Dritte World-Investment Bauträger GmbH-6 stelliger nicht gedeckter Fehlbetrag in der Bilanz

Solche Bilanzen machen sich für einen Bauträger eigentlich nicht gut, denn ein nicht gedeckter Fehbetrag bedeutet wie hierd ann letztlich auch das Vorliegen einer „bilanziellen Überschuldung“. Bilanziell überschuldete Gesellschaften sind nie ein guter Partner.Dritte World-Investment Bauträger GmbH

Hameln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 1.598.230,87 1.596.645,87
I. Sachanlagen 1.598.230,87 1.596.645,87
B. Umlaufvermögen 8.268.371,33 742.160,88
I. Vorräte 5.413.234,90 735.539,53
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 116.473,93 250,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.738.662,50 6.370,85
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 239.646,62 56.540,32
Bilanzsumme, Summe Aktiva 10.106.248,82 2.395.347,07

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 81.540,32 64.665,50
III. Jahresfehlbetrag 183.106,30 16.874,82
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 239.646,62 56.540,32
B. Rückstellungen 1.500,00 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 10.104.748,82 2.393.847,07
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 7.987.201,95 353.004,41
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.117.546,87 2.040.842,66
Bilanzsumme, Summe Passiva 10.106.248,82 2.395.347,07

Anhang


Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft und macht  von den Erleichterungen des HGB für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch.

Die Bilanz ist nach § 266 HGB und die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach § 275 HGB gegliedert.

Die Gesellschaft ist zum 31.12.2016 bilanziell überschuldet. Die Bilanzierung unter Fortführungsgesichtspunkten (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) erfolgt unter Bezugnahme auf § 19 InsO i. d. F. des FMStG v. 18.10.2008. Die Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit wird als überwiegend wahrscheinlich eingeschätzt. In den bilanzierten Projekten sind ausreichend stille Reserven enthalten, um wirtschaftliche Überschuldung zu vermeiden.

Der Jahresabschluss der Dritte World-Investment Bauträger GmbH  wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

In Ausführung befindlichen Bauaufträge Erzeugnisse werden mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. In die Aktivierung einbezogen werden direkt zurechenbare Einzelkosten und in Ausübung des Wahlrechts nach § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB Fremdkapitalzinsen.

Die geleisteten Anzahlungen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Sämtliche ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen sind unter Zugrundelegung vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Über die einzelnen im Berichtsjahr bebuchten Konten ist im Anschluss an den Jahresabschluss ein Kontennachweis beigefügt, in dem alle Konten angegeben sind.

Im Berichtsjahr waren zwei  Arbeitnehmer beschäftigt.

sonstige Berichtsbestandteile

Unterzeichner des Jahresabschlüsses ist Herr Lambrecht
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.08.2017 festgestellt.

Leave A Comment