Resch Rechtsanwälte: Urteil gegen die Bio Block Kraft GmbH erfolgreich vor dem Landgericht Berlin erstritten

Die Bio Block Kraft wurde zur Rückzahlung eines Nachrangdarlehens verurteilt.

Der Geschäftsgegenstand der Bio Block Kraft GmbH ist laut eigenen Angaben die Entwicklung, der Bau und der Betrieb von Blockheizkraftwerken und anderen Kraftwerken. Um Kapital einzuwerben, bot Bio Block Kraft GmbH interessierten Anlegern an, der Gesellschaft ein Nachrangdarlehen zu gewähren. Die Anleger wurden mit Zinsversprechen in Höhe von 7,5 % netto p.a. und Bonuszahlungen geködert.

Bio Block Kraft zahlt Darlehen nicht zurück

Ein Anleger hatte der Bio Block Kraft GmbH im Jahr 2012 ein Nachrangdarlehen gewährt. Nachdem die vereinbarten Zinszahlungen ausgeblieben waren, bot die Bio Block Kraft GmbH die Auflösung des Vertrages an. Dieses Angebot nahm der von Resch Rechtsanwälte vertretene Mandant an, die vereinbarte Rückzahlung des Darlehens blieb jedoch trotz mehrfacher Aufforderung aus.

Klage gegen Bio Block Kraft führt zu Erfolg

Resch Rechtsanwälte reichten daraufhin Klage gegen die Bio Block Kraft beim Landgericht Berlin ein. Das im April 2016 ergangene Urteil ist nunmehr rechtskräftig, die Bio Block Kraft GmbH muss das Darlehen an den Anleger zurückzahlen!

Bio Block Kraft gehört zum Verbund der Neckermann Neue Energie

Zum Firmenverbund der  Bio Block Kraft GmbH gehören auch „Neckermann SynEnergy”, „Neckermann Neue Energien” und  „Neckermann Solar”, die vorgeblich in Solaranlagen investierten. Nach einem Bericht des MDR-Magazins „Umschau extra“ unter dem Titel „Dubiose Geschäfte mit Solaranlagen“ sollen die prospektierten Anlagen jedoch gar nicht entstanden sein. Fotos von Referenzobjekten in den Werbeprospekten haben sich sogar als Fälschungen erwiesen.

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