Rechtsanwalt Jochen Resch aus Berlin zum Thema Future Business und der geschwächten Position von Insolvenzverwalter Kübler gegenüber den Anlegern

Mit dieser Bestätigung hatte bei der Futur Business Infinus Gruppe aus Dresden wohl keiner gerechnet. Den Anlegern der Future Business Infinus wird es jedoch helfen, wenn sie Genussrechte gezeichnet haben und von Insolvenzverwalter Kübler zur Rückzahlung aufgefordert wurden. Die Aussagen der Finanzbehörde werden Insolvenzverwalter Kübler überrascht haben, der die Genussrechtsinhaber zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert hatte. Die Durchsetzung der Rückforderungsansprüche gegenüber den Genussrechtszeichner dürfte sich für Kübler deutlich erschweren.


Future Business: Was ist das Gutachten von Kübler wert?

Insolvenzverwalter Kübler berief sich dabei auf ein Wertgutachten der Frankfurter Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC. In diesem Gutachten behauptet PwC, dass die Future Business in den Geschäftsjahren 2009 bis 2012 gar keine Gewinne erwirtschaftet hat, sondern nur Verluste in einer Gesamthöhe von 351,1 Millionen Euro auswies. Deshalb glaubt Kübler, von den rund 3.000 Genussrechtsinhabern die Ausschüttungen zurückfordern zu können.

Future Business: Finanzbehörde bestätigt „ordentlichen Geschäftsbetrieb“
Die Feststellung der Finanzbehörde, dass die Future Business und die Infinus-Gruppe einen ordentlichen Geschäftsbetrieb geführt hat, macht die Argumentation von Kübler letztlich zunichte. Das Finanzamt bekommt noch Unterstützung von der Landesdirektion und dem sächsischen Finanzministerium.

Future Business: Finanzamt zahlt keine Steuern  zurück
Dementsprechend weigert sich das Finanzamt Dresden auch, Gewerbesteuern zur Insolvenzmasse zurückzuzahlen, die nach Meinung von Kübler unberechtigt von Seiten der Future Business gezahlt worden sind. Immerhin handelt es sich auch hier um einen Betrag von über 17 Millionen Euro.

Future Business: Auswirkungen auf den Strafprozess?
Diese Feststellungen der Finanzbehörde können auch in dem laufenden Strafverfahren von Bedeutung sein. Angeklagt wegen Betruges ist ja die gesamte Führungsmannschaft der Future- Business-Gruppe. Schon im Zuge des Strafprozesses hatte ein Vertreter der Bankenaufsicht BaFin festgestellt, dass die BaFin keinen Fehler bei der Überwachung der Future-Business-Gruppe finden konnte.

Future Business: Alle Verpflichtungen bis Razzia erfüllt
Bis zum Zeitpunkt der Razzia am 05. November 2013 hatte die Future-Business-Gruppe alle Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern und insbesondere den Anlegern erfüllt. Mit der Razzia brach innerhalb von Tagen die gesamte Future Business Gruppe zusammen und stellte einen Insolvenzantrag. Bis heute ist es zu keiner Verurteilung der angeklagten Manager der Future-Business-Gruppe gekommen. Die Argumentation der Finanzbehörde dürfte den Verteidigern der Future-Business-Gruppe neuen Auftrieb geben.

Future Business: Müssen Anleger Ausschüttungen zurückzahlen?
Vor diesem Hintergrund sollten also die Genussrechtsinhaber der Infinus Future-Business-Gruppe nicht freiwillig an Kübler ihre Ausschüttungen zurückzahlen. Aber auch wenn es sich letzten Endes tatsächlich um Scheingewinne handeln würde, könnten sich viele Anleger auf „Entreicherung“ berufen. Diesen Ansatzpunkt sollten alle Anleger vorsorglich prüfen lassen.

Quelle: Resch Rechtsanwälte

 

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