Verbraucherfeindliche Kalkulation bei Lebens- und Rentenversicherungen gestoppt

Gemeinsam mit dem Bund der Versicherten haben wir ein wegweisendes Urteil vor dem Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) gegen die HDI Lebensversicherung AG erstritten und damit eine verbraucherfeindliche Kalkulation bei Lebens- und Rentenversicherungen gestoppt. Laut Urteil des OLG Köln gegen HDI Lebensversicherung vom 2. September 2016, Az. 20 U 201/15 ist der Ansatz von zweierlei Abschlusskosten für Lebens- und Rentenversicherungen nicht zulässig.

Strittig war in dem aktuellen Verfahren unter anderem, ob das Versicherungsunternehmen HDI neben der sogenannten Zillmerung – der Verteilung der Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre – weitere Abschlusskosten zu Lasten eines Kunden ansetzen darf.

Wir meinen: Eine so wichtige Kostenposition wie die Abschlusskosten darf nicht nach Belieben aufgestockt und am Ende einfach versteckt aufgeteilt werden, sodass Verbraucher gar nicht mehr erkennen können, welche finanziellen Belastungen tatsächlich mit dem Vertragsschluss verbunden sind.

Versicherte zahlen 3 Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr

Aus Sicht des Versicherungsmathematikers Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten handelt es sich um eine seit Jahrzehnten übliche Praxis der Versicherer gezielt die Maximalkosten der Zillmerung um zusätzliche Kosten aufzublähen. Alleine für das Jahr 2015 geht er von etwa drei Milliarden Euro aus, die auf intransparente Weise als zusätzliche Abschlusskosten den Kunden angelastet wurden. Dabei stützt er sich auf Veröffentlichungen des Lobbyverbands GDV. Demnach fielen 2015 insgesamt 7,2 Milliarden Euro Abschlusskosten in der Lebensversicherung an, was 4,9 Prozent der zugehörigen vertraglichen Beitragssummen entspräche, obgleich derzeit nur 2,5 Prozent nach Höchtstzillmersatz hätten angesetzt werden dürfen.

Bundesgerichtshof wird wohl entscheiden

Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision vor dem Bundesgerichtshof hat das Gericht jedoch ausdrücklich zugelassen. Wir gehen davon aus, dass diese Grundsatzfrage erst vor dem obersten Gericht in Karlsruhe geklärt wird, doch dann dürfen sich viele Verbraucher freuen. Sobald ein positives rechtskräftiges Urteil vorliegt, haben die Verbraucher gute Möglichkeiten, die zu hoch angesetzten Abschlusskosten zurückzufordern.

 

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