Linkedin

Last Updated: Dienstag, 14.11.2023By Tags: , ,

Das Berliner Landgericht hat in einem Urteil das soziale Netzwerk LinkedIn dazu verpflichtet, die Privatsphäre seiner Nutzer stärker zu achten. Insbesondere muss LinkedIn die von Nutzern gesendeten „Do-Not-Track“-Signale (DNT) respektieren, die der Nachverfolgung ihres Online-Verhaltens widersprechen. Dieses Urteil folgt einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). LinkedIn darf außerdem nicht mehr standardmäßig Nutzerprofile außerhalb der Plattform sichtbar machen. Zuvor hatte das Gericht bereits das Versenden von E-Mails an Nichtmitglieder ohne deren Zustimmung untersagt.

Rosemarie Rodden vom vzbv unterstreicht die Wichtigkeit des DNT-Signals, das Nutzer senden, um zu signalisieren, dass sie nicht möchten, dass ihr Surfverhalten analysiert wird.

LinkedIn hatte auf seiner Website erklärt, DNT-Signale zu ignorieren, was die Nutzung von Nutzerdaten für Analyse- und Marketingzwecke trotz Widerspruch ermöglichte. Das Gericht stellte jedoch fest, dass ein DNT-Signal einen gültigen Widerspruch darstellt, den LinkedIn beachten muss.

Weiterhin entschied das Gericht, dass LinkedIn bei der Erstanmeldung von Nutzern deren Profile nicht automatisch für Nichtmitglieder oder außerhalb der Plattform sichtbar machen darf. Diese Praxis verletzt die Anforderungen an eine wirksame Zustimmung zur Veröffentlichung persönlicher Daten.

Das Urteil schloss auch eine Regelung in den LinkedIn-Geschäftsbedingungen aus, die festlegte, dass nur die englische Vertragsversion gültig ist und Rechtsstreitigkeiten ausschließlich in Dublin verhandelt werden dürfen.

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