DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. Premium KG – Druck auf Anleger durch Münchner Rechtsanwaltsgesellschaft

Die DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. Premium KG, früher: DSS Vermögensverwaltung AG & Co. Premium KG, lässt vermehrt Anleger anschreiben, die ihre monatlichen Beteiligungsraten nicht mehr zahlen. Solche Mahnschreiben ergehen in der Regel durch eine Rechtsanwaltsgesellschaft aus München.

Bekommt man als Anleger solch ein Schreiben, dann ist man natürlich zunächst einmal eingeschüchtert, aber das sollte man hier keinesfalls sein, denn selbst wenn die Fondsgesellschaft vor Gericht gehen sollte, dann ist nicht sicher, dass diese dann auch Recht bekommen wird.

Natürlich sollte man ein solches anwaltschaftliches Schreiben ernst nehmen, und sich anwaltschaftlichen Rat einholen. Am besten bei einem Rechtsanwalt aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht in Ihrer Nähe. Das Schreiben der Münchner Anwaltskanzlei kann aber auch eine Chance für Sie sein, aus diesem Vertrag herauszukommen, denn im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung dürften Ihre Chancen zu gewinnen dann sicherlich wesentlich größer sein, als die der Fondsgesellschaft. Oft wurden Anleger nämlich nicht über das vorhandene Totalverlustrisiko des Fonds ordnungsgemäß informiert und/oder haben dies erst im Nachhinein erfahren. Oft gibt es aber auch gar kein Beratungsprotokoll zum Abschluss des Vertrages, welches vom Kunden unterschrieben wurde.

Wir raten jedem, der solch ein Schreiben bekommt, einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht aus dem Weg zu gehen, gerade in Bezug auf das Unternehmen DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. Premium KG.

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