Verbraucherzentrale Brandenburg zum Thema: Handyvertrag

Last Updated: Mittwoch, 15.12.2021By Tags: ,
Mit Tricks versuchen Telefongesellschaften, ihre Kunden zu halten. Darauf müssen sich Kunden aber nicht einlassen. Unser Musterbrief hilft beim Kündigen.Müssen Mobilfunkkunden ihren Anbieter noch mal anrufen, nachdem sie ihren Vertrag schriftlich gekündigt haben? Viele Telefonunternehmen suggerieren das, indem sie zwar den Eingang einer Kündigung bestätigen, aber um einen Anruf bitten – „um die Kündigung bearbeiten zu können“, heißt es oft. Doch das ist in aller Regel nicht notwendig. Eine Kündigung wird mit dem fristgerechten Zugang beim Empfänger wirksam. Das bedeutet, dass die Erklärung vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Empfänger angekommen sein muss. Für den Fall eines Streits ist es gut, wenn man den Zugang der Kündigung nachweisen kann. Sie sollte deshalb als Einwurfeinschreiben oder per Fax mit qualifiziertem Sendebericht (der Statusbericht zeigt eine verkleinerte Ansicht der 1. Faxseite) verschickt werden. Die Belege unbedingt aufbewahren!

Die Mobilfunker wollen mit einem Anruf ihres Kunden meistens versuchen, ihn zu halten. Vielleicht lässt er sich in einem persönlichen Gespräch doch dazu hinreißen, seinen Vertrag zu verlängern oder einen neuen abzuschließen. Auch melden sich Unternehmen ihrerseits kurz vor Ablauf des Vertrags bei Kunden, die wirksam gekündigt haben, um sie mit „exklusiven“ Angeboten zurückzugewinnen. Deshalb ist es ratsam, die Gesellschaft schon im Kündigungsschreiben aufzufordern, auf solche Anrufe zu verzichten.

Ist der Vertrag gekündigt und beendet, werden Kunden auch gerne weiter von ihrem alten Anbieter kontaktiert und über neue Angebote informiert. Das liegt daran, dass bei einer Kündigung nicht automatisch die Erlaubnis zur Nutzung persönlicher Daten zu Werbezwecken erlischt. Die erteilt man oft bei Vertragsabschluss. Manche Daten, zum Beispiel Namen und Anschriften, dürfen sogar ohne Einwilligung des Betroffenen zu Werbezwecken genutzt werden. Bei einer Kündigung sollte man also auch daran denken, das Einverständnis zum Vertragsende zu widerrufen bzw. der Verwendung seiner Daten für Werbezwecke zu widersprechen.

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