Dr. Sven Tintemann (Advoadvice MBB) zur aktuellen Entwicklung IFMC-Group GmbH

Last Updated: Montag, 06.06.2016By Tags: , , ,

Bereits mit Bescheid vom 14.11.2013 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte der IFMC-Group GmbH, HRB 701908, mit Sitz in Karlsruhe aufgegeben. Die IFMC-Group GmbH hat ohne die dafür erforderliche Erlaubnis Einlagengeschäfte nach dem Kreditwesengesetz (KWG) vorgenommen. Sowohl der von der IFMC-Group GmbH gegen den Bescheid der BaFin eingelegte Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main als auch die Beschwerde vor dem Hessischen Verwaltungsgericht wurden im Februar und August 2014 abgelehnt bzw. zurückgewiesen.

Als Abwickler wurde am 26.02.2015 Rechtsanwalt Dr. Tibor Braun bestellt. Geschädigte Anleger müssten ihre eingezahlten Gelder zurückbekommen haben. Leider ist dies nach einzelnen Aussagen von besorgten Anlegern der IFMC Group GmbH nicht erfolgt. Was hat das zu bedeuten? Demzufolge steht zu befürchten, dass bei Feststellung der Voraussetzung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird.

Anleger der IFMC- Group GmbH sind besorgt- wie geht es mit der Gesellschaft weiter?

Die IFMC-Group GmbH ist nach Recherchen der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB jedoch noch im Handelsregister eingetragen. Im Handelsregister finden sich keine Anhaltspunkte für eine Insolvenz. Wie Nachforschungen der Kanzlei ergeben haben, wurde die Geschäftsadresse mit Handelsregistereintrag vom 25.11.2014 von der Karlstraße 52, 76133 Karlsruhe in die Rüppurrerstraße 32, 76137 Karlsruhe verlegt. Tatsächlich ist an der Karlstraße 52 kein Firmen- oder Klingelschild mehr angebracht. Nur ein Jahr später wurde die Löschung der Geschäftsanschrift in der Rüppurrerstraße 32 eingetragen. Lediglich befindet sich Herr Timo Jurth unter selbiger Anschrift als empfangsberechtigte Person im Handelsregister als Eintrag. Dabei ist seit dem 26.02.2015 mit Bescheid der BaFin bereits der Abwickler bestellt. Die Anleger sind nunmehr verunsichert, was dies zu bedeuten hat.

Bei weiterer Recherche zu IFMC-Group GmbH gelangen die Suchenden auf die Homepage. Die Homepage der IFMC-Group GmbH befindet sich aber in „Wartung“. Betroffene und verunsicherte Anleger befürchten nun, dass dies darauf hin deutet, dass eine ordentliche Fortführung der Gesellschaft nicht mehr betrieben wird.

IFMC-Group GmbH Anleger suchen Rat

Sollten Anleger ihre Gelder nicht zurückerhalten haben, könnte ein Schadenersatzanspruch gegenüber der Gesellschaft sowie dem verantwortlichen Geschäftsführer persönlich nach § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit § 32 Kreditwesengesetz (KWG) begründet sein. Auch eine Haftung der Berater kommt in Frage, wenn diese das Geschäftsmodell weder auf seine Rechtmäßigkeit noch seine Plausibilität hin geprüft haben.

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