Anordnung der BaFin: Leonteq Securities (Europe) GmbH muss Mängel in der Geldwäscheprävention beseitigen

Last Updated: Mittwoch, 08.11.2023By Tags: ,

Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat durchgreifende Maßnahmen gegen die Leonteq Securities (Europe) GmbH eingeleitet, um erhebliche Schwachstellen in den internen Kontrollsystemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beheben. Die Mängel, die bei der Jahresabschlussprüfung besonders ins Auge fielen, betreffen unter anderem die Auslagerung interner Sicherheitsvorkehrungen, die Durchführung von Sorgfaltspflichten sowie Mängel in den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.

Die Anweisungen der BaFin sind bindend und stellen sicher, dass Leonteq Securities (Europe) GmbH die Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) einhält. Unter anderem müssen Unternehmen, die solche Auslagerungen vornehmen, diese gemäß § 6 Absatz 7 GwG anzeigen und Verträge entsprechend § 17 Absatz 5 und 6 GwG gestalten, um die Kontrolle über die ausgelagerten Funktionen zu gewährleisten.

Zudem sind verpflichtete Unternehmen gehalten, je nach Risikoprofil des Kunden, die Sorgfaltspflichten einzuhalten, die sich nach dem Geschäftsfeld des Instituts richten. Alle im Rahmen dieser Due Diligence gesammelten Informationen sind dokumentations- und aufbewahrungspflichtig, wie in § 8 GwG festgelegt. Diese Vorschriften sind entscheidend für die transparente Dokumentation der Geschäftsbeziehungen und -aktivitäten über bestimmte Zeiträume hinweg.

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