BaFin INFO: Vorformulierte Bestimmungen über die Vereinbarung von Bearbeitungsentgelten in AGB für Verbraucherkreditverträge ungültig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat vorformulierte Bestimmungen über die Vereinbarung von Bearbeitungsentgelten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucherkreditverträge für unzulässig erklärt.
Betroffene Verbraucher müssten sich daher so schnell wie möglich an ihre Bank wenden und sie unter Berufung auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs auffordern, die Bearbeitungsgebühren zurückzuzahlen. Lehnt die Bank die Erstattung ab, sollten sie sich an eine Verbraucherberatungsstelle und / oder einen Rechtsanwalt wenden und prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hätte.
Weitere Informationen finden Sie in den BaFinJournal-Ausgaben Juli und November 2014.
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