Private Dispositionen der Finanzen Anfang 2019

Zum Jahresbeginn wird von vielen Fondsanlegern erstmals eine Vorabpauschale eingezogen.

Privat Kranken- und Pflegeversicherte müssen merkbar höhere Beiträge zahlen.

Wer im Finanzbereich finanzielle Belange plant, greift gern auf langfristige Planungen zurück. Wie im Elternhaus gelernt und über Jahre der Lebenserfahrung verinnerlicht, sind finanzielle Dispositionen im Voraus zu planen und zu realisieren. Diese Vorstellungen sind kurz vor diesem Jahresende nicht mehr aufrechtzuerhalten. Mehrere Forderungen der vermeintlich im Überfluss schwimmenden Dienstleister stellen diese Vorstellungen bei Dispositionen „auf den Kopf“. Versicherungsnehmer und Anleger müssen sich auf neue Vorgaben einstellen.

Kranken- und Pflegeversicherungen

In den nächsten Tagen werden die privaten Krankenversicherer ihre Kunden darüber informieren, in welcher Höhe sie Beiträge im kommenden Jahr zu entrichten haben. Bei  Kunden mit hohen Beitragsanpassungen fallen die Steigerungen auf. Erhöhungen um 25 bis 35 Prozent sind in der Spitze bekannt geworden. Bei durchschnittlichen Betrachtungen sieht das kommende Jahr nicht so trist aus. Die Beiträge werden im Durchschnitt um 1,9 Prozent steigen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) teilte dies eilfertig mit, nachdem eine Wochenzeitung darüber berichtet hatte. Bezogen auf die Dispositionen der letzten zehn Jahre stiegen die Prämien jährlich durchschnittlich um 2,8 Prozent. Bei den gesetzlichen Krankenkassen wurden sie um 3,3 Prozent angehoben.

Private Krankenversicherer haben die Kritik von Verbrauchern und Verbraucherschützern zur Kenntnis genommen. In der dritten Dezemberwoche verhandelt der Bundesgerichtshof über die Unabhängigkeit des Treuhänders, der bei privaten Anbietern das Vorgehen überprüft.

Deutsche Aktuar-Vereinigung

Die Deutsche Aktuar-Vereinigung des Interessenverbands der in den Unternehmen beschäftigten Mathematiker, sei dies schlecht für das Verfahren hochgradiger Regulierungen. Erst nach Überschreitung festgelegter Schwellenwerte bei den Leistungsausgaben dürfen die Beiträge erhöht werden. Seit Jahren andauernde Probleme wie die Niedrigzinsphase zählen nicht zu den auslösenden Faktoren, die Grundlage für eine Erhöhung sein können.

Beitragsanpassungen sind oft „hausgemacht“. Durch Fusionen und neue Tarife für kleine Zielgruppen haben sich Anbieter Paralleltarife mit Beständen geschaffen, die selten zu managen sind. Versicherer mit wenigen Tarifen legen stabilere Beiträge vor. Vermittler haben bei ihren Dispositionen „leichteres Spiel“, da angehende und auch erfahrene Versicherungsnehmer meist nicht in den Finanzen angesiedelte Berufe begleiten und Einfachheit erwarten.

Die Finanzplanungen der Steuerbehörden für Dispositionen zum Jahresbeginn

Mit dem Erfolg zusätzlicher Belastung privater Anleger schlägt der Fiskus zu. Erstmals wird von vielen Fondsanlegern im Januar die neue Vorabpauschale eingezogen. Anleger in Fonds mit Finanzanlagen sehen sich seit Jahren auf der sicheren – nicht besteuerten – Seite, wenn sie ihre Erträge nicht ausschütten sondern als Wiederanlagen thesaurieren lassen. Das ändert sich zum Jahresanfang und gilt für alle: Die neu eingerichtete Steuer wird auch erhoben, wenn vorher noch keine Ausschüttungen ausgezahlt wurden.

Das neue Jahr wird damit für einige Fondsanleger bei ihren Dispositionen böse Überraschungen beinhalten. Erstmals wird am 2. Januar 2019  die neue Vorabpauschale vom Depot abgebucht. Über diese neue Steuer haben Fondsgesellschaften ihre Kunden seit Oktober 2018 informiert, um Verärgerungen vorzubeugen. Die hier beschriebene Steuer betrifft Anleger in Fonds, die Gewinne einbehalten (thesaurieren) oder nicht vollständig ausschütten. Das traf bisher für den überwiegenden Teil der Fonds zu. Dazu gehören insbesondere die passiven Indexfonds (Exchange Traded Funds; ETF), die meist thesaurierend konzipiert sind.

Medien

Der Vermögensverwalter Blackrock hat über seinen Deutschland-Aufsichtsratschef Friedrich Merz für Aufmerksamkeit in den Medien gesorgt. Dieser zu den größten zählende Finanzdienstleister hat Rekordzahlen für ETFs angekündigt. Mit dem „sichtbaren“ Handelsvolumen von ETFs in Europa wird in diesem Jahr das Vierfache des Volumens von 2017 erreicht. Nun werden nach der neuen Finanzrichtlinie Mifid II, die seit Anfang 2018 in Kraft ist, die inneren Gewinne bei privaten Dispositionen steuerpflichtig (vgl. FAZ – 2018-12-10).

Einige Unternehmen wie Comstage von der Commerzbank haben ihre ETF-Produkte auf ausschüttend umgestellt, um die neue Steuer zu vermeiden.  Trotzdem werden viele Fondsanleger Anfang Januar beim Blick in ihr Depot feststellen, dass ihnen Steuern abgezogen worden sind – ohne dass sie vorher eine Ausschüttung erhalten hätten. Die Vorabpauschale entfällt auf „unbare“ Erträge, die nicht an Anleger ausgeschüttet werden, sondern im Fonds verbleiben und wieder angelegt werden. Grundlage der neuen Steuer ist die Reform der Fondsbesteuerung zu Beginn des Jahres 2019. Die Vorabpauschale dürfte bei den Dispositionen in der Regel niedriger ausfallen, als nach realen Ausschüttungen von Fonds.

Fazit

Früher versteckte sich die Steuer auf thesaurierende Fonds in der Abgeltungsteuer beim Verkauf. Vor 2009 erworbene Fondsanteile sind verschont geblieben. Ab Anfang 2019 – wie dargestellt – müssen erstmals Steuern auf laufende Erträge wie Dividenden oder Zinsen gezahlt werden, welche die Fondsgesellschaft dem Anteilspreis zurechnet. Grundlage ist der  „Basisertrag“, nicht der tatsächlich angefallene Ertrag. Dazu werden 70 Prozent des Rücknahmepreises zu Beginn des Jahres 2018 mit dem sogenannten Basiszins multipliziert.

Diesen berechnet die Bundesbank auf Basis der langfristig mit öffentlichen Anleihen erzielbaren Rendite. Veröffentlicht wird er im Bundessteuerblatt (für 2018 0,87 Prozent). Dieser Basisertrag darf aber nicht höher sein als der Kurszuwachs des Jahres, anderenfalls gilt dieser. Wenn bei ausschüttenden Fonds die Erträge nicht vollständig ausgeschüttet werden, muss ebenfalls eine Vorabpauschale versteuert werden. Dabei wird die Ausschüttung vom Basisertrag abgezogen.

Anleger

Anleger sollten auf ausreichende Kontodeckung achten. Die Depotbank muss das Geld einziehen, auch wenn keines vorhanden ist. Sie darf für die Steuer auch den Dispokredit nutzen. Zum anderen wirkt auch bei der Vorabpauschale der Freistellungsauftrag – für Ledige bis zu 801 Euro, für Verheiratete bis 1602 Euro im Jahr. Um die Vorabpauschale am Jahresanfang zu vermeiden, müssen die Anleger noch in den verbleibenden Wochen des Jahres 2018 ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilen. Die Vorabpauschale betrifft nicht Riester- oder Rürup-Verträge. Werden die Fondsanteile irgendwann veräußert, werden dann die davor gezahlten Vorabpauschalen verrechnet.

Auf dem Finanzmarkt aktive Anleger müssen somit den Finanzbereich von Banken und den von Versicherungsgesellschaften beachten um das Jahr 2019 qualifiziert zu planen.

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