GSP Edelmetalle GmbH & Co. KG – die Bilanz die Kommanditisten einen Schrecken einjagd

Hier sidn Edelmetalle dannw ohl kein so gutes Geschäft.

GSP Edelmetalle GmbH & Co. KG

Nienburg, Weser

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 3.795.926,62 3.556.677,12
I. Sachanlagen 3.795.926,62 3.556.677,12
B. Umlaufvermögen 49.579,65 43.930,98
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 103,00 150,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 49.476,65 43.780,98
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil 1.436.193,60 1.364.462,20
davon nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 1.436.193,60 1.364.462,20
Bilanzsumme, Summe Aktiva 5.281.699,87 4.965.070,30

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 5.269.070,39 4.942.968,70
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 5.340.516,98 5.014.700,10
II. Jahresfehlbetrag 71.446,59 71.731,40
B. Rückstellungen 3.492,00 3.623,00
C. Verbindlichkeiten 9.137,48 18.478,60
Bilanzsumme, Summe Passiva 5.281.699,87 4.965.070,30

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft und Co. gemäß § 264a Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB auf und ist somit nicht gemäß § 316 Abs. 1 HGB prüfungspflichtig. Die Prüfung erfolgt jedoch gem. den Regelungen des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) geprüften Prospektes. Als Abschlussprüfer wurde bestellt Herr Diplom-Kaufmann (FH) und Steuerberater Holger Schmedt aus Uelzen.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs in der Anlagenentwicklung (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 103 0,00 150,00 0,00

Unter den Forderungen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 103,00 (150,00) ausgewiesen.

Eigenkapital

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Prüfungskosten.

Verbindlichkeiten

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 9.137,48 9.137,48 0,00
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 18.478,60 18.478,60 0,00

Unter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 8.786,81 ( 18.147,68 ) ausgewiesen.

Sonstige Angaben

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Geschäftsführung

Die Vertretung obliegt der Komplementärin, die als Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch ihre satzungsgemäßen bestellten und im Handelsregister eingetragenen Organe handelt. Als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin ist Frau Stephanie Meyn bestellt. Sie ist einzelvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Komplementärin ermächtigt und bevollmächtigt die geschäftsführende Kommanditistin, L’or AG, vertreten durch den Vorstand oder einen Bevollmächtigten, mit der Vertretung der Gesellschaft, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Alle weiteren Gesellschafter sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die geschäftsführende Kommanditistin und deren Organe sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.9.2016.

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