Nicht empfehlenswert: Rechtsanwälte Lorentz • Macht • Fandel aus Schwerin

Klar sagen wir Ihnen auch warum. Am heutigen Tage erhielten wir eine Abmahnung dieser Kanzlei für einen straffällig gewordenen Mandanten.

Hierzu hatte das Amtsgericht Schwerin eine Sicherung von Vermögenswerten vorgenommen. Diese hatten wir dann aus dem Bundesanzeiger übernommen.

Das dürfen wir, aber wir müssen das dann auch löschen, wenn wir Kenntnis davon erhalten, dass die Eintragung im Bundesanzeiger gelöscht wurde. Natürlich handeln wir dann auch so, was wir übrigens nochmals in unserem Impressum detailliert erläutert haben.

Nun haben wir die Vermutung, dass Rechtsanwalt Macht, von der genannten Kanzlei aus Schwerin, möglicherweise nicht gewusst hat, dass es diese Veröffentlichung auch heute noch im Bundesanzeiger gibt.

Wir haben ihm aber jetzt einmal detailliert erklärt, was er machen muss, um das schnellstmöglich bei uns herauszubekommen. Ob er das jetzt wirklich verstanden hat, das wissen wir nicht so richtig. Würde er so handeln, wie wir ihm das erläutert haben, dann hätte er endlich einmal etwas Zielführendes in dieser Sache für seinen Mandanten getan.

Nun hat Rechtsanwalt Macht von der genannten Kanzlei, uns aber gleichzeitig eine Rechnung für seine Tätigkeit übermittelt. Ich hoffe nicht, dass er den Ausgleich der Rechnung erwartet. Nun haben wir ihm aber Gelegenheit gegeben, das auch so zu klären, dass es ohne Einschaltung unseres Rechtsanwaltes geht. Ich hoffe, er versteht das.

Manchmal, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Macht, ist es einfacher, einmal den Telefonhörer in die Hand zu nehmen und ein vernünftiges Gespräch mit uns zu führen, da klären sich dann solche Dinge oft ganz schnell. Klar, da könnten Sie dann keine Rechnung stellen an uns, aber sie hätten ihrem Mandanten geholfen.

 

 

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