Acon Actienbank-nur des "schnöden Mammons wegen?"

Last Updated: Freitag, 07.11.2014By Tags: , ,

Da waren wir erst mal Baff als wir den Newsletter der Acon Actienbank zum Unternehmen Maritime Vertriebs GmbH aus Kempten bekamen. Jenem Unternehmen das wohl nach Berichten der FAZ und weiteren Medien aktuell nur schwer in der Lage sein soll seine Anleihengläubiger zu befriedigen . Schaut man in die aktuelle im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz, dann wäre das nachvollziehbar. Genau für dieses Unternehmen wirbt nun die Acon Actienbank mit einer Newsmail. Hat man denn hier die Bilanz nicht gelesen des Unternehmens? Wie kann man, lieber Dr. Michael Hasenstab, sich mit einem renommierten Namen wie der der Acon Actienbank, für so ein Unternehmen einsetzen? Ist schnöder Mammon wirklich alles? Haben Si dort bei dem Unternehmen keine Angst das das  schiefgehen könnte? Nun, wir haben wie Sie merken „echte Probleme“ Anlegern den Kauf einer Anleihe des Unternehmens zu empfehlen. Persönlich würde ich sagen, so Thomas Bremer von diebewertung.de, schauens das sie ihr Geld wiederbekommen.
Auch die letzte Bilanz der Bank halten wir dann für stark Verbesserungswürdi

ACON Actienbank AG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Lagebericht zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015

der ACON Actienbank AG, München

1. Allgemeine wirtschaftliche Entwicklung

2015 war für die deutsche Wirtschaft ein überwiegend erfolgreiches Jahr, gekennzeichnet durch ein moderates, aber stetiges Wachstum. Positive Impulse kamen dabei vor allem aus dem Inland. Sowohl der Staat als auch die Privathaushalte erhöhten ihre Konsumausgaben, ebenso legte das Investitionsvolumen zu. Negativ bemerkbar machten sich hingegen das schwierige welt- und wirtschaftspolitische Umfeld, welches auf einigen Kernmärkten der deutschen Industrie zu einem deutlichen Umsatzrückgang führte und ein stärkeres BIP-Wachstum verhinderte. Insgesamt verzeichnet die Bundesregierung für 2015 ein Wachstum von 1,7%. Für den Euroraum rechnet die EU-Kommission in ihrer Herbstprognose für 2015 mit einem BIP-Wachstum von 1,6%.
Die Inflationsrate sowohl in der EU als auch der Euro-Zone ist nach einem ohnehin schon niedrigen Wert von 0,5% bzw. 0,4% in 2014 weiter gefallen und liegt jetzt für beide Wirtschaftsräume bei 0%. Um einer möglichen Deflation vorzubeugen, wurde der EZB-Leitzins für die Euro-Zone auch im vergangenen Jahr auf seinem historischen Tief von 0,05% belassen.
Eingebettet in dieses gemischte konjunkturelle Bild war die Entwicklung der deutschen Kapitalmärkte in 2015 durchweg positiv. Die Steigerung im deutschen Leitindex Dax betrug beispielsweise rund 10%, während der M-Dax um über 20% zulegte, der S-Dax um rund 25% und der Tec-Dax sogar um mehr als 30%. Der konstant niedrige Leitzins der EZB sowie deren umfassenden, aber umstrittenen Staatsanleihekäufe sollten die konjunkturelle Erholung des Euro-Raums unterstützen und trieben die Börsen zu immer neuen Höchstständen. Die für viele unerwartete Abwertung des Yuan hingegen sorgte für regelrechte Kursstürze an der chinesischen Börse und dadurch auch des Dax in der zweiten Jahreshälfte, der einen Großteil der bisherigen Gewinne wieder abgab.
Der deutsche Markt für Unternehmensanleihen erlebte 2015 den zweiten deutlichen Rückgang in Folge; die Neuemissionen lagen mit rund 77,1 Mrd. Euro um 7,6% unter den Werten von 2014. 37 deutsche Unternehmen begaben insgesamt 169 Anleihen, rund zwei Drittel davon im ersten Halbjahr. Auch im Bereich der Mittelstandsanleihen fiel der Rückgang deutlich aus: Nach 30 Platzierungen in 2014 (Gesamtvolumen: 1,6 Mrd. Euro) waren es im abgelaufenen Geschäftsjahr nur noch 21 (Volumen: 737 Mio. Euro). Des Weiteren konnten lediglich 90,1% des avisierten Volumens platziert werden, verglichen mit 97% im Vorjahr.
Der globale Markt für Fusionen und Übernahmen (Mergers & Acquisitions) legte gegenüber 2014 um rund 30% zu und stellte mit einem Gesamttransaktionswert von 4,28 Billionen US-Dollar einen neuen Jahresrekord auf. Auch für Deutschland war 2015 ein starkes M&A-Jahr, auch wenn es nicht an das Boomjahr 2014 heranreichen konnte.

2. Geschäftsentwicklung der ACON Actienbank AG

Trotz des uneinheitlichen konjunkturellen Gesamtbildes ist es der ACON Actienbank AG (nachfolgend auch „ACON“ oder „Bank“) auch in 2015 gelungen, ihre Position als kompetenter und zuverlässiger Partner bei der bank- und wertpapiertechnischen Begleitung von Kapitalmarkttransaktionen zu behaupten und sogar leicht auszubauen. 2015 fokussierte sich die ACON in erster Linie auf die Umsetzung von Kundenprojekten und die gleichzeitige stetige Verbesserung der internen Prozesse sowie die Umsetzung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. In 2015 wurde eine Erstzulassung im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment Prime Standard begleitet. Des Weiteren wurden wieder mehrere Einbeziehungen von Wertpapieren verschiedener Emittenten an verschiedenen deutschen Wertpapierbörsen begleitet. Etwas ausgebaut wurde im Geschäftsjahr der Bereich Advisory. Hier wurden mehrere Kauf- und Verkaufsmandate gewonnen. Außerdem wurden auch im Geschäftsjahr 2015 wieder eine Anleiheemission und verschiedene Mandate im Bereich der wertpapiertechnischen Abwicklung begleitet. Der Bereich Institutional Sales konnte an das erfolgreiche Vorjahr anknüpfen und wuchs wieder signifikant. Im Bereich Designated Sponsoring war die ACON Actienbank AG weiter aktiv, allerdings wurde die Tätigkeit an Partnerinstitute ausgelagert. Gleichzeitig stand das Jahr 2015 auch im Zeichen der organisatorischen und strukturellen Erweiterung des Führungskreises der Bank. Prozessual wurde durch die neue Führungsstruktur und Umstellung interner Vorgehensweisen eine Anpassung an die immer weiter steigenden Anforderungen im Bereich der Marktfolge vorgenommen. Die ACON sieht sich gut gewappnet, diesen Anforderungen auch in Zukunft gerecht zu werden. Kapitalmaßnahmen fanden keine statt.
2.1 Entwicklung der Vermögens-, Finanz und Ertragslage im Geschäftsjahr 2015
Die Bilanzsumme zum 31.12.2015 beläuft sich auf TEUR 2.436 und liegt damit leicht über der Summe zum Vorjahresstichtag am 31.12.2014 mit TEUR 2.262. Die Aktiva weisen als größte Position Forderungen gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 1.198 (Vorjahr: TEUR 1.165), die Passivseite weist ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 1.512 (Vorjahr: TEUR 1.512) als wesentlichste Position aus. Die Eigenkapitalquote liegt zum 31.12.2015 mit rd. 62% leicht unter dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: rd. 67%).
Die Finanzlage der ACON Actienbank zeichnete sich durch eine jederzeitige Zahlungsfähigkeit im vergangenen Geschäftsjahr aus. Zum Bilanzstichtag betrug die Nettoliquidität TEUR 1.198 (Vorjahr: TEUR 1.190).
Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit war in 2015, wie im Vorjahr, die bank- und wertpapiertechnische Begleitung von Kapitalmarkttransaktionen sowie die Abwicklung von Platzierungs- und Beratungsmandaten. Es wurden Provisionserträge in Höhe von TEUR 1.099 (Vorjahr: TEUR 1.200) erwirtschaftet, denen Provisionsaufwendungen in Höhe von TEUR 423 (Vorjahr: TEUR 803) gegenüberstanden. Der Nettoertrag des Handelsbestandes beträgt TEUR 995 (Vorjahr: TEUR 709). Der Betriebsleistung in Höhe TEUR 1.984 (Vorjahr: TEUR 1.232) stehen Betriebsaufwendungen in Höhe von TEUR 1.993 (Vorjahr: TEUR 1.222) gegenüber.
Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit liegt knapp im Minus mit -4 TEUR (Vorjahr: -16 TEUR). Das um Aufwendungen aus Rechtstreitigkeiten und Ausbuchungen uneinbringlicher Forderungen aus den Vorjahren bereinigte operative Ergebnis liegt bei deutlich über TEUR 100.

3. Risikobericht für das Geschäftsjahr 2015

Aufgrund der Fokussierung der ACON Actienbank AG auf die bank- und wertpapiertechnische Abwicklung von Kapitalmarkt- bzw. Börsentransaktionen, sind die mit dem operativen Geschäft verbundenen Risiken sehr begrenzt. Darüber hinaus ist durch die direkte Einbindung des Vorstands in die operative Tätigkeit eine Risikoidentifikation, -kontrolle, -beurteilung und -kommunikation jederzeit gewährleistet. Gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) werden die wesentlichen Risiken angemessen mit Eigenmitteln unterlegt. Dabei beinhaltet der Begriff Risiko die Möglichkeit, dass ein Eintritt die künftige wirtschaftliche Lage der Bank wesentlich negativ beeinflusst. Ferner hat die ACON Actienbank AG einen angemessenen Controlling- und Risikoprozess eingerichtet, der die Beurteilung, Identifizierung, Steuerung sowie Überwachung der wesentlichen Risiken gemäß den Anforderungen der MaRisk gewährleistet.
Adressenausfallrisiken
Das Adressenausfallrisiko beinhaltet die Gefahr von Verlusten oder entgangenen Gewinnen aufgrund unerwarteter Ausfälle von vertraglich zugesagten Leistungen von Geschäftspartnern der Bank, insbesondere Geldforderungen. Bei den Adressenausfallrisiken wird zwischen den Kreditrisiken, den Kontrahenten- und Emittentenrisiken, den Länderrisiken und den Beteiligungsrisiken unterschieden.
Kreditrisiken
Da die ACON Actienbank AG nicht über die Erlaubnis zum Betreiben des Kreditgeschäftes im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 KWG verfügt und demzufolge das Geschäft nicht gewerbsmäßig betreibt, besteht kein Kreditrisiko im klassischen Sinne. Gleichwohl kann ein Kreditrisiko auch in Form eines Vorleistungsrisikos bestehen. In diesem Fall kommt ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nach, obwohl die ACON Actienbank AG bereits Dienstleistungen erbracht hat. Größere Kundenforderungen können im Wesentlichen bei der Emissionsbegleitung gegenüber den Emittenten entstehen. Diese Forderungen werden, wenn möglich, bei der Überweisung des Emissionserlöses an den Emittenten in Abzug gebracht. Bei fast allen Projekten/Mandaten werden zudem Abschlagszahlungen bei Beginn des Projekts vereinbart. Beratungsleistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, werden möglichst nach Projektfortschritt abgerechnet und so die Zahlungsverpflichtungen über mehrere Fälligkeitstermine verteilt, um die Forderungsausfallrisiken pro Kunden zu reduzieren. Zahlungsrückstände im Debitorenbereich werden permanent vom Vorstand selbst beobachtet und besprochen. Außerdem wurde ein für alle Forderungen umzusetzender Mahn- und Inkassoprozess eingeführt. Die Kundenforderungen belaufen sich auf eine Höhe von TEUR 562 (Vorjahr TEUR 661). Es bestehen Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 144 (Vorjahr TEUR 262).
Ein für die ACON Actienbank AG wesentliches Adressenausfallrisiko besteht im Rahmen der bei Einlagenkreditinstituten geführten Kontokorrent-, Festgeld-, Handels- sowie Sonderkonten bei der Anlage des Eigenkapitals und im Rahmen von Kapitalmarkttransaktionen. Diese Konten werden in der Bilanz unter den Forderungen gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Die ACON Actienbank AG arbeitet hierbei mit mehreren inländischen Kreditinstituten zusammen, deren Bonität mittels externer Ratings, sonstigen öffentlich verfügbaren Informationen und persönlichen Gesprächen mit den verantwortlichen Personen überprüft wird. Diese bewusste Verteilung auf verschiedene Institute geschieht im Rahmen einer aktiven Risikostreuung und daher beurteilen wir die bestehenden Risiken als begrenzt.
Kontrahenten- und Emittentenrisiken
Kontrahentenrisiken können bei der Abwicklung von Handelsgeschäften mit Kunden entstehen, weil ein Handelspartner ausfallen kann und damit seinen vertraglichen Verpflichtungen zur Lieferung von liquiden Mitteln, Wertpapieren oder anderen Werten nicht nachkommen kann.
Im Geschäftsjahr gab es diesbezüglich keine Ausfälle zu verzeichnen, zudem betreibt die ACON Actienbank AG ausschließlich den Handel mit „geeigneten Gegenparteien“. Die Positionen müssen am Tagesende immer glatt gestellt sein.
Emittentenrisiken entstehen aus Bonitätsverschlechterungen bzw. dem möglichen Ausfall eines Emittenten, dessen Aktien oder andere Wertpapiere die ACON Actienbank AG im Bestand hält. Die ACON Actienbank AG hat im vergangenen Geschäftsjahr Geschäfte in den folgenden Bereichen betrieben:

(1)

Abschlussvermittlung: Handel im fremden Namen für fremde Rechnung (offene Stellvertretung) im Sinne des § 1 (1a) Satz 2 Nr. 2 KWG

(2)

Anschaffen oder Veräußern von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für andere im Sinne des § 1 (1a) Satz 2 Nr. 4c KWG (Eigenhandel).

Die ACON Actienbank AG hat im vergangenen Geschäftsjahr aktiven Eigenhandel für Dritte (Designated Sponsoring) und Eigenhandel im kleineren Umfang betrieben. Die diesbezüglichen Risikopotentiale sind auf Grund einer täglichen Risikoberechnung nicht geschäftsimmanent und nicht bestandsgefährdend.
Länderrisiken
Als Länderrisiken werden Transfer- und Konvertierungsrisiken erfasst, die jedoch auf Grund eines geringen Engagements für die ACON Actienbank AG nicht von Bedeutung sind. Die Rechnungsstellung sowie Wertpapiergeschäfte erfolgten im abgelaufenen Geschäftsjahr im Wesentlichen in Euro.
Beteiligungsrisiken
Als Beteiligungsrisiken werden Risiken aus potenziellen Verlusten aus bereitgestelltem Eigenkapital, aus Ergebnisabführungsverträgen (Verlustübernahmen) und aus Haftungsrisiken (z.B. Patronatserklärungen) erfasst.
Die ACON Actienbank AG hält zum 31.12.2015 im Anlagebuch Aktien an einem nicht börslich notierten Unternehmen in Höhe von TEUR 79 (Vorjahr: TEUR 79), dessen zukünftige Entwicklung auch abhängig ist von gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie den Möglichkeiten der Wachstumsfinanzierung. Beteiligungsrisiken ergeben sich hieraus nur in Höhe des Buchwerts, der auch den Anschaffungskosten entspricht.
Marktpreisrisiken
Marktpreisrisiken umfassen mögliche negative Wertänderungen von Positionen der Bank aufgrund schwankender Marktpreise. Im Einzelnen fallen unter diese Risikokategorie Aktienkurs-, Zinsänderungs-, Währungs- und Rohwarenrisiken. Marktpreisrisiken spielen eine mittlere Rolle, da die Gesellschaft in eingeschränktem Maße Wertpapierbestände im Handelsbuch hält. Wertpapiere, die einem direkten Währungs-, Zinsänderungs- oder Rohwarenrisiko unterliegen, wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht erworben oder gehalten.
Liquiditätsrisiken
Liquiditätsrisiken umfassen das (kurzfristige) Liquiditätsrisiko im engeren Sinne und das Risiko aus einer mangelnden Liquidität von Handelsprodukten (Marktliquidität). Das kurzfristige Liquiditätsrisiko betrifft das Risiko, dass die ACON Actienbank AG ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in vollem Umfang nachkommen kann. Die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit der Bank ist Aufgabe des Liquiditätsmanagements und wird direkt durch den Vorstand überwacht. Hierzu werden die betrieblichen Zahlungsströme kontinuierlich erfasst und überwacht. Die ACON Actienbank AG erstellt regelmäßig eine Ertrags- und Forderungsübersicht, um die erwarteten Mittelzuflüsse zu kontrollieren und den Liquiditätsbedarf zu sichern. Im Berichtsjahr trat zu keiner Zeit ein Liquiditätsengpass auf, und die aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen im Rahmen der Liquiditätsverordnung wurden jederzeit eingehalten. Per 31.12.2015 betrug die Netto-Cash-Position TEUR 1.198 (31.12.2014: TEUR 1.165).
Das Risiko einer eingeschränkten Marktliquidität für Wertpapiere des Handelsbestandes ist zwar gegeben, jedoch sind die daraus resultierenden Risiken für die ACON Actienbank AG nicht als wesentlich einzustufen.
Operationelle Risiken
Operationelle Risiken betreffen Risiken von Verlusten durch Unzulänglichkeiten oder Fehler in Systemen und Prozessen, durch menschliches oder technisches Versagen sowie durch externe Ereignisse. Diese Definition schließt rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken, d.h. Risiken aus unzureichenden vertraglichen Vereinbarungen oder veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen ein.
Die Geschäftsprozesse und das interne Kontrollsystem werden bei der ACON Actienbank AG permanent an das operative Geschäft angepasst. Die Einhaltung von Organisationsrichtlinien wird direkt vom Vorstand kontrolliert und dieser ist teilweise auch operativ in die Projekte eingebunden und zu jeder Zeit über den Projektfortschritt informiert.
Im Bereich der IT-Sicherheit bemühen wir uns, Risiken unserer Kommunikations- und Informationssysteme soweit wie möglich einzugrenzen. Darüber hinaus gewährleisten die neben dem Einsatz von Virenscannern und Firewall-Systemen bestehenden Zugriffs- und Zugangsberechtigungskonzepte die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Systemen und Daten. Ziel ist es, den laufenden Bankbetrieb zu sichern und Verluste für den Fall von Betriebsstörungen auf ein Minimum zu reduzieren. Die gesamte Börsentechnik (Xetra etc.) läuft über einen langjährig im Markt aktiven externen Dienstleister, der versichert, angemessene, technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen einzusetzen, um sämtliche Daten vor zufälliger oder vorsätzlicher Manipulation, Verlust, Zerstörung oder vor dem Zugriff unberechtigter Personen zu schützen, ihre Sicherheitsverfahren regelmäßig zu überprüfen und sie dem technologischen Fortschritt anzupassen.
Rechtliche Risiken entstehen innerhalb der ACON Actienbank AG vor allem im Zusammenhang mit prospektpflichtigen Kapitalmaßnahmen sowie dem Vertrieb und der Platzierung von Wertpapieren aus einer möglichen Prospekthaftung bzw. Haftung wegen Falschberatung oder Fehlverhaltens. Handlungsmöglichkeiten zur Risikovermeidung sind insbesondere eine sorgfältige Bearbeitung der Projekte durch qualifizierte Mitarbeiter, der Gebrauch von Standardverträgen sowie angemessene Haftungsausschlüsse und Risikohinweise bei Geschäfts- und Vertragsabschlüssen.
Im Hinblick auf personelle Risiken sind alle Positionen besetzt. Kommt es zu Engpässen bei entsprechenden Projekten, dann ist die Bank in der Lage, auf Ersatzpersonal oder zusätzliches externes Personal zurückzugreifen.
Geschäftsrisiken
Geschäftsrisiken bestehen im Wesentlichen darin, dass der Vorstand und die Mitarbeiter der Bank bedeutende Markt- und Wettbewerbsentwicklungen nicht rechtzeitig erkennen oder falsch einschätzen. Aus diesem Grund beobachtet die Geschäftsleitung unter enger Einbindung des Aufsichtsrates fortlaufend den Markt und die Positionierung der ACON Actienbank AG in diesem Umfeld. Die Geschäftsstrategie der Bank wird dabei regelmäßig überprüft und bei Bedarf an geänderte Rahmenbedingungen angepasst. Auch bei der Annahme von Aufträgen werden mögliche Risiken im Hinblick auf negative Reputation durch intensive Internet-Recherche und offene Diskussion – auch mit den Börsen und den beteiligten Beratern – versucht zu minimieren.
Nicht zuletzt aufgrund der Größe der ACON Actienbank werden Projekte teilweise bis vollständig von einem Vorstand der Bank oder einem Generalbevollmächtigten betreut. Der Aufsichtsrat der ACON Actienbank wird regelmäßig informiert und bei Projekten und wesentlichen Entscheidungen über die Sitzungen hinaus auch in Einzelfällen hinzugezogen. Unterlagen werden, soweit dies erforderlich erscheint, durch den Vorstand selbst regelmäßig auf Vollständigkeit und Plausibilität hin beurteilt, bevor eine Dienstleistung gegenüber dem Kunden erbracht wird. Darüber hinaus sind die Vorstände in die Abwicklung der Aufträge nur soweit erforderlich unmittelbar eingebunden. Aus Sicht des Vorstands ist durch diese Maßnahmen und Vorgehensweise unter Berücksichtigung der Größe der Gesellschaft eine effektive Vorsorge zur Begrenzung von Risiken für die ACON Actienbank gegeben.
Aufgrund des Fokus der Geschäftstätigkeit der Bank auf die Beratung und Begleitung von Kapitalmarkttransaktionen mit nur unwesentlichen Marktpreis- und Liquiditätsrisiken, zumeist steuer- bzw. eingrenzbaren Adressausfallrisiken und operationellen Risiken und der direkten Einbindung des Vorstands in das Tagesgeschäft, ist die Risikolage der Gesellschaft derzeit als insgesamt überschaubar einzustufen. Eine größere Aufmerksamkeit ist dabei vor dem Hintergrund der Unsicherheiten insbesondere im Zusammenhang mit der schwelenden Schuldenproblematik und der Verschärfung von Kapitalmarktregularien dem Ausfallrisiko von Kreditinstituten sowie den operationellen bzw. Reputationsrisiken beizumessen. Dies spiegelt sich im Wesentlichen im Risikotragfähigkeitskonzept und den damit verbundenen Stresstests wider.
Weitere Ausführungen hierzu können dem Offenlegungsbericht gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) entnommen werden, der auf der Homepage der ACON veröffentlicht wird.

4. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres

Am 16.02.2016 kaufte die The ACON Group SE den Aktienbestand der verbleibenden zwei Minderheitsaktionäre auf und hält nunmehr 100% der Kapitalanteile/Stimmrechte an der ACON Actienbank AG.

5. Voraussichtliche Entwicklung, Ausblick, Strategie

Parallel zum schlechten Börsenstart verschlechterte sich zum Jahresbeginn 2016 auch die allgemeine Stimmungslage der Wirtschaft. So sank beispielsweise der Ifo-Geschäftsklimaindex zum dritten Mal in Folge und verstärkt bestehende Befürchtungen einer allgemeinen Konjunkturabkühlung. Zwar geht die Bundesregierung unverändert von einem BIP-Wachstum von 1,7% für 2016 aus, doch nach der Industrie trübt sich allmählich auch im Einzelhandel und bei den Verbrauchern die Stimmung ein. Dass diese Verschlechterung der Aussichten nicht nur auf Deutschland beschränkt ist, zeigt sich nicht zuletzt an der jüngsten OECD-Prognose, die für 2016 nur noch von einem globalen Wirtschaftswachstum von 3% ausgeht und somit ihre Prognose vom November 2015 um 0,3 Prozentpunkte nach unten korrigiert.
Die ACON Actienbank AG erwartet auch in 2016, dass sich das Kapitalmarktumfeld für kleinere und mittlere Unternehmen nicht wesentlich verbessern wird und dementsprechend aus dem konjunkturellen Umfeld keinerlei direkte zusätzliche Impulse. Wie in den Vorjahren ist zu erwarten, dass die Vielzahl der kapitalsuchenden, kleineren Unternehmen weiterhin auf ein nur begrenztes Kapitalangebot stoßen und daher Dienstleistungen seitens Finanzintermediären wie der ACON Actienbank AG weiterhin nachgefragt werden. Dies gilt sowohl für die Aktienmärkte als auch für Anleihen und Fremdkapital sowie für Hybridprodukte. Wichtig wird es weiterhin sein, die Erwartungen von Investoren und Unternehmen sowie weiteren Kapitalmarktteilnehmern gleichzurichten und auszugleichen.
Die ACON Actienbank AG sieht sich insgesamt im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen gut positioniert und erwartet für das laufende Geschäftsjahr 2016 ein leicht besseres Ergebnis auf Vorjahresniveau.

6. Abhängigkeitsbericht

Gemäß § 312 AktG hat der Vorstand der ACON Actienbank einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2015 abgegeben. Die Schlusserklärung dieses Berichts lautet:
Über die vorstehend aufgeführten Rechtsgeschäfte und Maßnahmen hinaus sind im Berichtszeitraum keine Rechtsgeschäfte vorgenommen worden und auch keine Maßnahmen bekannt, über die berichtet werden müsste.
Der Vorstand der ACON Actienbank AG, München, erklärt gemäß § 312 AktG, dass die Gesellschaft für jedes Rechtsgeschäft mit dem herrschenden und den mit ihm verbundenen Unternehmen eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Die Beurteilung erfolgte jeweils anhand der Umstände zum Zeitpunkt in dem das Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde.
 

München, den 25. Mai 2016
Der Vorstand
Dr. Michael Hasenstab
Dr. Andreas Beyer
Beate Harr
Lars Hülsmann

Bilanz zum 31. Dezember 2015

ACON Actienbank AG, München

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 1.217.523,21 887.663,90
b) andere Forderungen 0,00 1.217.523,21 277.353,54
2. Forderungen an Kunden 542.709,22 661.435,16
3. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 261.601,85 192.092,25
3a. Handelsbestand 12.047,32 123.253,98
4. Treuhandvermögen 229.977,34 25.252,50
darunter: Treuhandkredite EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
5. Immaterielle Anlagewerte
a) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.750,00 3.500,00
6. Sachanlagen 5.475,00 8.013,00
7. Sonstige Vermögensgegenstände 143.572,50 77.867,11
8. Rechnungsabgrenzungsposten 9.826,61 5.529,25
2.425.483,05 2.261.960,69

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) andere Verbindlichkeiten
aa) täglich fällig 0,00 13.135,60
2. Treuhandverbindlichkeiten
darunter: Treuhandkredite 0,00 EUR (Vorjahr: EUR 0,00) 229.977,34 25.252,50
3. Sonstige Verbindlichkeiten 319.279,04 214.969,77
4. Rechnungsabgrenzungsposten 45.983,76 18.687,00
5. Rückstellungen
a) Steuerrückstellungen 0,00 25.000,00
b) andere Rückstellungen 239.665,05 239.665,05 357.193,72
6. Fonds für allgemeine Bankrisiken
davon: Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB EUR 78.506,86 (Vorjahr: EUR 95.651,10) 78.506,86 95.651,10
7. Eigenkapital
a) Gezeichnetes Kapital 212.857,00 212.857,00
b) Kapitalrücklage 1.299.214,00 1.299.214,00
c) Bilanzgewinn 0,00 0,00
1.512.071,00 1.512.071,00
2.425.483,05 2.261.960,69

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2015 bis 31.12.2015

ACON Actienbank AG, München

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 752,66 1.804,67
2. Zinsaufwendungen 7.706,70 -6.954,04 1.865,70
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 3.895,72 10.225,07
4. Provisionserträge 1.099.433,01 1.199.966,97
5. Provisionsaufwendungen 422.784,57 676.648,44 803.355,02
6. Nettoertrag des Handelsbestands 1.003.482,83 709.074,06
7. Sonstige betriebliche Erträge 300.409,82 106.751,07
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 977.248,49 599.849,24
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 101.101,31 1.078.349,80 85.841,86
– darunter: für Altersversorgung EUR 540,84 (Vorjahr: EUR 7.253,41)
b) andere Verwaltungsaufwendungen 441.145,45 429.256,60
-1.519.495,25 -1.114.947,70
9. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 4.397,00 3.237,92
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen 8.220,59 2.307,78
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 461.852,68 127.489,25
12. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 600,00 9.638,00
13. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit -15.882,75 -15.743,53
14. Zuführungen – (Auflösungen +) zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 17.144,24 -42.030,43
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.261,49 0,00
16. Jahresfehlbetrag (Vorjahr: Jahresüberschuss) 0,00 -57.773,96
17. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 0,00 57.773,96
18. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015

der ACON Actienbank AG, München

Allgemeines, Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gemäß § 340a Abs. 1 HGB gelten für die ACON Actienbank AG die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften i.S.d. HGB. Daneben hat die ACON Actienbank AG die besonderen Bestimmungen aus der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) und des Aktiengesetzes zu beachten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird in Staffelform aufgestellt.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
Forderungen wurden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für einzeln erkennbare Risiken wurden Einzelwertberichtigungen gebildet. Für latente Risiken im Forderungsbestand bestehen Pauschalwertberichtigungen.
Stille Vorsorgereserven i.S.d. § 340f Abs. 1 HGB wurden nicht gebildet.
Die Bestände an Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, die dem Anlagebuch zugeordnet sind, werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet, sofern eine dauerhafte Wertminderung vorliegt.
Die Bestände an Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren des Handelsbestands werden aus den Börsenkursen abgeleiteten beizulegenden Zeitwerten abzüglich eines Risikoabschlags bewertet. Nicht börslich gehandelte Aktien werden zu Anschaffungskosten bzw. dem beizulegenden niedrigeren Zeitwert angesetzt. Der Zeitwert kann dabei ggf. auch aus vorangegangen Kapitalmaßnahmen abgeleitet werden.
Das Treuhandvermögen und die Treuhandverbindlichkeit sind zum Nominalwert angesetzt.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und zeitanteilig vorgenommen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag für das einzelne Wirtschaftsgut, EUR 410,00 nicht übersteigen.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.
Die Steuerrückstellungen und die anderen Rückstellungen enthalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben worden sind.
Soweit Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung laufend entstehen, erfolgt die Umrechnung mit dem amtlichen Mittelkurs am Tag des Geschäftsvorfalls. Für Forderungen und Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag erfolgt gegebenenfalls eine Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages.
Der Fonds für allgemeine Bankrisiken berücksichtigt bestehende Unsicherheiten an den Finanzmärkten und damit verbundene Risiken. Daneben erfolgt im Falle von Nettoerträgen des Handelsbestands eine Dotierung gemäß § 340e Abs. 4 HGB.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nominalwert angesetzt.

Erläuterungen zum Jahresabschluss

1. Erläuterung zur Bilanz
Forderung an Kreditinstitute
Die unter den anderen Forderungen an Kreditinstitute ausgewiesenen Beträge in Höhe von EUR 102.337,97 (Vorjahr EUR 277.353,54) haben eine Restlaufzeit bis 3 Monate.
Forderung an Kunden
Die Forderungen an Kunden sind täglich fällig. Sie enthalten in Höhe von EUR 281.215,43 (Vorjahr EUR 59.298,43) Forderungen an verbundene Unternehmen.
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere gemäß § 35 RechKredV
Bei den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von insgesamt EUR 261.601,85 (Vorjahr EUR 192.092,25) handelt es sich um börsennotierte Wertpapiere in Höhe von EUR 149.464,85 (Vorjahr EUR 79.955,25).
Handelsbestand gemäß § 35 RechKredV
Der Handelsbestand in Höhe von insgesamt EUR 3.032,60 (Vorjahr: EUR 123.253,98) umfasst per 31.12.2015 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von EUR 2.300,00 (Vorjahr EUR 117.973,98) sowie Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von EUR 732,60 (Vorjahr EUR 5.280,00).
Das Institut bildet bei Aktien und nicht festverzinslichen Wertpapieren des Handelsbestands einen Risikoabschlag von 50% des Betrages, um den die beizulegenden Zeitwerte die Anschaffungskosten jeweils übersteigen. Der Risikoabschlag betrug zum Bilanzstichtag EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 2.293,03).
Treuhandvermögen
Die im Treuhandvermögen ausgewiesenen Vermögensgegenstände bestehen in voller Höhe aus Forderungen an Kreditinstitute.

Entwicklung des Anlagevermögens

Anschaffungskosten
1.1.2015
Zugänge Abgänge
EUR EUR EUR
Immaterielle Anlagenwerte
EDV-Software 3.750,00 0,00 0,00
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 34.008,43 1.200,00 0,00
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 192.092,25 69.509,60 0,00
Summe 229.850,68 70.709,60 0,00
kumulierte Abschreibungen Abschreibungen Zuschreibungen
(-)
2015
EUR EUR
Immaterielle Anlagenwerte
EDV-Software 1.000,00 750,00
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 29.734,43 3.647,00
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0,00 0,00
Summe 30.734,43 4.397,00
Restbuchwert 31.12.2015 Restbuchwert 31.12.2014
EUR EUR
Immaterielle Anlagenwerte
EDV-Software 2.750,00 3.500,00
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.475,00 7.921,00
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 261.601,85 192.092,25
Summe 269.826,85 203.513,25

Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen aus Wertpapierleihgeschäften in Höhe von EUR 83.009,30 und eine Mietkaution in Höhe von EUR 43.129,38 (Vorjahr EUR 24.623,93).
Treuhandverbindlichkeiten
Die Treuhandverbindlichkeiten betreffen in voller Höhe sonstige Verbindlichkeiten.
Sonstige Verbindlichkeiten
Die Sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung in Höhe von EUR 163.454,73 (Vorjahr EUR 137.188,36) sowie EUR 72.475,00 aus Lieferverbindlichkeiten aus Wertpapierleihgeschäften.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB i.V.m. § 340e Abs. 4 HGB wies zu Beginn des Jahres einen Bestand von EUR 95.651,10 aus. Im Einklang mit der Regelung nach § 340e Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 HGB erfolgte eine Auflösung des Postens in Höhe von EUR 5.722,16 zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages, soweit er nicht durch einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr gedeckt ist. Zum Bilanzstichtag weist der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB i.V.m. § 340e Abs. 4 HGB EUR 89.928,94 aus.
Eigenkapital
Das Grundkapital zum 31.12.2015 beträgt unverändert gegenüber dem Vorjahr EUR 212.857,00 und ist eingeteilt in 212.857 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber.
Die Kapitalrücklage beträgt unverändert EUR 1.299.214,00.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juli 2013 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 18. Juli 2018 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 67.050,00 (Genehmigtes Kapital 2013/I) bzw. EUR 7.450,00 EUR (Genehmigtes Kapital 2013/II; das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden) zu erhöhen. Mit der zum 2. Oktober 2014 im Handelsregister eingetragenen Kapitalerhöhung reduzierte sich das Genehmigte Kapital 2013/I auf EUR 3.193,00. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 6. August 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 5. August 2020 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 95.785,00 (Genehmigtes Kapital 2015/III) zu erhöhen. Den Aktionären ist ein Bezugsrecht zu gewähren.

2. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung

Provisionsergebnis
Die Provisionserträge resultieren im Wesentlichen aus der Begleitung von Kapitalmarkttransaktionen.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 237.208,17 (Vorjahr EUR 34.655,18).

3. Sonstige Pflichtangaben

Haftungsverhältnisse und Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben Lizenzverpflichtungen sowie den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.
Vermögensgegenstände in Fremdwährung und Schulden in Fremdwährung bestehen nicht.

4. Angaben gemäß § 340a Absatz 4 HGB

Im Geschäftsjahr bestanden folgende Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen Kapitalgesellschaften:

Dr. Andreas Beyer (Vorstand) PNE Wind AG, Cuxhaven
(seit 23.10.2015)
Aufsichtsrat Mitglied
LeaseTrend AG Aufsichtsrat Mitglied

Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften, die fünf vom Hundert der Stimmrechte überschreiten.
Zahl der Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt neben den Vorstandsmitgliedern 7 Mitarbeiter (Vorjahr: 6).
Honorare für den Abschlussprüfer
Das im Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar für den Abschlussprüfer betrug EUR 38.514,95 (Vorjahr EUR 42.564,95) und untergliedert sich in Höhe von EUR 21.935,00 (Vorjahr EUR 20.330,00) auf Abschlussprüfungsleistungen, EUR 13.910,00 (Vorjahr EUR 16.585,00) auf andere Bestätigungsleistungen und EUR 2.669,95 (Vorjahr EUR 5.649,95) auf sonstige Leistungen.
Das im Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar für den EUR 38.514,95 (Vorjahr EUR 42.564,95) und untergliedert sich in (Vorjahr EUR 20.330,00) auf Abschlussprüfungsleistungen, EUR 16.585,00) auf andere Bestätigungsleistungen (Vorjahr EUR 5.649,95) auf sonstige Leistungen.
Vorstand der Gesellschaft im Geschäftsjahr

Dr. Michael Hasenstab, Dipl.-Volkswirt, London, UK

Weitere anzugebende Mandate:
Vorstand der The ACON Group SE
Geschäftsführer der ACON Research und Services GmbH

Dr. Andreas Beyer, Dipl.-Kaufmann, München

Weitere anzugebende Mandate:
Vorstand der The ACON Group SE
Janosch film & medien AG, Berlin, Aufsichtsratsvorsitzender
LeaseTrend AG, Oberhaching, Aufsichtsratsmitglied
Picturemaxx AG, München, Aufsichtsratsvorsitzender
SHS Viveon AG, München, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
PNE Wind AG, Cuxhaven, Aufsichtsratsmitglied

Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands wird unter Inanspruchnahme der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Mitglieder des Aufsichtsrates

Robert Käß, Dipl.-Kaufmann, München,
Vorsitzender des Aufsichtsrates der ACON Actienbank AG
Vorstand der Navigator Equity Solutions SE

Dr. Florian Pfingsten, Dipl.-Kaufmann, München,
Mitglied des Aufsichtsrates der ACON Actienbank AG (Stellvertreter)

Stefan Grothues, Steuerberater, Bonn
Mitglied des Aufsichtsrates der ACON Actienbank AG

Den Aufsichtsratsmitgliedern wurde im Geschäftsjahr keine Vergütung bezahlt.
Zum 31. Dezember 2015 wurden vom Aufsichtsrat keine Aktien der Gesellschaft gehalten.
Vorschüsse und Kredite wurden weder Vorständen noch Aufsichtsratsmitgliedern gewährt.
Passivbeteiligungen
Die The ACON Group SE, München, hat dem Vorstand der Gesellschaft mit Schreiben vom 21. Oktober 2014 mitgeteilt, dass sie 82,58% der Anteile an der ACON Actienbank AG hält. Nach Geschäftsjahresschluss teilte die The ACON Group SE am 26. Februar 2016 mit, dass sie nunmehr 100% der Anteile an der ACON Actienbank AG hält.
 

München, den 25. Mai 2016
Der Vorstand
Dr. Michael Hasenstab
Dr. Andreas Beyer
Beate Harr
Lars Hülsmann

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der ACON Actienbank AG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
 

Berlin, den 30. Mai 2016
Dohm · Schmidt · Janka
Revision und Treuhand AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Jana Simon, Wirtschaftsprüferin
Matthias Schmidt, Wirtschaftsprüfer

Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin.

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionäre,
der Aufsichtsrat der ACON Actienbank AG möchte Sie im nachfolgenden Bericht über seine Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2015 unterrichten.
Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2015
Im Geschäftsjahr 2015 hat der Aufsichtsrat in Erfüllung seiner ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Beratungs- und Überwachungsfunktion die Tätigkeiten des Vorstands der ACON Actienbank AG überwacht und diesen beratend begleitet. Maßstab für diese Überwachung waren namentlich die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung. Die Informationsübermittlung des Vorstands an den Aufsichtsrat erfolgte kontinuierlich, umfassend und zeitnah sowohl in schriftlicher als auch mündlicher Berichtsform. Die Berichterstattung des Vorstands umfasste alle wesentlichen Informationen zur aktuellen Lage der Gesellschaft, insbesondere der Unternehmensplanung, der strategischen Weiterentwicklung, der Risikolage und dem Risikomanagement. Zudem informierte der Vorstand über essentielle Geschäftsvorfälle und die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die aktuelle Situation des Unternehmens ist vom Aufsichtsrat regelmäßig in den Sitzungen des Aufsichtsrats auf Basis der schriftlichen und mündlichen Berichterstattung des Vorstands überprüft worden. Die vom Vorstand erteilten Berichte und sonstigen Informationen hat der Aufsichtsrat auf ihre Plausibilität hin überprüft sowie kritisch gewürdigt und hinterfragt. In allen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Geschäftsvorfälle, deren Durchführung an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden war, wurden sorgfältig geprüft, eingehend mit dem Vorstand behandelt und sodann im Aufsichtsrat beschlossen.
Über die Sitzungstermine hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in kontinuierlichem Austausch mit dem Vorstand und hat mit diesem die Strategie erörtert und sich über den Gang der Geschäfte sowie wesentliche Ereignisse informiert.
Die Themen im Aufsichtsratsplenum
Gegenstand regelmäßiger Beratungen im Plenum waren die aktuelle wirtschaftliche und strategische Situation der ACON Actienbank AG, der Geschäftsverlauf, die Risikoentwicklung und das aktive Risikomanagement sowie die neuen Projekte. Der Aufsichtsrat hat die einzelnen Themen sowie operative und organisatorische Fragen intensiv hinterfragt und diskutiert.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2015 vier Aufsichtsratssitzungen abgehalten. An drei Sitzungen nahmen sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats, an einer Sitzung zwei Mitglieder des Aufsichtsrats. Eine Sitzung fand im ersten Halbjahr und drei Sitzungen im zweiten Halbjahr 2015 statt.
In den Sitzungen wurden unter anderem die nachfolgenden Themen erörtert bzw. folgende Beschlüsse gefasst:
In der Aufsichtsratssitzung vom 22. Juni 2015 wurden die vorläufigen Finanzzahlen für das Geschäftsjahr 2014 durch den Vorstand erläutert und eingehend diskutiert. Außerdem wurde der Aufsichtsrat vom Wirtschafsprüfer über die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung im Rahmen einer Präsentation informiert. Der Prüfbericht wurde dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts durch den Abschlussprüfer sowie die abschließende Prüfung durch den Aufsichtsrat hat dabei zu keinen Einwendungen geführt. Der Aufsichtsrat billigte nach ausführlicher Diskussion den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss. Zudem stimmte der Aufsichtsrat dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands zu. Der Jahresabschluss wurde damit festgestellt. In diesem Zusammenhang fasste der Aufsichtsrat Beschluss über die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats an die ordentliche Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2014 sowie über den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung. Ebenso wurden in der Sitzung die vorläufigen Finanzzahlen per Ende Mai 2015 und die Risikoberichte zum 31.3.2015 und zum 31.05.2015 vorgestellt und erörtert. Außerdem informierte der Vorstand über die laufenden Rechtsstreitigkeiten. Des weiteren hat der Aufsichtsrat in dieser Sitzung die Mandatierung von Herrn Stefan Grothues als Steuerberater der ACON Actienbank AG beschlossen.
In der Aufsichtsratssitzung vom 6. August 2015 wurden die Finanzdaten zum 30.06.2015 vorgestellt. Darüber hinaus wurde insbesondere der Risikobericht für das 2. Quartal 2015 erörtert, der als Ergebnis der Jahresabschlussprüfung ggü. früheren Berichten auch die Themen Entwicklung der Risikovorsorge, das Risikocontrolling im Bereich Wertpapierhandel und die vergebenen Großkredite zum 30.06.2015 beinhaltet. Außerdem wurde der Aufsichtsrat über das Ergebnis der nicht-anlassbezogenen BaFin-Sonderprüfung für den Bereich Geldwäsche gem. § 44 Abs. 1 KWG unterrichtet, das gem. Abschlussgespräch mit der durchführenden WP-Gesellschaft positiv verlaufen ist. Ebenso wurde in der Sitzung die Gefährdungsanalyse im Rahmen des Risikomanagements zur Verhinderung der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie des Betrugs zu Lasten des Instituts dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gebracht. Darüber hinaus informierte der Vorstand über das Ergebnis des Strategieprozesses 2015 und stellte den Prüfungsplan interne Revision einschließlich der Prüfungshandlungen ab November 2014 vor.
In der Aufsichtsratssitzung vom 27. Oktober wurden die vorläufigen Finanzdaten zum 30.09.2015 erläutert und diskutiert und über den Stand des laufenden Verfahrens der ACON Actienbank AG gg. die biw Bank für Investment Wertpapiere AG im Fall Silvia Quandt berichtet. Ein weiteres Thema der Sitzung war die Information des Aufsichtsrats über den Stand der Anfechtungsklage der The ACON Group SE gg. den durch die Minderheitsaktionäre unter Ausschluss der Stimmen der The ACON Group SE auf der ordentlichen Hauptversammlung der ACON Actienbank AG vom 6. August 2015 gefassten Beschluss, durch welchen eine Sonderprüfung nach § 142 Abs. 1 AktG zu Rechtsgeschäften zwischen der ACON Actienbank AG und anderen Unternehmen der ACON Gruppe angeordnet und Herr Rainer Merthan von der CdC Capital GmbH WP-Gesellschaft zum Sonderprüfer bestellt wurde. Es wurde darüber informiert, dass die ACON Actienbank AG den Klageanspruch in der Folge prüfen würde. Des Weiteren wurde eine erste vorläufige Fassung der Budgetplanung 2015 durch den Vorstand vorgestellt. Ebenso berichtete der Vorstand über die aktuellen Prüfungshandlungen des Revisionsplans. Ein weiteres Thema waren die Ergebnisse des im Oktober 2015 eingegangenen Prüfberichts über die BaFin-Sonderprüfung für den Bereich Geldwäsche. Dies insgesamt sehr positiv verlaufen und hatte nur 5 Feststellungen zum Ergebnis, wobei von diesen vier bereits ab Q2 2014 abgestellt waren und lediglich ein Mangel erst zum Zeitpunkt der GW-Sonderprüfung behoben wurde. Darüber hinaus wurden in der Sitzung Personalthemen behandelt und beschlossen. So die Verlängerung der Amtszeit des Vorstands-Mitglieds Dr. Andreas Beyer für die Dauer von 12 Monaten bis einschließlich 03.11.2016 und die Bestellung von Lars Hülsmann und Beate Harr zu Mitgliedern des Vorstands ab 15.02.2016. Die entsprechenden Absichtsanzeigen an BaFin und Deutsche Bundesbank über die Bestellung von Lars Hülsmann und Beate Harr wurden im Nachgang zu dieser Sitzung versandt.
In der Aufsichtsratssitzung vom 9. Dezember 2015 wurden die Finanzdaten zum 30.11.2015 sowie das von der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2015 erwartete EBT vorgestellt und erörtert. Darüber hinaus wurde die finalisierte Budgetplanung für das Geschäftsjahr 2015 vorgestellt, diskutiert und durch den Aufsichtsrat verabschiedet. Weiterhin wurde der Aufsichtsrat über die Ergebnisse der WpHG-Prüfung (Prüfungszeitraum 1. Juli 2014 – 31. August 2015) informiert, die zum Ergebnis hatte, dass die gesetzlichen Vorgaben im gesamten Berichtszeitraum eingehalten worden waren und die damit keine Prüfungsfeststellungen ergab. Ferner wurde der Aufsichtsrat über die personellen Veränderungen hinsichtlich der Ansprechpartner der ACON Actienbank AG bei der Deutschen Bundesbank und der BaFin informiert. Des weiteren berichtete die Geschäftsleitung über den Stand der Diskussion zur schwebenden Entscheidung bei BaFin und BuBa über die Frage der Konzernbilanzierungspflicht und sich daraus ergebender weiterer Meldepflichten, die sich grundsätzlich aus der CRR im Zusammenhang mit der Sitzverlegung der The ACON Group SE von den Niederlanden nach Deutschland ergeben hat. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat informiert, dass der Beschluss, durch den eine Sonderprüfung zu Rechtsgeschäften zwischen der ACON Actienbank AG und anderen Unternehmen der ACON Gruppe angeordnet worden war, durch das Landgericht München für nichtig erklärt wurde und nachdem kein Einspruch erfolgt ist, damit endgültig nichtig ist.
Bei allen Sitzungen hat sich der Aufsichtsrat unter Zuleitung von Unterlagen über die aktuelle wirtschaftliche und strategische Situation der ACON Actienbank AG sowie über neue Projekte und den Geschäftsverlauf unterrichten lassen. Im Hinblick auf die Vermögenswerte der ACON Actienbank AG nahm er regelmäßig Einsicht in den Aktienbestand und die Geldanlagen. Regelmäßig wurde in den Sitzungen die strategische Ausrichtung der Gesellschaft sowie über einzelne Projekte, operative und organisatorische Fragen diskutiert und entschieden.
Organisation der Aufsichtsratsarbeit
Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum keine Ausschüsse gebildet. Mit einigen Ausnahmen wurden sämtliche Beschlüsse des Aufsichtsrats in Sitzungen gefasst.
Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß den Satzungsbestimmungen der ACON Actienbank AG aus drei Mitgliedern zusammen. Mitglieder des Aufsichtsrats sind gegenwärtig Herr Robert Käss (Vorsitzender), Herr Dr. Florian Pfingsten (stellvertretender Vorsitzender) und Herr Stephan Grothues.
Mitglieder des Vorstands der ACON Actienbank AG sind gegenwärtig Herr Dr. Andreas Beyer, Frau Beate Harr, Herr Dr. Michael Hasenstab und Herr Lars Hülsmann.
Jahresabschlussprüfung 2015
Die Dohm, Schmidt, Janka Revision und Treuhand AG, Frankfurt, hat den vom Vorstand nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) und nach der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die Abschlussunterlagen (Jahresabschluss und Lagebericht der Gesellschaft), der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sowie der Bericht des Abschlussprüfers wurden dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Einsicht ausgehändigt.
Der Aufsichtsrat hat die Vorlagen des Vorstands und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers seinerseits insbesondere mit Blick auf die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit geprüft.
Der Abschlussprüfer hat in der Bilanzaufsichtsratssitzung über den Jahresabschluss 2015 am 6. Juli 2016 ausführlich das Prüfungsergebnis in seinen wesentlichen Punkten nochmals erläutert und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk zur Kenntnis genommen, kritisch gewürdigt und die Erläuterungen und die Prüfung mit dem Abschlussprüfer diskutiert, was die Befragung zu Art und Umfang der Prüfung sowie zu dem Prüfungsergebnis einschloss. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und des Prüfungsberichts überzeugen. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands unter Berücksichtigung des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers abschließend geprüft und erhebt nach dem Ergebnis seiner Prüfung keine Einwände. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat stimmt in seiner Einschätzung der Lage der Gesellschaft mit der des Vorstands in dessen Lagebericht überein.
Der Aufsichtsrat schließt sich dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an.
Prüfung des Berichts des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen.
Der vom Vorstand gemäß § 312 AktG erstellte Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2015 wurde zusammen mit dem hierzu vom Abschlussprüfer erstatteten Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt.
Der Abschlussprüfer hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und erteilte den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 313 AktG:

„Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind.“

Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des Vorstands und den Prüfungsbericht der Abschlussprüfer seinerseits geprüft. Der Aufsichtsrat gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht – wie auch die von dem Abschlussprüfer durchgeführte Prüfung selbst – den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht insbesondere auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und hat sich dabei auch davon vergewissert, dass der Kreis der verbundenen Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt festgestellt und notwendige Vorkehrungen zur Erfassung der berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte und Maßnahmen getroffen wurden. Anhaltspunkte für Beanstandungen des Abhängigkeitsberichts sind bei dieser Prüfung nicht ersichtlich geworden. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats sind gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts keine Einwendungen zu erheben.
Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstandes, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ACON Actienbank AG für die erbrachten Leistungen und den Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr.
 

München, den 6. Juli 2016
Für den Aufsichtsrat
Robert Käss, Vorsitzender des Aufsichtsrats

g.

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