Steiner & Company: Wenn Sie als Anleger das Risiko suchen, sind Sie hier richtig! Direktinvestment, Nachrangdarlehen etc. – Alles Produkte mit Totalverlustrisiko!

Klasse gemachte Seite, wenn man Kapitalanlageprodukte verkaufen will, und das will das Unternehmen ja. Nahezu jedes Produkt auf dieser Seite kann man aber auch mit dem Stempel versehen “Risiko des Totalverlustes”. Auch das wollen wir einmal so deutlich sagen. Natürlich muss ein Investment deshalb nicht schlecht sein, denn ob das ein gutes Investment war für den Anleger, wissen Sie ja erst dann, wenn sie ihr Geld zurückbekommen haben, oder aber die Erfahrung machen mussten, “kommt nichts mehr”. Beides ist bei solch einem Investment möglich. Hoher Gewinn bis hin zum Totalverlustrisiko. Schauen wir uns die einzelnen Angebote des Unternehmens  Steiner + Company doch einmal an.

Das Produkt MAP Green, hierzu  heißt es auf der Webseite:

Der MAP® GREEN bietet Anlegern die Investition in ein grünes Portfolio. Diese Konzeption offeriert sowohl auf Anleger- als auch auf Umweltebene eine nachhaltige und zeitgemäße Anlagemöglichkeit für umweltbewusste Investoren. Investiert werden soll in Zielfonds aus dem Bereich erneuerbare Energien – Solar, Wind, Wasser – sowie Green Building Fonds im In- und Ausland und so genannte Agrarfonds (ausdrücklich keine Lebensmittelspekulation, Zweckentfremdung von Anbauflächen für z.B. Biokraftstoffe, Förderung von Monokulturen wie z.B. Holzplantagen). Der Anleger partizipiert mit nur einer Beteiligung an mehreren unterschiedlichen Anlageklassen und optimiert somit sein Risiko-/ Renditeverhältnis.

Welches Risiko es hier für den Anleger genau gibt, darauf geht man nur oberflächlich ein. Hier heisst es:

Der Zeichnung eines geschlossenen Publikums-AIF beinhaltet neben Chancen auch diverse Risiken. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den ausführlichen Verkaufsprospekt, in dem die damit verbundenen und möglichen Risiken beschrieben sind und die deutlich auch das Maximalrisiko des Totalverlustes beschreiben. Eine Haftung für die hier dargestellten Daten und Informationen ist ausgeschlossen.

Unsere Frage: Gibt es hier kein Totalverlustrisiko für den Anleger?

Train Direkt- Investment, hierzu heisst es auf der Webseite

Für viele Eisenbahner wird ein Traum wahr: Den eigenen Waggon besitzen und direkt an den interessanten Marktgegebenheiten partizipieren.

Mit einer Investition von mind. € 8.000,–* können sich Interessenten einen Miteigentumsanteil bei einem Waggon sichern; der Kauf eines ganzen Waggons ist ab ca. € 25.000,–* möglich.

Durch langfristige Mietverträge werden den Anlegern vertraglich festgelegte Mieten gesichert und ¼-jährlich ausgezahlt, so dass eine Vermögensmehrung in Höhe von 5,83 % p.a. vor Steuern stattfindet. Nach 4 Jahren erhält der Käufer den zu Vertragsbeginn vertraglich vereinbarten Rückkaufpreis auf sein Konto überwiesen. Als zusätzliche Sicherheit dient dem Käufer die Eintragung in das Eisenbahnregister, das ihn als Eigentümer des Waggons ausweist. * Die Mindestbeträge errechnen sich aus dem Kaufpreis des jeweiligen Angebotes und können bei unterschiedlichen Tranchen variieren.

Was macht der vermeintliche Anleger denn, wenn die Gesellschaft das Investment nach 4 Jahren gar nicht zurückkauft bzw. zu einem Preis, der dann durchaus marktgerecht sein kann, dem Anleger aber sein Geld nicht wieder bringt? Was macht er mit dem Waggon, wenn es das Unternehmen nicht mehr gibt? Genau darauf weisen Sie hin prima. Für uns reines Spielgeld!  Zitat von Ihrer Webseite:

  • Allgemeine wirtschaftliche und rechtliche Risiken
  • Betriebsrisiken durch z.B. Marktentwicklung und/oder Steueränderungen
  • Mieterträge liegen unter der zugrunde gelegten Kalkulation
  • Ausfall des Rückkaufvertrages, es besteht das Risiko, dass der Vertragspartner den Rückkauf zum Rückgabetermin finanziell nicht leisten kann
  • Totalverlustrisiko der getätigten Investition bzw. des Kaufes und eines eventuell gezahlten Agios

*Beispielhafte Aufzählung einiger Risiken dieses Direktinvestments. 
Eine ausführliche Darstellung entnehmen Sie bitte der Informationsbroschüre.

Multi Asset Portfolio 3

Mit dem MAP-Beteiligungskonzept als Einmalanlage investieren Sie auf höchstem Niveau in ein breit gestreutes Sachwerte-Portfolio. Mit der Zeichnung eines einzigen MAP-Dachfonds sind Sie innerhalb von 5 Anlageklassen über mindestens 25 Zielfonds an einer großen Anzahl unterschiedlicher Sachwerte beteiligt.

Auch hier gibt es ganz klar das Risiko eines Totalverlustes. 

Schaut man sich dann noch das mit Engel & Völkers Resort GmbH gemachte Dubai Investment an (Nachrangdarlehen), dann haben wir auch da wieder ein Investment mit Totalverlustrisiko, auch wenn man dem Kunden dann Glauben machen will, “kein Risiko zu haben”, durch die gesamtschuldnerische Mithaftung der Engel & Völkers Resort GmbH, die aber mit dem guten Namen der Engel & Völkers AG nichts aber auch garnichts zu tun hat. Ob das den Kunden, die diese Kapitalanlage gezeichnet haben, dann auch bewusst gewesen ist. Unseren Recherchen nach ist das gesamtschuldnerisch haftende Kapital, im Vergleich zu dem was eingesammelt wird, nicht ausreichend, um die gesamten Einzahlungen von Kunden abzudecken. In welche Gesellschaft das Nachrangdarlehen fließt, haben wir bereits vor ein paar Tagen bei der Engel & Völkers Resort GmbH angefragt, auf diese einfache Anfrage aber keine Antwort bis heute bekommen. Ob das einen Grund hat?

Alles in allem ist Ihre Seite gut gemacht, aber eine “mit Geld spielt man nicht Seite für uns”. Nun denn!

One Comment

  1. Robin Hood Freitag, 28.12.2018 at 20:03 - Reply

    WARNUNG VOR DER STEINER + COMPANY HAMBURG UND DEREN MULTI ASSET PORTFOLIO FONDSGESELLSCHAFTEN:
    Die eingetragene Mittelverwendungskontrolleurin der zahlreichen „Multi Asset Portfolio“ Fonds Gesellschaften der Steiner + Company existiert nicht mehr.
    Die „W & P Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft“, Bremen, war vertraglich die zuständige Mittelverwendungskontrolleurin mehrerer von der Steiner Gruppe seit 2010 gegründeter Multi Asset Portfolio Gesellschaften:
    • Multi Asset Portfolio GmbH & Co. KG
    • Multi Asset Portfolio 2 GmbH & Co. KG
    • Multi Asset Portfolio 3 GmbH & Co. KG
    • Multi Asset Portfolio Anspar Plan GmbH & Co. KG
    • Multi Asset Portfolio Anspar Plan 2 GmbH & Co. KG
    • Multi Asset Portfolio Anspar Plan 3 GmbH & Co. KG
    • Multi Asset Anspar Plan 4 120 GmbH & Co. KG
    • Multi Asset Anspar Plan 4 180 GmbH & Co. KG
    • Multi Asset Anspar Plan 4 240 GmbH & Co. KG
    • Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG
    Die „W & P Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft“ erfüllte die offizielle Kontrollfunktion für jede dieser Fonds-Gesellschaften und stellte einen wichtigen Bestandteil jedes Vertragskonstrukts dar.
    Sie war eventuell die einzige in diese Fonds involvierte Partei, die im Gegensatz zur Steiner Gruppe keine offensichtlichen Interessenskonflikte haben sollte, da sie nicht der Steiner Gruppe angehörte.
    Zwischen der „W & P Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft“ und jeder dieser Gesellschaften existierte jeweils ein Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrag.
    Im Februar 2018 wurde die „W & P Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft“ jedoch aufgelöst (kann nachgesehen werden im Handelsregister). Damit wurde auch der Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrag jeder dieser Gesellschaften aufgelöst.
    * Warum wurden im Februar 2018 oder schon früher die Anleger nicht über diesen Sachverhalt informiert?
    * Wer hat seit Februar 2018 (oder schon früher) die Mittelverwendung und -freigabe der Einlagen der Anleger kontrolliert und ggf. die Mittelverwendung verweigert?
    * Warum wurden die Gesellschafter jedes einzelnen Fonds nicht zu einer Gesellschafterversammlung eingeladen um über die Nominierung einer neuen Mittelverwendungskontrolleurin und über die Verabschiedung eines neuen Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrages abzustimmen?
    Die nicht erfolgte Aufklärung der Gesellschafter und das Versäumnis Gesellschafterversammlungen einzuberufen, stellen grobe Pflichtverletzungen der Geschäftsführung dar. Deren Tauglichkeit als Geschäftsführer ist stark in Frage gestellt und ihre Abberufung ist in Erwägung zu ziehen. Dazu gibt es relevante Gerichtsurteile, siehe u.a. § 38 Abs. 2 GmbHG und KG Berlin Urteil vom 11.08.2011 – 23 U 114/11.
    Da nun der nicht mehr existierende Kontrollvertrag zwischen der Fondsgesellschaft und der Mittelkontrolleurin „W & P Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft“ geschlossen war, kann nur über eine Gesellschafterversammlung ein neuer solcher Kontrollvertrag entstehen. In der Zwischenzeit können sich das Fondsmanagement und dessen Handlanger weiterhin unkontrolliert bei den Anlegergeldern bedienen. Diese Personen vertreten nur ihre eigenen Interessen aber nicht die der Anleger. Sie haben sich in Interessenkonflikte verstrickt und haben kein Recht mehr weiterhin als Geschäftsführung zu agieren, Anleger auf den Arm zu nehmen und Geldeinlagen unkontrolliert zu veruntreuen.
    Tausende Anleger sind betroffen. Die Anleger und deren Einlagen müssen vor dieser Willkürlichkeit der Steiner Gruppe und ihrer Protagonisten geschützt werden.
    Als Anleger sollten Sie sich dagegen wehren und auf Ihre Informations- und Kontrollrechte bestehen! Fordern Sie ausführliche Auskünfte an! Verweigern Sie andererseits die monatlichen Einzahlungen in diese Geldvernichtungsmaschinen, die sich fälschlicherweise „Anspar Plan“ nennen! Stoppen Sie Ihren Geldabfluss in Vergütungen für inkompetente Fondsmanager und Treuhandmitarbeiter!

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