Standgebühren

Last Updated: Freitag, 17.11.2023By Tags: , , ,

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein richtungsweisendes Urteil zu Standgebühren von abgeschleppten Fahrzeugen gefällt. Demnach dürfen Abschleppunternehmen nicht unbegrenzt Gebühren für die Unterbringung abtransportierter Autos verlangen. Die Richter legten fest, dass ab dem Zeitpunkt, an dem der Fahrzeughalter die Herausgabe seines Wagens fordert, keine weiteren Standgebühren erhoben werden dürfen.

In dem verhandelten Fall forderte eine sächsische Abschleppfirma fast 5.000 Euro für ein abgeschlepptes Auto, dessen Halter bereits die Herausgabe verlangt hatte. Das Fahrzeug blieb jedoch wegen eines Rechtsstreits auf dem Gelände der Firma. Mit diesem Urteil setzt der BGH klare Grenzen für die Praxis der Standgebühren und stärkt die Rechte der Fahrzeughalter. Es zeigt, dass eine ausufernde Gebührenerhebung bei abgeschleppten Fahrzeugen rechtlich nicht haltbar ist, insbesondere wenn die Herausgabe bereits gefordert wurde.

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