermögen vergleichbar, so dass sie nicht grundsätzlich von der 3 %-Steuer befreit sind.

Um von dieser Steuer befreit zu werden, muss das Sondervermögen Catella Modernes Wohnen nach Auffassung der französischen Finanzverwaltung ggf. jährlich eine Erklärung abgeben, in welcher der französische Grundbesitz zum 1. Januar eines jeden Jahres angegeben wird und diejenigen Anteilinhaber benannt werden, die zum 1. Januar eines Jahres an dem Sondervermögen zu 1 % oder mehr beteiligt waren. Somit sind ggf. die Anleger zu benennen, die zum 1. Januar 2022 mindestens 409.082 Anteile am Sondervermögen Catella Modernes Wohnen hielten.

Damit das Sondervermögen seiner Erklärungspflicht nachkommen und damit eine Erhebung der französischen 3 %-Steuer vermieden werden kann, bitten wir Sie, wenn Ihre Beteiligung am Sondervermögen Catella Modernes Wohnen zum 1. Januar eine Quote von 1 % erreicht bzw. überschritten hat, uns eine schriftliche Erklärung zuzusenden (Catella Real Estate AG, Steuerabteilung, Alter Hof 5, 80331 München), in der Sie der Bekanntgabe Ihres Namens, ihrer Anschrift und ihrer Beteiligungshöhe gegenüber der französischen Finanzverwaltung zustimmen.

Diese Benennung hat für Sie weder finanzielle Auswirkungen noch löst sie eigene Erklärungs- oder Meldepflichten für Sie gegenüber den französischen Steuerbehörden aus, wenn Ihre Beteiligung am Sondervermögen am 1. Januar weniger als 5 % betrug und es sich hierbei um die einzige Investition in französischen Grundbesitz handelt.

Falls Ihre Beteiligungsquote am 1. Januar 5 % oder mehr betrug, oder Sie weiteren Grundbesitz mittelbar oder unmittelbar in Frankreich hielten, sind Sie aufgrund der Beteiligung an französischen Immobilien gegebenenfalls selbst steuerpflichtig und müssen für die Steuerbefreiung durch die Abgabe einer eigenen Erklärung gegenüber den französischen Steuerbehörden Sorge tragen. Für verschiedene Anlegerkreise können jedoch allgemeine Befreiungstatbestände greifen, so sind z.B. natürliche Personen und börsennotierte Gesellschaften von der 3 %-Steuer befreit. In diesen Fällen bedarf es also keiner Abgabe einer eigenen Erklärung. Für weitere Informationen über eine mögliche Erklärungspflicht Ihrerseits empfehlen wir, sich mit einem französischen Steuerberater in Verbindung zu setzen.

Hinweis:

Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Sie richten sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert.

Unbeschränkt steuerpflichtige Anleger werden nachfolgend auch als Steuerinländer bezeichnet.
Ausländische Anleger sind Anleger, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind. Diese werden nachfolgend auch als Steuerausländer bezeichnet.
§ 37 Abs. 2 AO.
§ 190 Abs. 2 Nr. 2 KAGB.

Gremien

Kapitalverwaltungsgesellschaft

Catella Real Estate AG

Alter Hof 5

80331 München

Telefon +49-89-189 16 65-0

Telefax +49-89-189 16 65-466

Handelsregister: Amtsgericht München

Handelsregisternummer: HRB 169 051

Gründung

18.01.2007

Gezeichnetes und eingezahltes Kapital

am 31.12.2021

2.500 TEUR

Haftendes Eigenkapital

am 31.12.2021

7.365 TEUR

Aufsichtsrat

Timo Nurminen

Aufsichtsratsvorsitzender – ab 05.05.2021

Catella Asset Management Oy, Finnland

Head of Property Investment Management

Dr. Andreas Kneip – bis 04.05.2021

Aufsichtsratsvorsitzender

Selbständiger Berater

Christoffer Abramson

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

Catella AB (publ), Schweden

Chief Executive Officer (CEO)

Bernd Schöffel

München

Wirtschaftsprüfer/​Steuerberater

Peter Scherkamp

Scherkamp GmbH, München

Selbstständiger Unternehmensberater

Johan Claesson – bis 31.03.2022

Catella AB (publ), Schweden

Chairman of the Board of Directors

Mattias Brodin – ab 01.04.2022

Catella AB (publ), Schweden

Chief Financial Officer

Vorstand

Henrik Fillibeck – bis 15.09.2021

Dr. Bernd Thalmeier

Jürgen Werner – bis 31.03.2022

Andreas Wesner – ab 01.04.2022

Gesellschafter

Catella Property Fund Management AB, Stockholm/​Schweden (84,4 %)

Catella AB (publ) Stockholm/​Schweden (10,1 %)

Fastighetsaktiebolaget Bremia, Kalmar/​Schweden (5,5 %)

Verwahrstelle

CACEIS Bank S.A., Germany Branch

Lilienthalallee 36

80939 München

Gezeichnetes Kapital

am 31.12.2021

1.273 TEUR

Haftendes Eigenkapital

am 31.12.2021

2.309 TEUR

Abschlussprüfer

PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Bernhard-Wicki-Str. 8

80636 München

Externe Bewerter und Ankaufsbewerter

a) Externe Bewerter

Markus Obermeier
Dipl.-Ing. (FH)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Dr. Hubert Geppert – bis 30.06.2021
Dipl.- Kfm.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Stefan Zehnter
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Tobias Gilich
Dipl.-Ing.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Dirk Strelow – ab 01.07.2021
Dipl.-Sachverständiger (DIA)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

b) Ankaufsbewerter

Michael Flüge
Dipl.-Ing., Architekt
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Marcus Braun
Dipl.-Kfm.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Klaus Edenharter
Dipl.-Ing.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Peter Hihn
Dipl.-Ing. (VDI)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Renate Grünwald
Dipl.-Ing.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von Grundstücken und die Ermittlung von Mietwerten.

Florian Dietrich
Dipl.-Ing.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Anlageausschuss

Dirk Fabianke
Catella Real Estate AG

Markus Borgert
DKM Darlehnskasse Münster eG

Thomas Albrecht
Evangelische Bank

Rainer Nickels
Kreissparkasse Bitburg-Prüm

Robert Schleifenbaum
Sparkasse HagenHerdecke

Michael Renz
Sparkasse Hochfranken

Stefan Reichle
Sparkasse Salem-Heiligenberg

Stefan Kerstein
Sparkasse Waldeck-Frankenberg

Sebastian Fischer
Sparkasse Wetzlar

Matthias Seeger
Sparkasse Zollernalb

Objektfotos CRIM

AT, Wien, Schottenaustraße

Seiten: Titelbild (Visualisierung)

Objektfotos Bernd Perlbach /​ Gutachter

AT, DE, FR, NL,

Seiten: 24 – 30

Objektfotos Bernd Perlbach

DE, Hamburg, Herrengraben 54-60

Seiten: 82

Catella Real Estate AG

Sitz in München

Vorstand:

Henrik Fillibeck – bis 15.09.2021

Dr. Bernd Thalmeier

Jürgen Werner – bis 31.03.2022

Andreas Wesner – ab 01.04.2022

Aufsichtsrat:

Timo Nurminen

Dr. Andreas Kneip – bis 04.05.2021

Christoffer Abramson

Bernd Schöffel

Peter Scherkamp

Johan Claesson – bis 31.03.2022

Mattias Brodin – ab 01.04.2022

www.catella.com/​immobilienfonds

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