Ärger mit der Rücknahme von Elektrogeräten?

Last Updated: Freitag, 13.07.2018By Tags:

Den hatte unser User Peter Weibl aus Stuttgart und meldete sich bei uns in der Redaktion. Nach einem kurzen Gespräch mit dem Händler konnten wir den Vorgang dann aber klären. Grundsätzlich gelten nachfolgende Hinweise der Verbraucherzentrale auf die man sich bei jedem Händler berufen kannKaputter Fön, defekter Toaster, aussortierter Computer – vielfach gammeln ausgemusterte Geräte im Keller vor sich hin oder landen unnütz in der Mülltonne. Um eine sachgerechte Entsorgung der Haushalts- und Hightech-Utensilien und die Verwertung von darin verwendeten Rohstoffen stärker anzukurbeln, gibt es für Verbraucher neben den kommunalen Sammelstellen eine weitere Anlaufinstanz, wo sie ausgediente Geräte loswerden können: Seit 24. Juli 2016 müssen auch größere Einzel- oder Online-Händler elektrische und elektronische Oldies zurücknehmen.

Durch die neue Rücknahmepflicht haben Verbraucher dann mehr Möglichkeiten, ihre Altgeräte abzugeben, damit verwertbare Teile daraus recycelt werden und der restliche Schrott richtig entsorgt werden kann. Folgende Infos sorgen für eine geordnete Rückgabe von Smartphone, Kühlschrank und Co.:

Welcher Händler muss zurücknehmen?

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche über 400 Quadratmetern müssen kostenfrei Altgeräte zurücknehmen. Verkauft der Laden neben Elektrogeräten auch weitere Waren, zählt nur die Fläche mit elektronischen Produkten. Bei Online-Händlern wie Otto oder Amazon zählt die Lagergrundfläche, auf der Elektrowaren stehen.

Für Verbraucher kann es mitunter im Geschäft schwierig sein, die Fläche zu schätzen. Bei Online-Händlern haben Sie kaum eine Chance, die Lagerfläche zu erfahren. Die Branchengrößen dürften aber alle in der Rücknahmepflicht sein. Vorsicht gilt bei Dritthändlern, die über Portale wie Amazon online ihre Waren verkaufen: Die können durchaus kleiner sein und sind dann nicht in der Pflicht.

Eine freiwillige Rücknahme ist immer möglich: Das machen einige kleinere Händler und Hersteller auch schon länger. Dieser Service muss für Verbraucher kostenlos sein, lediglich Transportkosten können in Rechnung gestellt werden.

Kommunen sammeln weiterhin

Für die Sammlung von Elektro-Altgeräten müssen Kommunen nach wie vor Sammelstellen (meist Recyclinghöfe) vorhalten, dort können Verbraucher alle Altgeräte kostenlos abgeben. Für eine Abholung beim Verbraucher kann die Kommune allerdings Gebühren verlangen.

Welche Gerätegrößen müssen zurückgenommen werden?

Geräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern (also: jede Seite des Geräts darf nicht länger sein) müssen immer zurückgenommen werden – unabhängig davon, ob Sie es in diesem Laden gekauft haben oder dort nun ein neues Gerät kaufen. Die Geschäfte können dafür Sammeltonnen aufstellen.

Für größere Geräte gilt das Prinzip alt gegen neu: Wird ein Gerät gekauft, muss ein Gerät der gleichen Kategorie (z.B. Fernseher gegen Fernseher) kostenfrei zurückgenommen werden. Weitere Klassiker sind Kühlschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner. Das gilt auch, wenn das Gerät (z.B. Waschmaschine) nach Hause geliefert wird. In diesem Fall, müssen Verbraucher beim Abschluss des Kaufvertrages dem Händler mitteilen, ob ein Altgerät bei Auslieferung mitgegeben wird.

Wie soll das bei Online-Händlern klappen?

Der Online-Händler muss Verbrauchern beim Kauf eines Gerätes mitteilen, wo ein entsprechendes Alt-Gerät in zumutbarer Entfernung zurückgegeben werden kann. Online-Händler können dafür zum Beispiel Partnerschaften abschließen und Sammelpunkte beim stationären Handel benennen.

Die Rücknahme für größere Elektrogeräte kann auch am Ort der Übergabe des Neugerätes stattfinden, das heißt bei Auslieferung beim Kunden an der Haustür. Da gilt das gleiche wie für den stationären Handel, der ausliefert. Der Kunde muss aber vorab mitteilen, dass er ein Gerät mitgeben will.

Hier ist die Frage, ob das immer klappt und wie die Online-Händler dies angehen werden. Es ist auch unklar, wie in der Praxis der Hinweis auf die Rücknahme der kleineren Geräte erfolgt.

Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten sind Lösungen mit Retouren-Gutscheinen wünschenswert. Das Porto muss der Händler übernehmen, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.

Was genau fällt unter „Elektroschrott“?

Bis auf wenige Ausnahmen fallen alle Geräte, die Strom – ob aus der Steckdose, dem Telefonkabel oder einer Batterie – für ihre Funktion benötigen, unter das Gesetz. Neu dabei sind zum Beispiel Pedelecs bis maximal 25 km/h, Photovoltaikmodule, Nachtspeicheröfen und Leuchten.

Vorsicht bei Nachtspeicheröfen: Enthalten alte Heizkörper Asbest, müssen die Öfen fachmännisch abgebaut und verpackt werden. Die öffentlichen Sammelstellen nehmen die Heizungen mit den giftigen Fasern kostenlos entgegen. Nach vorheriger Anmeldung holen Mitarbeiter die alten Öfen auch ab.

Was fällt nicht unter „Elektroschrott“?

Nicht zum E-Schrott gehören Geräte, deren Hauptfunktion auch ohne elektrischen Strom gegeben ist. Beispiele sind ein Spiegelschrank/Wohnzimmerschrank mit eingebauter Lampe oder ein Turnschuh mit LED-Blinklicht.

Einige Ausnahmen davon:

  • Nicht-schadstoffhaltige Lampen – also Glühlampen und Halogenlampen – können weiterhin über den Restmüll entsorgt werden.
  • Mechanisches Spielzeug wie aufziehbare Figuren gehören auch in die Restmülltonne.
  • Batterien und Akkus, die ohne das Gerät, in dem sie stecken, weggeworfen werden sollen, müssen nach wie vor zurück zum Handel gebracht oder können freiwillig von kommunalen Sammelstellen zurückgenommen werden.
  • Tonerkartuschen können entweder bei Sammlungen von Händlern zurückgegeben werden (freiwillige Angebote) oder gehören in den Restmüll.
  • Autoradios gelten als fest in das Auto eingebaute Geräte und fallen deshalb nicht unter das entsprechende Gesetz. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder dem örtlichen Entsorger nach, wie entsorgt werden soll.
  • Warmwassergeräte und Klimageräte werden als „feste Installationen“ gewertet und fallen ebenfalls nicht unter das Gesetz.

Gibt es nicht auch die Möglichkeit, mit kaputten Geräten noch ein paar Euro zu verdienen?

Ja, Sie können defekte Elektrogeräte auch verkaufen. Allerdings ist dann eine sachgerechte Entsorgung nicht sichergestellt. Schrotthändler verdienen hauptsächlich an Metallteilen Geld. Womöglich werden die kaputten Geräte illegal ins Ausland transportiert und nicht recycelt. Wir raten nicht zu einem Verkauf.

Warum ist ein Recycling der alten Geräte sinnvoll?

Nicht einmal die Hälfte der Elektrogeräte in Deutschland wird recycelt. Das bedeutet, dass große Mengen wertvoller und knapper werdender Metalle unwiederbringlich verloren gehen, aber auch Schadstoffe nicht sicher entsorgt werden.

In den Geräten stecken beispielsweise Schwermetalle wie Quecksilber, Blei und Kadmium, aber auch Flammschutzmittel und FCKW. Für alle gilt: Sie können Gesundheit und Umwelt gefährden. Umgekehrt lassen sich aus Geräten auch wertvolle Stoffe gewinnen wie etwa Gold, Platin, Kupfer und sortenreine Kunststoffe. Je nach Gerätetyp müssen laut Gesetz zwischen 75 bis 85 Prozent der gesammelten Altgeräte verwertet werden.

Altgeräte, die nicht sachgerecht entsorgt werden, können die menschliche Gesundheit und Umwelt gefährden. Das gilt ganz besonders, wenn Altgerät als Gebrauchtwaren oder illegal nach Asien oder Afrika exportiert werden. Dort gefährden täglich Menschen, auch Kinder, ihre Gesundheit, um mit primitiven Mitteln die Rohstoffe (z.B. Kupfer aus PVC-Kabeln) aus dem Elektroschrott wieder nutzbar zu machen. Zudem verseuchen die vielen Schadstoffe Böden und Luft.

Wie hat der Handel sich auf die Umstellung vorbereiten können?

Der Handel hatte neun Monate Zeit, sich auf die neue Regelung vorzubereiten, und sollte zum 25. Juli 2016 auf Elektroschrott eingestellt sein. Ob alles reibungslos startet, wird sich zeigen. Wir werden das beobachten und die Einhaltung der neuen Vorschriften einfordern.

Für Energiesparlampen oder LED-Lampen gibt es schon rund 6000 Rücknahmestellen im Handel.

Was kann ich tun, wenn sich der Händler weigert, etwas anzunehmen?

Kontaktieren Sie die zuständige Ordnungsbehörde (das Ordnungsamt) Ihrer Gemeinde. Das ist übrigens bei Problemen bei der Rückgabe von Pfandflaschen auch schon möglich. Oder wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale.

Mahnung per Symbol: Um Käufer an ihre Rückgabepflicht zu erinnern, müssen Elektro(nik)-Geräte mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein. Doch das Verbot, Elektro-Oldies bedenkenlos wegzuwerfen, gilt ebenfalls für alle älteren, undeklarierten Geräte.

Nichts geht über länger nutzen:

  • Elektrogeräte werden oft ausrangiert, bevor sie nicht mehr funktionieren. Gerade im Bereich der Unterhaltungselektronik, bei IT- oder Telekommunikationsprodukten werden ständig neue Produkte auf den Markt gebracht. Ein Computer wird im Durchschnitt nur drei Jahre benutzt. Alles, was nicht kaputt ist, gehört nicht zum Elektroschrott!
  • Sozialkaufhäuser oder Secondhand-Läden sind eine Möglichkeit, alten Geräten zu einer zweiten Chance zu verhelfen.
  • Auch leicht defekte Geräte lassen sich oft mit wenigen Handgriffen wieder flott kriegen. Die Nachfrage beim Spezialisten lohnt sich in jedem Fall oder besuchen Sie ein Repair-Cafe, das es mittlerweile in vielen Orten gibt.

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