Feststellung

Last Updated: Samstag, 11.11.2023By Tags: , ,

Die Fördermittel der EU zur Unterstützung eines umweltfreundlicheren Weinbaus werden laut dem EU-Rechnungshof ineffizient eingesetzt. Die Prüfer kritisieren, dass die Gelder nicht zielgerichtet zur Minderung von Umweltauswirkungen verwendet werden.

Eine Untersuchung in den EU-Ländern Tschechien, Griechenland, Spanien, Frankreich und Italien zeigte, dass bislang keine verpflichtende Integration der EU-Umweltziele vorlag. Daher waren die EU-Länder nicht dazu verpflichtet, die Fördermittel für Aktionen zu nutzen, die den Wasserverbrauch, den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln oder die Treibhausgasemissionen reduzieren.

Zudem sind die EU-Länder nur angehalten, fünf Prozent der für den Weinbau bereitgestellten Gelder für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zu verwenden. Dies hält der Rechnungshof für unzureichend.

Ebenfalls hat sich die Wettbewerbsfähigkeit des Weinsektors nicht erkennbar verbessert. In den überprüften Ländern wurden Projekte unterstützt, ohne dass Kriterien zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit herangezogen wurden. Eine Auswertung der Maßnahmen fand auch nicht statt.

Notwendige Schritte sind:

Die EU-Staaten sollten die Einbindung der EU-Umweltziele in Förderprogramme verbindlich machen.
Der Prozentsatz der Fördergelder, der für Umwelt- und Klimaschutzaktivitäten verwendet wird, sollte erhöht werden.
Die EU-Staaten sollten bei der Unterstützung von Projekten Kriterien zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit beachten.

Nachhaltiger Weinbau ist machbar:
Zum nachhaltigeren Weinbau gehören Maßnahmen wie der Anbau von trockenresistenten Rebsorten, der Einsatz von biologischen Schädlingsbekämpfungsmitteln und die Unterstützung der biologischen Vielfalt.

Eine wirksame Unterstützung des umweltfreundlichen Weinbaus ist essenziell, um sowohl die Umwelt zu schützen als auch die Konkurrenzfähigkeit des Weinsektors in der EU zu stärken.

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