Wichtige Mitteilung der BaFin

Last Updated: Mittwoch, 14.09.2016By Tags: ,

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann nicht ausschließen, dass das Unternehmen Lloyd Financial Service Treuhand (LFFS) Bankgeschäfte betreibt bzw. Finanzdienstleistungen erbringt, die einer Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG bedürfen.

Die BaFin stellt vorsorglich klar, dass sie der Lloyd Financial Service Treuhand (LLFS) keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens steht bislang nicht unter der Aufsicht der BaFin.

Die Lloyd Financial Service Treuhand (LFFS) bietet auf ihrer Website Interessenten „als Service unserer Treuhanggesellschaft die Kapitalsicherung und Kapitalverwaltung“ an. In diesem Zusammenhang gibt das Unternehmen an, aktuell 7.000 Investoren zu betreuen, die sich mit einem Eigenkapital von über € 1,5 Mrd. an insgesamt 140 Aktienfonds und Anleihen beteiligt hätten.

Das Unternehmen hat keine zustellungsfähige Adresse im Inland. Das auf der Website im Impressum angegebene Postfach in Frankfurt ist tatsächlich nicht auf das Unternehmen registriert.

Leave A Comment