WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH – Jahresbericht zum 31. März 2022 Banken Fokus Basel III DE000A0RHEX1

Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH

Hamburg

Banken Fokus Basel III

Jahresbericht zum 31. März 2022

Management und Verwaltung

Kapitalverwaltungsgesellschaft

WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Ferdinandstraße 75
D-20095 Hamburg
(im Folgenden: WARBURG INVEST)

Gezeichnetes und eingezahltes Kapital:
EUR 5.600.000,00
(Stand: 31. Dezember 2021)

Aufsichtsrat

Manuela Better (seit dem 1. November 2021)
M.M.Warburg & CO (AG & Co.)
Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg
– Vorsitzende –

Thomas Fischer
Sprecher des Vorstandes
MARCARD, STEIN & CO AG, Hamburg
– stellv. Vorsitzender –

Dipl.-Kfm. Uwe Wilhelm Kruschinski
Hamburg
sowie
Joachim Olearius (bis zum 30. September 2021)
Sprecher der Partner
M.M. Warburg & CO (AG & Co.)
Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg
– Vorsitzender –

Geschäftsführung

Christian Schmaal

Matthias Mansel

Verwahrstelle

M.M.Warburg & CO (AG & Co.)
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Ferdinandstraße 75
D-20095 Hamburg

Abschlussprüfer

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fuhlentwiete 12
D-20355 Hamburg
DEUTSCHLAND
www.bdo.de

Das Portfoliomanagement des Investmentvermögens ist ausgelagert an die LRI Invest S.A., Munsbach (Luxemburg).

 

1. Anlageziele und -strategie

Das Sondervermögen Banken Fokus Basel III verfolgt das Ziel, die Chancen am europäischen Markt für Bankanleihen möglichst optimal zu nutzen. Das Sondervermögen investiert mindestens 51 % des Fondsvermögens in von europäischen Banken emittierte oder garantierte Anleihen.

Zur Erreichung des Anlageziels werden europäische Emittenten und Anleihen aus dem Bankenbereich nach bestimmten Kriterien ausgewählt. Das Sondervermögen investiert überwiegend in zusätzliches Kernkapital bzw. Additional Tier 1 (AT1) Bankanleihen. Die AT1 Bankanleihen weisen nach dem harten Kernkapital (Common Equity Tier 1 Capital, z.B. ausgegebene Aktien) die höchste Fähigkeit auf, etwaige zukünftige Verluste einer Bank auszugleichen. Zusätzliches und hartes Kernkapital bilden gemeinsam das Kernkapital (Tier 1 Capital oder „Going-Concern Kapital“). Der Begriff „Going-Concern“ deutet bereits darauf hin, dass das Kernkapital die Aufgabe hat, Verluste der Bank auszugleichen und einen Fortbestand der Geschäftstätigkeit sicherzustellen. Die AT1 Bankanleihen werden als Contingent Convertible Bonds (CoCo-Bonds) gestaltet. Die CoCo-Bonds sind unbefristete, grundsätzlich festverzinsliche Schuldverschreibungen, die zwingend entweder in Gesellschaftsanteile – meist Aktien – umzuwandeln oder aber dauerhaft oder vorübergehend herabzuschreiben sind, wenn bestimmte Auslöseereignisse (Trigger) eintreten, die in den Emissionsbedingungen festgelegt sind. Der Trigger besteht in der Regel in dem Unterschreiten einer bestimmten regulatorischen Eigenmittelschwelle des Emittenten. Der Emittent hat die Möglichkeit, zugesagte Kuponzahlungen vorübergehend oder auch dauerhaft auszusetzen.

Das Sondervermögen investiert in und profitiert von einem stabilen Finanzsystem. Die Idee ist, nicht idiosynkratisch in einzelne Banken, sondern in das ganze europäische Bankensystem und dessen Stabilität zu investieren, und so die hohe systemische Risikoprämie auszuschöpfen. In der Regel werden die AT1 Anleihen mit einer großen Stückelung emittiert. Dadurch wird der Zugang für den Privatanleger zu diesem Markt für Bankanleihen besonders erschwert. Die Anlagestrategie des Sondervermögens ermöglicht es dem Privatanleger in diesem Sinne eine Investition in eine große Anzahl von Emittenten zu tätigen und somit auch Diversifikation und eine breite Streuung der Ausfallrisiken zu erreichen.

Das Sondervermögen strebt eine Investition in systemrelevante europäische Banken an. Die Anlagephilosophie stützt sich auf die Tatsache, dass systemrelevante Banken, die der strengen Regulierung und Kontrolle der Aufsichtsbehörden unterliegen, nur selten zahlungsunfähig werden und ihre nachrangigen Anleihen entsprechend selten ausfallen. Außerdem trägt die Regulierung dazu bei, dass das Finanzsystem sicherer und belastbarer im Verlauf seiner Entwicklung wird. Gleichzeitig bieten Nachranganleihen attraktive Renditen. Die AT1 Bankanleihen werden mit einem deutlichen Zinsaufschlag auf den jeweils genannten Referenzzinssatz emittiert und weisen aufgrund der Anpassung des Kupons um diesen Zinsaufschlag an den ordentlichen Kündigungsterminen eine relativ niedrigere Zinssensitivität bzw. Duration auf. Ein Direkterwerb von Aktien im Sondervermögen erfolgt nicht.

 

2. Anlagepolitik im Berichtszeitraum

Am Anfang des Berichtszeitraums wurde das Thema Zinssensitivität immer bestimmender. Die Erwartungen der realwirtschaftlichen Erholung und einer ansteigenden Inflation trieben die Zinsen nach oben. Dies führte zu Kursverlusten bei den europäischen und nordamerikanischen Staatsanleihen, die sonst als besonders risikolos betrachtet werden. Der Banken Fokus Basel III Fonds profitierte von der relativ niedrigen Zinssensitivität der nachrangigen Bankanleihen. Das Zinsänderungsrisiko des Fonds ist deutlich geringer als in vergleichbaren Rentenfonds, da bei den erworbenen Bankanleihen in der Regel spätestens nach 5 Jahren eine Zinsanpassung erfolgt. Nicht zuletzt profitieren die Banken und dementsprechend die Kurse deren nachrangigen Anleihen von steigenden Zinsen. Ein höheres Zinsniveau und eine steilere Zinsstrukturkurve ermöglicht den Banken eine effiziente, günstige und profitable Fristentransformation, welche die treibende Kraft der Gewinne ist.

Zum Ende des Berichtszeitraums hat sich der Risikoaufschlag der Bankanleihen aufgrund der Unsicherheit in Bezug auf den Krieg in der Ukraine ausgeweitet. Dies führte zu Kursverlusten im Fonds. Allerdings hat der Banken Fokus Basel III Fonds keine direkten Investitionen in russischen oder ukrainischen Banken. Die Auswirkungen sogar extremer „Walk-Away“-Szenarien von Tochtergesellschaften europäischer Banken in Russland und in der Ukraine scheinen überschaubar zu sein. Die aktuelle Kapitalausstattung europäischer Banken ist solide, so die Aussage vom 15.03.2022 des Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums der EZB Andrea Enria (Speeches (europa.eu)). Die einzige Bank, deren Kapitalpuffer eventuell nicht ausreichend groß für so ein extremes Szenario wäre, ist die österreichische Raiffeisen Bank International. Der Banken Fokus Basel III Fonds ist nicht in diese investiert.

Im Berichtszeitraum ergab sich eine leicht negative Wertentwicklung des Banken Fokus Basel III Fonds von -0,11 %, die im Wesentlichen auf gestiegene Credit Spreads zurückzuführen ist. Die Berechnung erfolgt gemäß Bundesverband Investment und Asset Management e.V. – BVI. Wir weisen darauf hin, dass historische Daten zu Wertentwicklungen und Volatilität des Fonds keine Prognose auf eine ähnliche Entwicklung in der Zukunft zulassen.

 

Quellen des Veräußerungsergebnisses

Das Veräußerungsergebnis des Banken Fokus Basel III Fonds ist im aktuellen Geschäftsjahr positiv, insbesondere resultierend aus der Veräußerung von Bankanleihen.

 

3. Wesentliche Risiken im Berichtszeitraum

Zinsänderungs- und Credit-Spread-Risiken

Anhand der Restlaufzeiten lässt sich der Einfluss einer Marktzinsänderung auf das Portfolio abschätzen. Je niedriger die Restlaufzeit des Portfolios, desto geringer ist die negative Wirkung auf die Rentenkurse bei einem Zinsanstieg.

Die gehaltenen Nachranganleihen des zusätzlichen Kernkapitals haben gemäß Emissionsbedingungenzwareine unbegrenzte Laufzeit, allerdings besitzen die Emittenten ein Schuldnerkündigungsrecht und nicht wenige Banken machen von ihrem Schuldnerkündigungsrecht tatsächlich Gebrauch. Am Ende des Berichtszeitraums lag die durchschnittliche Restlaufzeit bis zu dem jeweiligen nächsten Kündigungstermin der im Fonds befindlichen Anleihen bei rund 1,9 Jahren. Da wir damit rechnen, dass auch in Zukunft das Schuldnerkündigungsrecht in unverändertem Umfang ausgeübt wird, sehen wir das Zinsänderungsrisiko volumengewichtet als relativ gering an. Auch bei einer geringeren Ausübung des Schuldnerkündigungsrecht ist das Zinsänderungsrisiko immer noch deutlich geringer als in vergleichbaren Rentenfonds, da bei den erworbenen Bankanleihen in der Regel spätestens nach 5 Jahren eine Zinsanpassung erfolgt.

Nach dem harten Kernkapital (Common Equity Tier 1 Capital, z.B. Aktien) weisen die Nachranganleihen des zusätzlichen Kernkapitals die höchste Fähigkeit auf, etwaige Verluste einer Bank auszugleichen, so dass das Credit-Spread-Risiko als hoch im Vergleich zu nicht nachrangigen Anleihen anzusehen ist.

 

Währungsrisiken

Zum Ende des Berichtszeitraums war der Fonds zu rund 84 % in europäischen Anleihen investiert, die in Euro notiert waren, inklusive nicht investiertes Barvermögen. In überschaubarem Umfang ergeben sich Währungsrisiken durch einen Anteil von ca. 16 % Anlagen in Fremdwährungen (überwiegend USD).

Operationelle Risiken

Operationelle Risiken werden als die Gefahr von Verlusten definiert, welche infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen, Systemen bzw. als Folge von externen Ereignissen eintreten, einschließlich Rechtsrisiken. Entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben hat die Gesellschaft eine unabhängige Compliance-Funktion eingerichtet, die darauf ausgelegt ist, die Angemessenheit und Wirksamkeit der seitens der Gesellschaft zur Einhaltung externer und interner Vorgaben eingerichteten Maßnahmen und Verfahren zu überwachen und regelmäßig zu bewerten und somit die operationellen Risiken möglichst gering zu halten. Zudem wird die Ordnungsmäßigkeit sämtlicher relevanter Aktivitäten und Prozesse durch die Interne Revision überwacht. Ausgelagerte Bereiche sind in die Überwachung einbezogen. Im Berichtszeitraum kam es zu keinen besonderen Vorkommnissen hinsichtlich der permanent bestehenden operationellen Risiken.

Liquiditätsrisiken

Aufgrund der geringen Zahl der Marktteilnehmer und der hohen Emissionsvolumina ist nicht davon auszugehen, dass Wertpapiere aus dem Bereich der nachrangigen Bankenanleihen jederzeit zu einem angemessenen Verkaufserlös veräußert werden können. Ein Teil der gehaltenen Anleihen wird nur unter erheblich ausgeweiteten Geld-Brief-Spreads gehandelt und kann somit nur mit hohen Abschlägen auf den üblichen Geldkurs veräußert werden. Der überwiegende Teil der Titel lässt sich jedoch bewertungstäglich bzw. innerhalb eines kurzen Zeitraums zu angemessenen Preisen veräußern. Insgesamt hat sich die Liquidität als Folge der gestiegenen Nachfrage und der neuen Emissionen verbessert. Eine Einschränkung der Liquidität des Banken Fokus Basel III Fonds war im Berichtszeitraum nicht festzustellen, die Anteilrückgaben konnten bedient und die Anlagepolitik konnte uneingeschränkt umgesetzt werden.

Bonitäts- und Adressenausfallrisiken

Die vom Banken Fokus Basel III gehaltenen Anleihen besitzen ein Durchschnittsrating von B+ (Non-investment grade), so dass das Bonitäts- und Adressenausfallrisiko grundsätzlich als hoch anzusehen ist. Da wir allerdings bei den Emittenten im Wesentlichen systemrelevante europäische Banken, die der strengen Regulierung und Kontrolle der Aufsichtsbehörden unterliegen, ausgewählt haben, ist nach unserer Einschätzung eher selten mit einem Zahlungsausfall zu rechnen.

 

4. Wesentliche Ereignisse im Berichtszeitraum

Im Berichtszeitraum waren für den Banken Fokus Basel III keine wesentlichen Ereignisse zu verzeichnen.

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)

für den Zeitraum vom 1. April 2021 bis 31. März 2022

EUR
I. Erträge
1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 78.792,39
2. Zinsen aus Wertpapieren ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 752.911,37
Summe der Erträge 831.703,76
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -2.624,03
2. Verwaltungsvergütung -152.218,28
davon Erfolgsabhängige Vergütung -25.388,44
3. Verwahrstellenvergütung -14.174,88
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -16.994,23
5. Sonstige Aufwendungen -6.360,63
davon Bankgebühren -1.835,10
davon Fremde Depotgebühren -2.694,68
davon Verwahrentgelt -1.250,86
Summe der Aufwendungen -192.372,05
III. Ordentlicher Nettoertrag 639.331,71
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 196.511,17
2. Realisierte Verluste -61.631,28
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 134.879,89
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 774.211,60
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne -403.256,75
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste -387.871,26
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -791.128,01
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres -16.916,41

Entwicklung des Sondervermögens

EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 16.009.881,16
1. Ausschüttung für das Vorjahr -303.276,00
2. Mittelzu-/​abfluss (netto) -2.012.189,74
a) Mittelzuflüsse aus Anteilsschein-Verkäufen 330.975,79
b) Mittelabflüsse aus Anteilsschein-Rücknahmen -2.343.165,53
3. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich 49.210,06
4. Ergebnis des Geschäftsjahres -16.916,41
davon Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne -403.256,75
davon Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste -387.871,26
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 13.726.709,07

Verwendung der Erträge des Sondervermögens

Berechnung der Ausschüttung

insgesamt je Anteil
EUR EUR
I. Für die Ausschüttung verfügbar 2.876.294,93 10,372
1. Vortrag aus dem Vorjahr 2.102.083,33 7,580
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 774.211,60 2,792
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet 2.598.978,93 9,372
1. Der Wiederanlage zugeführt 539.972,57 1,947
2. Vortrag auf neue Rechnung 2.059.006,36 7,425
III. Gesamtausschüttung und Steuerabzug 277.316,00 1,000
1. Endausschüttung 277.316,00 1,000

Vergleichende Übersicht mit den letzten Geschäftsjahren

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilswert
31.03.2022 EUR 13.726.709,07 EUR 49,50
31.03.2021 EUR 16.009.881,16 EUR 50,53
31.03.2020 EUR 17.498.669,80 EUR 38,68
31.03.2019 EUR 26.875.171,04 EUR 47,87

Vermögensübersicht zum 31. März 2022

Wirtschaftliche Gewichtung Geographische Gewichtung
Die Angabe der wirtschaftlichen und geographischen Gewichtung entfällt, sofern nicht angegeben.
Durch Rundungen bei der Berechnung des Prozentanteils am Nettoinventarwert können geringe Rundungsdifferenzen entstanden sein.
I. Vermögensgegenstände 100,21 % 100,21 %
1. Anleihen Finanzsektor 89,53 % Italien 26,11 %
Spanien 15,98 %
Bundesrepublik Deutschland 14,11 %
Griechenland 12,99 %
Portugal (einschl. Azoren und Madeira) 8,54 %
sonstige 11,80 %
gesamt 89,53 % gesamt 89,53 %
2. Bankguthaben/​Geldmarktfonds 8,61 % 8,61 %
3. sonstige Vermögensgegenstände 2,07 % 2,07 %
II. Verbindlichkeiten -0,21 % -0,21 %
III. Fondsvermögen 100,00 % 100,00 %

Vermögensaufstellung im Detail

Käufe /​ Zugänge % des
Gattungsbezeichnung Stück, Anteile Bestand Verkäufe /​ Abgänge Kurs Kurswert Fonds-
ISIN /​ VWG bzw. Währung 31.03.2022 im Berichtszeitraum in Währung in EUR vermögens
Wertpapiervermögen 12.289.487,82 89,53
Börsengehandelte Wertpapiere 11.729.486,47 85,45
Verzinsliche Wertpapiere
0% Asya Sukuk Co. FRN 2013/​28.03.2023 USD 500.000 0 USD 1,2230 5.484,80 0,04
XS0907295942 0
0% Bca Pop Vicenza FRN 2015/​29.09.2025 FLAT EUR 1.000.000 0 EUR 0,0850 850,00 0,01
XS1300456420 0
0% Dexia Credit FRN 2005/​18.11.2099 FLAT EUR 250.000 0 EUR 1,5000 3.750,00 0,03
FR0010251421 0
0% Dexia Fund LUX VRN 2006/​02.11.2099 FLAT EUR 400.000 0 EUR 1,5000 6.000,00 0,04
XS0273230572 0
0% ESFG FRN 2007/​06.06.2099 FLAT EUR 900.000 0 EUR 1,2980 11.682,00 0,09
XS0303426661 0
4% LBBW VRN 2019/​03.12.2099 EUR 400.000 0 EUR 95,8150 383.260,00 2,79
DE000LB2CPE5 400.000
4,25% Alpha Se+Ho.20/​30 Flr Mtn EUR 800.000 0 EUR 91,8800 735.040,00 5,35
XS2111230285 0
5% Banca Carige S. 2017/​22.12.2022 EUR 600.000 0 EUR 103,1920 619.152,00 4,51
XS1734886887 0
5,25% Banco de Credit VRN 2021/​27.11.2031 EUR 1.000.000 1.000.000 EUR 95,9500 959.500,00 6,99
XS2332590632 0
5,25% Vakifbank 20/​25 Mtn Regs USD 1.000.000 0 USD 93,6600 840.075,34 6,12
XS2112797290 0
5,375% Banca Monte dei VRN 2018/​18.01.2028 EUR 1.200.000 0 EUR 65,8000 789.600,00 5,75
XS1752894292 400.000
5,875% Bco Bilbao 2018/​31.12.2099 EUR 200.000 0 EUR 103,0600 206.120,00 1,50
ES0813211002 0
5,875% Intesa Sanp.20/​Und. Flr EUR 600.000 0 EUR 103,1900 619.140,00 4,51
XS2105110329 0
6% Bco Bilbao VRN 2019/​31.12.2099 EUR 400.000 0 EUR 103,5500 414.200,00 3,02
ES0813211010 0
6% Dt.Bank Anl.14/​Unbefr. EUR 600.000 0 EUR 100,1620 600.972,00 4,38
DE000DB7XHP3 0
6,125% Banco Bpm 20/​Und. Flr EUR 1.000.000 0 EUR 99,2300 992.300,00 7,23
XS2089968270 0
7% Ibercaja Banco VRN 2018/​31.12.2099 EUR 600.000 0 EUR 102,3800 614.280,00 4,48
ES0844251001 0
7,625% Aareal Bank14/​Unbefr.Regs EUR 400.000 0 EUR 98,1850 392.740,00 2,86
DE000A1TNDK2 0
7,875% Credit Agri. 14/​Und. Regs USD 200.000 0 USD 105,6650 189.550,63 1,38
USF22797RT78 0
7,875% SG VRN 2013/​31.12.2099 USD 600.000 0 USD 104,6250 563.054,98 4,10
USF8586CRW49 0
8% UNICREDIT VRN 2014/​31.12.2099 USD 600.000 0 USD 104,5850 562.839,72 4,10
XS1046224884 200.000
8,25% National Bank o VRN 2019/​18.07.2029 EUR 500.000 0 EUR 106,5300 532.650,00 3,88
XS2028846363 0
8,5% Novo Banco S.A. VRN 2018/​06.07.2028 EUR 400.000 400.000 EUR 96,3700 385.480,00 2,81
PTNOBFOM0017 0
9,25% Banco Comercial VRN 2019/​30.12.2099 EUR 800.000 0 EUR 98,3800 787.040,00 5,73
PTBCPFOM0043 0
9,75% Piraeus Fin. 19/​29Flr Mtn EUR 500.000 0 EUR 102,9450 514.725,00 3,75
XS2018638648 0
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere 560.000,75 4,08
Verzinsliche Wertpapiere
0% BES Fin FRN 2003/​02.07.2099 FLAT EUR 750.000 0 EUR 0,0001 0,75 0,00
XS0171467854 0
8,5% NORD LB GIRO 29.06.2015/​o.E. EUR 1.000.000 0 EUR 56,0000 560.000,00 4,08
DE000BRL00A4 0
Nichtnotierte Wertpapiere 0,60 0,00
Verzinsliche Wertpapiere
SNS BANK FLR S 904 2009 27.11. O.E. AUS A1A0E5 EUR 600.000 0 EUR 0,0001 0,60 0,00
XF0000003608 0
Käufe /​ Zugänge % des
Gattungsbezeichnung Stück, Anteile Bestand Verkäufe /​ Abgänge Kurs Kurswert Fonds-
ISIN /​ VWG bzw. Währung 31.03.2022 im Berichtszeitraum in Währung in EUR vermögens
Andere Vermögensgegenstände
Bankguthaben 1.181.692,64 8,61
EUR-Guthaben bei:
Verwahrstelle EUR 1.050.229,98 1.050.229,98 7,65
Degussa Bank AG EUR 77.176,22 77.176,22 0,56
Guthaben in nicht EU/​EWR-Währungen
Verwahrstelle USD 58.006,86 52.028,76 0,38
Degussa Bank AG CHF 675,38 654,91 0,00
Degussa Bank AG GBP 756,16 890,75 0,01
Degussa Bank AG TRY 1.740,20 106,58 0,00
Degussa Bank AG USD 664,00 595,57 0,00
Degussa Bank AG ZAR 158,84 9,87 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 284.157,01 2,07
Zinsansprüche EUR 284.157,01 284.157,01 2,07
Sonstige Verbindlichkeiten -28.628,40 -0,21
Rückstellungen aus Kostenabgrenzung EUR -23.097,08 -23.097,08 -0,17
Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften EUR -5.049,00 -5.049,00 -0,04
Zins- und Verwahrentgeltverbindlichkeiten EUR -482,32 -482,32 0,00
Fondsvermögen EUR 13.726.709,07 100,00
Anteilswert EUR 49,50
Umlaufende Anteile STK 277.316

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Gattungsbezeichnung Stück, Anteile Käufe Verkäufe
ISIN /​ VWG bzw. Währung Zugänge Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
10,75% Caixa Geral VRN 2017/​31.12.2099 EUR 0 600.000
PTCGDJOM0022
4,5% Banco Comercial VRN 2017/​07.12.2027 EUR 0 600.000
PTBCPWOM0034
5,75% UBS Group AG VRN 2015/​31.12.2099 EUR 0 600.000
CH0271428309
6,25% Bco Santander VRN 2014/​31.12.2099 EUR 0 600.000
XS1107291541
7,75% Banco de Credit VRN 2017/​07.06.2027 EUR 0 600.000
XS1626771791

Anhang zum geprüften Jahresbericht per 31. März 2022

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Angaben zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Die Bewertung erfolgt durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Wertpapiere und Derivate, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in den regulierten Markt oder Freiverkehr einer Börse einbezogen sind, werden, sofern vorhanden, grundsätzlich mit handelbaren Kursen bewertet.

Die Bewertung von verzinslichen Wertpapieren, rentenähnlichen Genussscheinen und Zertifikaten, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mittels externer Modellkurse, z.B. Broker Quotes, bewertet. In begründeten Ausnahmefällen werden interne Modellkurse verwendet, die auf einer anerkannten und geeigneten Methodik beruhen.

Sonstige Wertpapiere und Derivate, für die keine handelbaren Börsenkurse vorliegen, werden nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten bewertet.

Anteile an Investmentvermögen werden mit ihrem letzten festgestellten Rücknahmepreis bewertet, sofern keine anderen Angaben unterhalb der Vermögensaufstellung erfolgen.

Bankguthaben werden zum Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen bewertet.

Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert und Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag bewertet.

Erläuterungen zur Vermögensaufstellung

Die Anzahl der umlaufenden Anteile zum Ende des Berichtszeitraumes und der Anteilswert sind unterhalb der Vermögensaufstellung angegeben.

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:

Inländische Vermögenswerte Kurse per 30. März 2022
Alle anderen Vermögenswerte Kurse per 30. März 2022
Devisen Kurse per 31. März 2022

Auf von der Fondswährung abweichend lautende Vermögensgegenstände werden zu dem unter Zugrundelegung des Morning-Fixings der Reuters AG um 10.00 Uhr ermittelten Devisenkurses der Währung in EUR taggleich umgerechnet.

Britische Pfund 1 EUR = GBP 0,848900
Schweizer Franken 1 EUR = CHF 1,031250
Südafrikanischer Rand 1 EUR = ZAR 16,096850
Türkische Lira 1 EUR = TRY 16,327600
US-Dollar 1 EUR = USD 1,114900

Kapitalmaßnahmen:

Alle Umsätze, die aus Kapitalmaßnahmen hervorgehen (technische Umsätze), werden als Zu- oder Abgang ausgewiesen.

Erläuterungen zur Ertrags- und Aufwandsrechnung

Die Aufgliederung wesentlicher sonstiger Erträge und sonstiger Aufwendungen erfolgt im Rahmen der Ertrags- und Aufwandsrechnung.

Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilspreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden.

Angaben nach der Derivateverordnung

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.

 

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens:
EURO STOXX Banks (PR) EUR 40,00 %
iBoxx € Corporates Banks Subordinated (TR) 60,00 %

 

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko:

 

Kleinster potenzieller Risikobetrag 2,145750 %
Größter potenzieller Risikobetrag 14,402974 %
Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 5,865496 %

 

Unter dem potenziellen Risikobetrag für das Marktrisiko im Sinne des qualifizierten Ansatzes der Derivateverordnung versteht man das Risiko, das sich aus einer statistisch sehr ungünstigen Entwicklung von Marktparametern für das Investmentvermögen ergibt. Die Messung erfolgt anhand des Value-at-Risk (VaR), d. h. dem potenziellen Verlust, der innerhalb eines gegebenen Zeitraums mit einer gegebenen Wahrscheinlichkeit nicht überschritten wird. Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 1. April 2021 bis 31. März 2022 auf der Basis des Historische-Simulation-Ansatzes mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraums von einem Jahr berechnet. Der potenzielle Marktrisikobetrag des Investmentvermögens ist limitiert auf das Zweifache des potenziellen Marktrisikobetrags des derivatefreien Vergleichsvermögens.

 

Angaben zu Derivaten und Wertpapier-Finanzierungsgeschäften gem. § 37 Abs. 1 und 2 DerivateV:
Die Angaben gem. § 37 Abs. 1 DerivateV entfallen, da zum Geschäftsjahresende keine entsprechenden Geschäfte offen waren.
Die Angaben gem. § 37 Abs. 2 DerivateV entfallen, da im Berichtszeitraum keine Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäfte getätigt wurden.

Angaben über den im Berichtszeitraum genutzten Umfang des Leverage (§ 37 Abs. 4 DerivateV):

Durchschnittlicher Umfang des Leverage (Brutto-Summe der Nominalwerte) 1,01

 

Leverage bezeichnet jede Methode, mit der die Gesellschaft den Investitionsgrad des Fonds erhöht. Für die Angabe des Umfangs des Leverage wird das Anlagevolumen (einschl. des anzurechnenden Wertes der Derivate) auf die Höhe des Fondsvermögens bezogen. Bei Ermittlung des Umfangs des Leverage nach der Bruttomethode werden Derivate unabhängig vom Vorzeichen addiert (Brutto-Anrechnung). Der Umfang des Leverage nach der Bruttomethode ist mithin kein Indikator über den Risikogehalt des Investmentvermögens.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Gesamtkostenquote (synthetisch) 1,16 %
Quote erfolgsabhängiger Vergütung 0,19 %

 

Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio TER) drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten, Zinsen aus Kreditaufnahme und etwaiger erfolgsabhängiger Vergütung) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus. Der Aufwandsausgleich für die angefallenen Kosten wird nicht berücksichtigt. Da das Sondervermögen mehr als 10% seiner Vermögenswerte in andere Investmentvermögen („Zielfonds“) anlegen kann, fallen im Zusammenhang mit den Zielfonds weitere Kosten an, die bei der Ermittlung der TER anteilig berücksichtigt werden. Die Berechnungsweise entspricht der gemäß der CESR Guideline 10-674 in Verbindung mit der EU-Verordnung 583/​2010 empfohlenen Methode.

Transaktionskosten 4.423,59 EUR
(Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände des Sondervermögens)

Anteile von Investmentfonds der WARBURG INVEST werden i.d.R. unter Einschaltung Dritter, d.h. von Banken, Finanzdienstleistern, Maklern und anderen befugten dritten Personen erworben. Der Zusammenarbeit mit diesen Dritten liegt zumeist eine vertragliche Vereinbarung zugrunde, die festlegt, dass die WARBURG INVEST den Dritten für die Vermittlung der Fondsanteile eine bestandsabhängige Vergütung zahlt und den Dritten der Ausgabeaufschlag ganz oder teilweise zusteht. Die bestandsabhängige Vergütung zahlt die WARBURG INVEST aus den ihr zustehenden Verwaltungsvergütungen, d.h. aus ihrem eigenen Vermögen.

Im Geschäftsjahr vom 01.04.2021 bis 31.03.2022 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft WARBURG INVEST für das Sondervermögen keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen.

Angaben zur SFTR Verordnung 2015/​2365

Die Angaben gem. SFTR Verordnung 2015/​2365 entfallen, da im Berichtszeitraum keine Geschäfte im Sinne dieser Verordnung getätigt wurden.

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Anzahl Mitarbeiter: 32 (inkl. Geschäftsleiter) Stand: 31.12.2021
Geschäftsjahr: 01.01.2021 – 31.12.2021 EUR EUR EUR
Fixe Vergütung Variable Vergütung Gesamt Vergütung*
Gesamtsumme der gezahlten Mitarbeitervergütung im abgelaufenen Geschäftsjahr 3.486.700,31 810.000,00 4.296.700,31
Vergütungen an Geschäftsleiter, Risikoträger, Mitarbeiter mit Kontrollfunktion und Mitarbeiter in derselben Einkommensstufe 3.092.809,99
davon Geschäftsleiter 821.728,80
davon andere Risikoträger 532.761,56
davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktion 364.021,78
davon Mitarbeiter mit gleicher Einkommensstufe 1.374.297,85

*Von den Investmentvermögen wurden keine direkten Zahlungen an Mitarbeiter geleistet

Vergütungsgrundsätze der Gesellschaft

WARBURG INVEST unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die detaillierte Ausgestaltung hat die WARBURG INVEST in Vergütungsgrundsätzen geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermäßiger Risiken sicherzustellen.

WARBURG INVEST Kapitalverwaltungsgesellschaft ist von der Größenordnung eine kleinere Kapitalverwaltungsgesellschaft und weist hinsichtlich der internen Organisation sowie der Art und des Umfangs der verwalteten Investmentvermögen und getätigten Wertpapiergeschäfte eine geringe Komplexität auf. Die Einschätzung der geringen Komplexität im Bereich der internen Organisation beruht auf dem Sachverhalt, das WARBURG INVEST eine klassische interne Organisationsstruktur einer Kapitalverwaltungsgesellschaft aufweist mit den beiden Hauptfunktionen Portfoliomanagement und Risikocontrolling. In Bezug auf die verwalteten Investmentvermögen und die getätigten Wertpapiergeschäfte ist eine geringe Komplexität der WARBURG INVEST gegeben, weil es sich in der weit überwiegenden Anzahl der verwalteten Investmentvermögen um OGAW oder um Spezial – AIF mit festen Anlagebedingungen handelt, deren Anlagebedingungen sich stark an die Rahmenbedingungen zu OGAW anlehnen. Sowohl die vorgenannten Typen von Investmentvermögen als auch die anderen Typen (Gemischte Investmentvermögen, Sonstige Investmentvermögen) sowie die Finanzportfolioverwaltungsmandate investieren dabei in klassische Vermögensgegenstände und damit aktuell nicht in Vermögensgegenstände mit nennenswerter komplexer Struktur.

Die Vergütungsgrundsätze gelten für alle Mitarbeiter und Geschäftsführer der Gesellschaft. Durch das Vergütungssystem sollen keine Anreize geschaffen werden, übermäßige Risiken auf Ebene der verwalteten Investmentvermögen bzw. Finanzportfolioverwaltungsmandate oder auf Gesellschaftsebene einzugehen. Vielmehr soll eine Kontrollierbarkeit der operationalen Risikokomponenten verbunden mit festgelegten Zuständigkeiten erreicht werden.

Die Geschäftsführung der WARBURG INVEST legt die allgemeinen Grundsätze der Vergütungspolitik fest, überprüft diese regelmäßig und ist für deren Umsetzung sowie gegebenenfalls notwendige Anpassungen verantwortlich. Der Aufsichtsrat der WARBURG INVEST beaufsichtigt die Geschäftsführung bei der Umsetzung und stellt sicher, dass die Vergütungsgrundsätze mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar sind. Weiterhin stellt der Aufsichtsrat sicher, dass bei der Gestaltung und der Umsetzung der Vergütungsgrundsätze und -praxis die Corporate-Governance-Grundsätze und -strukturen der WARBURG INVEST eingehalten werden.

 

 

Angaben zur Höhe der Vergütung

Ein Teil der Mitarbeiter der WARBURG INVEST erhält eine Vergütung in entsprechender Anwendung des Gehaltstarifvertrags für das private Bankgewerbe. Alle anderen Mitarbeiter erhalten eine einzelvertraglich vereinbarte feste Vergütung. Neben der festen Vergütung können Mitarbeitern variable Vergütungen in Form von Sonderzahlungen gewährt werden. Diese werden von der Geschäftsführung nach Ermessen festgelegt.

Die Vergütungen von Geschäftsleitern der WARBURG INVEST richten sich nach den jeweils geltenden vertraglichen Vereinbarungen. Die Geschäftsleiter erhalten eine einzelvertraglich vereinbarte fixe Vergütung, außerdem können ihnen variable Vergütungen in Form von Sonderzahlungen gewährt werden, die nach Ermessen vom Aufsichtsrat festgelegt werden.

Der Gewährung einer erfolgsabhängigen Vergütung liegt insgesamt eine Bewertung sowohl der Leistung des betreffenden Mitarbeiters, seiner Abteilung als auch des Gesamtergebnisses der Gesellschaft zugrunde. Bei der Bewertung der individuellen Leistung werden finanzielle wie auch nicht finanzielle Kriterien berücksichtigt. Variable Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der verwalteten Investmentvermögen bzw. Finanzportfolioverwaltungsmandate gekoppelt. Die Auszahlung der variablen Vergütung erfolgt unter Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes ausschließlich monetär und nicht verzögert. Grundsätzlich beträgt die variable Vergütung nicht mehr als 40 % der fixen Vergütung für einen Mitarbeiter.

Vergütungsbericht und jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik

Die Geschäftsführung erstellt jährlich einen Vergütungsbericht in Zusammenarbeit mit dem Personalbereich, dem Leiter des Risiko Controllings und dem Chief Compliance Officer. Auf Basis des Vergütungsberichtes überprüft der Aufsichtsrat jährlich die Umsetzung und ggf. Aktualisierung der Vergütungsgrundsätze. Besonderes Augenmerk legt der Aufsichtsrat dabei auf die Einhaltung eines angemessenen Verhältnisses zwischen dem Anteil der festen Vergütung und dem flexiblen Anteil.

Zusätzlich führt die Interne Revision der Gesellschaft eine unabhängige Prüfung der Gestaltung, der Umsetzung und der Wirkungen der Vergütungsgrundsätze der WARBURG INVEST durch.

Im Rahmen der Überprüfung der Vergütungspolitik ergaben sich keine Abweichungen von den festgelegten Vergütungsgrundsätzen.

Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik

Es haben sich gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Änderungen ergeben.

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall (Portfoliomanagement)

 

LRI Invest S.A., Munsbach (Luxemburg)

Die WARBURG INVEST zahlt keine direkten Vergütungen an Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens.

Das Auslagerungsunternehmen hat für das Geschäftsjahr 2021 folgende Information selbst veröffentlicht bzw. uns zur Verfügung gestellt:

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung 12.303.690,65 EUR
davon feste Vergütung 10.203.460,00 EUR
davon variable Vergütung 2.100.230,65 EUR
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen 0,00 EUR
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 122

 

 

 

 

 

Hamburg, den 18. Juli 2022

WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Banken Fokus Basel III – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. März 2022, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBHsind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBHzu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Der Aufsichtsratder WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBHzur Aufstellung des Jahresberichts des Sondervermögens.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBHabzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBHbei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBHaufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBHnicht fortgeführt wird.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresberichts einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

 

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 19. Juli 2022

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Dr. Zemke Butte
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Ferdinandstraße 75 • 20095 Hamburg • Tel. +49 40 3282 – 5100

Internet: www.warburg-fonds.com • E-Mail: info@warburg-invest.com

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