Leitlinien zur Gesamtsanierungskapazität: BaFin erwartet Anwendung durch Institute

Last Updated: Freitag, 08.12.2023By Tags: ,

Die Finanzaufsicht BaFin wendet vom 11. Januar 2024 an die EBA-Leitlinien zur Gesamtsanierungskapazität an. Sie erwartet von den Instituten, dass sie diese berücksichtigen und die Anforderungen in ihren Sanierungsplänen vollständig umsetzen.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA) hat im Oktober 2023 Leitlinien zur Bewertung der Gesamtsanierungskapazität (Overall Recovery Capacity – ORC) in Sanierungsplänen veröffentlicht. Die Leitlinien schaffen harmonisierte Vorgaben für Institute, damit sie die ORC in ihren Sanierungsplänen bestimmen können. Zum anderen schaffen sie Maßstäbe für die Aufsicht, um die Gesamtsanierungskapazität in den Sanierungsplänen zu bewerten.

Die ORC beschreibt, inwieweit das Institut Handlungsoptionen nutzen kann, um verschiedene Belastungsszenarien erfolgreich zu bewältigen. Dementsprechend sind die Leitlinien nur relevant für Institute, deren Sanierungsplan Belastungsszenarien enthält. Die Leitlinien bestehen aus zwei Teilen:

Anleitung für die Institute zur Gestaltung ihres Rahmenwerks zur Feststellung der ORC
Anleitung für die Aufsichtsbehörden zur Beurteilung der vom Institut festgelegten ORC

Die ORC wird von den Instituten ermittelt, indem diese in jedem Belastungsszenario die quantitativen Auswirkungen der Handlungsoptionen auf die relevanten Liquiditäts- und Kapital-Sanierungsindikatoren analysieren. Dabei müssen sie bei den Kapitalindikatoren einen Zeithorizont von 18 Monaten und bei den Liquiditätsindikatoren einen Zeitraum von sechs Monaten zugrunde legen. Dieser beginnt, sobald die Schwellenwerte der Indikatoren unterschritten werden.

Ein separater Umsetzungsakt der Leitlinien durch die BaFin erfolgt nicht.

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