CEO Fraud

Beim CEO-Fraud geben sich Täter – nach Sammlung jeglicher Art von Information über das anzugreifende Unternehmen – beispielsweise als Geschäftsführer (CEO) des Unternehmens aus und veranlassen einen Unternehmensmitarbeiter zum Transfer eines größeren Geldbetrages ins Ausland.

Tatvorbereitung
Die Täter nutzen hierfür Informationen, die Unternehmen in Wirtschaftsberichten, im Handelsregister, auf ihrer Homepage oder in Werbebroschüren veröffentlichen. Die Täter legen ihr Augenmerk insbesondere auf Angaben zu Geschäftspartnern und künftigen Investments. Für die Täter sind beispielsweise E-Mail-Erreichbarkeiten von Interesse, da sie daraus die Systematik von Erreichbarkeiten herleiten. Soziale Netzwerke, in denen Mitarbeiter ihre Funktion und Tätigkeit oder persönliche Details preisgeben, stellen ebenfalls eine wichtige Informationsquelle dar. Auf diese Weise verschaffen sich die Täter
das für den Betrug notwendige Insiderwissen über das betreffende Unternehmen.

Tatbegehung
Die Täter nehmen mit den „ausgeforschten“ Mitarbeitern Kontakt auf und geben sich als Leitende Angestellte, Geschäftsführer oder Handelspartner aus. Dabei fordern sie z.B. unter Hinweis auf eine angebliche Unternehmensübernahme oder angeblich geänderter Kontoverbindungen den Transfer eines größeren Geldbetrages auf Konten in China und
Hong Kong, aber auch in osteuropäischen Staaten. Die Kontaktaufnahme erfolgt in
der Regel über E-Mail oder Telefon, wobei E-Mail-Adressen verfälscht und Telefonnummern verschleiert werden

Schäden
Durch CEO-Fraud konnten Kriminelle in den letzten Monaten bereits mehrere Millionen Euro mit zum Teil gravierenden Folgen für das betroffene Unternehmen bzw. die getäuschten Mitarbeiter erbeuten. In einer Vielzahl von Fällen waren die Täter jedoch nicht erfolgreich, weil die kontaktierten Mitarbeiter aufmerksam waren und sich von den professionell vorgehenden Tätern nicht täuschen ließen.

Tipps:

Achten Sie darauf, welche Informationen über Ihr Unternehmen öffentlich sind bzw. wo und was Sie und Ihre Mitarbeiter/innen im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen
publizieren!
• Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein!
• Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter/ innen hinsichtlich des beschriebenen Betrugsphänomens!
• Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten – vor Veranlassung der Zahlung – folgende Schritte durchgeführt werden:
1. Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise
2. Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf bzw. schriftliche Rückfrage
beim genannten Auftraggeber
3. Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung bzw. dem Vorgesetzten
• Wenden Sie sich bei Auffälligkeiten und Fragen an die örtliche Polizeidienststelle
oder an das zuständige Landeskriminalamt

 

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