Migrationskosten

Last Updated: Dienstag, 07.11.2023By Tags: , ,

Nach zähen Verhandlungen konnten sich Bund und Länder auf einen neuen Modus zur Finanzierung der Aufwendungen für Flüchtlinge verständigen, wie Bundeskanzler Olaf Scholz in den frühen Morgenstunden verkündete. Ab dem nächsten Jahr wird der Bund für jeden in Deutschland aufgenommenen Flüchtling einen jährlichen Betrag von 7.500 Euro bereitstellen, womit den Forderungen der Länder entsprochen wird, die finanzielle Hilfe an die tatsächliche Anzahl ankommender Flüchtlinge zu knüpfen.

Des Weiteren soll es Änderungen bei den Sozialleistungen geben: Flüchtlinge haben nun erst nach einem dreijährigen Aufenthalt im Asylverfahren Anspruch auf das Bürgergeld, wobei diese Frist eine Verdoppelung der bisherigen 18-monatigen Wartezeit darstellt. Ein weiteres Novum ist die Einführung einer Bezahlkarte, über die künftig ein Teil der Leistungen abgewickelt wird.

Die Einigung umfasst auch sicherheitspolitische Maßnahmen: Die bisherigen Grenzkontrollen bleiben bestehen und die Asylverfahren sollen beschleunigt werden. Überdies soll der Bund die Möglichkeit prüfen, Asylverfahren außerhalb der Grenzen Europas durchzuführen, um so die unkontrollierte Einwanderung zu steuern.

Diese Neuregelung markiert einen bedeutenden Schritt in der gemeinsamen Anstrengung von Bund und Ländern, sowohl eine verantwortungsvolle Flüchtlingspolitik zu gewährleisten als auch die öffentlichen Haushalte vor unvorhersehbaren Belastungen zu schützen.

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