DS Wohnbau Öhringen. das Desasterurteil für das Unternehmen mit möglichen größeren Auswirkungen?

Ja, da darf man dann mit der Erfahrung aus der Vergangenheit sicherlich von ausgehen. Solche Urteile, wie das was Jochen Resch nun erstritten hat, haben dann oft eine Signalwirkung auf andere Käufer die bei dem Unternehmen DS Wohnbau aus Öhringen eine Eigentumswohnung in Leipzig zur Kapitalanlage erstanden haben. Ob das nun eine Prozesslawine wird gegen das Unternehmen kann man sicherlich nicht Vorhersagen, aber schmecken wird dem Unternehmen das Urteil sicherlich nicht. Pressemitteilung von Jochen Resch zu dem Prozesserfolg:Die DS Wohnbau GmbH aus Öhringen wurde vom Landgericht Berlin in I. Instanz zur Rückabwicklung eines Wohnungseigentumskaufvertrages verurteilt. Das Berliner Kammergericht hatte diese Entscheidung bestätigt und nunmehr hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde der DS Wohnbau am 01.03.2017 zurückgewiesen. Die Klägerin hatte eine zu vermietende Eigentumswohnung in Leipzig als Kapitalanlage gekauft und wurde im Zuge der Anlageberatung unvollständig über Risiken informiert. Für die DS Wohnbau war ein externer Vertrieb aus Berlin tätig und das Gericht stellte fest, dass sich die Verkäuferin die Falschberatung des Vertriebs zurechnen lassen musste. Es sei daher – was streitig war – auch ein Beratungsvertrag zwischen Käufer und Verkäuferin zustande gekommen. Die Entscheidung ist jetzt rechtskräftig.Zitat Ende
Diese nun rechtskräftige Entscheidung könnte aber nu auch Auswirkungen auf andere Bauträger haben. Jene die externe Vertriebe beraten lassen und Eigentumswohnungen verkaufen lassen. Hier sind nun die Bauträger gefordert entweder den Vertrieb zu schulen, oder aber den Vertrieb ab jetzt in eigener regie durchzuführen. Man darf nun auf die weitere Entwicklung gespannt sein. Für das Unternehmen DS Wohnbau brechen nun möglicherweise schwierige Zeiten an.

DS Wohnbau GmbH

Öhringen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz zum 31. Dezember 2015

DS Wohnbau GmbH, Öhringen

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 9.806,00 8.845,32
II. Sachanlagen 57.574,54 24.630,04
67.380,54 33.475,36
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 8.114.221,91 15.753.387,35
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.579.526,38 4.461.177,82
– davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 2.349.919,60 (EUR 2.374.619,78)
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.118.885,39 6.441.408,65
19.812.633,68 26.655.973,82
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.864,74 5.316,25
19.881.878,96 26.694.765,43

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 255.645,94 255.645,94
II. Gewinnvortrag 11.456.157,25 11.624.069,79
III. Jahresüberschuss 1.410.364,84 222.087,46
B. Rückstellungen 3.618.467,00 6.428.310,00
C. Verbindlichkeiten 3.141.243,93 8.164.652,24
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 3.141.243,93 (EUR 8.164.652,24)
19.881.878,96 26.694.765,43

 

Öhringen, den 20. Dezember 2016

Gez. Manuela Hilkert

Anhang

zum Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2015

I. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge sind nicht anzupassen.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

In der Bilanz sind die Posten im Sinne des § 42 Absatz 3 GmbHG nicht gesondert ausgewiesen. Dabei handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, die im Posten Rückstellungen und sonstige Verbindlichkeiten enthalten sind.

Bewertungsmethoden

Die Eröffnungswerte des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

ANLAGEVERMÖGEN

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

UMLAUFVERMÖGEN

Vorratsgrundstücke, ausgewiesen als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, sind zu Anschaffungskosten aktiviert.

Unfertige Leistungen (in Ausführung befindliche Bauaufträge) wurden mit Materialanschaffungskosten angesetzt.

Geleistete Anzahlungen wurden nach Baufortschritt gezahlt und sind mit dem Nennbetrag aktiviert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände entstanden rechtlich vor dem Abschlussstichtag. In den sonstigen Vermögensgegenständen ist ein antizipativer Vermögensgegenstand aus Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 KStG in Höhe von EUR 225.553,02 (Vorjahr: EUR 329.589,20) enthalten.

RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

PENSIONSRÜCKSTELLUNG

Die Gesellschaft hat zum 01. 01. 2015 ein HGB-Gutachten unter Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen nach der sogenannten projected unit credit Methode erstellen lassen. Dabei wurde ein Zinssatz von 4,53% zugrunde gelegt. Zudem wurden die Sterbetafeln nach Heubeck aus dem Jahr 2005 verwendet.

Die Berechnung der Pensionsrückstellung gemäß Bewertungsgutachten zum 31.12.2015 weist eine planmäßige Zuführung der Pensionsrückstellung für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von EUR 5.619,00 aus und basiert auf folgenden Parametern:

Zinssatz der Deutschen Bundesbank 31.12.2015: 3,89%

Gehaltstrend: 0,0%

Fluktuationswahrscheinlichkeit: 0,0%

Bewertungsmethode: Projected Unit Credit Methode

Biometrische Parameter: Richttafeln 2005G nach Heubeck

Die versicherungsmathematischen Annahmen Gehaltstrend, Fluktuation oder Rententrend sind irrelevant.

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

In einem Anlagespiegel, welcher nicht offen zu legen ist, ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. € 2.349.919,60 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr. In den sonstigen Vermögensgegenständen ist ein antizipativer Vermögensgegenstand aus Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 KStG in Höhe von EUR 225.553,02 (Vorjahr: EUR 329.589,20) enthalten.

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der Posten enthält diverse verteilbare Aufwendungen für 2016.

Rückstellungen

Bei der Bilanzerstellung sind die Rückstellungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Ergebnisverwendung

Auf Vorschlag der Geschäftsführung wird das Jahresergebnis wie folgt verwendet:

Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.410.364,84 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter Bezug auf § 288 Abs. 2 HGB unter-lassen.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

V. Sonstige Pflichtangaben

Angaben zur Geschäftsführung

Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit der Nichtangabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft oblag im Geschäftsjahr 2015 Frau Manuela Hilkert.

Angaben gem. § 42 III GmbHG

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von TEUR 539 (Vorjahr TEUR 508). Diese sind im Posten Rückstellungen mit TEUR 514 (Vorjahr TEUR 508) und Verbindlichkeiten mit TEUR 25 (Vorjahr TEUR 0) enthalten.

 

Öhringen, den 20. Dezember 2016

Gez. Manuela Hilkert

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