ADCADA Investments AG PCC – Bescheid der BaFin

Die BaFin hat die Abwicklung und Einstellung des unerlaubten Einlagengeschäfts mit einem Bescheid vom 28. September 2020 gegenüber der ADCADA Investments AG PCC, Ruggell angeordnet und einen Abwickler bestellt.

Dieser Bescheid der BaFin ist zwar sofort nachvollziehbar, aber jedoch noch nicht bestandskräftig. Weitere Details sind auf der Webseite der BaFin verfügbar.

Vorhergegangene Publikationen der FMA Liechtenstein zu ADCADA Investments AG PCC:

https://www.fma-li.li/de/news/20201015-adcada-investments-ag-pcc-bescheid-der-bafin.html

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